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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.06.2011, 13:38
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Manta0773 Manta0773 ist offline
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Standard Freund vom Sohn zum Bootfahren mitnehmen

Hallo Leute,

Pfingsten nehme ich einen Schulfreund 14 J von meinem Sohn mit zum Bootfahren.

Gibt es däfür nicht eine Art "Verzichtserklärung", die die Eltern unterschreiben sollten,damit ich nicht zu Verantwortung gezogen werden kann ?

Wie kann ich mich am bestern absichern?
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Grüsse aus Dortmund Double Vize 2014
Jörg
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  #2  
Alt 09.06.2011, 13:41
Skibbää Skibbää ist offline
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Zitat:
Zitat von Manta0773 Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

Pfingsten nehme ich einen Schulfreund 14 J von meinem Sohn mit zum Bootfahren.

Gibt es däfür nicht eine Art "Verzichtserklärung", die die Eltern unterschreiben sollten,damit ich nicht zu Verantwortung gezogen werden kann ?

Wie kann ich mich am bestern absichern?
Wie ? Was? Wenn Du ihn mitnimmst, dann bist Du auch für ihn verantwortlich -bist Du als Bootsführer eh ! Egal ob Erwachsener oder Minderjähriger!
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  #3  
Alt 09.06.2011, 13:46
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Manta0773 Manta0773 ist offline
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Das für Ihn verantwortlich bin,ist mir soweit klar. Aber was ist, wenn etwas passiert, obwohl er eine Schwimmweste trägt und ich Ihn über alles belehrt habe.

Ich kenne es von einem Segeltörn auf einer Charteryacht. Dort musste alle Crew Mitglieder dem Skipper eine Art Verzichtserklärung unterschreiben, damit er nicht persönlich für uns haften muss.
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  #4  
Alt 09.06.2011, 13:47
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Junge junge...

muß ja ein dolles Verhältniss sein, das Du zu den Leuten deiner Umgebung hast!
Wie kommt man denn auf so eine Idee? - ICH lasse Praktikanten eine Erklärung unterschreiben....aber für einen Chemietanker, bei dem ich leider nicht jedes Mitglied 24 Stunden am Tag unter Kontrolle habe..!
Hoffentlich liest der Bengel das und verkneift sich das mitfahren! -Oder bist Du dermaßen unsicher mit dem Boot?!Dann lass es doch bitte ganz,irgendwen mitzunehmen...find ich garnicht gut sowas..und das mit den Charterbooten ist doch ne ganz andere Kiste..

Gruß Tido
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  #5  
Alt 09.06.2011, 14:05
Skibbää Skibbää ist offline
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Wir wollen hier mal nicht den Teufel an die Wand malen. Aber wenn dir de Junge auf hoher See auf einmal vom Boot springt , dann kann er oder seine Eltern unterschrieben haben was immer Du willst. Man wird Dich - als Erwachsenen und Bootsführer - ganz schön durch den Kakao ziehen!
Wenn er alle Schutzkleidung getragen hat die notwendig war, Du alle sicherheitsrelevanten Dinge, wie Wetterbericht, Bootsüberprüfung, Sicherheitsausstatungsüberprüfung, etc. durchgeführt hast, ihn 5x belehrt hast, das alles noch schriftlich hast und er trotzdem über Board gesprungen ist, hast Du zumindest schon mal nicht alles falsch gemacht... aber irgendwer wird schon etwas finden um dir einen Strick daraus zu drehen - Im Ernst. In Deutschland stirbt keiner eines unantürlichen Todes, ohne das einer dafür verantwortlich gemacht wird! Bei Kindern schon gleich garnicht.
Aber: Man fährt ja auch nicht mit dem Boot raus in der Erwartung das man nicht mehr zurück kommt- zumindest die allermeisten nicht Deshalb würde ich das ganze mal unter "überschaubarem Risiko" laufen lassen und mir an dieser Stelle nicht soooo viel Kopf um die Rechtslage machen!( Schreibt allerdings jemand der auch das ein oder andere Atomkraftwerk noch laufen lassen würde, wenn er was zu sagen hätte ) - Viel wichtiger ist, das Du dem Jungen zutraust mitzufahren.
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  #6  
Alt 09.06.2011, 14:06
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Manta0773 Manta0773 ist offline
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Ich habe ein sehr gutes Verhältniss zu den Eltern und kann auch Verantwortungsvoll mit meinem Boot umgehen.

Ich habe aber schon mal eine derartige Geschichte im Unterricht zum Bootschein gehört. Dort wurde der Junge darauf hingewiesen ein Schwimmweste zu tragen. Die Eltern gaben zu Antwort, " der kann gut schwimmen" . Der Junge ging über Bord und hatte bleibende Schäden.

Der Skipper wurde zu Verantwortung gezogen.


Die Frage ist, wer haftet, wenn unter Einhaltung der Aufsichtspflicht, etwas passiert ?


Ich sehe schon, der Skipper hat schuld. so oder so.

Also werde ich so fahren das nichts passiert von meiner Seite aus.
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Jörg
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  #7  
Alt 09.06.2011, 14:06
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Ich finde die Frage berechtigt.
Auch wenn das Boot und der Umgang mit dem Boot sicher ist.
Was ist verkehrt daran, eine Mitfahr(/segel)-Vereinbarung mit den Regeln und mit Haftungsausschluss zu vereinbaren.
Letztendlich ist man natürlich als Schiffsführer für sein Handeln verantworlich, da hilft diese Vereinbarung auch nicht.
Hält sich der Mitfahrende jedoch nicht an die Anweisungen oder Vereinbarungen und es passiert in Folge seines Verhaltens Probleme, so zieht das dann zumindest nicht noch zusätzlich einen Rattenschwanz an Forderungen nach sich.
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MfG Skip
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  #8  
Alt 09.06.2011, 14:13
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Mach Dir mal keinen Kopp; auf der einen Seite dürfen 14-jährige den A-Schein machen und selbstständig und eigenverantwortlich auf Binnenwasserstrassen rumschippern - incl. Mitsegler!

Auf der anderen Seite überlegst Du Dir eine persönliche Rettungsweste, wenn etwas passsiert? Du nimmst doch kein Baby mit.

Unser Sohn nimmt auch schon mal Kumpel mit. Die wichtigsten Punkte dabei:
• die Jungs rechtzeitig ins Bett stecken
• keine harten Sachen trinken lassen
• keine Schnitten an Bord flachlegen
• und rauchen geht garnicht!!
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Gruß
Stefan
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  #9  
Alt 09.06.2011, 14:14
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Zitat:
Zitat von skip Beitrag anzeigen
Ich finde die Frage berechtigt.
Auch wenn das Boot und der Umgang mit dem Boot sicher ist.
Was ist verkehrt daran, eine Mitfahr(/segel)-Vereinbarung mit den Regeln und mit Haftungsausschluss zu vereinbaren.
Letztendlich ist man natürlich als Schiffsführer für sein Handeln verantworlich, da hilft diese Vereinbarung auch nicht.
Hält sich der Mitfahrende jedoch nicht an die Anweisungen oder Vereinbarungen und es passiert in Folge seines Verhaltens Probleme, so zieht das dann zumindest nicht noch zusätzlich einen Rattenschwanz an Forderungen nach sich.

Genau, um den Rattenschwanz geht es mir.

Normalerweise habe ich mir noch nie einen Kopf darüber gemacht.

Aber gerade in meiner Mittagspause kam mir der Gedanke. Was ist, wenn etwas passiert.
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Jörg
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  #10  
Alt 09.06.2011, 14:17
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Ich denke mehr wie aufpassen kann man nicht...und wenn man alles (sinnvolle) unternommen hat, um mögliche Risiken auszuschließen, wird man wohl nicht gleich lebenslänglich bekommen, wenn wider erwarten doch was passiert.
Unglücke geschehen nun mal,auch wenn sich jeder noch so Mühe gibt, alles richtig zu machen.Zieh den Jungs ne Rettungsweste an, entspann Dich und macht euch`n ruhigen Tag.
Durch übertriebene Vorsicht können noch mehr Fehler passieren...

Gruß Tido
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  #11  
Alt 09.06.2011, 14:20
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Zitat:
Zitat von Matrosenbändiger Beitrag anzeigen
Junge junge...

muß ja ein dolles Verhältniss sein, das Du zu den Leuten deiner Umgebung hast!
Wie kommt man denn auf so eine Idee? - ICH lasse Praktikanten eine Erklärung unterschreiben....aber für einen Chemietanker, bei dem ich leider nicht jedes Mitglied 24 Stunden am Tag unter Kontrolle habe..!
Hoffentlich liest der Bengel das und verkneift sich das mitfahren! -Oder bist Du dermaßen unsicher mit dem Boot?!Dann lass es doch bitte ganz,irgendwen mitzunehmen...find ich garnicht gut sowas..und das mit den Charterbooten ist doch ne ganz andere Kiste..

Gruß Tido
Zuerst - ganz kurz - habe ich auch so ähnlich gedacht. Aber denke auch daran, dass bei einem schweren Unfall und bei Geld sehr oft die Freundschaft aufhört. Sein Gedanke ist also nicht falsch.
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  #12  
Alt 09.06.2011, 14:21
Skibbää Skibbää ist offline
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Zitat:
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Ich finde die Frage berechtigt.
Auch wenn das Boot und der Umgang mit dem Boot sicher ist.
Was ist verkehrt daran, eine Mitfahr(/segel)-Vereinbarung mit den Regeln und mit Haftungsausschluss zu vereinbaren.
Letztendlich ist man natürlich als Schiffsführer für sein Handeln verantworlich, da hilft diese Vereinbarung auch nicht.
Hält sich der Mitfahrende jedoch nicht an die Anweisungen oder Vereinbarungen und es passiert in Folge seines Verhaltens Probleme, so zieht das dann zumindest nicht noch zusätzlich einen Rattenschwanz an Forderungen nach sich.
Bitte nicht falsch verstehen.... Hier etwas schriftlich festzuhalten macht die Sache bestimmtn nicht schlechter, aber wenn wirklich was passiert, will irgendjemand- Versicherung, Staatsanwalt, Eltern, etc. irgendwen am Galgen baumeln sehen--- truarig aber wahr!

Vernünftiges und verantwortungsvolles Fahren und ein berechtigtes Vertrauen in den Freund des Sohnes sind viel bessere Voraussetzungen als irgendein unterschriebener Wisch, den 5 verschiedene Anwälte alle anderes aufgesetzt hätten
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  #13  
Alt 09.06.2011, 14:24
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Zitat:
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• keine Schnitten an Bord flachlegen
Spielverderber
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  #14  
Alt 09.06.2011, 14:24
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Manta0773 Manta0773 ist offline
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So wie ich, denken also auch andere.

Aber so wie es aussieht, bin ich eh der Dumme, wenn etwas passiert,da man sich nicht absichern kann.

Ich werde es so machen wie immer.
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  #15  
Alt 09.06.2011, 14:27
Magelan1959 Magelan1959 ist offline
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Wie siehts aus mit einer Bootsinsassenversicherung? Ich habe zwar keine Ahnung davon aber vieleicht gibt es hier ja ein paar Experten (z.B. Blaue Elise), die was darüber sagen können.
Gruß
Dirk
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  #16  
Alt 09.06.2011, 14:31
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Manta0773 Manta0773 ist offline
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Ich habe gerade zu einem ähnlichen Thema etwas gelesen.

5. HaftungsausschlußJeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen den Schiffsführer, die anderen Mitsegler und den Eigner, sofern dieser Mitsegler ist, wenn der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Haftungsausschluß gilt nicht, soweit Schäden von einer Haftpflichtversicherung getragen werden oder vorsätzlich verursacht wurden.
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  #17  
Alt 09.06.2011, 14:32
HansH HansH ist offline
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Du kannst dir erklären lassen, was du willst. Es bringt dich nicht aus der Haftung.
Entweder du hast deine Pflichten als Schiffsführer erfüllt und bist keine Risiken eingegangen - dann wird dich niemand zur Rechenschaft ziehen können.
Wenn du als Skipper deinen Pflichten - ob nun Minderjähriger Mitfahrer oder nicht - nicht nachgekommen bist, bist du dran.
Ich meine, das eine solche Erklärung sittenwidrig ist.

Ich kenne Haftungsausschlußerklärungen mit wirksamen Inhalten eigentlich nur von Behörden. Wenn also z.B. die Bundeswehr auf ihren Schiffen oder Flugzeugen Polizisten oder Feuerwehrleute transportiert, machen sie das in der Regel nur gegen Haftungsausschlußerklärungen. Dabei geht es aber dann darum, dass die BW bei einem Unfall nicht die Heilkosten oder Rentenansprüche für Polizisten übernimmt. Diese Ansprüche bleiben bei der eigenen Behörde - verfallen aber nicht.
Gruß
HansH
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  #18  
Alt 09.06.2011, 14:32
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Hallo,

meine Erfahrungen mit Mitfahrern: Wenn man vernünftig fährst, und den/die Mitfahrer entsprechend unterweist sollte nicht viel passieren. Klare Spielregeln an Bord - Klare Verhaltensweisen und gut ist.
Andererseits: Während einer Autofahrt z.B. zum Boot - könnte auch schon was passieren. Sicherst du sich dagegen ab?

Ich hatte letzte WE auch so eine Situation: Mein Neffe wollte mit seinen Freunden, alle um die 17 - 18 Jahre, Tube fahren. Einer der Freunde weigerte sich eine Weste anzuziehen, da er angeblich Rettungsschwimmer sei - Klare Ansage meinerseits: Dann fährst du nicht! - genau so ist es gekommen.

Gruß
Stefan
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  #19  
Alt 09.06.2011, 14:33
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Matrosenbändiger Matrosenbändiger ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeb Beitrag anzeigen
Zuerst - ganz kurz - habe ich auch so ähnlich gedacht. Aber denke auch daran, dass bei einem schweren Unfall und bei Geld sehr oft die Freundschaft aufhört. Sein Gedanke ist also nicht falsch.
Jein..
natürlich hören bei Geld die meisten Freundschaften auf...aber fragst Du zB. erst mal jeden ob er eine Insassenversicherung hat, bevor Du dich in sein Auto setzt?

Gruß Tido
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  #20  
Alt 09.06.2011, 14:33
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Habe ich hier gelesen.

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=129636

und hier http://www.esys.org/markt/ms_vrtrg.html
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  #21  
Alt 09.06.2011, 14:46
Benutzerbild von Jeb
Jeb Jeb ist offline
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Zitat:
Zitat von Matrosenbändiger Beitrag anzeigen
Jein..
natürlich hören bei Geld die meisten Freundschaften auf...aber fragst Du zB. erst mal jeden ob er eine Insassenversicherung hat, bevor Du dich in sein Auto setzt?

Gruß Tido
Nein. Ich selber habe keine Insassenversicherung und halte sie auch für überflüssig.
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  #22  
Alt 09.06.2011, 14:52
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Zzindbad Zzindbad ist offline
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Das Thema ist interessant, weil man sich tatsächlich gut mit so einer Gefälligkeit in die Nesseln setzen kann. Gerade in dieser Woche war ich wegen einer nicht so gravierenden Angelegenheit vor dem Arbeitsgericht und musste erstaunt feststellen, dass die 'Gegner' kaltblütig mit unwahren Behauptungen auftraten, die ich glücklicherweise eintkräften konnte. Im Streitfall vergessen viele, dass sie Freunde waren oder ehemalige mündliche Absprachen. So gesehen ist der Versuch, sich abzusichern, in Ordnung.

Tom
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  #23  
Alt 09.06.2011, 15:12
coachcarsten coachcarsten ist offline
Ensign
 
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so ein wenig muß ich schon den Kopf schütteln - ich fahre jedes Jahr mit über 300 Jugendlichen auf Ferienfreizeiten und muß dort auch die Verantwortung für sie übernehmen - wer Jugendliche beaufsichtigen muß hat nunmal ein großes Stück verantworung übernehmen.


Wie haftest Du -
zivilrechlich: bei Fahrlässigkeit, bei grober Fahrlässigkeit, bei Vorsatz und ggf. aus der Gefährdungshaftung (wenn jemand z.B. durch Dein Auto zu Schaden kommt und kein Schuldiger da ist) - dafür hast Du hoffentlich eine gute Haftpflichtversicherung (außer bei Vorsatz natürich

strafrechtlich: hier kannst Du sowieso keine Haftung ausschließen - strafrechtliche Verantwortung besteht bei Fahrlässigkeit und Vorsatz
Beispiel: Du sagst dem Jungen er muß die Schwimmweste tragen, er macht es nicht und Du kontrolierst es nicht und es passiert etwas.

Ansonsten kann jeder der mit einem Boot umgehen kann und den gesunden Menschenverstand besitzt und benutzt sicherlich jederzeit einen Minderjährigen mitnehmen.


Fazit: Nimm ihn mit, handel verantwortungsbewußt - hast Du Zweifel laß ihn zuhause.


P.S. auch wenn Dein Sohn zu Schaden kommen sollte haftest DU wie oben beschrieben!!!
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Grüße aus Schwerte

carsten
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  #24  
Alt 09.06.2011, 15:17
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Werde den Kumpel schon mitnehmen und so verantwortlich fahren, wie es in meinem Ermessen liegt.
Frohe Pfingsten
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  #25  
Alt 09.06.2011, 15:35
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