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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.06.2016, 09:46
Hhorace Hhorace ist offline
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22 Danke in 16 Beiträgen
Standard "Berufsschifffahrt hat Vorrang" ???

das höre ich von unseren (aus dem Osten stammenden) Bootsfahrern öfters...
Das ist doch aber imho heutzutage Unsinn?
(Natürlich sollte man schon aus Gründen der Vernunft und Freundlichkeit der dicken Fähre nicht mit einem 5m Boot direkt den Weg schneiden - Vorfahrt hin oder her)

Aber der berufliche Charakter einer Schifffahrt ist doch eigentlich nicht offensichtlich. Auch auf dem Segelboot oder Angelkahn kann der Skipper damit sein Brot verdienen und das als Gewerbe betreiben.

Mit der Frage beziehe ich mich hauptsächlich auf Seewasserstraßen.

Viele Grüße,

Mirko
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  #2  
Alt 30.06.2016, 09:54
Matze66 Matze66 ist offline
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769 Danke in 562 Beiträgen
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Binnen: JA
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Gruß
Matthias

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  #3  
Alt 30.06.2016, 10:24
Janus Janus ist offline
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Genießen Fahrzeuge Sondervorfahrtsrechte wird das durch setzen von Sicht- und/oder Leuchtzeichen kenntlich gemacht.

Welche das sind schlagt ihr besser jetzt selber nach, dann bleiben sie euch länger im Gedächtnis.
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  #4  
Alt 30.06.2016, 11:53
Neck Neck ist offline
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1.482 Danke in 911 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Genießen Fahrzeuge Sondervorfahrtsrechte wird das durch setzen von Sicht- und/oder Leuchtzeichen kenntlich gemacht.

Welche das sind schlagt ihr besser jetzt selber nach, dann bleiben sie euch länger im Gedächtnis.
Hier war doch die Frage: "Berufsschiffahrt hat Vorrang" und hier wurde nicht nach Sonderrechte gefragt.
Berufsschiffahrt hat natürlich Vorrang vor Sportbootschiffahrt.
Ein Berufsschiff will Geld verdienen und ein Sportboot gibt sein sauer Verdientes Geld aus.
Gruß Manfred
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  #5  
Alt 30.06.2016, 12:02
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Auf See gilt die KVR, nicht die BinSchStrVO!
Hier kannst du alles nachlesen:
https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...esetze/KVR.pdf
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  #6  
Alt 30.06.2016, 12:14
Hhorace Hhorace ist offline
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22 Danke in 16 Beiträgen
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Selbst im Binnenbereich gibt es da keine wirkliche Formulierung in der Richtung....reguliert wird es über den Bereich Kleinfahrzeuge (da dürften ca. 99,9% der Hobbyboote drunter fallen)

Grüße,

Mirko
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  #7  
Alt 30.06.2016, 12:27
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo zusammen .


Hallo Mirko,

wieso ? Bitte nenne mal ein Beispiel .

Jemand der den SBF-Binnen u. o. -See hat sollte wissen

wie man sich zu verhalten hat .


Aber es stimmt auch,

dass so einige Bestimmungen sich recht schwammig lesen

und leider auch dann besonders logisches Denken eher hinderlich ist .



Grüße : TOMMI
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  #8  
Alt 30.06.2016, 13:03
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Soweit ich mich dumpf erinnern kann, hat die Berufsschifffahrt gegenüber Kleinfahrzeugen (kleiner 20m) immer Vorfahrt. Gilt Binnen.

Aber ganz erhlich... ich wills nicht herausfordern

Mit meinem 5m Böötchen besteh ich doch nicht drauf, dass mir ein Schubverband auf der Donau ausweicht. Wie auch?
Könnte zu kurzfristigen Adrenalinschüben führen.

Schönen Gruß

Michi
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  #9  
Alt 30.06.2016, 13:09
Hhorace Hhorace ist offline
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo zusammen .


Hallo Mirko,

wieso ? Bitte nenne mal ein Beispiel .

Jemand der den SBF-Binnen u. o. -See hat sollte wissen

wie man sich zu verhalten hat .


Aber es stimmt auch,

dass so einige Bestimmungen sich recht schwammig lesen

und leider auch dann besonders logisches Denken eher hinderlich ist .



Grüße : TOMMI

Wie ich schon schrieb, es geht um die Aussage anderer und die Widerspiegelung selbiger im Gesetzestext.

Theorie also.

Ich habe schon (oberflächlich) online in die Regelungen geschaut - SeeSchStrO - nix dergleichen, BinSchStrO - auch nix (nur das mit den Kleinfahrzeugen)

Also ist die Aussage "Berufsschifffahrt hat Vorrang" sowohl auf Seewasserstraßen als auch im Binnenbereich falsch!?

Die Diskussion kam z.B. vor ein paar Tagen wieder auf, als ein Segler(von steuerbord, unter Motor, Skipper hat seelenruhig vorne ein paar Leinen aufgeschossen) die einlaufende Hiddensee-Fähre hier im Hafen zum kompletten aufstoppen gezwungen hat.

Viele Grüße,

Mirko
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  #10  
Alt 30.06.2016, 13:12
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Hallo Michi,

genauer lautet die Trennung : Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge ( Binnen ! )

Ob Beruf oder Freizeit spielt keine Rolle, meine ich mich zu erinnern .


Grüße : TOMMI
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  #11  
Alt 30.06.2016, 13:15
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Seebreich, er hat Vorrang - aber vermutlich hier Fahrwasser Querung, er muss ausweichen!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #12  
Alt 30.06.2016, 13:26
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Müssen, sollen, dürfen....


Mal ganz ehrlich. Wenn mir ein Berufsschiffer den Weg kreuzt, dann fahr ich als Freizeitkapitän zur Seite. Das ist doch logisch, oder? Das gebietet doch einfach der Anstand, oder seh ich das falsch?

Zumindest mach ich das so.

Schönen Gruß

Michi
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  #13  
Alt 30.06.2016, 13:27
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Zitat:
Zitat von Hhorace Beitrag anzeigen
, BinSchStrO - auch nix (nur das mit den Kleinfahrzeugen)
Da stehts doch. Mit einem Sportboot unter 20m bist du Kleinfahrzeug und hast dich unterzuordnen.
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  #14  
Alt 30.06.2016, 13:28
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Wie man anhand des Beispieles mit den Segler lesen kann, sehen dass wohl nicht alle so. Mag aber auch sein, dass er einfach mit den gedanken woanders gewesen ist.
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Grüsse
Matthias

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  #15  
Alt 30.06.2016, 13:30
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Zitat:
Zitat von michei1 Beitrag anzeigen
Da stehts doch. Mit einem Sportboot unter 20m bist du Kleinfahrzeug und hast dich unterzuordnen.
und mit einem Sportboot über 20m??
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #16  
Alt 30.06.2016, 13:36
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
und mit einem Sportboot über 20m??
Mit einem Sportboot über 20m ist man als Berufsschiffer einzustufen. Quasi gleichberechtigt.

"Die Berufsschifffahrt hat gegenüber den Kleinfahrzeugen immer die Vorfahrt. Sportboote über 20 Metern Länge sind wie Berufsschiffe zu sehen"


Ist ein Auszug aus dieser Homepage, hab auf die Schnelle nichts anderes gefunden
http://www.rudern.de/bootsobleute-st...erkehrsregeln/

Schönen Gruß

Michi
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  #17  
Alt 30.06.2016, 13:36
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Mirko,

Meinungen, Gerede, Vermutungen, all das ist unwichtig !

Also ich finde die meisten Regel klar .


Nehmen wir mal an, das Boot hat recht ( Fahrzeug unter Maschine ! ) ,
gut, dann muß der Dicke ausweichen oder aufstoppen .


Jetzt kommt aber noch die große Regel sich vorausschauend, rücksichtsvoll
und Gefahr vermeidend zu verhalten !!!


Ich kann mir sehr gut vorstellen,
dass bei einen Unfall man als Kleinbootfahrer sich anschließend vor Gericht,
nicht immer nur auf die Manöver-Regeln beziehen kann .

Es ist ja auch z.B. einem 200 m Frachter schon technisch nicht möglich
sehr schnell zum Stehen oder Ausweichen zu kommen
und dieses Wissen wird dann einem Bootsführer unterstellt .


Und in deinem Beispiel hier,
wir sind doch fast alle hier Freizeitfahrer,
las die Fähre doch zügig laufen .

Zudem können auch den Profi-Schiffsführern mal Fehler passieren,
wenn auch selten .
Anhand der Größe bleibt denen aber dann keine Zeit mehr
um vielleicht Schlimmeres zu verhindern .



Grüße : TOMMI
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  #18  
Alt 30.06.2016, 13:43
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Zitat:
Zitat von michei1 Beitrag anzeigen
Mit einem Sportboot über 20m ist man als Berufsschiffer einzustufen. Quasi gleichberechtigt.

"Die Berufsschifffahrt hat gegenüber den Kleinfahrzeugen immer die Vorfahrt. Sportboote über 20 Metern Länge sind wie Berufsschiffe zu sehen"


Ist ein Auszug aus dieser Homepage, hab auf die Schnelle nichts anderes gefunden
http://www.rudern.de/bootsobleute-st...erkehrsregeln/

Schönen Gruß

Michi

Ich verstehe Dich ja schon .

Nur es bleibt binnen Fahrzeug oder Kleinfahrzeug .


Ob Beruf oder nicht, ist unwichtig .

Es kann zB. 24m Sportboot sein, folglich Fahrzeug .


Deine Quelle ( Link ) ist nicht ideal .

Richtig zu finden und auch amtlich alles hier : www.elwis.de



Grüße : TOMMI
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  #19  
Alt 30.06.2016, 14:15
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Ich verstehe Dich ja schon .

Nur es bleibt binnen Fahrzeug oder Kleinfahrzeug .


Ob Beruf oder nicht, ist unwichtig .

Es kann zB. 24m Sportboot sein, folglich Fahrzeug .


Deine Quelle ( Link ) ist nicht ideal .

Richtig zu finden und auch amtlich alles hier : www.elwis.de



Grüße : TOMMI

Hallo,

genau das hab ich doch auch geschrieben und gemeint.

Über 20m = Fahrzeug = Berufsschifffahrt = Vorfahrt

Unter 20m wenn Berufsschifffahrt = trotzdem Vorfahrt weil Fahrzeug


Dass meine Quelle nicht optimal war, habe ich auch geschrieben.

Es wird also nur unterschieden zwischen Fahrzeug und Kleinfahrzeug. Die Definitionen muss man hald kennen.

Im Zweifel, einfach ausweichen.

Im Falle eines Unfalles. Entscheidet sowiso das Gericht, wer Vorfahrt hatte.

Schönen Gruß

Michi
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  #20  
Alt 30.06.2016, 14:36
Pusteblume Pusteblume ist offline
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So ist das.
Und wenn, wie weiter oben beschrieben, irgendjemand der Hiddenseefähre querkommt, hat er einen Knall (oder eine Havarie). Da die Dinger durch eine gediegen rustikale Fahrweise auffallen (es gibt offenbar nur die Fahrstufen voll voraus - stop - und voll zurück), muss man schon irgendein schweres Problem oder einen recht gering ausgeprägten Selbsterhaltungstrieb haben, um denen vor den Bug zu fahren.
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  #21  
Alt 30.06.2016, 14:43
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Weder im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung noch im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen Ordnung noch im Bereich der KVR wird rechtlich zwischen Berufsschiffen und Freizeitschiffen unterschieden. Es gibt klare Regeln wer ausweichen muss und wer nicht. Und daran sollte man sich auch halten und nicht einfach auf wild anfange auszuweichen. In vielen Situationen - insbesondere dann, wenn nach KVR ausgewichen werden muss - ergibt sich nicht nur eine Ausweichpflicht sondern auch eine Kurshaltepflicht, die aber ggf. durch die Möglichkeit eines Manövers der vorletzten Augenblicks bzw. durch die Verpflichtung zu einem Manöver der letzten Augenblicks wieder etwas eingeschränkt wird. (KVR)


Für den Binnenbereich gibt es auch klare Regeln Fahrzeuge >20 m (Fahrzeuge) und Fahrzeuge < 20 m (Kleinfahrzeuge). Da interessiert es jetzt überhaupt nicht aus welchem Grund und welcher Absicht ein Fahrzeug unterwegs ist. Ein 12 m langes Berufsfahrzeug muss auch einem 26 m Sportboot ausweichen. Korrektur:
Ein 12 m langes Berufsfahrzeug kann ggf. ein Kleinfahrzeug sein und muss auch einem 26 m Sportboot ausweichen.

Hiddensee bzw. vermutlich genauer Strahlsund wäre übrigens Bereich SeeSchStrO und damit interessiert hier die Länge des Bootes/Schiffes erst mal nicht.
In völlig freien Seeraum (ausreichende Wassertiefe, keine Fahrwasser, Fähre nicht als z.B. manövierunfähig gekennzeichnet ...) hätte in dem oben beschrieben Fall die Fähre auszuweichen. Hier ging es aber um wohl den Hafen von Strahlsund? Wenn Die Fähre einlauft und der Segler von Steuerbord kommt, hat der Segler gerade erst seinen Liegeplatz verlassen (meine Interpretation). Dafür spricht auch, dass er dabei war seine Leine aufzuschießen. Dann darf er natürlich nicht einfach so der Fähre vor die Nase fahren.
__________________
Liebe Grüße
Mattze


Geändert von Sehbeer (30.06.2016 um 15:13 Uhr)
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  #22  
Alt 30.06.2016, 14:49
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
.....Da interessiert es jetzt überhaupt nicht aus welchem Grund und welcher Absicht ein Fahrzeug unterwegs ist. Ein 12 m langes Berufsfahrzeug muss auch einem 26 m Sportboot ausweichen.
Stimmt nicht so ganz:1.01 Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung gelten als:...

...
14. "Kleinfahrzeug":
ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen
  1. ein Fahrzeug, das nach seiner nach § 6 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung erteilten Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Fahrtauglichkeitsbescheinigung) zugelassen ist, andere Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen,
  2. ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist,
  3. eine Fähre
  4. ein Schubleichter sowie
  5. ein schwimmendes Gerät;
Also, ein 14 m langes Gefährt, mit dem Du mehr als 12 Leute mitnehmen darfst, ist daher kein Kleinfahrzeug,
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  #23  
Alt 30.06.2016, 14:55
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Hallo Michi,

wie gehen ja auf dem selben Weg, soweit kein Thema .

Nur ich vollzog 2014 eine Ausbildung zum Sportpatent,


siehe hier , https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=200862


wo wir gut beraten wurden, gleich alle Werte und Begriffe absolut
korrekt auszudrücken . Natürlich besonders vor dem Prüfungsausschuss .


Besonders hilft es die VO's u. Regeln nicht immer zu erklären, zu hinterfragen oder auf Logik zu prüfen .


Und wenn ich mich mal, wie jetzt hier, einer Frage zuwende,
nutze ich diese Sprache, auch wenn es nicht meine ist .

Kommt aber letztendlich gut im Ergebnis, ob Prüfung,
Kontakt mit WSP oder vielleicht Gericht .

Wenn Du genaue Antworten suchst, trenne Dich binnen vom
Berufler oder Berufsschiffer .


Fahrzeug oder Kleinfahrzeug .


Und größer oder kleiner als 20m ist auch nicht richtig .

Bis weniger als 20m = Kleinfahrzeug
20m u. mehr = Fahrzeug


Ich finde es auch Kleinkariert,
aber ein Prüfer könnte sonnst hier 0 Punkte vergeben .



Grüße : TOMMI
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  #24  
Alt 30.06.2016, 14:59
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Zitat von Mirko
Aber der berufliche Charakter einer Schifffahrt ist doch eigentlich nicht offensichtlich. Auch auf dem Segelboot oder Angelkahn kann der Skipper damit sein Brot verdienen und das als Gewerbe betreiben.

Mit der Frage beziehe ich mich hauptsächlich auf Seewasserstraßen.
Leute, Leute,
das geht aber heftig durcheinander hier!

Nochmal: Der vom TO geschilderte Fall fand auf See statt! Das hat mit den Regelungen (Berufschifffahrt vor Kleinfahrzeug wie es binnen gilt) der BinSchStrO rein garnichts zu tun!

Auf See gelten die Vorschriften der KVR (Kollisionsverhütungsregeln). Hier sind die Vorschriften und Regeln anders und es wird nicht zwischen Kleinfahrzeugen, Sportbooten, Seglern oder Berufsschifffahrt unterschieden, wenn es um die Ausweichpflicht geht.
Aber anders als Binnen hat derjenige, der ein enges Fahrwasser (auch für Verkehrstrennungsgebiete und Segler untereinander gibt es eigene Regeln) befährt Vorrang vor kreuzenden Fahrzeugen, gleich welcher Größe. Dies führt theoretisch (und ich betone theoretisch!) dazu, daß die QM2 vor meinem Bötchen ausweichen müsste.

Somit fordert die KVR auch nicht vom Schiffsführer/Rudergänger, daß er ein gewerbliches Berufsschiff von einem Freizeitboot unterscheiden kann.
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  #25  
Alt 30.06.2016, 15:08
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Hallo Klaus,

aber der Mirko selbst hat doch seine Frage in den Binnenbereich
ausgedehnt . Soweit doch nicht schlimm .


Jeder Skipper muß immer wissen, welche Regeln in seinem Fahrgebiet gelten .


Auch die KVR gilt nicht auf allen Seewasserstrassen .



Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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