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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage an die Rechtsanwälte hier ... Nichterfüllung eines Vertrages
Ich habe über ein Bieterverfahren den Zuschlag für einen Saisonliegeplatz vom 15.4.-15.10 erhalten. Darin enthalten ist auch die Nutzung der Sanitäranlagen. Das Gebot wurde abgegeben bevor Corona bedingt die Hafenschließung seitens der Regierung beschlossen wurde.
Bedingt durch die Corona Krise ist der Hafen inkl. der Sanitäranlagen aber bis min. 30.5.2020 geschlossen. Seit zwei Wochen darf man zwar das Boot auf den Liegplatz legen und auch fahren, das verweilen auf dem Boot innerhalb des Hafens ist aber nicht erlaubt. Heißt im Klartext, zum Boot gehen losmachen und rausfahren ... reinfahren festmachen und den Hafen verlassen. Für mich nicht sinnvoll da ich knapp 100km entfernt wohne und immer für mindestens 2 Übernachtungen im Hafen bin. Nun wird der Betreiber aber, obwohl er aus meiner Sicht seine Leistung nicht im vollen Umfang erbringt, trotzdem Rechnung über den vollen Gebotspreis stellen. Es gibt zwar das Angebot das Gebot zurückzuziehen, was ich aber nicht möchte. Ich stelle mir vor die Rechnung anteilig zu kürzen. Ist die Vorgehensweise des Hafenbetreibers, bzw. meine Idee der Rechnungskürzung rechtlich haltbar ?
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#2
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Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung ausgeschlossen, wenn die Leistung dem Schuldner oder jedermann unmöglich ist.
Wenn eine behördliche Anordnung zugrunde liegt, dürfte das zutreffen: der Betreiber kann es dir schlicht nicht ermöglichen. Im Falle der Unmöglichkeit entfällt auch der Anspruch auf die Gegenleistung; eine bereits erhaltene Gegenleistung ist zurückzuzahlen (§ 326 Abs. 1, 4 BGB). Bei "höherer Gewalt" verhält es sich ganz genauso. Die Frage ist jetzt eher: Wofür genau zahlst du? Wenn du primär für deinen Liegeplatz bezahlst und die sekundären Leistungen quasi gratis dazu bekommst, dann sehe ich da keine Kürzungsgrundlage. Wonach willst du bewerten, was die Liegemöglichkeit wert ist und was auf die Sanitäranlagen entfällt?
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#3
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Sparen, Anker kaufen + in der wunderschönen Natur übernachten.
Ich übernachte nie (seit 50 Jahren) am Steg, + fahre notfalls in die nächste Bucht am Grunewaldturm Probiers mal, Reinhard |
#4
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In Anbetracht der Summe die für diesen Liegeplatz (ich ahne um welchen es sich handelt) geboten wurde, sollte man vielleicht über die beiden noch kommenden, nicht zu nutzenden Wochenenden großzügig hinwegsehen. Besonders dann, wenn man im nächsten Jahr wieder kommen möchte.
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#5
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Der Liegeplatz war 4 Wochen gar nicht nutzbar und die letzten zwei Wochen nur eingeschränkt. Ich stelle mir vor mindestens den Anteil für diese 4 Wochen zu kürzen
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#6
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Es ist ein geben und ein nehmen... Pochsteä du auf dein recht bräuchtest bei mir im kommenden Jahr nicht mal mitbieten...
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#7
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Ich kann nur von meinen ehemaligen Dauercamper-Kollegen berichten. Bei denen ist die Situation quasi die Selbe.
Dort wird nach bezahlen oder Platz aufgeben gehandelt seitens des Betreibers. Dann rückt der nächste der Warteliste nach. Ob das jetzt rechtens ist kann ich nicht beurteilen. Gefühlt unfair. Wenn man das aber einklagen würde, dann ist das Vertrauen wohl beiderseits gestört. Ob ich dann da meine kostbare Freizeit verbringen möchte?
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Grüße Michael
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#8
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Man muss ja auch nicht immer auf seinem Recht beharren.
Du kannst dir sicher sein, dass der Betreiber dich dann "auf dem Kieker hat". Ob du in der Anlage damit dann auf Dauer glücklich wirst musst du selbst wissen. Ein offenes Gespräch ist eventuell zielführender. Der Betreiber kann ja auch nichts dafür.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#9
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Es geht mir hier ausschließlich um die rechtliche Fragestellung. Alle anderen Betrachtungen möchte ich Aussen vor lassen
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#10
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Die Frage ist ja erstmal welches Recht überhaupt zum tragen kommt, oder habe ich das Land überlesen wo der Hafen ist.
Und für die Paar Tage wo man jetzt nicht den Hafen voll nutzen konnte direkt ein Fass aufmachen und juristische Schritte einleiten ? Du bist bestimmt Rechtschutzversichert oder ? Klärt das doch mal wie normale Menschen früher , zusammensetzen und reden.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#11
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Zitat:
LG Peter
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt...
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#12
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Also Leute nochmal für alle zum mitschreiben. Mich interessiert ausschließlich die rechtliche Situation. Wer dazu nichts fundiertes sagen kann möge einfach die Finger still halten weil ich da sowieso nicht drauf eingehen werde.
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#13
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Es ist soweit
Die Kevins mit der Advokat erobern die Häfen Leute mal ehrlich das Leben ist ein geben und nehmen Was kann der Hafenbetreiber dafür das Frau M. und ihr Hoffnarr ( Prof D. ) die Wirtschaft zermosten Wenns Geld so eng ist, rede mit dem Hafenbetreiber
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#14
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Zitat:
Kommt bei mir jetzt nicht wirklich kollegial rüber...
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Gruss, Dirk |
#15
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Zitat:
Dann ließ die AGB´s und beauftrage deinen Rechtsverdreher.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#16
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Ohne den Vertrag die AGB und das Land zu kennen in dem der liegeplatz ist kann man hier nicht mal sagen was du morgen zum Mittag ist und ob du davon zunimmt oder nicht
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#17
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Nur ein Beispiel
Wine Werft hier vermietet winterplätze.... Das an Land holen und winterfest machen übernimmt eine Firma... Aufgrund des niedrigen wasserstandes vor 2 Jahren war es der Firma nicht möglich die Boote an Land zu bekommen... die Werft verlangte trotzdem den kompletten winterlagerplatz... obwohl die Boote teilweise nicht den Platz nutzen könnten... Alles rechtlich einwandfrei ... nach Rücksprache mit einem Anwalt würde der Mietvertrag für den Platz eingestuft wie ein wohnungsgsmietvertrag... Nur weil man die wohnung nicht nutzt muss man sie trotzdem bezahlen... Das die eine Firma die Boote nicht an Land bringen könnte mit ihren Mitteln ist nicht das Problem der Werft... Alternativen wie kranen 300% teurer wurden abgelehnt.. somit war die Werft raus |
#18
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Es gibt Kunden und Geschäfte auf die ich gerne verzichte...
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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#19
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Und ob eine kostenlose Rechtsberatung im Forum erlaubt ist, muss eher der Forenbetreiber beantworten
https://www.123recht.de/forum/intern...__f132511.html Zitat aus dem Link ; Rechtsberatung im Einzelfall ist Rechtslaien weiterhin nicht erlaubt (genauer: eine OWi). Sich als Jurist (genauer: Richter, Anwalt) auszugeben ist hingegen sogar eine Straftat. Geändert von fliegerdidi (19.05.2020 um 21:25 Uhr)
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#20
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Da ich mit meiner Fragestellung offensichtlich zu viel erwartet habe und sicher keine billige Rechtsberatung abgreifen will klinke ich mich hiermit aus.
An die Moderatoren, bitte diesen Thread löschen oder schließen. Danke
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen
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#21
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Zitat:
Frag nicht im Forum, sondern geh zu einen RA.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#22
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Zitat:
Ohne die Unterlagen kann man nur argumentative Unterstützung in die eine oder andere Richtung geben.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#23
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Zitat:
der Muffel |
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