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  #26  
Alt 26.01.2017, 11:09
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Zitat:
Zitat von apollo1 Beitrag anzeigen
In Deutschland den Binnen und den See in Kroatien.

Und schon hast du beide.

mfg andreas
Wobei die See-Berechtigung nur dann in die Plastikkarte eingetragen wird, wenn die Prüfung von einer deutschen Prüfungskommission abgenommen wurde.

Gruß Lutz
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  #27  
Alt 26.01.2017, 11:18
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wobei die See-Berechtigung nur dann in die Plastikkarte eingetragen wird, wenn die Prüfung von einer deutschen Prüfungskommission abgenommen wurde.

Gruß Lutz
oder von einer die im Auftrag und mit Berechtigung Arbeitet....
War da nicht was mit Mückes Sohn.... dem eröffnet sich eventuell die Möglichkeit nun.
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  #28  
Alt 26.01.2017, 11:31
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
oder von einer die im Auftrag und mit Berechtigung Arbeitet....
Wenn die Neufassung des §4 das dann so vorsieht.
Bisher sind ausschließlich DMYV und DSV beauftragt und berechtigt.

Gruß Lutz
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  #29  
Alt 26.01.2017, 12:02
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Mir gefällt die platzsparende und wasserunempfindliche Kartenlösung gut.
Kann ich meine Scheine einfach umschreiben lassen auf die neue Karte?
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  #30  
Alt 26.01.2017, 12:18
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Stimmt nicht, Du hast zu früh aufgehört zu lesen

Lies mal in der gleichen Verordnung im § 3 (4) weiter:
Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist für das Führen von Sportbooten unter Segel nur auf den in der Anlage 2 aufgeführten Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich.

Dann wirst Du feststellen, dass in der Anlage 2 nur Berliner Gewässer aufgeführt sind.

Auf allen anderen Binnenwasserstraßen wird also KEIN Segelschein benötigt.

Gruß Lutz

Hi!

Soweit ich weiß, ist in Sachsen ab 6m² der Segelschein Pflicht. Als ich mir mal in Sachsen einen Katamaran gemietet habe, mußte ich den Segelschein vorlegen.


P.S.: Zum Bleistift hier: http://segeln-sachsen.de/fuehrerscheine/
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)

Geändert von blondini (26.01.2017 um 12:29 Uhr)
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  #31  
Alt 26.01.2017, 12:20
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Stimmt nicht, Du hast zu früh aufgehört zu lesen

Lies mal in der gleichen Verordnung im § 3 (4) weiter:
Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist für das Führen von Sportbooten unter Segel nur auf den in der Anlage 2 aufgeführten Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich.

Dann wirst Du feststellen, dass in der Anlage 2 nur Berliner Gewässer aufgeführt sind.

Auf allen anderen Binnenwasserstraßen wird also KEIN Segelschein benötigt.

Gruß Lutz
Asche auf mein Haupt. Zumindest dieser Punkt ist dann abgehakt.

Gruß Mirko
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  #32  
Alt 26.01.2017, 12:34
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Soweit ich weiß, ist in Sachsen ab 6m² der Segelschein Pflicht. Als ich mir mal in Sachsen einen Katamaran gemietet habe, mußte ich den Segelschein vorlegen.
Wo soll das stehen

Auf den Binnenwasserstraßen im Land Sachsen gilt die Bin SchStrO und in der SächsSchiffVO steht es nicht.
Im Gegenteil, im §1 (2) 6. wird explizit auf die SportbootFüv-Bin Bezug genommen.

Der Vermieter kann natürlich verlangen was er will, bevor er Dir SEIN Boot gibt .

Gruß Lutz
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  #33  
Alt 26.01.2017, 12:42
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wo soll das stehen

Auf den Binnenwasserstraßen im Land Sachsen gilt die Bin SchStrO und in der SächsSchiffVO steht es nicht.
Im Gegenteil, im §1 (2) 6. wird explizit auf die SportbootFüv-Bin Bezug genommen.

Der Vermieter kann natürlich verlangen was er will, bevor er Dir SEIN Boot gibt .

Gruß Lutz
Es gibt natürlich noch andere Gewässer in Sachsen, die eben weder Bundes- noch Landeswasserstraßen sind. Dazu gehören (mit Ausnahme der Elbe) so ziemlich alle besegelbaren Gewässer des Freistaates. Da kann in den Gewässerordnungen natürlich auch eine Segelscheinpflicht enthalten sein.
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  #34  
Alt 26.01.2017, 12:42
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Hallo,
Ich denke auch nicht, das UBI in die neue Karte mit eingetragen wird. Den UBI kann ja auch jeder machen, unabhängig, ob er einen Bootsführerschein hat.
Beispiel: bei uns in der Feuerwehr wird für den UBI immer mal Leute zum Kurs gemeldet. Klar, das überwiegend Bootsfahrer ihn machen, aber es kann auch jeder den Schein machen.

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Gruß, Klaus

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  #35  
Alt 26.01.2017, 12:45
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wenn die Neufassung des §4 das dann so vorsieht.
Bisher sind ausschließlich DMYV und DSV beauftragt und berechtigt.
Die Gerüchte zu der neuen Verordnung lassen z.Z. auch weiterhin nur den DSV und den DMYV erwarten. Änderungen: DSV und DMYV werden getrennt und unabhängig voneinander Prüfungen abnehmen (keine gemeinsamen PAs mehr). Es wird nicht verpflichtend eine Rechtsaufsicht der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt anwesend sein müssen.
Auch das zwischenzeitliche Interesse des ADAC SBF-Prüfungen abzunehmen schein unberücksichtigt geblieben zu sein?
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Mattze

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  #36  
Alt 26.01.2017, 12:51
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Es gibt natürlich noch andere Gewässer in Sachsen, die eben weder Bundes- noch Landeswasserstraßen sind. Dazu gehören (mit Ausnahme der Elbe) so ziemlich alle besegelbaren Gewässer des Freistaates. Da kann in den Gewässerordnungen natürlich auch eine Segelscheinpflicht enthalten sein.
Nach dem Link von Blondini
Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
... P.S.: Zum Bleistift hier: http://segeln-sachsen.de/fuehrerscheine/
sind die Talsperren Pöhl, Pirk, Kriebstein, Bautzen, Quitzdorf und die Seen Knappensee und Kulkwitzer See alles Landesgewässer, aber matürlich kann auch jeder Gewässerbesitzer seine eigenen Vorschriften erlassen/ Forderungen stellen.

Gruß Lutz
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  #37  
Alt 26.01.2017, 12:56
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nach dem Link von Blondini


sind die Talsperren Pöhl, Pirk, Kriebstein, Bautzen, Quitzdorf und die Seen Knappensee und Kulkwitzer See alles Landesgewässer, aber matürlich kann auch jeder Gewässerbesitzer seine eigenen Vorschriften erlassen/ Forderungen stellen.

Gruß Lutz
Da haste recht.
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  #38  
Alt 26.01.2017, 13:01
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oase610 oase610 ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Moin.
Mein alter Lappen von 1977 hat auch binnen und buiten in einem. Also
genieße ich seit 40 Jahren den "Platzvorteil" , nur einen Lappen zu haben.
Dafür ist der aber irre groß , genauso wie mein 50 Jahre alter Lappen
fürs Auto und Motorrad.
Die vielen Änderungen im Aussehen der gesamten Nachfolger Bootsscheine....
sind irgendwie an vielen von uns vorbeigegangen. Gilt auch für den Funkschein ,
der auch fast 40 Jahre alt ist und ebenfalls binnen und buiten in einem ist.
Ich darf doch zumindest davon ausgehen , dass EU weit dann identische Plaste Karten
eingeführt werden ? !
Aber , es lebe der Fortschritt. Alternativ : komplette Abschaffung der
Bootsführerscheinpflicht , zumindest teilweise á la Holland.
Gruß aus der Winterhalle Hermann
http://www.focus.de/auto/ratgeber/un...d_5720898.html
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  #39  
Alt 26.01.2017, 13:10
diri diri ist offline
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Positive Änderungen.
  • Auch die Prüfung für die Seeschifffahrtsstraßen kann zukünftig im Ausland abgelegt werden (ähnlich wie jetzt schon beim Sbf Binnen)
Was ist das denn,
mein in Jugoland und dann zweimal umgeschriebener kroatischer nun auch hier gültig, oder Was?


gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #40  
Alt 26.01.2017, 13:13
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Hi!

Das meine ich ja. Es reicht nicht, in die Binnenschiffahrtsstraßenordnung zu schauen und sich zurückzulehnen, sondern eine Führerscheinpflicht kann sich auch noch aus anderen Rechtsquellen ergeben. Auch wenn es in der Praxis wohl selten kontrolliert wird, kann man das im Hinterkopf behalten.
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Blondini

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  #41  
Alt 26.01.2017, 13:19
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wo soll das stehen

Auf den Binnenwasserstraßen im Land Sachsen gilt die Bin SchStrO und in der SächsSchiffVO steht es nicht.
Im Gegenteil, im §1 (2) 6. wird explizit auf die SportbootFüv-Bin Bezug genommen. ...
Es stand vor einigen Jahren mal drin und wurde dann heraus gestrichen - ich glaube 2014.

https://www.lds.sachsen.de/luftverke...&art_param=467
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Mattze

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  #42  
Alt 26.01.2017, 13:33
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Positive Änderungen.
  • Auch die Prüfung für die Seeschifffahrtsstraßen kann zukünftig im Ausland abgelegt werden (ähnlich wie jetzt schon beim Sbf Binnen)
Was ist das denn,
mein in Jugoland und dann zweimal umgeschriebener kroatischer nun auch hier gültig, oder Was?


gruss dieter
Wenn wie jetzt schon beim SBF-Bin dann: Nein.
Die PAs von DMYV und DSV dürfen dann lediglich (wie jetzt beim SBF-Bin) auch im Ausland die Prüfungen abnehmen.

Die Erteilung und Ausstellung des SBF muss (derzeit) aber im Geltungsbereich der SportbootFüv-Bin erfolgen, also in D.

Gruß Lutz
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  #43  
Alt 26.01.2017, 13:35
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Positive Änderungen.
  • Auch die Prüfung für die Seeschifffahrtsstraßen kann zukünftig im Ausland abgelegt werden (ähnlich wie jetzt schon beim Sbf Binnen)
Was ist das denn,
mein in Jugoland und dann zweimal umgeschriebener kroatischer nun auch hier gültig, oder Was?


gruss dieter
Moin,

das wohl nicht.
Bisher muss bei der Prüfung einer vom WSA (oder WSD? ) bei der Prüfung mit anwesend sein. Das soll entfallen, die Prüfungen werden dann nur noch vom DSV/DMYV abgenommen. Und die können dann auch im Ausland statt finden.

Jörg
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Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #44  
Alt 26.01.2017, 13:42
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Beim Sportbootführerschein sieht die Lage meines Wissens etwas anders aus als beim Autoführerschein.

da muss dieser Text wie auf dem Bild zu sehen drauf sein.

http://www.bootstechnik.de/wp-conten...nen-Aussen.jpg
Jain
In Deutschland sind alle Sportbootführerscheine weiter unbegrenzt gültig. Im Ausland werden sie zum Teil nicht mehr akzeptiert. Dies kann aber vom Beamten zu Beamten von Dienststelle zu Dienststelle in einem Land unterschiedlich sein. Es ist zu erwarten, das je älter die SBF-Version ist, desto geringe die Akzeptanz. Die Verbände (DMYV+DSV) empfehlen daher eine Umschreibung von Sportbootführerscheinen, die vor 2000 ausgestellt wurden. Seit 2000 sind die Sportbootführerscheine Binnen und See mit dem o.g. internationalen Eintrag versehen. Allerdings sollte man beachten, das die Umschreibung/neu Ausstellung etwas kostet und das die Verbände, die die Umschreibung empfehlen, daran verdienen. Pech hat man natürlich wenn man an den falschen kontrollierenden Beamten gerät.
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  #45  
Alt 26.01.2017, 13:43
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
... Bisher muss bei der Prüfung einer vom WSA (oder WSD? ) bei der Prüfung mit anwesend sein. ...
Wo steht das

In den Richtlinien für den DMYV und DSV heißt es im Punkt 8. lediglich:

Die beauftragten Verbände unterliegen der Fach- und Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, soweit sie im Rahmen des § 11 SportbootFüV-Bin tätig werden. Die Aufsicht erstreckt sich insbesondere auf die einheitliche und gleichmäßige Durchführung ihres Auftrags. Dazu gehört auch die stichprobenartige Kontrolle von einzelnen Prüfungen.

Sofern die beauftragten Verbände Prüfungen außerhalb des Geltungsbereichs der Sportbootführerscheinverordnung abnehmen, sind die Prüfungstermine so rechtzeitig bekannt zu geben, dass auch dort im Einzelfall die unangemeldete Teilnahme an der Prüfung durch die Aufsichtsbehörden möglich ist.

Ausland im Sinne dieser Richtlinie beschränkt sich übrigens auf:
das europäische Ausland und Mittelmeeranliegerstaaten

Das ganze lohnt sich m.E. auch nur bei größeren Gruppen von Prüflingen, da die Anreise der Prüfungskommission zu den Prüfungsgebühren hinzu kommt.

Gruß Lutz
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  #46  
Alt 26.01.2017, 13:48
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Jain
In Deutschland sind alle Sportbootführerscheine weiter unbegrenzt gültig. Im Ausland werden sie zum Teil nicht mehr akzeptiert. Dies kann aber vom Beamten zu Beamten von Dienststelle zu Dienststelle in einem Land unterschiedlich sein. Es ist zu erwarten, das je älter die SBF-Version ist, desto geringe die Akzeptanz. Die Verbände (DMYV+DSV) empfehlen daher eine Umschreibung von Sportbootführerscheinen, die vor 2000 ausgestellt wurden. Seit 2000 sind die Sportbootführerscheine Binnen und See mit dem o.g. internationalen Eintrag versehen. Allerdings sollte man beachten, das die Umschreibung/neu Ausstellung etwas kostet und das die Verbände, die die Umschreibung empfehlen, daran verdienen. Pech hat man natürlich wenn man an den falschen kontrollierenden Beamten gerät.
Es wurde vor Jahren (ich glaube es war um 2007 oder 2008) groß veröffentlicht (Magazinen, Internet, Anschreiben an die Vereine) dass die Führerscheine ohne den Internationalen Anhang im Europäischen Ausland nicht mehr annerkannt werden müssen.
Unser vorstand hat dies in der Jahreshauptversammlung verkündet.

Die Verbände haben damals die Kostenlose Umschreibung bis zum Sommer des Jahres der Veröffentlichung angeboten.

diese Frist ist natürlich rum.
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  #47  
Alt 26.01.2017, 13:51
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
.... das wohl nicht.
Bisher muss bei der Prüfung einer vom WSA (oder WSD? ) bei der Prüfung mit anwesend sein. Das soll entfallen, die Prüfungen werden dann nur noch vom DSV/DMYV abgenommen. Und die können dann auch im Ausland statt finden. ...
Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wenn wie jetzt schon beim SBF-Bin dann: Nein.
Die PAs von DMYV und DSV dürfen dann lediglich (wie jetzt beim SBF-Bin) auch im Ausland die Prüfungen abnehmen.

Die Erteilung und Ausstellung des SBF muss (derzeit) aber im Geltungsbereich der SportbootFüv-Bin erfolgen, also in D. ...
Also im Prinzip sind diese Aussagen so schon richtig und bis vor 15 min hätte ich ihnen auch zu 100% zugestimmt, dann habe ich aber auf einer FAQ Seite des DMYV folgendes gelesen:
Zitat:
Können ausländische Bootsführerscheine in einen amtlichen deutschen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden? Es kann umgeschrieben werden: Polnischer Sportbootführerschein nur Zertifikato Helmsman, Schweizerische Eidgenossen, Bodenseeschifferpatent Schweiz, (weitere europäische Länder erst nach Prüfung)...
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  #48  
Alt 26.01.2017, 13:55
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Ich fände es ja sinnvoll, wenn es die verschiedenen Teile "Motor" und "Segel" nicht mehr gäbe, und jeder Aspirant die verschiedenen Probleme, die sich aus dem Betrieb von Gleit-Mobos, Verdränger-Mobos und von Seglern ergeben, auch im Praxistest zumindest ansatzweise beherrschen müsste.
Wäre ja so, als müsste man für den Pkw-Führerschein auch mal Trecker, Motorrad und Sportwagen mit 250 km/h selber fahren und auf großen Brummis ein paar Mitfahrten absolvieren

Gruß Lutz
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  #49  
Alt 26.01.2017, 14:15
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wo steht das

In den Richtlinien für den DMYV und DSV heißt es im Punkt 8. lediglich:
....
Das sind die Binnen-Richtlinien. Da war Ausland schon länger möglich. Das gilt aber nur (noch) für See! https://www.elwis.de/Freizeitschifff...e/6/index.html
§6 (2)
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  #50  
Alt 26.01.2017, 14:37
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Also im Prinzip sind diese Aussagen so schon richtig und bis vor 15 min hätte ich ihnen auch zu 100% zugestimmt, dann habe ich aber auf einer FAQ Seite des DMYV folgendes gelesen:
dabei geht es aber um Ausländische Staatsbürger die z.B. ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen. Das war schon immer so.

und es geht bei den Kroatischne Führerscheinen eher um den Seeführerschein.

bin mal gespannt wie genau man im Ausland den deutschen See-Führerschien machen kann.
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