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  #1  
Alt 15.04.2017, 21:06
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chris1003 chris1003 ist offline
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Standard EPIRB in Kroatien

Hallo Freunde!
Ist ein EPIRB in Kroatien ab FB2 nun Pflicht oder nicht?
Danke
Christoph
__________________
"Hier darf jeder tun was ich will"
-----Liebe Grüße Christoph-----
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  #2  
Alt 15.04.2017, 21:16
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Gummiente Gummiente ist offline
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Da dein Boot vermutlich unter Österreichischer Flagge gemeldet ist JA
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #3  
Alt 16.04.2017, 20:33
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chris1003 chris1003 ist offline
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Da dein Boot vermutlich unter Österreichischer Flagge gemeldet ist JA
ja stimmt, d.H. es hat mit der Nationalität zu tun was einem das Land vorschreibt..
__________________
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-----Liebe Grüße Christoph-----
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  #4  
Alt 16.04.2017, 21:32
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Zitat:
Zitat von chris1003 Beitrag anzeigen
Hallo Freunde!
... EPIRB .... FB2 ... ?
Hi Leute,

was ist n'en das ? Ich Unwissender ich ?
__________________

Mit maritimen Gruß
........... Achim

---- Kaum macht man's richtig und schon geht's ??? -----
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  #5  
Alt 16.04.2017, 21:40
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immermutig immermutig ist offline
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Hab davon auch noch nichts gehört.
Funkschein wurde verlangt für Seebrief FB2
__________________
LG. Hans
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  #6  
Alt 16.04.2017, 21:50
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AUSRÜSTUNGSLISTE
für die Jacht
...........................................
(Name der Jacht)
für die Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)
Punkte 1 bis 25
1.
ein Anker mit hoher Haltekraft mit Ankerkette oder mit Vorlaufkette und Ankerleine bzw. -gurt; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m beträgt: zwei Anker, von denen der schwerste ein Anker mit hoher Haltekraft sein muss; die Masse des Ankers mit hoher Haltekraft hat mindestens 7 kg + 0,25 kg/m³ Bruttoraumgehalt zu betragen; die Länge der Ankerketten bzw. -leinen hat mindestens 5 L zu betragen, die Stärke der Ankerketten hat der ÖNORM EN 24565 zu entsprechen;
2.
ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken: die Gesamtlänge der Festmacherleinen hat mindestens 5 L zu betragen;
3.
die Installation von Flüssiggasanlagen muss geprüft sein; die Prüfbescheinigung muss an Bord mitgeführt werden;
4.
zwei Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 mit einer Mindestfüllmenge von je 2 kg, die an geeigneten Stellen leicht zugänglich und getrennt voneinander angebracht sind, einer von außen zugänglich; mindestens einer für die Brandklassen A, B und C geeignet; bei Jachten über 20 m Länge: eine von außen auslösbare Feuerlöschanlage;
5.
eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife, Reflexstreifen und Bergeschlaufe für jede an Bord befindliche Person;
6.
bei Jachten, deren Länge weniger als 10 m beträgt: mindestens ein Rettungsring; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m, jedoch weniger als 20 m beträgt: mindestens zwei Rettungsringe; bei Jachten, deren Länge 20 m oder mehr beträgt: mindestens drei Rettungsringe; ein Rettungsring muss mit wasserdichtem Signallicht, Signalpfeife und 20 m langer Leine ausgestattet sein; Rettungsringe müssen entweder der EN 14144:2003 oder SOLAS (Kapitel III Regel 7.1) entsprechen; anstelle eines Rettungsringes darf auch ein hufeisenförmiger Rettungskragen mit Leine, eine Life-Sling oder ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel verwendet werden;
7.
eine mindestens 16 m lange schwimmfähige Wurfleine in der Nähe des Steuerstandes;
8.
ein Sicherheitsgurt (Lifebelt) mit Sicherheitsleine (Lifeline) für jede Person, die an Deck eingesetzt wird, sowie eine ausreichende Zahl von Einhakpunkten bzw. Strecktauen;
9.
eine Erste Hilfe-Ausrüstung gemäß ÖNORM V 5101 – „Erste Hilfe-Verbandzeug für mehrspurige Kraftfahrzeuge - Anforderungen, Prüfungen, Normkennzeichnung'“;
10.
ein fest montierter beleuchtbarer kompensierter Steuerkompass mit Deviationstabelle und ein zweiter Kompass, der zum Peilen geeignet ist;
11.
Navigationsmittel (Kartendreiecke, Kartenzirkel, berichtigte Seekarten, Seehandbücher);
12.
ein Log oder ein Speedometer;
13.
ein Handlot oder ein Echolot;
14.
ein Fernglas;
15.
eine Borduhr, ein Barometer und ein Thermometer;
16.
ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten oder ein NAVTEX-Empfänger;
17.
ein UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller;
18.
eine wasserdichte Signallampe;
19.
ein Signalhorn;
20.
Notsignale:
4 Rote Fallschirmsignale
4 Rote Handfackeln
4 Weiße Handfackeln
1 Signalgeber oder Signalpistole, jeweils mit Signalmunition
21.
eine EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon);
22.
ein so hoch wie möglich angebrachter Radarreflektor oder Radartransponder;
23.
ein Abdruck des Übereinkommens von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen, BGBl. Nr. 529/1977 (Seestraßenordnung - COLREG);
24.
genügend Werkzeug zur Freilegung eines Lecks sowie Material zum Abdichten eines Lecks;
25.
auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage.
Anl. 6
Text

Muss da mal nachrüsten
__________________
LG. Hans
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  #7  
Alt 16.04.2017, 22:03
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Totto99 Totto99 ist offline
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742 Danke in 217 Beiträgen
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Gilt das für Jachten unter österreichischer Flagge ⚐?

Gesendet von meinem HUAWEI NXT-L29 mit Tapatalk
__________________
Viele Grüße
Thorsten

... und immer dran denken:
... das Leben ist ... ähhh ... kein Ponyschlecken!
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  #8  
Alt 16.04.2017, 23:28
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huebi huebi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
AUSRÜSTUNGSLISTE
für die Jacht
...........................................
(Name der Jacht)
für die Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)
Punkte 1 bis 25
1.
ein Anker mit hoher Haltekraft mit Ankerkette oder mit Vorlaufkette und Ankerleine bzw. -gurt; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m beträgt: zwei Anker, von denen der schwerste ein Anker mit hoher Haltekraft sein muss; die Masse des Ankers mit hoher Haltekraft hat mindestens 7 kg + 0,25 kg/m³ Bruttoraumgehalt zu betragen; die Länge der Ankerketten bzw. -leinen hat mindestens 5 L zu betragen, die Stärke der Ankerketten hat der ÖNORM EN 24565 zu entsprechen;
2.
ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken: die Gesamtlänge der Festmacherleinen hat mindestens 5 L zu betragen;
3.
die Installation von Flüssiggasanlagen muss geprüft sein; die Prüfbescheinigung muss an Bord mitgeführt werden;
4.
zwei Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 mit einer Mindestfüllmenge von je 2 kg, die an geeigneten Stellen leicht zugänglich und getrennt voneinander angebracht sind, einer von außen zugänglich; mindestens einer für die Brandklassen A, B und C geeignet; bei Jachten über 20 m Länge: eine von außen auslösbare Feuerlöschanlage;
5.
eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife, Reflexstreifen und Bergeschlaufe für jede an Bord befindliche Person;
6.
bei Jachten, deren Länge weniger als 10 m beträgt: mindestens ein Rettungsring; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m, jedoch weniger als 20 m beträgt: mindestens zwei Rettungsringe; bei Jachten, deren Länge 20 m oder mehr beträgt: mindestens drei Rettungsringe; ein Rettungsring muss mit wasserdichtem Signallicht, Signalpfeife und 20 m langer Leine ausgestattet sein; Rettungsringe müssen entweder der EN 14144:2003 oder SOLAS (Kapitel III Regel 7.1) entsprechen; anstelle eines Rettungsringes darf auch ein hufeisenförmiger Rettungskragen mit Leine, eine Life-Sling oder ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel verwendet werden;
7.
eine mindestens 16 m lange schwimmfähige Wurfleine in der Nähe des Steuerstandes;
8.
ein Sicherheitsgurt (Lifebelt) mit Sicherheitsleine (Lifeline) für jede Person, die an Deck eingesetzt wird, sowie eine ausreichende Zahl von Einhakpunkten bzw. Strecktauen;
9.
eine Erste Hilfe-Ausrüstung gemäß ÖNORM V 5101 – „Erste Hilfe-Verbandzeug für mehrspurige Kraftfahrzeuge - Anforderungen, Prüfungen, Normkennzeichnung'“;
10.
ein fest montierter beleuchtbarer kompensierter Steuerkompass mit Deviationstabelle und ein zweiter Kompass, der zum Peilen geeignet ist;
11.
Navigationsmittel (Kartendreiecke, Kartenzirkel, berichtigte Seekarten, Seehandbücher);
12.
ein Log oder ein Speedometer;
13.
ein Handlot oder ein Echolot;
14.
ein Fernglas;
15.
eine Borduhr, ein Barometer und ein Thermometer;
16.
ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten oder ein NAVTEX-Empfänger;
17.
ein UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller;
18.
eine wasserdichte Signallampe;
19.
ein Signalhorn;
20.
Notsignale:
4 Rote Fallschirmsignale
4 Rote Handfackeln
4 Weiße Handfackeln
1 Signalgeber oder Signalpistole, jeweils mit Signalmunition
21.
eine EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon);
22.
ein so hoch wie möglich angebrachter Radarreflektor oder Radartransponder;
23.
ein Abdruck des Übereinkommens von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen, BGBl. Nr. 529/1977 (Seestraßenordnung - COLREG);
24.
genügend Werkzeug zur Freilegung eines Lecks sowie Material zum Abdichten eines Lecks;
25.
auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage.
Anl. 6
Text

Muss da mal nachrüsten
Frage von einem Rheinländer an die Forums-Österreicher:

Wie lang mag erst die Liste für Bergsteiger, Freerider, Mountainbiker und andere Leute, die sich in der freien Natur bewegen sein????
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #9  
Alt 17.04.2017, 09:31
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immermutig immermutig ist offline
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wie heißt so schön Vurschriftz is Vurschrift
wenn es auch keiner kontrolliert
aber bei Unfällen mit Personenschaden könnte das Zeug doch überprüft werden
__________________
LG. Hans
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  #10  
Alt 17.04.2017, 09:43
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jociza jociza ist offline
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Zitat:
Zitat von Achko Beitrag anzeigen
Hi Leute,

was ist n'en das ? Ich Unwissender ich ?

Hi ,
damit ist das gemeint :

EPIRB ist die übliche Bezeichnung in der Schifffahrt, dient aber auch als Oberbegriff für Notfunkbaken unabhängig von ihrem Einsatzgebiet, da die Alarmierung bei allen nach denselben Prinzipien funktioniert.
__________________
Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist .
( K. Valentin )
Gruß Josef
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  #11  
Alt 17.04.2017, 10:40
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Wie schon weiter oben geschrieben ist das für Österreichische Schiffe gültig.
Wenn die vorgeschriebene Ausrüstung laut Liste nicht vorhanden ist, so kann das bis zum Wegfall der Betriebserlaubnis führen.

Ich habe es selbst schon miterlebt, dass selbst Frachtschiffe wegen groben Verstössen (Keine funktionierenden UKW Funkanlagen) von der Schifffahrtspolizei bis zur Behebung der Mängel die Weiterfahrt untersagt wurde.

Wenn es von den Uferstaaten zusätzliche Ausrüstungsvorschriften gibt sind die natürlich auch zu beachten.
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #12  
Alt 18.04.2017, 01:23
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Frage von einem Rheinländer an die Forums-Österreicher:

Wie lang mag erst die Liste für Bergsteiger, Freerider, Mountainbiker und andere Leute, die sich in der freien Natur bewegen sein????
Seitdem die gleichen Regeln für das Mitführen von Ankern auf Yachten auch für Bergsteiger gilt ist die Unfallshäufigkeit bei Bergsteigern gegen Null gegangen.
Mit dem Gerödel Schaft es niemand in gefährliche Höhen.
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Gruß Jürgen
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  #13  
Alt 19.04.2017, 16:25
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Hallo!
bei uns in Niederösterreich ist die Fernmeldebehörde schon aktiv, Besitzer von Booten mit Seebrief werden durch einen Brief angehalten den UKW-Funk anzumelden, auch Epirb, zumindest auf 2 Monate pro Jahr (Hauptnutzung im Urlaub). Kosten sind nicht zu hoch ca. 15.-/Monat. Hab jetzt mal den Funk angemeldet, warte noch auf die Rücksendung der Anmeldung. Epirb hab ich noch nicht, werde es aber mal anschaffen, beim Gespräch mit dem Herrn von der Fernmeldebehörde kam ich zum Schluß das jetzt mal gewartet wird wer anmeldet und später dann nach dem Gesetz gehandelt wird.
Viele Grüße
Erich
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  #14  
Alt 19.04.2017, 17:51
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Zitat:
Zitat von chris1003 Beitrag anzeigen
Hallo Freunde!
Ist ein EPIRB in Kroatien ab FB2 nun Pflicht oder nicht?
Danke Christoph
Um die eine Frage zu beantworten:

Nein, ist keine Pflicht für/in Kroatien!
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  #15  
Alt 19.04.2017, 20:08
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winetouu winetouu ist offline
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
Um die eine Frage zu beantworten:

Nein, ist keine Pflicht für/in Kroatien!
Doch, wenn die Yacht die Österreichische Flagge führt, aber das steht auch schon weiter oben.
__________________
Beste Grüße Andy
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  #16  
Alt 19.04.2017, 20:27
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
Doch, wenn die Yacht die Österreichische Flagge führt, aber das steht auch schon weiter oben.
Um das geht es nicht unter welcher Flagge man was haben muß.
Die Frage war simpel: Ist ein EPIRB in Kroatien ab FB2 nun Pflicht oder nicht?

Und in HR ist eine EPIRB für nichtausrüstungspflichtige Schiffe keine Pflicht.
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  #17  
Alt 19.04.2017, 20:37
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winetouu winetouu ist offline
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
Um das geht es nicht unter welcher Flagge man was haben muß.
Die Frage war simpel: Ist ein EPIRB in Kroatien ab FB2 nun Pflicht oder nicht?

Und in HR ist eine EPIRB für nichtausrüstungspflichtige Schiffe keine Pflicht.
Doch genau um das geht es dem TE
und für Yachten unter Österreichischer Flagge ist das Epirb ab FB2 Pflicht
__________________
Beste Grüße Andy

Geändert von winetouu (20.04.2017 um 05:02 Uhr)
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  #18  
Alt 19.04.2017, 20:42
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ghaffy ghaffy ist offline
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Peppone, da irrst du schlicht und einfach.

Die kroatischen Bestimmungen verlangen, dass jene Ausrüstung an Bord ist, die der Flaggenstaat gemäß Bootspapieren vorschreibt. Wenn der Flaggenstaat nichts vorschreibt (wie zB Deutschland), dann muss das an Bord sein, was Kroatien vorschreibt.

Österreich (aber auch Italien und andere) haben im Gegensatz zu DE eine umfangreiche Liste (jeder vernünftige Skipper hat all das bis auf ein, zwei Dinge ja auch an Bord). Daher muss nach kroatischen Vorschriften auf einer AT-Yacht gemäß Seebrief die Ausrüstung vorhanden sein.

Ob und von wem was wie kontrolliert wird, ist eine andere Frage. Aber die kroatische Küstenwache und Polizei ist weder dumm noch ahnungslos. Und bevor ich mit irgendjemandem derlei diskutiere, ist eben ein EPIRB an Bord. Ganz vorschriftsmäßig, nach kroatischer und österreichischer Vorschrift.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #19  
Alt 20.04.2017, 00:50
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Peppone, da irrst du schlicht und einfach.
Autsch ... ja, ihr habt recht.
Da war ich tatsächlich nicht mehr auf dem Laufenden.
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  #20  
Alt 20.04.2017, 05:33
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Und ich dachte, dass wäre noch eine Übergangsvorschrift zur Auflösung der K&K-Monarchie mit Fortgeltung österreichischer Gesetze in Kroatien... ;o)

Im Ernst: Ziemlich lange Liste. Da aber der unmittelbare Seezugang von Österreich sich in Grenzen hält und auch so die Auflagen mit den regelmäßigen Überprüfungen schon aufwendig sind, lohnt sich dann nicht das Umflaggen? Es müssen ja nicht wie in der Berufsschifffahrt gleich die Bahamas oder Panama sein, aber dank EU gibt es näherliegende Auswahlmöglichkeiten.


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  #21  
Alt 20.04.2017, 06:58
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Kann jemand die Ausstattungsliste für Deutsche Boote hier bitte reinstellen? Ist für deutsche Boote kein EPIRB vorgeschrieben?
__________________
"Hier darf jeder tun was ich will"
-----Liebe Grüße Christoph-----
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  #22  
Alt 20.04.2017, 07:19
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Zitat:
Zitat von AitschPi Beitrag anzeigen
... lohnt sich dann nicht das Umflaggen?...
Also, Jungs,
die Diskussion hatten wir ja schon oft:
Ok, DE hat keine Ausrüstungsvorschriften, das ist eure Sache und niemand redet euch drein. Eurem Gesetzgeber ist (war) es zwar wichtig, dass ihr Navigationslaternen habt, die wie Duschkabinen aussehen, ob aber eine Rettungsweste an Bord ist, für Kinder oder Nichtschwimmer oder sonst wen, das überlässt er dem "Verantwortungsbewusstsein" des Bürgers. Beim KFZ tut er das nicht. Da muss Warnweste und Verbandszeug an Bord sein, sonst gibt's Saures.
Und wenn die Kennzeichenbeleuchtungsbirne kein "e"-Zeichen hat, dann bekommt man keinen TÜV und zahlt ggf. Bußgeld.
Das ist alles eure Sache, und niemand macht sich darüber lustig.

Wir hier in den Alpen haben nicht nur eine großartige Marinetradition, Olympiasieger im Segeln und von der Seefahrt eine Ahnung. Schließlich hat ein österreichischer Förster die Schiffsschraube erfunden (Josef Ressel). Wir haben also Ahnung.

Im Ernst: Die österreichischen Ausrüstungslisten nach Fahrtbereich könnten abgeschrieben sein von der Kreuzerabteilung oder dem GL. Mal im Ernst: Was auf zB der Liste für FB1 könnte man entbehren? (9 von 10 Trailer-Booten hier kommen über FB1 nicht hinaus. Man muss sich zB in HR sehr bemühen, um weiter als drei Meilen von jeder Küste entfernt zu sein. Geht grad mal, wenn man nach Vis fährt. Dann ist man für 600 Meter im FB2. )

Und das ist vorgeschrieben für FB1:

1. Ein Anker, eine Ankerkette (Vorlaufkette) und eine Ankerleine: die Masse des Ankers (kg) hat mindestens 1,5 L, die Länge der Ankerkette (m) mindestens L/2 und die Länge der Ankerleine (m) mindestens 4 L zu betragen; eine Befestigungsmöglichkeit auf einem entsprechend festen Punkt (Klampe, Poller) auf dem Vorschiff; ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken;
2. bei Jachten mit Pantry oder mit Innenbordmotoren: ein vom Deck leicht zugänglicher Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 für die Brandklassen A, B und C mit einer Mindestfüllmenge von 2 kg;
3. eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife für jede an Bord befindliche Person;
4. ein Rettungsring (entsprechend EN 14144:2003 oder entsprechend SOLAS) oder ein Rettungskragen hufeisenförmig mit Leine oder eine Life-Sling;
5. eine Erste Hilfe-Ausrüstung (Bordapotheke);
6. Navigationsmittel (berichtigte Seekarten, Dreieck);
7. ein Handkompass, der zum Peilen geeignet ist;
8. ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten;
9. ein Handlot oder ein Echolot;
10. ein Fernglas;
11. eine wasserdichte Signallampe;
12. ein Signalhorn;
13. Werkzeug für kleinere Reparaturen;
14. auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage.

Was davon würde ein verantwortungsvoller Skipper nicht mithaben?
Eben.

Umflaggen?
Hier gibt es einige, die unter HR-Flagge fahren. Die wissen, dass die HR-Liste nicht kürzer ist. Da sind mehr und größere Feuerlöscher vorgeschrieben, ein Altöl-Auffanggefäß und dergleichen mehr.
Meine persönliche Ansicht: Die Diskussion über Ausrüstung wird eigentlich immer nur von deutschen Skippern geführt, die irgendwie die Empfehlungen des Verkehrsministers, der Verbände oder des GL aus welchen Gründen immer diskutieren wollen.
Für alle anderen stellt sich die Frage nicht. Allenfalls eben mit Spezialitäten wie EPIRB oder Rettungsinseln.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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Geändert von ghaffy (20.04.2017 um 07:25 Uhr)
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