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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.12.2014, 13:06
Gunpowder Gunpowder ist offline
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Standard Neues Boot & Trailer in Polen gekauft. Wie funktioniert die Anmeldung?

Hallo liebe Boots Freunde.

Habe in Polen ein Motorboot und einen Trailer neu gekauft. Abholung erfolgt Mitte Januar.

Beide habe eine CE Zertifizierung, Rechnung und CE Dokumente werden bald zugeschickt. Jetzt möchte ich gerne den Trailer hier in Deutschland anmelden und das Boot und den Hänger mit deutschen Kennzeichen holen.
Für die Kennzeichen des Trailers brauche ich Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Da ich da selbst sowas nie gemacht habe meine Fragen:

1. Für den Trailer (750KG) ungebremst
Brauche ich eine HU beim TüV? Welche Dokumente braucht das Straßenverkehr Amt? Muss der Hänger vorgeführt werden obwohl der Trailer neu ist?

2. Das Boot 5,20M 50PS Pilothouse
Wo registriere ich das neue Boot am besten. Fahren wird es Binnen/See NL und Italien.

3. Zum Motor (50 PS Jet Drive Evinrude)
Der Motor ist aus 2010 und ich verbaue den Motor in Eigenregie. Muss der Motor mit dem Boot registriert werden und wenn ja wie ist der Ablauf?

Vielen Dank Vorab für eure Hilfe.
„Mast- und Schotbruch“

Gunpowder

Geändert von Gunpowder (27.12.2014 um 13:13 Uhr)
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  #2  
Alt 27.12.2014, 13:17
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Wenn der Händler keine hier Zulasungsfähigen Papiere für den Trailer hat muss der hier zum TÜV und braucht eine 21er Neuabnahme!
So war es bei meinem aus Holland auch!
Mfg Michael
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  #3  
Alt 27.12.2014, 13:27
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Wenn Du die Papiere für den Trailer hast, lege die dem TÜV vor und frage was Du machen sollst.
Für das Boot brauchst Du die CE-Zertifizierung, für den Motor auch und am besten den Kaufvertrag, aus dem hervorgehen sollte, daß Du rechtmäßiger Eigentümer bist.
Damit gehst Du zum Wasser- und Schiffahrtsamt Deiner Wahl z.B. http://www.wsa-duisburg-meiderich.wsv.de/ und meldest das Boot an. Das Boot brauchst Du nicht irgendwo vorzuführen, daher ist eine Registrierung meist auch online möglich.
Du bekommst eine Registriernummerr, die Du in mind. 10 cm hohen Schriftzeichen hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund gut sichtbar an Deinem Boot aufbringst.
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  #4  
Alt 27.12.2014, 13:35
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Hab ich alles hinter Mir!
Eine Neuabnahme nach hier geltenden Vorschriften war die einzige Möglichkeit den Trailer hier zuzulassen!
Die Papiere,bzw Zulassung,bei mir aus Holland, bringt hier nichts.
Mfg Michael
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  #5  
Alt 27.12.2014, 13:53
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Wenn der Trailer neu ist und COC Papiere hat kann er einfach zugelassen werden.

Das sollte Dir der polnische Verkäufer aber auch erzählen können. Wird ja nicht das 1. Boot sein das er nach Deutschland verkauft.

Zum Boot wurde alles gesagt, mit CE und Eigentumsnachweis für Boot und Motor beim WSA oder ADAC anmelden.

Noch ein Tipp zur Motormontage. Lass es bei einem Händler machen.

Kostet nicht die Welt und es ist alles richtig eingedichtet.
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  #6  
Alt 27.12.2014, 14:38
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michael.b michael.b ist offline
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Leider haben die meisten Trailerhersteller diese COC Zulassung nicht,aber du könntest ja Glück haben!
Ansonsten gilt für den Trailer:

Fahrzeuge, die nach Deutschland importiert werden, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren, müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Spanne der Gebühren liegt je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der zusätzliche Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für (weitere) erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden. Je nach Einzelfall kann auch die Einholung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich sein (z.B. wegen fehlender Leuchtweitenregulierung).

Würde in deinem Fall dann bedeuten erstmal den Trailer nach hier holen,Bremsenbrechnung des Achsherstellers besorgen und ab zum TÜV.


Mfg Michael
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  #7  
Alt 27.12.2014, 14:47
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Noch ein Tipp zur Motormontage. Lass es bei einem Händler machen.

Kostet nicht die Welt und es ist alles richtig eingedichtet.
Aus diesem Grund habe ich das bisher immer selbst gemacht!

Allerdings waren das immer Motoren, die man zu zweit oder mit einem Flaschen-/ Kettenzug hantieren konnte.
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  #8  
Alt 27.12.2014, 14:56
RING18 RING18 ist offline
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Da hast Du schon recht, wenn man weiß was man tut, leider glauben viele das ein bisschen Silikon ausreicht.

Und nicht alle Werkstätten sind Pfuscher die nur auf schnelles Geld aus sind
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