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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 21.10.2016, 22:40
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Ich habe ja aktuell den Sigma Ultralight mit 3650kg zul. Gesamtgewicht und das ist auch völlig legal auch wenn es der eine oder andere noch nicht glauben kann.
@ Volker mein vorheriger Trailer hatte 2 Achsen mit jeweils 1800kg und hatte trotzdem nur 3500kg zul Ges.
Die Achslast sagt nur soviel übers zul. Gesamtgewicht das die Achse/n mindestens das Gesamtgewicht abzüglich der Stützlast tragen dürfen.
Meien Worte...
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  #52  
Alt 21.10.2016, 22:45
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Zitat:
Zitat von vargtimmen Beitrag anzeigen
Ein Trailer kann auch 3850 kg zul ges Gewicht haben. Im angekuppelten Zustand darf er aber nur noch 3500 kg haben. Der Rest ist Stützlast. Also so wie Volker schreibt.
Merkwürdige Argumentation. Das zGG ändert sich nicht, wenn er angekoppelt wird. Nur die erlaubte Anhängelast des Zugwagens und seine erlaubte Stützlast bestimmen, wie schwer man ihn beladen darf. Und im Bereich von 3,5 to ist man eh in einem Bereich, wo diese und jene Regelung gilt, die für normale Trailer belanglos ist. Das mit den 3650 kg an einem Zugfahrzeug ohne Druckluftbremse ist schon grenzwertig, Stützlast hin oder her. Ob das bei einem Unfall nicht erstmal zu langwierigen Verfahren führen würde, ist da noch eine ganz andere Sache.

Im übrigen dürfte ich mein Boot auch mit diesem 3650er Trailer transportieren. Nur dürfte ich nicht mehr als 1360 kg an mein Auto hängen, geht aber gerade auf.

Aber es geht die ganze Zeit um Folgendes:

Ich zitiere hier mal aus einem früheren Post von Volker:

Zitat:
Wenn der Anhänger eine Zlgg von 2t hat und die Stützlast mit 100kg ausgelegt ist ist die max Achslast 1900kg

Wenn er also 2060 kg gewogen hat und dies das Gg dann ist die Achslast bei 100kg Stützlast immer noch 1960 kg und somit immer noch überladen.
Das ist schlicht falsch.Wenn er 2060 gewogen hat und das zGG ist 2000, dann ist er genau 60 kg zu schwer. Das Geeiere mit der Achslast ist nur ein Nebenschauplatz, hat nichts mit dem Thema zu tun. Der TE hat mit Sicherheit keine Einschränkung von 1900kg Achslast. Er hat 2000 kg zGG. Und mit Sicherheit hat er auch 2x1000kg Achslast oder mehr. Und er darf den Trailer exakt bis zu diesen 2000 kg laden. mit oder ohne Auto und unabhängig von dessen Stützlast.

Beste Grüße,
DompMan
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  #53  
Alt 21.10.2016, 22:48
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von DompMan Beitrag anzeigen
Merkwürdige Argumentation. Das zGG ändert sich nicht, wenn er angekoppelt wird. Nur die erlaubte Anhängelast des Zugwagens und seine erlaubte Stützlast bestimmen, wie schwer man ihn beladen darf. Und im Bereich von 3,5 to ist man eh in einem Bereich, wo diese und jene Regelung gilt, die für normale Trailer belanglos ist. Das mit den 3650 kg an einem Zugfahrzeug ohne Druckluftbremse ist schon grenzwertig, Stützlast hin oder her. Ob das bei einem Unfall nicht erstmal zu langwierigen Verfahren führen würde, ist da noch eine ganz andere Sache.

Im übrigen dürfte ich mein Boot auch mit diesem 3650er Trailer transportieren. Nur dürfte ich nicht mehr als 1360 kg an mein Auto hängen, geht aber gerade auf.

Aber es geht die ganze Zeit um Folgendes:

Ich zitiere hier mal aus einem früheren Post von Volker:

Das ist schlicht falsch.Wenn er 2060 gewogen hat und das zGG ist 2000, dann ist er genau 60 kg zu schwer. Das Geeiere mit der Achslast ist nur ein Nebenschauplatz, hat nichts mit dem Thema zu tun. Der TE hat mit Sicherheit keine Einschränkung von 1900kg Achslast. Er hat 2000 kg zGG. Und mit Sicherheit hat er auch 2x1000kg Achslast oder mehr. Und er darf den Trailer exakt bis zu diesen 2000 kg laden. mit oder ohne Auto und unabhängig von dessen Stützlast.

Beste Grüße,
DompMan
ich hab doch geschrieben das er mit den 1960 kg Achslast immer noch überladen ist. Übrigens um 60kg
Die 100kg Stützlast war eine Anahme von mir.

Das Gesamtgewicht des Anhängers teilt sich auf in Stützlast und Achslast.

aus der STVZO für dich: Die Achslast ist die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird.
D.H. aber nicht das dies auch die Gesamtlast des Trailers ist

ein PKW hat zwei Achslasten. Die summe dieser ist meist größer als die zulassige Gesammtmasse


Geändert von billi (21.10.2016 um 22:53 Uhr)
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  #54  
Alt 21.10.2016, 23:01
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich hab doch geschrieben das er mit den 1960 kg Achslast immer noch überladen ist. Übrigens um 60kg
Die 100kg Stützlast war eine Anahme von mir.

Das Gesamtgewicht des Anhängers teilt sich auf in Stützlast und Achslast.

aus der STVZO für dich: Die Achslast ist die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird.
D.H. aber nicht das dies auch die Gesamtlast des Trailers ist

ein PKW hat zwei Achslasten

Er hat das abgekoppelte Gesamtgewicht gewogen. Die ständigen Verweise auf die Achslast und Stützlast sind deshalb nur irreführend, weil falsch.
Sein Trailer darf 2000, er hat 2060. Ergo 60 kg zu viel, nicht mehr und nicht weniger. Darum gings, denn die Rechnerei mit Gesamtgewicht - Stützlast ist beim Trailer schlicht unzulässig.

Beste Grüße,
DompMan
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  #55  
Alt 21.10.2016, 23:05
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Zitat:
Zitat von DompMan Beitrag anzeigen
Er hat das abgekoppelte Gesamtgewicht gewogen. Die ständigen Verweise auf die Achslast und Stützlast sind deshalb nur irreführend, weil falsch.
Sein Trailer darf 2000, er hat 2060. Ergo 60 kg zu viel, nicht mehr und nicht weniger. Darum gings, denn die Rechnerei mit Gesamtgewicht - Stützlast ist beim Trailer schlicht unzulässig.

Beste Grüße,
DompMan
Sie ist nicht falsch du kapierst es blos nicht weil du mit den Fachbegriffen schlichtweg auf Kriegsfuss zu stehen scheinst.

wenn er die 60kg Abspeckt dann muss er die anderen Parameter beachten.
Darum sind diese auch wichtig zu wissen und zu beachten.
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  #56  
Alt 21.10.2016, 23:08
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Mal eine Frage an die Anwesenden, wer außer Stephan hat einen Trailer, wo die Achslast niedriger ist als das zGG. Es würde mich wirklich mal interessieren, ob das diesseits der 3,5 to vorkommt. Denn es gibt die normalen Achsen bis 1800kg, also 3600kg im Tandem, es würde kaum Sinn machen, den Trailer auf solche Weise einzuschränken...

Beste Grüße,
DompMan
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  #57  
Alt 21.10.2016, 23:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Sie ist nicht falsch du kapierst es blos nicht weil du mit den Fachbegriffen schlichtweg auf Kriegsfuss zu stehen scheinst.

wenn er die 60kg Abspeckt dann muss er die anderen Parameter beachten.
Darum sind diese auch wichtig zu wissen und zu beachten.
Jaja, wenn man keine Argumente mehr hat...
Bezeichnend.

Ich verweise auf die bereits mehr als einmal genannten Links. Dort steht alles bestens erklärt. Übrigens auch mit den korrekten Fachbegriffen. Wer wissen will, wieviel er darf, sollte sich dort informieren.
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  #58  
Alt 22.10.2016, 09:04
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Zitat:
Zitat von michi 23 Beitrag anzeigen
Verstehe nur nicht, ich habe einen 2 to Tandemtrailer und jede Achse darf aber 1300 kg Gewicht aufnehmen, also sind das 2600 kg bei Tandemachsen und auf meiner Zugeinrichtung steht 2600 kg eingestanzt.....aber laut Zulassung habe ich nur einen 2 to Anhänger ...
Wenn Achse und Zugvorrichtung mehr erlauben als tatsächlich als zul. Ges.Gew. eingetragen ist liegt das am Rahmen. In dem Fall kann es helfen, den Hersteller mit seiner Absicht des Auflastens zu konfrontieren und eine Unbedenklichkeitserklärung zu erbitten. Wenn dann noch die passenden Reifen (Traglast) montiert sind spricht einer Auflastung nichts entgegen.
Hab ich genau so gemacht.
Warum das nicht gleich vom Hersteller aus gemacht wird? Weil der Trailer dann billiger verkauft werden kann, wie der Kunde es eben wünscht.
Man kann zB günstigere Reifen montieren...

Als TE würde ich mir über die Auflastung Gedanken machen anstatt sich mit kuriosen Rechnereien auf die sichere Seite zu wünschen...

Gruß Torben
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  #59  
Alt 22.10.2016, 09:49
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von DompMan Beitrag anzeigen
Hier ist das sehr anschaulich beschrieben:
http://www.anhaengerhandel.de/anhaen...aengelast.html
die Seite wiederspricht in keinem der drei beispiele meinen Ausführugen.
Das zulässige gesammtgewicht darf nie überschrietten werden.
In Beispiel 3 wird von einer zulässigen Stützlast von 75kg geredet.
Meine Anmerkungen zu dem Beispiel ist in rot eingefügt.

Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.



zGG =1100 = Stützlast = 75KG + Achslast = 1025kg







Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.


zGG =1200 = Stützlast = 75KG + Achslast = 1125kg



Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

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  #60  
Alt 22.10.2016, 10:52
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@Cäptn Lutz, du siehst wie kompliziert das Thema ist.
Mal ein wirklich brauchbarer Tipp von mir. Geh mit deinem Gespann zum TÜV und lass dich dort genau beraten. Dann weißt du es sicher.

Oder der zweite Tipp, kauf dir einen 2200er Trailer, dann bist du alle Sorgen los. Denn im übrigen kauft man Trailer immer eine Nummer größer wie benötigt, wenn es möglich ist.
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  #61  
Alt 24.10.2016, 11:44
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Einen größeren/passenden Trailer kann ich nicht holen, da ich dann nicht mehr in meine Halle passe (habe nur noch knapp 1 Meter "Luft" und die Tandemtrailer sind länger). Habe mich beim Anghängerexperte erkundigt: Es bleibt nur noch eine Auflastung - wenn es noch geht. Das hängt von der Achse (zul. Gewicht) und der Auflaufeinrichtung (Bremse) ab! Nun muß ich nachsehen, ob da noch Luft nach oben ist. Ich gebe mal Bescheid, wenn es was Neues gibt! Bis dahin allzeit ............. Bier überm Kiel!
Lutz
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  #62  
Alt 24.10.2016, 13:09
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Ich dachte immer Einachser gehen bis Maximal 1800 Kg.
Gibt es 2t Trailer mit einer Achse.
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  #63  
Alt 24.10.2016, 16:07
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Ich dachte immer Einachser gehen bis Maximal 1800 Kg.
Gibt es 2t Trailer mit einer Achse.
BPW bietet Gummi- und Drehstabfederachsen bis 3 to Traglast an.

http://www.bpw-fahrzeugtechnik.de/fi...katalog_de.pdf
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  #64  
Alt 24.10.2016, 16:41
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Hallo Lutz,

geh mal zum TÜV mit Deinem Trailer. Wenn die Achsen und Reifen zusammen die 2t tragen, dann erhöht der TÜV das zGG und trägt es in den Schein ein. In der Regel wird das zGG um den Wert der Stützlast hochgesetzt. Im Campingbereich machen das sehr viele mit ihren Wohnwagen, weil dort die Zuladung sehr eingeschränkt ist. Kannst ja mal in den Campingforen schauen.
Das ist die einfachste und kostengünstigste Lösung.

Gruß Axel
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  #65  
Alt 24.10.2016, 18:20
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Hallo zusammen,

das zGG kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, sprich aufgelastet werden.
Nur hat die verbaute Achse nicht zwingend etwas mit dem Rahmen des Anhängers zu tun, die gesamte Kombination muss es tragen können.

Übertrieben gesagt könnte man unter ein Traggestell dass für 2t. ausgelegt ist auch Achsen bauen die an sich insgesamt 5t. dürften, dann ändert sich aber trotzdem nichts.

Die Kette reißt immer am schwächsten Glied, das gilt auch in diesem Fall.

Im Camping- und auch Anhängerbereich kommt es durchaus vor dass diese z.B. wegen 100er Zulassung abgelastet werden. Da wäre eine Auflastung auf den ursprünglichen Wert natürlich problemlos möglich, eine tatsächliche Auflastung gegenüber dem Originalzustand kann hingegen spannend werden.

LG Uli

Geändert von Uli0308 (24.10.2016 um 18:31 Uhr)
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  #66  
Alt 24.10.2016, 18:46
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
geh mal zum TÜV mit Deinem Trailer. Wenn die Achsen und Reifen zusammen die 2t tragen, dann erhöht der TÜV das zGG und trägt es in den Schein ein. In der Regel wird das zGG um den Wert der Stützlast hochgesetzt.
Sorry, aber das ist Bullshit.

Man kann Trailer unter bestimmten Umständen auflasten, richtig ... aaber

.. der TÜV will auf jeden Fall, bevor er irgendwie aktiv wird, die Gutachten über die, ich zitiere:

Zuordnung der Auflaufeinrichtung
der Übertragungseinrichtung
und der Bremsen am Anhänger

vorgelegt bekommen. Diese sind bei den einzelnen Herstellern (privat) zu besorgen. Hast du die nicht oder bekommst sie nicht, kannst du die Auflastung vergessen!

Ich übernehme eigentlich nur mehr Auflastungen wenn die einzelnen Baugruppen von der Fa. Knott kommen, da klappt das recht gut.

Bei anderen Herstellern gibt es meist Probleme (mit dem Bremsendiagramm) und damit dann auch keine Abnahme durch den TÜV.

Der letzte Hänger war im Frühjahr ein 2000er (mit 1300er Achsen) der aufgelastet wurde auf 2300 Kg.
2600 Kg wären möglich gewesen, hat's aber nicht gebraucht.
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  #67  
Alt 24.10.2016, 19:08
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Sorry, aber das ist Bullshit.

.....
Sorry, aber wenn Du es nicht weißt, dann rede nicht von Bullshit. Einfach die Camperforen lesen und wissen, dass es geht.

Es geht nicht um irgendeine x-beliebige Auflastung, sondern um die Auflastung um den Wert der Stützlast. Und das ist meist problemlos möglich, wenn das zutrifft, was ich oben geschrieben habe. Mag ja sein, dass der HErsteller noch sein OK dazu geben muss, aber es geht. Und hier ging es um 60kg!!
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  #68  
Alt 25.10.2016, 16:50
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Um jetzt noch mehr Unklarheiten einzustreuen:
Dann ist man schon im Bereich des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.
Wann? Wenn der Trailer überladen über 3,5 t wiegt, obwohl er als zGG 3,5 t hat? Nein. Die Fahrzeugart wird dadurch nicht verändert (in diesem Fall wäre es ja eine andere Fahrzeugart, da nach 3,5 t direkt die "großen Geschütze" kommen - es geht ums zGG).
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  #69  
Alt 26.10.2016, 12:08
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Wann? Wenn der Trailer überladen über 3,5 t wiegt, obwohl er als zGG 3,5 t hat? Nein. Die Fahrzeugart wird dadurch nicht verändert (in diesem Fall wäre es ja eine andere Fahrzeugart, da nach 3,5 t direkt die "großen Geschütze" kommen - es geht ums zGG).
Richtig. Und es ist auch kein Fahren ohne Führerschein, wenn man einen Trailer mit zGG 3,65t hinten dran hat!! Aber das hier zu diskutieren ist unnötig, weil es zu diesem Thema schon einen riesen Beitrag gibt, der für Klarheit sorgt.

Gruß Axel
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