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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.05.2022, 07:21
uherbert uherbert ist offline
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Standard Boot DE anmelden ohne Wohnsitz

Hallo zusammen,

ichh habe ein unerwartetes Problem.

Ich habe meinen Wohnsitz in der Schweiz, aber mein Boot mittlerweile auf einem Trailer ohne festen Liegeplatz in DE. Ohne Anmeldung und Kennzeichen.

Nun wollte ich das Boot beim WSA registrieren und die machen das nicht.

Folgendes Begründung:

"Sehr geehrter Herr Herbert,

für Antragsteller, welche Ihren Wohnsitz außerhalb der BRD haben kann ein Kennzeichen nur erteilt werden, wenn Sie einen Liegeplatz von über einem Jahr an einer deutschen Binnenschifffahrtsstraße haben. Also zum Beispiel auf der deutschen Seite des Rheins. Sofern dies bei Ihnen zutrifft bitte ich Sie mir den Liegeplatznachweis nachzureichen. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein muss ich Ihren Antrag leider ablehnen."

Welche Möglichkeiten habe ich um das Boot in De, als im Ausland wohnender deutscher Staatsbürger anzumelden?

Danke für eure Hilfe im Voraus.

Uwe
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  #2  
Alt 23.05.2022, 07:46
ferenc ferenc ist offline
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Hallo Uwe,

wende dich mal an ein anderes Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg zum Beispiel.

Es kann natürlich sein, das sich die Gesetzeslage zwischenzeitlich geändert hat, aber wir haben über 10 Jahre in Ungarn gelebt, unser Boot stand bei uns auf dem Trailer, auf dem Hof, und wir hatten eine Regensburger Zulassung und auch über das WSA den Fahrterlaubnisschein für die Donau ausstellen lassen.

Viel Erfolg.
Frank
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  #3  
Alt 23.05.2022, 08:48
User 95998
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Was spricht gegen eine Registrierung im Staat des Wohnsitzes, denn der Trailer müsste ja eigentlich auch ein Schweizer-KFZ-Kennzeichen tragen, wenn alles rechtens sein soll.

Eine weitere Möglichkeit wäre, was viele machen, das Boot auf den Namen eines Verwandten/Bekannten mit deutschem Wohnsitz registrieren lassen.
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  #4  
Alt 23.05.2022, 08:51
uherbert uherbert ist offline
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Standard Anmeldung ohne Wohnsitz

Beim WSA MKD oder Neckar finde ich diesen Text: "Die amtlichen Kennzeichen können - nach aktueller Rechtslage - nur für Personen deutscher Staatsbürgerschaft oder mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt werden."

Da in meinem Fall (ohne Wohnsitz in DE) das Boot auf deutschen Binnenschifffahrtsstrassen in Verkehr gebracht/genutzt wird, hat mit der Herr Beim WSA in Baden Württemberg nun telefonisch zugesagt, dass ich ein Kennzeichen erhalte.

Danke Für den Wertvollen Hinweis.

Grüsse
Uwe
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  #5  
Alt 23.05.2022, 09:09
uherbert uherbert ist offline
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Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Was spricht gegen eine Registrierung im Staat des Wohnsitzes, denn der Trailer müsste ja eigentlich auch ein Schweizer-KFZ-Kennzeichen tragen, wenn alles rechtens sein soll.

Eine weitere Möglichkeit wäre, was viele machen, das Boot auf den Namen eines Verwandten/Bekannten mit deutschem Wohnsitz registrieren lassen.
Weil das Boot nicht mehr in der CH stationiert ist und genutzt wird und ich die hohen jährlichen Kosten nicht mehr tragen möchte.

Der Trailer ist nochmal eine andere Sache. Der hat nix mit dem Boot zu tun (rechtlich). Den möchte ich aber auch ummelden.

Viele Grüsse
Uwe
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  #6  
Alt 23.05.2022, 09:36
Rolle1704 Rolle1704 ist offline
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Schicke dem WSA eine Kopie deines deutsche Passes mit der Registrierung. Statt des Wohnortes im Ausland gibst du im Antrag eine deutsche (Post)Adresse an, einen Freund oder so.
Beim ersten Mal hat das WSA noch gezuckt, dann aber widerspruchslos registriert, das war Berlin. Jetzt gerade Eberswalde, die haben nur einen Brief mit der Gebührenrechnung geschickt und nach Bezahlung umgehend den Kennzeichenausweis geschickt.
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  #7  
Alt 23.05.2022, 14:51
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Zitat:
Zitat von Rolle1704 Beitrag anzeigen
Schicke dem WSA eine Kopie deines deutsche Passes mit der Registrierung. Statt des Wohnortes im Ausland gibst du im Antrag eine deutsche (Post)Adresse an, einen Freund oder so.
Beim ersten Mal hat das WSA noch gezuckt, dann aber widerspruchslos registriert, das war Berlin. Jetzt gerade Eberswalde, die haben nur einen Brief mit der Gebührenrechnung geschickt und nach Bezahlung umgehend den Kennzeichenausweis geschickt.
Ich finde es grenzwertig, hier Tipps geben zu wollen, um das deutsche Recht zu umgehen. Geht irgendwie gar nicht.

Unabhängig davon:
Es muss eine Perso-Kopie (beidseitig) eingereicht werden, in der steht die Meldeadresse. Wer aktuell keinen hat (geht irgendwie nicht), dann Reisepass mit Meldebescheinigung. Ausserdem der Kaufvertrag des Bootes, aus dem zudem die Adresse entnommen werden kann.

Gruß

Totti
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  #8  
Alt 23.05.2022, 16:21
Rolle1704 Rolle1704 ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ich finde es grenzwertig, hier Tipps geben zu wollen, um das deutsche Recht zu umgehen. Geht irgendwie gar nicht.
Habe ich nicht gemacht
Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Es muss eine Perso-Kopie (beidseitig) eingereicht werden
falsch, Pass geht auch, ebenso PA einseitig
Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wer aktuell keinen hat (geht irgendwie nicht)
wieder falsch, natürlich kann - und darf - man ohne gültigen Perso sein.
Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Reisepass mit Meldebescheinigung
Aus rechtlichen Gründen darf keine Meldebescheinigung mehr verlangt werden. Ist übrigens dasselbe, wenn du eine Postidentprüfung machen lässt: Pass hingeben, die scannen den, fragen dann nach der Adresse, tippen die ein, fertig. Und komplett legal. Was du schreibst, ist voriges Jahrtausend. Und teilweise war es schon damals falsch
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  #9  
Alt 23.05.2022, 16:23
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Rolle1704 Beitrag anzeigen
Habe ich nicht gemachtfalsch, Pass geht auch, ebenso PA einseitigwieder falsch, natürlich kann - und darf - man ohne gültigen Perso sein.Aus rechtlichen Gründen darf keine Meldebescheinigung mehr verlangt werden. Ist übrigens dasselbe, wenn du eine Postidentprüfung machen lässt: Pass hingeben, die scannen den, fragen dann nach der Adresse, tippen die ein, fertig. Und komplett legal. Was du schreibst, ist voriges Jahrtausend. Und teilweise war es schon damals falsch
Hör auf dich hier zu winden.
Ich bin gerade in der Anmeldung von einem Boot und dein Beitrag lässt keine anderen Schlüsse zu und letztes Jahr war es auch nicht anders.


anbei übersende ich Ihnen einen „Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens“ für die Registrierung Ihres Kleinfahrzeuges und die Überweisungsdaten.

Für die Zuteilung senden Sie mir bitte folgende Unterlagen per Post oder auch eingescannt (nicht abfotografiert) per Mail zu:
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag,
- eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite).

Den Kaufvertrag haben Sie mir ja bereits per Mail zugesandt.

Kostenberechnung
Für die Registrierung und Ausstellung des Ausweises über das Kleinfahrzeugkennzeichen wird nach § 22 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 und 3 Bundesgebührengesetz vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), i.V.m. BMVI-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMVI-WS-BGebV vom 28.10.2021 (BGBl.2021 Teil I Nr. 76 I S. 4744) für Amtshandlungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in der derzeit gültigen Fassung

eine Gebühr von 29,70 Euro festgesetzt.

Bitte überweisen Sie den Betrag vorab auf folgendes Konto:
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  #10  
Alt 23.05.2022, 16:25
Rolle1704 Rolle1704 ist offline
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Aus dem aktuellen WSA-Formular:

313.2/8549-01 Antrag auf Zuteilung eines amtl. Kennzeichens (Stand: 10/19)Seite 2 von 2
Ausfüllhinweise

Zeilen 19/20/21 Der Personalausweis oder der Reisepass sowie der Kaufvertrag oder die Rechnung sind bei schriftlichem Antrag in Kopie beizufügen. [...]Bei persönlicher Anmeldung des Kleinfahrzeugs ist der Personalausweis oder der Reisepass im Original vorzulegen
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  #11  
Alt 23.05.2022, 16:26
Rolle1704 Rolle1704 ist offline
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Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal auf Dieter Nuhr hören. Und auf den Antrag gucken. Wobei das nicht zu reichen scheint. Vielleicht findest du ja jemanden, der ihn dir vorliest. Und erklärt.
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  #12  
Alt 23.05.2022, 17:21
UliH UliH ist offline
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Ich muss bei dem hier gelesenen zum Ausdruck bringen, dass es anscheinend doch noch leichter ist, mit ( wenn man es böswillig ausnutzen will), mit unverifizierten Angaben ( Briefkasten reicht ja ) an amtliche Dokumente ( und ein Postident ) zu kommen.
Hat zwar mit dem Ansinnen des TE nichts zu tun, aber die DSchGV hilft wohl auch Leuten, die dann hier in anderen Rubriken Geld abklopfen.
Find ich echt gut.
Die Prinzenrolle bitte ich hier nicht auf meinen Post zu antworten, ich hab sie auf eine gewisse Liste gesetzt.
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Alt 23.05.2022, 19:23
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Hi Uwe
Finde Dein Anliegen echt "dreist".��
Um mal deutlich zu werden.
Wie kommt man auf so etwas?
Denke Du weißt, daß es rechtlich nicht möglich ist und suchst einen Weg ein paar Euro zu sparen und die in deinem Wohnsitzland gültigen Bestimmungen zu umgehen.

btw. : Mit Wohnsitz im Ausland kann auch kein Kfz in "D" zugelassen werden. Nur so als Vergleich.

Geändert von sporty (23.05.2022 um 19:30 Uhr)
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  #14  
Alt 23.05.2022, 20:24
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Zitat:
Zitat von uherbert Beitrag anzeigen
Ich habe meinen Wohnsitz in der Schweiz, aber mein Boot mittlerweile auf einem Trailer ohne festen Liegeplatz in DE. Ohne Anmeldung und Kennzeichen.

Nun wollte ich das Boot beim WSA registrieren und die machen das nicht.
Hallo Uwe,

so ist die Rechtslage. Du benötigst eine deutsche Meldeanschrift.
In der Bootsregistierung steht diese dann auch drin und bei einer
Kontrolle durch die WSP wird diese ggfs. auch mit deinem
Personalausweis abgeglichen.

Verschärfend kommt hinzu, daß dein echter Wohnsitz außerhalb der EU ist.
Für Deutsche ohne festen Wohnsitz gibt es Ausnahmeregeln, die treffen
jedoch nicht auf dich zu.

Kostenersparnis ist zwar eine (nachvollziehbare) Motivation aber kein hinreichender Grund.

Klaus, der in der Schweiz auch kein Boot registrieren kann
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Geändert von Fronmobil (23.05.2022 um 20:56 Uhr)
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Alt 23.05.2022, 20:43
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  #16  
Alt 23.05.2022, 21:14
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Uwe
Finde Dein Anliegen echt "dreist".��
Um mal deutlich zu werden.
Wie kommt man auf so etwas?
Denke Du weißt, daß es rechtlich nicht möglich ist und suchst einen Weg ein paar Euro zu sparen und die in deinem Wohnsitzland gültigen Bestimmungen zu umgehen.

btw. : Mit Wohnsitz im Ausland kann auch kein Kfz in "D" zugelassen werden. Nur so als Vergleich.
Was für ein Quatsch, als wenn bei jeder versagten Genehmigung oder Urkunde auch die Ablehnung auch gerechtfertigt wäre. Und für deutsche Staatsbürger besteht auch die Möglichkeit ein Boot mit deutscher Zulassung zu bewegen, auch wenn sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.

Und sich darüber zu echauffieren, das ein anderer User sein Geld nicht nutzlos zum Fenster raus wirft mach ihn für mich eher sympathisch, zumal wenn di Forderung auf dubiose Verpflichtung fußt.

Ein vorzulegender deutscher Personalausweis kann auf der Rückseite durchaus auch ohne Adresse ausgefertigt sein, dann steht dort eben ohne Hauptwohnung in Deutschland und im Ausweis für das Kleinfahrzeug steht die Adresse im Ausland. Das WSA lässt sich dann sogar das Geld bar beilegen wenn man kein deutsches Konto mehr hat und so SEPA nicht in Frage kommt und natürlich senden sie die Papiere auch an die ausländische Adresse.

Manche WSA sind durch ihren Aufgabenbereich eben häufiger mit solchen Fällen betraut und unser Boot hat nach wie vor das R vorn im Kennzeichen.

Habe jetzt schon bei 3 WSA nachgesehen und bei keinem stand etwas von einer deutschen Meldeanschrift.

Geändert von ferenc (23.05.2022 um 21:33 Uhr)
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  #17  
Alt 06.06.2023, 04:23
uherbert uherbert ist offline
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Nachtrag: schlussendlich konnte ich das Boot doch zulassen, weil ich nachweisen kann, das es auf einem Trailer am Rhein stationiert ist und auch dort genutzt wird.
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  #18  
Alt 08.06.2023, 14:20
Seewind Seewind ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Was für ein Quatsch, als wenn bei jeder versagten Genehmigung oder Urkunde auch die Ablehnung auch gerechtfertigt wäre. Und für deutsche Staatsbürger besteht auch die Möglichkeit ein Boot mit deutscher Zulassung zu bewegen, auch wenn sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.

Und sich darüber zu echauffieren, das ein anderer User sein Geld nicht nutzlos zum Fenster raus wirft mach ihn für mich eher sympathisch, zumal wenn di Forderung auf dubiose Verpflichtung fußt.

Ein vorzulegender deutscher Personalausweis kann auf der Rückseite durchaus auch ohne Adresse ausgefertigt sein, dann steht dort eben ohne Hauptwohnung in Deutschland und im Ausweis für das Kleinfahrzeug steht die Adresse im Ausland. Das WSA lässt sich dann sogar das Geld bar beilegen wenn man kein deutsches Konto mehr hat und so SEPA nicht in Frage kommt und natürlich senden sie die Papiere auch an die ausländische Adresse.

Manche WSA sind durch ihren Aufgabenbereich eben häufiger mit solchen Fällen betraut und unser Boot hat nach wie vor das R vorn im Kennzeichen.

Habe jetzt schon bei 3 WSA nachgesehen und bei keinem stand etwas von einer deutschen Meldeanschrift.
Hallo ferenc,

ich habe ein ganz ähnliches Problem wie Uwe. Kann ich das mit dem Bargeld irgendwo lesen, oder woher weißt du das? Und welche WSA haben wohl mehr Erfahrung mit solchen Fällen?

Grüße
Theresia
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  #19  
Alt 09.06.2023, 12:28
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Moin moin,

Zitat:
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Hi Uwe
Finde Dein Anliegen echt "dreist".��
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Wie kommt man auf so etwas?
Denke Du weißt, daß es rechtlich nicht möglich ist und suchst einen Weg ein paar Euro zu sparen und die in deinem Wohnsitzland gültigen Bestimmungen zu umgehen.

btw. : Mit Wohnsitz im Ausland kann auch kein Kfz in "D" zugelassen werden. Nur so als Vergleich.
was ist daran dreist? Die Zulassung eines Bootes hängt genau wie die eines Kfz vor allem erstmal vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs ab - wenn das betreffende Boot sich dauerhaft in Deutschland befindet ist es nicht nur 'rechtlich möglich', sondern sogar zwingend, es in Deutschland anzumelden:

Zitat:
KlFzKV-BinSch § 3 Ausnahmen
Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen:
Kleinfahrzeuge, die
[...]
3. ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, bis zu einem Jahr nach Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung, wenn sie
a) das nach dem Recht ihres Heimatstaates vorgeschriebene Kennzeichen, verbunden mit dem Nationalitätenkennzeichen, führen oder
Und selbstverständlich ist es möglich, ein Kfz in Deutschland ohne Wohnsitz anzumelden, Rechtsgrundlage ist §46 (2) FZV:
Zitat:
Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig.[...]
Wenn ich also als außerhalb Deutschlands lebender Bürger ein Fahrzeug mit regelmäßigem Standort in .de habe (z.B. für den jährlichen Heimaturlaub) muß dieses selbstverständlich auch in Deutschland zugelassen sein - dann brauche ich halt einen Empfangsbevollmächtigten, der die Post von den Behörden bekommt.

lg, justme
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Alt 09.06.2023, 15:30
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Und genau das finde ich von der Rechtsprechung/Politik dreist. Wer keinen Wohnsitz in Deutschland braucht aus meiner Sicht weder ein Auto noch ein Boot in Deutschland zulassen. Entweder ich wandere aus mit allem drum und dran oder ich lasse es. Nur die Rosinen rauspicken finde ich unmöglich.
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Alt 09.06.2023, 16:08
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Nur die Rosinen rauspicken finde ich unmöglich.
Ich finde das toll, alle Annehmlichkeiten des Staates in Anspruch nehmen zu können und da zu leben wo ich möchte
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  #22  
Alt 09.06.2023, 16:23
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Hi Uli
Da sind wir scheinbar zu "old school" im Denken.
Haben wir auf der Insel auch so erlebt.
Frei nach dem Motto: Wenn es geht ,warum auch immer, ist doch ok.
sonnige Grüße aus Leopoldshöhe-A.
Jürgen
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  #23  
Alt 09.06.2023, 16:37
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Jup, ist traurig dieses Schmarotzertum.
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  #24  
Alt 11.06.2023, 19:20
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Und genau das finde ich von der Rechtsprechung/Politik dreist. Wer keinen Wohnsitz in Deutschland braucht aus meiner Sicht weder ein Auto noch ein Boot in Deutschland zulassen. Entweder ich wandere aus mit allem drum und dran oder ich lasse es. Nur die Rosinen rauspicken finde ich unmöglich.
entschuldige bitte, aber was ist daran dreist? Wenn jemand irgendwo im Ausland lebt, aber aus welchen Gründen auch immer in Deutschland ein Kfz oder ein Boot besitzt dann möchte ich als Bürger dieses Landes, daß das selbstverständlich auch hier zugelassen ist - u.a. aus dem Grund, damit für ein in Deutschland befindliches Kfz auch in Deutschland Kfz-Steuer bezahlt wird und bei einem Boot evtl. auch, damit ich im Falle eines Falles einen Ansprechpartner wenigstens in der gleichen Zeitzone habe - Fallbeispiel aus der Pracis: jedes Jahr im Sommer kommt bei uns ein australischer Bootseigner mit seinem wunderschönen Stahlverdränger vorbei - das Boot liegt in einer Marina im Ruhrgebiet, führt zwar australische Flagge, hat aber selbstverständlich ein deutsches Kleinfahrzeug-Kennzeichen dran. Der Eigner hat in der Marina, in der das Boot überwintert auch ein Kfz stehen, selbstverständlich mit deutschen Kennzeichen - und jedes Jahr im australischen Winter kommt er für ein paar Monate nach Deutschland geflogen und geht auf Erkundungstour durch Europa.

Und genau das Gleiche wollte der OP ebenfalls - er wohnt zwar nicht in Deutschland, hat aber sein Boot hier, und damit braucht das zwingend auch ein deutsches Kennzeichen, schließlich wird es dauerhaft in Deutschland betrieben.

lg, justme
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Alt 11.06.2023, 19:43
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Also dreist ist an der Sache absolut nicht. Es geht auch nicht drum um ein paar Euro zu spare . Ganz im Gegenteil. Das Boot wird schlicht und einfach in dem Land wo ich den Wohnsitz habe nicht mehr eingesetzt, es erfüllt deswegen auch nicht die Regeln des Wohnsitlandes und die Behörden können es deswegen im Wohnsitzland auch nicht zulassen. Es erfüllt aber in jeder Hinsicht die Anforderungen um es auf dem Rhein zu nutzen. Das heisst, wie der Vorpost es super beschreibt, muss die zuständige Behörde das Boot zulassen, auch wenn ich in DE keine. Wohnsitz habe. Das ist in meinem Fall der korrekte Sachverhalt und deswegen wurde das Boot vom WSA auch zugelassen. Grüsse Uwe
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