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  #26  
Alt 19.05.2022, 12:45
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B5254T B5254T ist offline
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Ich bin in dem Szenario der mit dem SBF mir geht es darum ob ich der gearschte bin wenn ich eingeladen werde.
Geht mir ähnlich, wenn die ganze Bande demnächst wieder ein riesiges Floß mietet und ich der einzige Nappel mit einem Führerschein bin. Ich will nicht automatisch als einziger 12h lang für 12 Leute die Verantwortung tragen (müssen) - Entspannung ist anders
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  #27  
Alt 19.05.2022, 12:46
billi billi ist offline
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Aber nicht vergessen... Besoffen Boot fahren kann auch den Autoführerschein kosten... wenn die Beamten meinen eine Meldung an die Führerscheinstelle zu machen kann dort die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs überprüft werden und eine MPU angeordnet werden...
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  #28  
Alt 19.05.2022, 12:47
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ja die Personalien... ich wusste gar nicht das in meinem Personalausweis auch der Führerschein abgedruckt ist...
der Sportbootführerschein ist nicht zentral (wie er autoführerschein) registriert...
Alles klar das wusste ich nicht...Wenn das so ist hab ich einfach keinen wenn ich gefragt werde
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #29  
Alt 19.05.2022, 13:26
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Wenn der Scheininhaber weder der Boots-/ Schiffsführer noch Mitglied der diensttuenden Mindestbesatzung (BinSchStrO § 1.03) ist, dann ist er m.E. auch nicht haftbar - weder nüchtern noch trudeldun - weil er Null-Komma-Nix mit der Schiffsführung zu tun hat.

Und gerade trudeldun muss er nicht mal bemerkt haben, dass der Schiffsführer auch nicht (mehr) nüchtern ist.

Wie das in der Praxis beweisbar ist steht auf einem anderen Blatt und in der Beweispflicht wäre die Staatsanwaltschaft.

Gruß Lutz

P.S. Ist ein Pkw-Führerscheininhaber, der hinten auf einem Tandem sitzt bei einem Unfall schuldig, wenn der "Lenker" keinen Führerschein hat
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #30  
Alt 19.05.2022, 13:28
billi billi ist offline
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komisch das solche Fragen nach Alkohol und Bootfahren immer kurz vor Vatertag kommen...

kann nicht einer Nüchtern bleiben...?

muss man überhaupt am Vatertag saufen ?
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  #31  
Alt 19.05.2022, 13:39
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Hi Gordon,
und nu Butter bei die Fische. Hast du es ausprobiert oder willst es ausprobieren ? Und jetzt Probleme weil der ÖlTanker gesunken ist ? Solch eine Frage so loszukicken macht man ja nicht ohne Situationsbezug. Stell dir mal vor, das du als Führerscheininhaber zwar betrunken warst aber nicht so betrunken das du trotzdem wegen unterlassener Hilfeleistung der anderen Besuffskies belangt werden könntest. §13 STGB.

Und würden Dritte geschädigt werden dann bist du auf jeden Fall mit in der Haftung, das ist leider - oder zum Glück ? - so. Egal wieviele PS Hack aus dem Schwimmer machen, oder man mit 20 oder 80 km/h wovor kracht.

Hartes Beispiel: Lex Gardasee

Niemals trinken und fahren, wo auch immer.

LG
Rolf
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  #32  
Alt 19.05.2022, 13:54
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Zitat:
Zitat von YONIKE Beitrag anzeigen
Hi Gordon,
und nu Butter bei die Fische. Hast du es ausprobiert oder willst es ausprobieren ? Und jetzt Probleme weil der ÖlTanker gesunken ist ? Solch eine Frage so loszukicken macht man ja nicht ohne Situationsbezug. Stell dir mal vor, das du als Führerscheininhaber zwar betrunken warst aber nicht so betrunken das du trotzdem wegen unterlassener Hilfeleistung der anderen Besuffskies belangt werden könntest. §13 STGB.

Und würden Dritte geschädigt werden dann bist du auf jeden Fall mit in der Haftung, das ist leider - oder zum Glück ? - so. Egal wieviele PS Hack aus dem Schwimmer machen, oder man mit 20 oder 80 km/h wovor kracht.

Hartes Beispiel: Lex Gardasee

Niemals trinken und fahren, wo auch immer.

LG
Rolf
Nein Kein konkretes vorhaben oder vorhandene Situation... es geht um ein solches beispiel:
Zitat:
Zitat von B5254T Beitrag anzeigen
Geht mir ähnlich, wenn die ganze Bande demnächst wieder ein riesiges Floß mietet und ich der einzige Nappel mit einem Führerschein bin. Ich will nicht automatisch als einziger 12h lang für 12 Leute die Verantwortung tragen (müssen) - Entspannung ist anders
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Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #33  
Alt 19.05.2022, 13:55
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Wie ist das denn wenn ein besoffener Autoführerscheininhaber zu einem Fahrer ins Auto steigt der ebenfalls besoffen ist?
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #34  
Alt 19.05.2022, 13:59
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
komisch das solche Fragen nach Alkohol und Bootfahren immer kurz vor Vatertag kommen...

kann nicht einer Nüchtern bleiben...?

muss man überhaupt am Vatertag saufen ?
Frage 1: NEIN!
Frage 2: Ja!
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #35  
Alt 19.05.2022, 13:59
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Nein Kein konkretes vorhaben oder vorhandene Situation... es geht um ein solches beispiel:
...und, wie in meinem Fall, kann man die Frage auch ganz unabhängig vom Alkoholkonsum stellen. Ich für meinen Teil trinke grundsätzlich nicht bei solchen Vorhaben, möchte aber trotzdem höchst ungerne jederzeit in der Verantwortung stehen.

Im Bekanntenkreis hat jemand letztes Jahr bei einer solchen Nummer (da war Alkohol im Spiel...) zwei Mal fast sein Bein verloren. Beim ersten Mal durch die Schraube und das zweite Mal durch die Infektion danach.
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  #36  
Alt 19.05.2022, 13:59
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Wie ist das denn wenn ein besoffener Autoführerscheininhaber zu einem Fahrer ins Auto steigt der ebenfalls besoffen ist?
Wenn dir das Auto gehört und du weisst das der fahrer besoffen ist haftest du.

Gehört dem Fahrer das Auto haftet er.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #37  
Alt 19.05.2022, 14:01
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
komisch das solche Fragen nach Alkohol und Bootfahren immer kurz vor Vatertag kommen...

kann nicht einer Nüchtern bleiben...?

muss man überhaupt am Vatertag saufen ?
Setzen - Thema verfehlt - 6

Es geht doch darum ob der "Scheininhaber" haftet, wenn der der nüchtern bleiben sollte dann doch nicht nüchtern bleibt.

Also nicht zwangsläufig der Scheininhaber auf einem führerscheinfreiem Boot auch nüchtern bleiben muss.

Zur letzten Frage: Kein Alkohol ist auch keine Lösung

Gruß Lutz
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  #38  
Alt 19.05.2022, 19:30
Pepper Pepper ist offline
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1. Überlegen, ob man überhaupt mitfahren möchte wenn die berechtigte Gefahr besteht, dass sich der verantwortliche Schiffsführer betrinkt.
2. Entscheidet man sich unter der gegebenen Gefahr für die Mitfahrt, eigene Befähigungsscheine nicht mitführen.
3. Kommt es zum Vorfall, Aussage verweigern und Anwalt aufsuchen.
4. Gem. § 13 SpFV kann die Behörde die Fahrerlaubnis bei erwiesener Unzuverlässigkeit entziehen. Ob die Behörde es schafft, hier eine Unzuverlässigkeit rechtswirksam zu begründen, wird man im Zweifelsfall dann sehen - ich würde meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass die Behörde das NICHT schafft ...
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  #39  
Alt 19.05.2022, 20:06
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Alter was für ein bescheuertes Thema. Dann noch öffentlich diskutieren und beratschlagen wie man sich aus der Verantwortung stehlen kann wenn man jemandem Schaden zugefügt hat.

Ich kann nur mit dem Kopf schütteln.

@Gordon geh mal in dich, und dann zu einer Rechtsberatung hier hat m.M.n so ein Schwachsinn nichts verloren.

@Billi Das BMVI kennt alle zugelassenen Stellen für SBF Binnen. Die Abfrage deiner Personalien nach einem erteilten SBF dauert für die WSP wahrscheinlich ca. 60 Sekunden.

Bleibt besoffen fest am Steg oder an Land und fertig! Dann braucht man so Fragen garnicht zu stellen.

Gruß,
Udo
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  #40  
Alt 19.05.2022, 20:14
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Bin ich auch in der Verantwortung wenn ich in den Bus steige ( hab Klasse D) und der Busfahrer baut Mist weil Betrunken . Ich steige hinten ein und bemerke das nicht , ist nicht auffällig der Fahrstil aber in einer Kontrolle kommt es raus .... glaube ich eher nicht.
Aber Fahrzeuge und Alkohol passen einfach nicht zusammen.
Ich würde keine Betrunkenen auf dem Boot mitnehmen, im Auto nur hinten.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #41  
Alt 19.05.2022, 20:20
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Zitat:
Zitat von NIDO Beitrag anzeigen
Alter was für ein bescheuertes Thema. Dann noch öffentlich diskutieren und beratschlagen wie man sich aus der Verantwortung stehlen kann wenn man jemandem Schaden zugefügt hat.

Ich kann nur mit dem Kopf schütteln.
Ich habe das vielleicht nicht klar geschrieben ich meinte damit nur im fall einer allgemeinen Kontrolle.

Bei schäden ist der fall ein anderer und selbst mir klar.


es geht nicht um den mutwilligen fall sondern wenn ich eingeladen werde ich und der Bootsführer es übertreibt. Kann ihm ja schlecht das Bier aus der Hand schlagen wenns das 3te ist...
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #42  
Alt 19.05.2022, 20:47
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
... Ist Person B haftbar obwohl er keinerlei verantwortung hat einfach weil er den Führerschein ... hat ...
Wenn B zufaellig eine ATPL hat, wird die unter den geschilderten Umstaenden sicher auch nicht entzogen.
Warum sollte z.B. sein Sportbootfuehrerschein gefaehrdet sein?
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  #43  
Alt 19.05.2022, 21:27
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Marius_Octavius Marius_Octavius ist offline
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Manche scheinen ja recht erstaunliche Rechtsanschten zu haben. Ich kann mich nur wundern, wer denn da für allerlei Vergehen seiner erwachsenen Mitbürger verantwortlich gemacht werden darf. :-D

Trotzdem sehr unterhaltsam.
__________________
Wo immer du hinfährst, dort bist du dann.
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  #44  
Alt 19.05.2022, 22:17
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Federball Federball ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ich verstehe eh nicht, was diese ganze Sauferei soll, aber das nur nebenbei...
Letztens im Radio: jede deutsche Person > 15 Jahre trinkt 14,5 Liter reinen Alkohol pro Jahr.
In Kurzform : das sind 0,637 Liter 43%iger Whisky pro Nase pro Woche - fast 1 Flasche.
Für mich, meine Frau + meine Kinder trinken irgendwer + Co mit.
Grüße, Reinhard

....allerletzens im TV waren es nur 10,5 Liter, also nur 3 Flaschen im Monat pro Nase
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Alt 20.05.2022, 08:28
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Zitat:
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Wenn ich zwar das Befähigungszeugnis habe aber körperlich bzw geistig durch alkohol nicht in der Lage bin das Fahrzeug zu führen kann ich doch garnicht automatisch zum Schiffsführer werden...

also vorrausgesetzt ich betrete bereits betrunken das boot....
Als SBF Inhaber kennst du aber mehr die Gesetzeslage als derjenige, der keinen Führerschein hat. Immerhin musstest du deine geistige Reife nachweisen, bevor du den SBF machen konntest (und wenn es nur durch Vorlegen des PKW Führerscheins war).
Das heisst klar, dass du zwar nicht der Schiffsführer bist, aber durch deine Kenntnisse hättest verhindern müssen, dass dennoch abgelegt wird.
Für mich bedeutet das definitiv, dass der Schiffsführer und der SBF Inhaber verantwortlich sind und auch gemacht werden.

Gruß

Totti
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  #46  
Alt 20.05.2022, 08:36
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Für mich bedeutet das definitiv, dass der Schiffsführer und der SBF Inhaber verantwortlich sind und auch gemacht werden.
So wird es sein, vor allem wenn wirklich ein Unfall mit schweren oder tödlichen Verletzungen passiert ist. Dann wird der führerscheinlose Schiffsführer auf der Anklagebank sitzen und die anderen an Bord Anwesenden werden als Zeugen geladen. Die werden dann zwar darüber belehrt, dass sie die Aussage auf einzelne Fragen verweigern dürfen, wenn sie sich damit selbst belasten würden. Aber wenn der Staatsanwalt dann einfach mal fragt, ob nautische Befähigungszeugnisse vorhanden sind, und jemand dann sagt, dass er einen SBF binnen hat, könnte das dazu führen, dass der Staatsanwalt als nächstes ein Verfahren gegen denjenigen einleitet, und zwar nicht wegen einer aktiven Handlung, sondern wegen einer Unterlassung.

Die Verteidigung könnte dann so aussehen, dass derjenige seinen Schein vor langer Zeit gemacht und kaum Praxis hat, so dass er nicht mehr als der Durchschnittsbürger erkennen konnte, dass sich da eine gefährliche Situation anbahnt.

Es gibt ja durchaus mal Situationen, wo das Verhalten von Leuten je nach Vorbildung strafrechtlich unterschiedlich bewertet wird. Für Normalbürger ist zum Beispiel der Notwehrexzess straffrei. Also wenn eine Frau merkt, dass jemand sie vergewaltigen will, darf sie sich mit allem wehren, was sie gerade so zur Hand hat. Leute mit Vorbildung (z.B. Selbstverteidigung-Trainer) jedoch müssen ihre Gegenwehr so dosieren, dass sie es nicht übertreiben, weil sie sonst ebenfalls im strafrechtlich relevanten Bereich landen.

Matthias
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  #47  
Alt 20.05.2022, 08:41
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen

Die Verteidigung könnte dann so aussehen, dass derjenige seinen Schein vor langer Zeit gemacht und kaum Praxis hat, so dass er nicht mehr als der Durchschnittsbürger erkennen konnte, dass sich da eine gefährliche Situation anbahnt.

Matthias
Ich glaube nicht, dass man sich damit winden kann. Immerhin reden wir von einem amtlichen Führerschein und einer vorhandenen Qualifikation.

Grüße

Totti
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  #48  
Alt 20.05.2022, 08:42
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Das wäre ja auch nur eine Strategie. Ob jemand damit durchkommt, weiß man natürlich nicht.

Matthias
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  #49  
Alt 20.05.2022, 09:12
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Der Gesetzgeber gestattet auch ohne Führerschein die EIGENverantwortliche Führung von Booten bis 15 PS.

Warum soll nun im Fall der Fälle ein Führerscheininhaber, nur weil er Führerscheininhaber ist, MITverantwortlich sein

Ist der Führerscheininhaber NICHT der Bootsführer, so ist es doch absolut legitim, dass er mehr als 0,5 Promile hat.
Deshalb ist er ja dann - nach allgemeiner Auffassung - überhaupt NICHT mehr in der Lage Belange der Bootsführung richtig beurteilen zu können.

Insbesondere, wenn der Bootsführer z.B. 0,6 Promille hat und bis zum "Ereignis" keine Ausfallerscheinungen hatte.

Letztendlich würde eine Mitschuld nur wegen dem Besitz eines SBF die Festlegung im Punkt 1. des §1.02 der BinSChStrO:
Sind mehrere Personen an Bord eines Fahrzeugs, die die Anforderungen des Satzes 2, auch in Verindung mit Satz 3, erfüllen, ist der Schiffsführer rechtzeitig zu bestimmen.
ad absurdum führen.

Gruß Lutz
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  #50  
Alt 20.05.2022, 09:49
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Final würde das wohl tatsächlich nur der Einzelfall vor dem Richter klären. Dass jemand, der im Bereich XY eine nachgewiesene Befähigung besitzt, hier Beispiel Kampfsporttrainer etc., im Ernstfall dafür geradestehen muss, wenn er übertreibt, kenne ich so auch.

Interessant wäre ja nach wie vor die Frage, wie der Sachverhalt ist, wenn wir das Thema Alkohol mal gänzlich weglassen. Also der bestimmte Schiffsführer ohne SBF auf einem führerscheinfreien Boot rammelt den Kahn in ein anderes Boot...während ich (mit SBF) gerade oben auf dem Sonnendeck liege und meine Augen zu habe. Wenn ich automatisch als SBF-Inhaber immer mitverantwortlich wäre, obwohl ich gerade nur als Gast dort bin, wäre das mEn äußerst unschön.
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