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  #1  
Alt 19.05.2022, 11:15
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Standard Haftung Führerscheininhaber

Ja moin,

Folgendes Szenario:
15ps Boot 3 personen

person A hat keinen führerschein > er führt das Boot und ist auch dessen besitzer

Person B hat den SBF Binnen ist aber nur "mitfahrer" ohne jedwede verantwort

Person C hat keinen Führerschein und kümmert sich ums festmachen etc.


Alle 3 sind besoffen. Ist Person B haftbar obwohl er keinerlei verantwortung hat einfach weil er den Führerschein und damit eine mindestverantwortung hat oder ist nur A als Inhaber/captain verantwortlich?

Anders gefragt, wenn ich irgendwo als einziger sbf inhaber mitfahre habe ich dann automatisch immer eine mitschuld?
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Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #2  
Alt 19.05.2022, 11:22
billi billi ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Ja moin,

Folgendes Szenario:
15ps Boot 3 personen

person A hat keinen führerschein > er führt das Boot und ist auch dessen besitzer

Person B hat den SBF Binnen ist aber nur "mitfahrer" ohne jedwede verantwort

Person C hat keinen Führerschein und kümmert sich ums festmachen etc.


Alle 3 sind besoffen. Ist Person B haftbar obwohl er keinerlei verantwortung hat einfach weil er den Führerschein und damit eine mindestverantwortung hat oder ist nur A als Inhaber/captain verantwortlich?

Anders gefragt, wenn ich irgendwo als einziger sbf inhaber mitfahre habe ich dann automatisch immer eine mitschuld?
auch bei einem Führerscheinfreien Boot ist zuerst der verantwortliche Schiffsführer zu Bestimmen... ist ein Führerscheininhaber an Bord ist dieser automatisch verantwortlicher Schiffsführer... so kenn ich es...
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  #3  
Alt 19.05.2022, 11:28
YONIKE YONIKE ist offline
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Hi,
besoffen oder nicht, sollte B nachgewiesen werden können das er wusste das A keinen Führerschein besitzt, da würde m.E. die Garantenstellung von B ihn für das Fehlverhalten von A und auch C verantwortlich machen.
Eine Garantenstellung gibt es ganz oft im Leben und ist auch gut und richtig so.
LG
Rolf
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  #4  
Alt 19.05.2022, 11:31
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Mit Sicherheit wird der Staatsanwalt allen dreien eine freundliche Einladung schicken.
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  #5  
Alt 19.05.2022, 11:32
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Hallo, ich sehe das so: Wenn der Inhaber keinen Führerschein hat und auch keinen benötigt ( 15PS) ist er auch verantwortlich. Unabhängig ob andere Personen an Bord im Besitz einen Scheines sind.
Gruß Normen
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  #6  
Alt 19.05.2022, 11:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ist ein Führerscheininhaber an Bord ist dieser automatisch verantwortlicher Schiffsführer... so kenn ich es...
Davon steht nichts in § 1.02 BinSchStrO. Wo könnte das stehen, wenn es so wäre? Ich habe aber Zweifel: Wenn mich jemand zu einer Tour mit einem führerscheinfreien Boot einlädt, dann bin ich doch nicht automatisch Schiffsführer, nur weil ich zufälligerweise als Einziger an Bord einen SBF habe... (wobei mich im Falle eines Schadens sicher irgendeine erhöhte Vorwerfbarkeit treffen würde, wenn ich eine Gefahr hätte erkennen und vermeiden können)

Matthias
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  #7  
Alt 19.05.2022, 11:39
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Davon steht nichts in § 1.02 BinSchStrO. Wo könnte das stehen, wenn es so wäre? Ich habe aber Zweifel: Wenn mich jemand zu einer Tour mit einem führerscheinfreien Boot einlädt, dann bin ich doch nicht automatisch Schiffsführer, nur weil ich zufälligerweise als Einziger an Bord einen SBF habe... (wobei mich im Falle eines Schadens sicher irgendeine erhöhte Vorwerfbarkeit treffen würde, wenn ich eine Gefahr hätte erkennen und vermeiden können)

Matthias
in #3 wurde denke ich der richtige Hinweis gegeben... schon durch das Vorhandensein eines Führerscheines hat man das wissen der Regeln und somit die Verantwortung diese Einzuhalten... bei einem Unfall hat der Führerscheininhaber auf jeden Fall die A-Karte....
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  #8  
Alt 19.05.2022, 11:39
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Ok also ganz klar scheint das nicht zu sein.

Ich sehe das eigentlich ähnlich: wenn ich irgendwo eingeladen werde als Gast wieso sollte ich dann irgendeine art von verantwort über das Fahrzeug und seine Passagiere übernehmen nur weil ich als Einziger einen Berechtigungsnachweis habe.

Allerdings ist es beim Auto ja so das wenn der Fahrer keinen FS hat, der beifahrer aber schon, der beifahrer auch haftet...
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Gordon

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  #9  
Alt 19.05.2022, 11:42
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Allerdings ist es beim Auto ja so das wenn der Fahrer keinen FS hat, der beifahrer aber schon, der beifahrer auch haftet...
Aber doch nur, wenn der Beifahrer weiß, dass der Fahrer keinen Führerschein hat und er ihm trotzdem das Fahrzeug überlässt.

Matthias
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  #10  
Alt 19.05.2022, 11:44
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Aber doch nur, wenn der Beifahrer weiß, dass der Fahrer keinen Führerschein hat und er ihm trotzdem das Fahrzeug überlässt.

Matthias
Stimmt da hast du recht. Aber auf dem Wasser ist ja vorgeschrieben das man genau das vorher klärt...ist vermutlich schwierig dann unwissenheit nach zu weisen auch wenn man sonst nichts mit dem boot zutun hat(also nicht der inhaber ist)
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Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #11  
Alt 19.05.2022, 12:02
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Hallo zusammen,

rechtlich wird der Führerscheininhaber doch nicht automatisch zum Schiffsführer, denn der Eigner müsste ihm dazu ja überhaupt erst einmal die Erlaubnis geben. Den Eigner trifft übrigens auch die Pflicht, auf einen geeigneten Schiffsführer zu achten (§ 1.02 Nr. 9).

Der Führerscheininhaber kann sich der Situation doch auch gar nicht entziehen. Er kann selbst die das Kommando übernehmen, weil er ebenfalls betrunkenen ist. Er kann auch schlecht über Bord springen, wenn er merkt, dass der Schiffsführer betrunken ist.

Man kann diese Szenario auch noch weiter denken: Wie wäre es denn, wenn A einen Führerschein hat, B nicht betrunken ist. Kann er dann das Kommando einfach an sich reißen?

Gruß Andreas
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  #12  
Alt 19.05.2022, 12:02
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Spannend ist sicherlich, in welchem Moment "B" juristisch korrekt das Kommando übernimmt. Schließlich ist "B" nicht der Eigentümer des Bootes und hat somit zuerst mal keine Verfügungsgewalt über dieses. Interessant auch die Frage, wann "B" das Problem des "A" erkennt. Ist "B" schon zu besoffen, um selbiges bei "A" zu erkennen, was dann?

Besser, nur mit einem nüchternen Bootsführer mitfahren, egal ob mit oder ohne Schein
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Gruß
Ewald
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  #13  
Alt 19.05.2022, 12:04
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Ich verstehe eh nicht, was diese ganze Sauferei soll, aber das nur nebenbei...
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  #14  
Alt 19.05.2022, 12:06
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zum Glück hatten wir eine solche Diskussion noch nie.....

https://www.boote-forum.de/showthrea...2&#post4413942
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  #15  
Alt 19.05.2022, 12:14
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
zum Glück hatten wir eine solche Diskussion noch nie.....

https://www.boote-forum.de/showthrea...2&#post4413942
Ich hab schon einiges durch die suche gejagt aber auf "Wer darf Schiffsführer auf Rhein sein?" wär ich nie gekommen

aber im Grunde steht ja auch das was du und andere schon geschrieben haben. Ist einer mit sbf an board ist er gearscht egal ob er nur gast ist oder tatsächlich der fahrer.
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Grüße

Gordon

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  #16  
Alt 19.05.2022, 12:15
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Aber wir reden hier immer noch über ein nicht-führerscheinpflichtiges Boot. Auf dem Rhein also bis 5 PS, ansonsten eben bis 15 PS.

Matthias
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  #17  
Alt 19.05.2022, 12:17
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Zitat:
§ 1.02 Schiffsführer
Ein Fahrzeug sowie einen Schwimmkörper darf nur führen (Schiffsführer), wer hierfür geeignet ist. Seine Eignung gilt als vorhanden, wenn er ein Befähigungszeugnis oder eine sonstige Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen für die geführte Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke besitzt sowie körperlich und geistig zum Führen des Fahrzeugs geeignet ist.
Wenn ich zwar das Befähigungszeugnis habe aber körperlich bzw geistig durch alkohol nicht in der Lage bin das Fahrzeug zu führen kann ich doch garnicht automatisch zum Schiffsführer werden...

also vorrausgesetzt ich betrete bereits betrunken das boot....
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #18  
Alt 19.05.2022, 12:26
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
also vorrausgesetzt ich betrete bereits betrunken das boot....

Du eierst hier doch rum


oben schreibst du, dass alle 3 Besoffen sind....also auch du
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  #19  
Alt 19.05.2022, 12:31
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Darf ich besoffen auf ein Boot gehen: ja
Darf ich besoffen das Boot führen: nein
Darf ich im Notfall besoffen eingreifen, um Schlimmeres zu verhindern? Gute Frage...
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Gruß
Ewald
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  #20  
Alt 19.05.2022, 12:33
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Ich glaube nicht, dass man da "dran" ist.
Ich könnte ja z.B. mit Frauchen was trinken gewesen sein und jeman mit (führerscheinfreiem) Boot bietet an, uns heim zu fahren.
Wenn er offensichtlich besoffen ist, steigen wir nicht ein.
Wenn es nicht auffällig ist, kann ichs nicht wissen.
Wenn ich nicht Schiffsführer bin, muss ich auch nicht schauen, was der macht.
Hängt natürlich davon ab, ob er sone Scheisse macht, dass ich es hätte merken müssen.
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MfG* * * *Mario
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  #21  
Alt 19.05.2022, 12:39
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Du eierst hier doch rum


oben schreibst du, dass alle 3 Besoffen sind....also auch du
Ich bin in dem Szenario der mit dem SBF mir geht es darum ob ich der gearschte bin wenn ich eingeladen werde.
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Grüße

Gordon

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  #22  
Alt 19.05.2022, 12:40
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Ich bin in dem Szenario der mit dem SBF mir geht es darum ob ich der gearschte bin wenn ich eingeladen werde.
Wenn du bei der Kontrolle bekannt gibst das du einen Führerschein hast, gehört dir schon von haus aus eine Strafe...
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  #23  
Alt 19.05.2022, 12:43
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du bei der Kontrolle bekannt gibst das du einen Führerschein hast, gehört dir schon von haus aus eine Strafe...
War noch nie in einer Kontrolle :O wird da nicht von allen beteiligten die Personalien erfasst wenn der Fahrzeugführer das Fahrzeug nicht führen dürfte?
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  #24  
Alt 19.05.2022, 12:44
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
War noch nie in einer Kontrolle :O wird da nicht von allen beteiligten die Personalien erfasst wenn der Fahrzeugführer das Fahrzeug nicht führen dürfte?
ja die Personalien... ich wusste gar nicht das in meinem Personalausweis auch der Führerschein abgedruckt ist...
der Sportbootführerschein ist nicht zentral (wie er autoführerschein) registriert...
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  #25  
Alt 19.05.2022, 12:45
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Darf ich besoffen auf ein Boot gehen: ja
Darf ich besoffen das Boot führen: nein
Darf ich im Notfall besoffen eingreifen, um Schlimmeres zu verhindern? Gute Frage...

Das wird im Notstandsgesetz geregelt
https://de.wikipedia.org/wiki/Notsta...e_(Deutschland)


für mich ganz klar, wenn ich mich in der Lage fühle zu helfen, ist das erlaubt...egal ob besoffen oder nicht.
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