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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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IBS läuft ab
Hi, muß ich meinen IBS unbedingt verlängern, oder langt der im Inland wenn er abgelaufen ist ?
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#3
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äääh...der vom ADAC läuft aber ab, oder? alle 2 Jahre oder so ähnlich
Gruß, Thomas
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz |
#4
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richtig der ibs vom adac läüft nach 2 jahren ab und muss verlängert werden aber nur wenn und mit deinem boot im ausland bist
er ist unbegrenzt im innland gültig und bestätigt das erteilte bootskennzeichen
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gruß peter
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#5
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Natürlich in Deutschland unbegrenzt gültig!!
Meiner ist schon seit 5 Jahren abgelaufen. Bei meiner nächsten Auslandstour werde ich ihn wohl verlängern müßen! Lies mal das hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=80973 Gruß Michael |
#6
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Hallo Leute,
könnte mich bitte mal jemand aufschlauen wozu um alles in der Welt man sich den (zugegeben kleinen) Stress mit dem IBS vom ADAC antun muss? Wir haben uns immer eine Zulassung vom WWA geholt. Billig, problemlos und hält ewig. Bitte lasst mich nicht dumm sterben Gruß Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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#7
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Hmm also auch beim DMYV, wohin mich das WSA verlinkt hat, wird angegeben, das der IBS als Reisedokument nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Wie schon im Thread geschrieben wurde, innerhalb Deutschlands ist der IBS unbegrenzt gültig. Verlangt wird der IBS z.B. bei der Zulassung in Kroatien als Eigentumsnachweis (ich denke sogar zwingend, wobei man ja in Koatien auch immer glück mit einer flexiblen Regelauslegung haben kann). Ich hab ihn zumindest bis jetzt immer (< 2 Jahre alt) dabei gehabt.
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vg Sascha |
#8
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Wir haben uns immer eine Zulassung vom WWA geholt. Billig, problemlos und hält ewig.
und die gilt auch Weltweit ?
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#9
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Zitat:
nöööö, WSA-Anmeldung reicht !
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Schöne Grüße aus dem Westerwald Bruno |
#10
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Bis den Kroaten auffällt, daß es nur eine nationale Zulassung ist.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#11
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Nein - wie ich bereits geschrieben habe ist die Zulassung durch ein WSA lediglich eine nationale Zulassung und nicht im Ausland gültig !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#12
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Zitat:
das ist aber nicht Dein ernst -oder? Davon höre/lese ich das erste mal. Weder in Zeitschriften noch sonst wo habe ich jemals was davon gehört bz. im Ausland irgendwelche Probleme gehabt. Hast Du dafür auch auch Links oder dergleichen? Ach ja, mein Auto ist auch nur national zugelassen, und ich darf trotzdem im Ausland fahren. Gruß Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#13
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Zitat:
das ist mein volleer Ernst ! Daß Du davon das erste mal hörst ändert nicht an dieser Tatsache. Du kannst Dich ja gerne mal bei iregend einem WSA erkundigen - ich hab das mal gemacht.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#14
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Ist das denn anders als beim Auto?
Das ist doch auch im Innland zugelassen und ich darf trotzdem im Ausland fahren?
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Kraft kommt von Kraftstoff Gruss Basti
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#15
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Hallo Fred,
und ich fahre trotzdem wie tausende andere auch weiterhin ins Ausland. In meinem Fall nach Italien. Gruß Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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#16
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Zitat:
Ich habe hier nur die Fakten genannt und die sind nun mal so wie beschrieben. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Es muß jeder selbst für sich entscheiden was er tut. Allerdings denke ich heute schon an das Geschrei im Forum, wenn z.B. die Kroaten eines Tages mal Ernst machen und die Trailerbootfahrer mit den "billigen" WSA-Zulassungen ihren Bootsurlaub an Land verbringen oder wieder nach Hause fahren müssen .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#17
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Zitat:
das stimmt defenitiv nicht !!! ich habe soeben ( 9.45 Uhr ) beim WSA Koblenz angerufen und mit einem kompetenten Mitarbeiter gesprochen. Die amtliche Zulasssung des WSA ist auch uneingeschränkt im Ausland( auch in HR ) gültig ! Ich hatte in der Vergangenheit nie Probleme damit !
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Schöne Grüße aus dem Westerwald Bruno
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#18
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Zitat:
Ich eroiere weiter ......
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#19
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nur mal so nebenbei, die WSA's machen in der Regel immer abweichende Aussagen...von Bundesland zu Bundesland sind da Welten...
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#20
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Ist es in Kroatien nicht so wie im Rest der Welt? Das ein Boot unter deutscher Flagge den Zulassungsbestimmungen des Heimatlandes entsprechen muss? Für Seegewässer in D braucht es gar keine Nummer... Aber selbst wenn. Statt WSA, IBS und Co tut es doch auch das Flaggenzertifikat. Kost auch nicht die Welt, und ist fraglos Weltweit anerkannt... oder nicht in HR?
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#21
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Zitat:
Hier ging es jedoch um die Bootszulassung bei den WSA. Diese Zulassung ist ausschließlich eine nationale Binnenzulassung und daher rein rechtlich nicht für Küstengewässer gültig. Aus ELWIS : Der Ausweis des WSA ist gültig auf den Binnenwasserstraßen der BRD. Wenn Küstenstaaten diesen WSA-Ausweis anerkennen, und daß es einige auch machen ist ja bekannt, so ist das ein Zuvorkommen und es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf. Diese Anerkennung kann sich natürlich recht schnell ändern, ähnliche Aktionen sind ja speziell aus Kroatien hinreichend bekannt und in bester Erinnerung .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#22
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Es ist natürlich grundsätzlich schwierig, Fred vom Gegenteil seiner Meinung zu überzeugen , aber die aufgrund der KlFzKV-BinSch von den WSA erteilten Kennzeichen für Kleinfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen sind aufgrund der Gegenseitigkeitsabkommen in den Mitgliedsstaaten Rhein/Donau/Moselkommission(en) auch in den Küstengewässern der Mitgliedsstaaten anerkannt. Nicht zuletzt dadurch ist die Verpflichtung zum Flaggenzertifikat in Frankreichs Küstengewässern beim Vorliegen einer WSA-Anmeldung gefallen (nota bene: gilt inzwischen auch für den IBS).
Kroatien ist Mitglied der Donaukommission, daher sind WSA-Kennzeichen in Kroatien auf Binnenwasserstraßen automatisch anerkannt, daraus folgt zwingend, dass sie auch in den Küstengewässern Kroatiens anerkannt sind. Da inzwischen viele Österreicher mit Wohnsitz und Liegeplatz in Österreich legal mit deutschen WSA-Kennzeichen - und daher unter deutscher Flagge - fahren, wissen wir hier sehr genau, ob die Anerkennung der WSA-Kennzeichen in HR eine bloße Duldung ist oder ob ein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Und der besteht. Dass unterschiedliche WSA in D unterschiedliche Auskünfte erteilen, wundert mich nicht, da nicht einmal alle WSA in D wissen, dass sie Kennzeichen auch für Österreicher mit Wohnsitz und Liegeplatz in Österreich ausstellen können. In Italien würde daher auf dieser Basis die WSA-Anmeldung nicht gelten. (Wie man hört, machen die dort aber auch keinen Stress.) Soweit jedenfalls mein bescheidener Kenntnisstand.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#23
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Zitat:
Richtig ist, dass das WSA Kennzeichen ist nur für Binnen ausgestellt wird. Dass es nicht für Buten ausgestellt werden kann, liegt aber nicht daran, dass es dort in irgendeiner Form ungültig ist. Das liegt daran, dass es im deutschen Küstenbreich keine Kennzeichenpflicht gibt. Eine Behörde kann logischerweise keine Kennzeichen für etwas ausstellen, wofür keine Rechtsvorschrift eine Kennzeichnung verlangt. Trotzdem erkennen aber NAtionen mit einer Kennzeichenpflicht die Nummer an. In der Regel (kenne mich wie gesagt mit der Spezialität HR nicht aus) muss ein Boot unter Deutscher Flagge jedoch auch im Ausland kein Kennzeichen führen, wenn dort für einheimische Boot Kennzeichen vorgeschrieben sind. Eben weil die deutschen Zulassungsvorschriften keine Kennzeichnung verlangen. Wann wurde das Flaggenrecht denn geändert? Nach meinem letzten Stand dürfen nur Boote eine Deutsche Flagge führen, deren Eigner einen Wohnsitz in Deutschland haben oder deren Staatsangehörigkeit deutsch ist. |
#24
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Weiß nicht, ob und falls, wann, etwas geändert wurde oder werden musste. Siehe §2 FlaggRG und §5a FlRV. Wir sind eben in vielen, vielen, vielen Dingen schon lange nicht mehr Deutsche oder Österreicher, sondern Europäer. (Aber auch die Frage nach dem Zoll für Waren aus England wird ja immer noch gestellt )
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#25
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Zitat:
Sollte ein Staat sämtliche Anerkennungen streichen, wäre der doch auch dort nicht mehr gültig. Das dies äußerst unwahrschenlich ist, ist mir klar. |
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