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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 26.03.2020, 18:51
David David ist offline
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Standard Trailer Ablasten

Hallo Zusammen,

ich bekomme in ein paar Tagen die Papiere für unseren neuen Trailer und würde diesen gerne bei Neuzulassung direkt um 50 kg ablasten lassen, damit ich 100 fahren darf. Es fehlen mir rechnerisch 50 kg Leergewicht am Zugfahrzeug. Leider bekomme ich beim Straßenverkehrsamt im Moment keine Auskunft, da es Corona bedingt geschlossen ist.
Da wir den Trailer eine Nummer grösser als benötigt bestellt haben, machen die 50 kg weniger am Trailer nichts aus.
Mit dem Hersteller vom Trailer (Harbeck) habe ich auf der Messe darüber gesprochen aber das hörte sich sehr aufwendig an ( Plakette, Gutachten usw.). Ich bin eigentlich der Meinung das man das doch einfach im Fahrzeugschein, der bei Neuzulassung erstellt wird, ändern kann.
Hat hier jemand so etwas schon einmal gemacht und kann mir einen Tipp dazu geben wie ich am besten vorgehen kann?

Gruß David
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  #2  
Alt 26.03.2020, 18:54
Benutzerbild von Frank mannheim
Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Das macht ein TÜV gutachter mit einem Gutachten auch Ablastung genannt. Damit gehst du dann zur Zulassung und lässt es eintragen fertig.
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Gruß
Frank
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  #3  
Alt 26.03.2020, 19:01
Benutzerbild von waterfront
waterfront waterfront ist offline
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Frank hat absolut Recht. Die Ablastung erfolgt nur auf dem Papier und kann von jedem TÜV, DEKRA, GTÜ etc. Sachverständigen durchgeführt werden. Kosten dürften beim Anhänger ca. 30 € betragen.

Gruß Holger
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  #4  
Alt 26.03.2020, 19:03
David David ist offline
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Hallo
Super dann versuche ich mal beim TÜV einen Termin zu bekommen.
Dankeschön

Gruß David
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  #5  
Alt 26.03.2020, 19:09
Benutzerbild von Bjoern
Bjoern Bjoern ist offline
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Hallo,

Ich habe letztes Jahr meinen Trailer auch um 80 kg ablasten lassen, kann jede Tüv, GTü , DEKRA Prüfstation machen, habe 30 Euro bezahlt, dann noch bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere ändern lassen.

Gruß Björn
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  #6  
Alt 27.03.2020, 07:49
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FunkelfeuerHB FunkelfeuerHB ist offline
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Zitat:
Zitat von David Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,



ich bekomme in ein paar Tagen die Papiere für unseren neuen Trailer und würde diesen gerne bei Neuzulassung direkt um 50 kg ablasten lassen, damit ich 100 fahren darf. Es fehlen mir rechnerisch 50 kg Leergewicht am Zugfahrzeug. Leider bekomme ich beim Straßenverkehrsamt im Moment keine Auskunft, da es Corona bedingt geschlossen ist.

Da wir den Trailer eine Nummer grösser als benötigt bestellt haben, machen die 50 kg weniger am Trailer nichts aus.

Mit dem Hersteller vom Trailer (Harbeck) habe ich auf der Messe darüber gesprochen aber das hörte sich sehr aufwendig an ( Plakette, Gutachten usw.). Ich bin eigentlich der Meinung das man das doch einfach im Fahrzeugschein, der bei Neuzulassung erstellt wird, ändern kann.

Hat hier jemand so etwas schon einmal gemacht und kann mir einen Tipp dazu geben wie ich am besten vorgehen kann?



Gruß David
Ähm, nur mal so...
Das man mit einem Gutachten den Anhänger rauf oder runterlasten kannst sollte austeichend dargestelkt worden sein.
Aber prinzipiell ist das Gewicht beim sportanhänger egal, da dieser nicht nach Gewicht besteuert wird.
Und, meines wissen nach, ist das gewicht für eine 100er Zulassung unerheblich.
Da machst du doch Aufwand ohne Sinn?



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  #7  
Alt 27.03.2020, 08:11
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HighlineCasy HighlineCasy ist offline
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Was hat der denn für ein Höchst zulässiges Gesamt Gewicht.

Mein Harbeck 1800 hatte auch die 100km/h Zulassung.

Soweit ich weiß richtet sich das unter anderem auch nach der technischen Ausrüstung vom Zugfahrzeug.
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LG HighlineCasy

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  #8  
Alt 27.03.2020, 08:24
Amtrack Amtrack ist offline
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Zitat:
Zitat von FunkelfeuerHB Beitrag anzeigen
Und, meines wissen nach, ist das gewicht für eine 100er Zulassung unerheblich.

Hat er doch weiter oben geschrieben, ihm fehlen die 50kg, da sein Zugfahrzeug nicht schwer genug ist.
Und ob er nun den Trailer ohne technische Änderung um 50kg Ablastet oder sein Zugfahrzeug mit Messung auf Waage und nem Bleigewicht auflastet (damit aber Nutzlast verliert) ist gehüpft wie gesprungen.
Die technisch leichter darstellbare Variante ist die Ablastung des Trailers.

Somit darf er dann ohne Änderungen am Zugfahrzeug regulär seine 100km/h fahren.

Die Randdaten zur Erfüllung der 100er Zulassung stehen im Schein vom Anhänger, falls nicht kann man sich die Infos auch leicht online raussuchen (mit Anhänger ESP, ohne Anhänger ESP, gebremst/ungebremst, mit Schwingsungsdämfpern, ohne Schwingungsdämpfer, mit Anti-Schlinger Kupplung, ohne ASK usw. - gibt ja da etliche Kombinationen die alle jeweils einen unterschiedlichen Faktor anrechnen).
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Gruß,
David
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  #9  
Alt 27.03.2020, 08:48
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FunkelfeuerHB FunkelfeuerHB ist offline
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Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
Hat er doch weiter oben geschrieben, ihm fehlen die 50kg, da sein Zugfahrzeug nicht schwer genug ist.
Und ob er nun den Trailer ohne technische Änderung um 50kg Ablastet oder sein Zugfahrzeug mit Messung auf Waage und nem Bleigewicht auflastet (damit aber Nutzlast verliert) ist gehüpft wie gesprungen.
Die technisch leichter darstellbare Variante ist die Ablastung des Trailers.

Somit darf er dann ohne Änderungen am Zugfahrzeug regulär seine 100km/h fahren.

Die Randdaten zur Erfüllung der 100er Zulassung stehen im Schein vom Anhänger, falls nicht kann man sich die Infos auch leicht online raussuchen (mit Anhänger ESP, ohne Anhänger ESP, gebremst/ungebremst, mit Schwingsungsdämfpern, ohne Schwingungsdämpfer, mit Anti-Schlinger Kupplung, ohne ASK usw. - gibt ja da etliche Kombinationen die alle jeweils einen unterschiedlichen Faktor anrechnen).
Ahhh. Hab ich überlesen [emoji16]
Der sonstige Zusammenhang ist mir bekannt

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  #10  
Alt 27.03.2020, 09:06
David David ist offline
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Moin
Der Trailer hat 1800 kg zulässiges Gesamtgewicht und bekommt auch die 100 km/h Zulassung.
Mein Zugfahrzeug ( Ford Focus ) darf zwar 1800 kg ziehen aber er hat nur ein Eingetragenes Leergewicht von 1460 kg ( Gesamtgewicht 2140 kg inkl. 90 kg Stützlast).
So wie ich das verstanden habe muss das eingetragene Fahrzeugleergewicht auch passend sein um 100 km/h fahren zu dürfen.
Laut dem Berechnungsmodell der TÜV Webseite darf ich nur 1752 kg ( 1460 x 1,2 ) mit 100 km/h ziehen darüber nur 80 km/h.

Gruß David
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  #11  
Alt 27.03.2020, 10:54
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
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Nur mal so als Gedanke ... wenn es mit 30 € getan ist und dann auch bei der Zulassung es ohne Probleme geht, würde ich wahrscheinlich auch versuchen die 100 Km/h Zulassung zu bekommen.

Grundsätzlich hatte ich mich im ersten Moment seinerzeit auch geärgert, dass ich aufgrund eines Bootswechsels und bedingt dadurch einen größeren Trailer (3,5 T) und aus damaliger Unwissenheit, keine 100 KM/h Zulassung für den neuen Trailer bekommen habe.

In der Praxis gesehen habe ich dann aber schnell festgestellt, dass mich das überhaupt nicht stört. Sogar ganz im Gegenteil, die Fahrt ist doch schon mit unter 100 Km/h sicherer und vor allem ist man bei einer Urlaubsfahrt auch nicht unbedingt signifikant schneller am Urlaubsort. Wenn überhaupt ist eventuell etwas störend, dass man mal hinter einem LKW fährt und diesen nicht so einfach mit einer höheren Geschwindigkeit überholen kann, da die ja meistens auch mit 90 Km/h unterwegs sind. Wirklich störend ist das aber auch nicht und an einer Steigung (z.B. Kasseler Berge) komme ich dann doch an einem LKW vorbei, auch wenn ich keine 100-er Zulassung habe.

Einfach nur mal so ein Gedankengang, dass eine 100-er Zulassung jetzt nicht das unbedingte Muss ist ... ist aber auch nur meine Meinung

Lieben Gruß

Dirk
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  #12  
Alt 27.03.2020, 11:16
UliH UliH ist offline
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Telefonisch sind Zulassungsstellen meist noch erreichbar.
Ablasten des Hängers ist das eine, aber warum nicht mit dem Zugfahrzeug auf die Waage und das Leergewicht auf dem Papier dem tatsächlichen anpassen lassen ? Die 50kg. sind meist drinnen. Und kosten wird es dasselbe. Der Hänger überlebt erfahrungsgemäß mehrere Zugfahrzeuge.
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  #13  
Alt 27.03.2020, 12:47
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huebi huebi ist offline
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Zitat:
Zitat von UliH Beitrag anzeigen
Telefonisch sind Zulassungsstellen meist noch erreichbar.
Ablasten des Hängers ist das eine, aber warum nicht mit dem Zugfahrzeug auf die Waage und das Leergewicht auf dem Papier dem tatsächlichen anpassen lassen ? Die 50kg. sind meist drinnen. Und kosten wird es dasselbe. Der Hänger überlebt erfahrungsgemäß mehrere Zugfahrzeuge.
Das habe ich so gemacht, weil für den Führerschein meines Sohnes eine 3,5 to-Regel des gesamten Zuges gilt und das Leergewicht des Zugwagens mind. dem zul. Gesamtgew. des Anhängers entsprechen mußte. Ob das noch so gilt, weiß ich nicht, aber das Leergewicht des Forester stand mit 14?? in den Papieren und der brachte vollgetankt 1520 kg auf die Waage. Nach versteckten Bleiplatten o.ä. hat keiner gesucht.
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  #14  
Alt 27.03.2020, 13:55
Beluga 24 Beluga 24 ist offline
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Hallo,
wieder was gelernt. War immer der Meinung, daß das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers entscheidend ist und nicht das zGG. Habe mir letztes Jahr einen neuen 750kg Anhänger gekauft (ungebremst) mit 100kmH Zulassung. Bei der Zulassungsstelle habe ich ohne Nachfragen die 100kmh Plakette bekommen. Um die 750kg überhaupt fahren zu dürfen müsste ich ein Fahzeug mit 2500kg Leergewicht haben ( ungebremster Anhänger Leergewicht Zugfahrzeug x 0,3). Mein Zugwagen wiegt aber nur 1800kg, also Anhängelast 540kg. Das würde auch mit dem jetzigen Gespann auch hinkommen. Weiß jemand wie sich das bei einer Polizeikontrolle auswirken würde? Das tatsächliche Anhängergewicht stimmt ja nur ist mein Anhänger ja (noch) nicht abgelastet. Bußgeld für nicht abgelasteten Anhänger oder noch Strafe für zu schnelles fahren obendrauf weil ich mit 100kmh unterwegs war?
Gruß Nils
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  #15  
Alt 27.03.2020, 15:55
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Beluga 24 Beitrag anzeigen
Hallo,

wieder was gelernt. War immer der Meinung, daß das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers entscheidend ist und nicht das zGG. Habe mir letztes Jahr einen neuen 750kg Anhänger gekauft (ungebremst) mit 100kmH Zulassung. Bei der Zulassungsstelle habe ich ohne Nachfragen die 100kmh Plakette bekommen. Um die 750kg überhaupt fahren zu dürfen müsste ich ein Fahzeug mit 2500kg Leergewicht haben ( ungebremster Anhänger Leergewicht Zugfahrzeug x 0,3). Mein Zugwagen wiegt aber nur 1800kg, also Anhängelast 540kg. Das würde auch mit dem jetzigen Gespann auch hinkommen. Weiß jemand wie sich das bei einer Polizeikontrolle auswirken würde? Das tatsächliche Anhängergewicht stimmt ja nur ist mein Anhänger ja (noch) nicht abgelastet. Bußgeld für nicht abgelasteten Anhänger oder noch Strafe für zu schnelles fahren obendrauf weil ich mit 100kmh unterwegs war?

Gruß Nils


Zweiteres, leider.
Eingetragene Gewichte zählen - damit bist du ganz einfach zu schnell gewesen...

Jan


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  #16  
Alt 27.03.2020, 16:06
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schwinge schwinge ist gerade online
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Is ne Frage - keine Feststellung. Dass es für eine Auflastung ein Gutachten braucht ist logisch - aber bei einer Ablastung? Da kann ich keinen Sinn für ein Gutachten erkennen.

fragt und grüßt der Rainer
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  #17  
Alt 27.03.2020, 16:37
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waterfront waterfront ist offline
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Leider nimmt die Zulassungsstelle keine Änderungen an den Fahrzeugdaten vor, ohne Gutachten! Der Sachverständige füllt ein neues Datenblatt aus, welches dann bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Geändert wird nur der Punkt F.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Gruß Holger
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  #18  
Alt 30.03.2020, 16:58
matze2107 matze2107 ist offline
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Hallo,

hatten gerade vor 3 Wochen den Wohnanhänger unserer Bekannten ablasten lassen. Bei ihr hatte es den Hintergrund der Führerscheinklasse B.

Mussten den Wohnwagen bei der Dekra vorführen. Der Prüfer hat dann Bilder vom Wohnwagen gemacht und ein neues Typenschild ausgestellt mit 25 kg weniger. Weil das muss ja mit den Papieren übereinstimmen. Waren glaube 56 Euro bei der Dekra und dann 11 Euro bei der Zulassungsstelle.

Gruß Matthias
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