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  #201  
Alt 22.10.2019, 17:39
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owei jetzt gehts aber durcheinander. Im neuen "Plastikschein" werden die Gültigkeitsbereiche See und Binnen angerkreutzt (ähnlich wie beim PKW-Führerschein). Leider hat man sich nicht einigen können auch gleich noch weiterführenden freiwilligen Scheine (SKS, SSS und SHS) und die Funkscheine da mit rein zu nehmen.

Das "Einziehen scheint wohl auch unterschiedlich gehandhabt zu werden. Mein Enkel hat seinen SBF/Segel bei der Erweiterung um Motor- und See auf Wunsch Entwertet zurück bekommen (kann er also auch nur noch Einrahmen und an die Wand hängen).

Aber wo in D kann man sich zum "alten" einen zweiten Ausweis ausstellen lassen?
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  #202  
Alt 22.10.2019, 17:47
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ich habe heute in Duisburg nachgefragt, ob für die Umschreibung meines SFB Binnen und meines SFB See auf diese neue Plastik-Karte eine Kopie der alten Scheine genügt. Antwort: Nein! Der DMYV ist (angeblich) verpflichtet, in so einem Fall die beiden alten Scheine einzuziehen. Auf der neuen Karte sind dann beide Scheine "vereint".

Jetzt bin ich sehr im Zweifel, ob ich mir für 33,89 Euro den neuen Plastik-Schein ausstellen lassen soll oder lieber meine "alten Lappen" behalten soll.

Für den TE: Die Führerscheinstelle des DMYV e.V. ist definitiv in Duisburg. Nicht in Hamburg oder woanders.

Wenn ich es richtig verstehe, unterscheidet der neue SBF nicht mehr zwischen Binnen und See. Frag' da noch mal nach! Vielleicht erledigt sich Dein Problem damit von selbst, denn wenn ich es richtig gelesen habe, reicht Dein vorhandener Binnen-Schein für eine Neuausstellung - oder? Und wenn der neue Schein nicht mehr zwischen Binnen und See unterscheidet, ist doch alles im Lot.

Falls nicht, musst Du jemanden finden, der "amtlich" beglaubigen kann, dass das Foto von Deinem verlorenen SBF See mit dem Original übereinstimmt - also vom Original gemacht wurde. Das kann nach meinem Wissen, sogar ein Pfarrer, der das Original mal gesehen hat. Oder halt ein Notar. Eidesstattliche Versicherungen von Bootsfreunden ohne "amtliche" Funktion und ohne Berechtigung Beglaubigungen zu erstellen, nutzen Dir da nix.

Gruss


Gerd
Hallo Gerd,

natürlich wird weiterhin unterschieden zwischen Binnen und See, jedoch ist beides auf einer Karte eintragbar.
Es macht gar keinen Sinn, die neue Karte zu beantragen. Du hast dann nicht mehr Berechtigung, aber weniger Geld in der Tasche und auch nur noch eine Karte im EC-Karten Format.
Da UBI und SRC und auch Pyro nicht eingetragen werden können, macht es noch weniger Sinn.
Einziger Vorteil ist die Größe und dass die Karte wasserfest ist. Heute kann man eh nicht mehr wählen, bei Neuausstellung oder Verlust wird nur noch die Karte ausgegeben.

Gruß

Totti
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  #203  
Alt 22.10.2019, 18:53
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Einen Tip hätte ich noch: hättest du mit dem Schein Mal einen "Amtlichen Vorfall?" Unfall mit WSP oder so? Wenn das noch nicht zu lange her ist könnte man dadurch belegen daß du den Schein hättest.

MFG S
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  #204  
Alt 22.10.2019, 19:22
Pobeda Pobeda ist offline
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Gibt es dafür auch einen sachlichen Grund? Zumindest bei Ausweisdokumenten ist das ja möglich...
M.W. geht das nur beim Pass, nicht beim PA. Andere Ausweisdokumente fallen mir nicht ein.
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  #205  
Alt 22.10.2019, 19:57
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Ich fürchte das ist deine einzige legale Möglichkeit außer du findest den Schein doch noch.
M.E. auch sinnlos. Auch mit dem alten Original darf er nicht mehr fahren und umgetauscht bekommt er auch das ggf. wiedergefundene Original nicht.
Zitat:
Einen Tip hätte ich noch: hättest du mit dem Schein Mal einen "Amtlichen Vorfall?" Unfall mit WSP oder so? Wenn das noch nicht zu lange her ist könnte man dadurch belegen daß du den Schein hättest.
Auch das wird nichts bringen.



Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Für den TE: Die Führerscheinstelle des DMYV e.V. ist definitiv in Duisburg. Nicht in Hamburg oder woanders.
Ja DMYV in Duisburg. Richtig! Und die Führerscheinstelle des DSV in HH. Beide dürfen und machen genau das gleiche. Ober eben nicht s.o.
Falls jemand an die Konkurrenz verwiesen wird, wird der eine Verband damit nur nervige Antragsteller mit komplizierten (=arbeitsaufwendigen) Problem los.


Zitat:
natürlich wird weiterhin unterschieden zwischen Binnen und See, jedoch ist beides auf einer Karte eintragbar.
IWS Datum IWM Datum CWS Datum steht dann ggf. auf den neuen Schein.
IWS = SBF Binnen Segeln
IWM = SBF Binnen Antriebsmaschine
CWS = SBF See


Zitat:
Es macht gar keinen Sinn, die neue Karte zu beantragen. Du hast dann nicht mehr Berechtigung, aber weniger Geld in der Tasche und auch nur noch eine Karte im EC-Karten Format.
Ich mag die neue Karte. Statt zwei abgenutzten 20 Jahren alten Papierlappen, jetzt eine neue Plastikkarte. Die ca. 35 EUR waren es mir Wert.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #206  
Alt 22.10.2019, 21:14
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
.....Ich mag die neue Karte. Statt zwei abgenutzten 20 Jahren alten Papierlappen, jetzt eine neue Plastikkarte. Die ca. 35 EUR waren es mir Wert.
....und ich mag eben meinen Sportbootführerschein OHNE Bezeichnung Binnen / See
Der muss vor dem Aussterben bewahrt werden
Grüße, Reinhard
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  #207  
Alt 22.10.2019, 22:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
klares nein...

einen zweiten darf man sich nicht ausstellen lassen...

man könnte über den Verlust einen zweiten bekommen ... kann aber mächtig ärger bekommen..
Richtig, denn auf dem Formular "Antrag auf Ausstellung einer ERSATZAUSFERTIGUNG oder UMTAUSCH eines Sportbootführerscheines" heißt es eindeutig:
Sollte mein gestohlener oder abhandengekommener Führerschein wieder auftauchen, verpflichte ich mich, diesen unverzüglich an den DMYV zu senden.

Gruß Lutz
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  #208  
Alt 22.10.2019, 22:28
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
... Ich mag die neue Karte. Statt zwei abgenutzten 20 Jahren alten Papierlappen, jetzt eine neue Plastikkarte. Die ca. 35 EUR waren es mir Wert.
Ist die neue (Plastik-)Karte eigentlich schwimmfähig oder geht die im Fall der Fälle Diskussionslos auf Tiefe

Gruß Lutz
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  #209  
Alt 22.10.2019, 22:41
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen

Wenn ich es richtig verstehe, unterscheidet der neue SBF nicht mehr zwischen Binnen und See. Frag' da noch mal nach! Vielleicht erledigt sich Dein Problem damit von selbst, denn wenn ich es richtig gelesen habe, reicht Dein vorhandener Binnen-Schein für eine Neuausstellung - oder? Und wenn der neue Schein nicht mehr zwischen Binnen und See unterscheidet, ist doch alles im Lot.
du hast es falsch verstanden... im neuen Führerschein werden nur beide Führerscheine eingetragen...

also wenn du se hast steht dort CWM (Costel Water Motor) und bei Binnen IWM (Inland Water Motor)

bei vorhanden sein von beiden Führerscheinen steht dort CWM/IWM
und somit sind beide Füührerscheine auf einer Karte... unterscheidungen gibt es aber weiterhin..
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  #210  
Alt 22.10.2019, 22:45
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen

Ich mag die neue Karte. Statt zwei abgenutzten 20 Jahren alten Papierlappen, jetzt eine neue Plastikkarte. Die ca. 35 EUR waren es mir Wert.
warum ist der abgenutzt.. meiner sieht noch aus wie bei der Aushändigung... ist seither auch nicht groß aus seiner Schutzhülle rausgekommen und liegt fast ganzjährig im Boot...
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  #211  
Alt 22.10.2019, 22:50
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du hast es falsch verstanden... im neuen Führerschein werden nur beide Führerscheine eingetragen...

also wenn du se hast steht dort CWM (Costel Water Motor) und bei Binnen IWM (Inland Water Motor)

bei vorhanden sein von beiden Führerscheinen steht dort CWM/IWM
und somit sind beide Füührerscheine auf einer Karte... unterscheidungen gibt es aber weiterhin..
Billi benutze doch mal bitte die Suchfunktion oder lese aufmerksamer,

das wurde doch schon richtig gestellt.

https://www.boote-forum.de/showthrea...7&#post4836557
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  #212  
Alt 23.10.2019, 00:05
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Was ich jetzt immer noch nicht ganz verstehe, ist die Abkürzung CWM = Coastal Water Motor. Coastal steht ja offensichtlich für Küste. Reicht die Berechtigung danach nur noch für Küstengewässer oder küstennahe Gewässer?

Im meinem "alten" SBF See liest sich das auf Englisch immerhin so:

"Valid for Motorized Pleasure Craft on the Waterways navigable by Sea-going ships". Also (einigermaßen) wörtlich übersetzt:

"Gültig für motorisierte Freizeit-Fahrzeuge in von seegehenden Schiffen navigierbaren Gewässern."

Mit der Bezeichnung "Coastal (Küste) wäre der "Umtausch" ja mit einer erheblichen Einschränkung der Berechtigung verbunden!

Gruss


Gerd
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  #213  
Alt 23.10.2019, 00:36
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Was ich jetzt immer noch nicht ganz verstehe, ist die Abkürzung CWM = Coastal Water Motor. Coastal steht ja offensichtlich für Küste. Reicht die Berechtigung danach nur noch für Küstengewässer oder küstennahe Gewässer?

Im meinem "alten" SBF See liest sich das auf Englisch immerhin so:

"Valid for Motorized Pleasure Craft on the Waterways navigable by Sea-going ships". Also (einigermaßen) wörtlich übersetzt:

"Gültig für motorisierte Freizeit-Fahrzeuge in von seegehenden Schiffen navigierbaren Gewässern."

Mit der Bezeichnung "Coastal (Küste) wäre der "Umtausch" ja mit einer erheblichen Einschränkung der Berechtigung verbunden!

Gruss


Gerd
Unabhängig von allem englischen Gedöns galt und gilt der SBF See nur innerhalb der Seeschifffahrtsstraßen §1 3. der SpFV.
Was Seeschifffahrtsstraßen sind, steht wiederum im §1 der SeeSchStrO sehr ausführlich beschrieben.
Grundsätzlich sind das aber die Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie.

Setze Küste (Coastal) = 3-Seemeilen-Zone, dann sind damit auch keine Einschränkungen verbunden.
Denn in den der 3-Seemeilen-Zone folgenden (internationalen) Gewässern benötigt man keinen SBF.
Alle weiteren Scheine wie SKS usw. sind NICHT amtlich vorgeschrieben und daher für den Freizeitskipper auch nicht zwingend erforderlich - auch nicht wegen der Versicherung

Gruß Lutz
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  #214  
Alt 23.10.2019, 07:04
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
....und ich mag eben meinen Sportbootführerschein OHNE Bezeichnung Binnen / See
Der muss vor dem Aussterben bewahrt werden
Meine alten Scheine hatte auf der Vorderseite noch jeweils die Aufschift "Binnen" bzw. "See" auf der neuen Plastikkarte jetzt nur IWS, IWM und CWM

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ist die neue (Plastik-)Karte eigentlich schwimmfähig oder geht die im Fall der Fälle Diskussionslos auf Tiefe
Gerade extra ausprobiert. In Leitungswasser geht er unter. Die berechnete Dichte des FS beträgt ca. 1.28 g/cm^3 , damit dürfte er selbst im Toten Meer nicht schwimmfähig sein

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
warum ist der abgenutzt.. meiner sieht noch aus wie bei der Aushändigung... ist seither auch nicht groß aus seiner Schutzhülle rausgekommen und liegt fast ganzjährig im Boot...
Meine waren fast ganzjährig in meinem Portemonnaie und Schutzhüllen werden hoffnungslos überbewertet
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Mattze

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  #215  
Alt 23.10.2019, 07:25
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Was ich jetzt immer noch nicht ganz verstehe, ist die Abkürzung CWM = Coastal Water Motor. Coastal steht ja offensichtlich für Küste. Reicht die Berechtigung danach nur noch für Küstengewässer oder küstennahe Gewässer?
Die genaue und richtige Definition, wo der alte und der neue galt/gilt, hat Lutz (B4-Skipper) ja oben schon geliefert.


Wenn die Übersetzung (Küstengewässer oder küstennahe Gewässer) zutreffen würde, wäre es sogar eine Erweiterung und keine Einschränkung gegenüber dem bisherigen SBF-Geltungsbereich ("3 sm+Flussmündungen"). Denn:
Zitat:
Zitat von SportSeeSchV
§ 1 Anwendungsbereich
...
(2) Küstengewässer im Sinne dieser Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Küstennahe Seegewässer im Sinne dieser Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
Ok wen man
Zitat:
in von seegehenden Schiffen navigierbaren Gewässern."
als alle Seegewässer ließt natürlich schon

Aber vielleicht tatsächlich eine Frage, was ein ausländischer Kontrollbeamter daraus ließt.
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  #216  
Alt 23.10.2019, 07:28
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen


Wenn die Übersetzung (Küstengewässer oder küstennahe Gewässer) zutreffen würde, wäre es sogar eine Erweiterung und keine Einschränkung gegenüber dem bisherigen SBF-Geltungsbereich ("3 sm+Flussmündungen"). Denn:
Ok wen manals alle Seegewässer ließt natürlich schon
Wobei das keine Relevanz hat für den SBF See neu oder alt. Mit dem SBF durfte man schon immer alle Weltmeere befahren und das hat sich nicht geändert.
SKS, SSS und SHS sind nur freiwillige Erweiterungen, die allenthalben bei manch einem Vercharterer Bedeutung findet, aber in keiner Weise das Fahrgebiet erweitert.

Gruß

Totti
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  #217  
Alt 23.10.2019, 07:39
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wobei das keine Relevanz hat für den SBF See neu oder alt. Mit dem SBF durfte man schon immer alle Weltmeere befahren und das hat sich nicht geändert.
SKS, SSS und SHS sind nur freiwillige Erweiterungen, die allenthalben bei manch einem Vercharterer Bedeutung findet, aber in keiner Weise das Fahrgebiet erweitert.

Gruß

Totti
...es sei denn Du fährst mit geldwerten Vorteil oder ein Traditionsschiff
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  #218  
Alt 23.10.2019, 07:41
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
...es sei denn Du fährst mit geldwerten Vorteil oder ein Traditionsschiff
Das ist richtig.
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  #219  
Alt 23.10.2019, 07:42
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Habt ihr alle zu viel Zeit? o.O
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  #220  
Alt 23.10.2019, 07:43
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Habt ihr alle zu viel Zeit? o.O
Das Forum hat Stand jetzt 53.027 Mitglieder. Man hat ja vielleicht noch nicht Jeden erreicht...
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Alt 23.10.2019, 07:50
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Alt 23.10.2019, 08:36
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wobei das keine Relevanz hat für den SBF See neu oder alt. Mit dem SBF durfte man schon immer alle Weltmeere befahren und das hat sich nicht geändert.
SKS, SSS und SHS sind nur freiwillige Erweiterungen, ...
a) es ging mir nur um die Begriffsdefinitionen nicht um die "weiteren" Scheine
b) für die Weltmeere wurde und wird kein SBF-See benötigt - das Problem sind nur die ersten Meilen von der Küste weg bzw. dann wieder hin.
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  #223  
Alt 23.10.2019, 09:01
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Die genaue und richtige Definition, wo der alte und der neue galt/gilt, hat Lutz (B4-Skipper) ja oben schon geliefert.


Wenn die Übersetzung (Küstengewässer oder küstennahe Gewässer) zutreffen würde, wäre es sogar eine Erweiterung und keine Einschränkung gegenüber dem bisherigen SBF-Geltungsbereich ("3 sm+Flussmündungen"). Denn:

Ok wenn man als alle Seegewässer liest natürlich schon

Aber vielleicht tatsächlich eine Frage, was ein ausländischer Kontrollbeamter daraus ließt.
Genau die letzten beiden Sätze treffen es: Es ist eine Einschränkung!

Wie interpretiert und versteht jemand das Wort "Coastal" irgendwo auf der Welt, der die deutschen Verordnungen und Definitionen nicht unter'm Kopfkissen und schon gar nicht im Kopf hat?

Könnte doch durchaus mal sein, dass ich in der Karibik oder sonst in einer weit entfernten Ecke der Welt chartern möchte und auch weiter als 12 SM raus fahren will. Mag' ja sein, dass ich außerhalb der küstennahem Gewässer eigentlich gar keinen Führerschein brauche. Aber wenn ich ein Kärtchen vorzeige oder vorzeigen muss, auf dem der Geltungsbereich ausdrücklich auf "Coast" eingeschränkt ist? Erkläre das mal einem Officer der US Küstenwache, dessen aktueller Landespräsident glaubt, Belgien sei eine schöne Stadt in Europa.

Klar: Alles blanke Theorie. Aber warum soll man darüber nicht mal diskutieren? Vielleicht sogar mal das BMV und die Verbände auf diese "Problematik" hinweisen?

Gruss


Gerd
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Hallo,
genau - es ist graue Theorie, da der Inhalt einschl. Betitelung und das Aussehen des Scheins für dessen Gültigkeit im Ausland überhaupt keine Rolle spielen.
Nicht der Text des deutschen Befähigungsnachweises begründet die Gültigkeit im Ausland.

Faktisch hat egal welcher Schein in Deutschland ausgestellt wurde, dieser erstmal keinerlei Gültigkeit innerhalb der Grenzen anderer Staaten.
Warum auch, Staaten sind in ihrer Rechtsgebung souverän.
Die Anerkennung von Gleichwertigkeit von Befähigungsnachweisen ist durch bi- oder multilaterale Abkommen geregelt. Genauso wie in der BRD durch Rechtsverordnung festgeschrieben, muss auch in dem Land, dass ich bereise, dies im örtlich gültigen Recht verankert sein.

Den US-Beamte wird also der Text auf der Karte weniger interessieren, sondern für ihn ist entscheidend, inwieweit dieser in dem für sein Hoheitsgebiet geltendem Recht als gleichwertig zu den örtlichen Befähigungsnachweisen (wenn denn erforderlich) angesehen wird.

Bis dann

Dominic
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Zitat:
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Genau die letzten beiden Sätze treffen es: Es ist eine Einschränkung!

Wie interpretiert und versteht jemand das Wort "Coastal" irgendwo auf der Welt, der die deutschen Verordnungen und Definitionen nicht unter'm Kopfkissen und schon gar nicht im Kopf hat?

Könnte doch durchaus mal sein, dass ich in der Karibik oder sonst in einer weit entfernten Ecke der Welt chartern möchte und auch weiter als 12 SM raus fahren will. Mag' ja sein, dass ich außerhalb der küstennahem Gewässer eigentlich gar keinen Führerschein brauche. Aber wenn ich ein Kärtchen vorzeige oder vorzeigen muss, auf dem der Geltungsbereich ausdrücklich auf "Coast" eingeschränkt ist? Erkläre das mal einem Officer der US Küstenwache, dessen aktueller Landespräsident glaubt, Belgien sei eine schöne Stadt in Europa.

Klar: Alles blanke Theorie. Aber warum soll man darüber nicht mal diskutieren? Vielleicht sogar mal das BMV und die Verbände auf diese "Problematik" hinweisen?

Gruss


Gerd
da brauchst du keine Gedanken machen... die Bezeichnung wurde ja so aus internationalen Verträgen übernommen...

die Führerscheinpflicht ist ja immer nur in der 3 Meilen Zone Pflicht (in den ländern die einen verlangen) das ist internationales Recht...
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