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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#201
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owei jetzt gehts aber durcheinander. Im neuen "Plastikschein" werden die Gültigkeitsbereiche See und Binnen angerkreutzt (ähnlich wie beim PKW-Führerschein). Leider hat man sich nicht einigen können auch gleich noch weiterführenden freiwilligen Scheine (SKS, SSS und SHS) und die Funkscheine da mit rein zu nehmen.
Das "Einziehen scheint wohl auch unterschiedlich gehandhabt zu werden. Mein Enkel hat seinen SBF/Segel bei der Erweiterung um Motor- und See auf Wunsch Entwertet zurück bekommen (kann er also auch nur noch Einrahmen und an die Wand hängen). Aber wo in D kann man sich zum "alten" einen zweiten Ausweis ausstellen lassen? |
#202
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natürlich wird weiterhin unterschieden zwischen Binnen und See, jedoch ist beides auf einer Karte eintragbar. Es macht gar keinen Sinn, die neue Karte zu beantragen. Du hast dann nicht mehr Berechtigung, aber weniger Geld in der Tasche und auch nur noch eine Karte im EC-Karten Format. Da UBI und SRC und auch Pyro nicht eingetragen werden können, macht es noch weniger Sinn. Einziger Vorteil ist die Größe und dass die Karte wasserfest ist. Heute kann man eh nicht mehr wählen, bei Neuausstellung oder Verlust wird nur noch die Karte ausgegeben. Gruß Totti
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#203
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Einen Tip hätte ich noch: hättest du mit dem Schein Mal einen "Amtlichen Vorfall?" Unfall mit WSP oder so? Wenn das noch nicht zu lange her ist könnte man dadurch belegen daß du den Schein hättest.
MFG S |
#204
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M.W. geht das nur beim Pass, nicht beim PA. Andere Ausweisdokumente fallen mir nicht ein.
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#205
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Falls jemand an die Konkurrenz verwiesen wird, wird der eine Verband damit nur nervige Antragsteller mit komplizierten (=arbeitsaufwendigen) Problem los. Zitat:
IWS = SBF Binnen Segeln IWM = SBF Binnen Antriebsmaschine CWS = SBF See Zitat:
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Liebe Grüße Mattze |
#206
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Der muss vor dem Aussterben bewahrt werden Grüße, Reinhard |
#207
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Sollte mein gestohlener oder abhandengekommener Führerschein wieder auftauchen, verpflichte ich mich, diesen unverzüglich an den DMYV zu senden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#208
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#209
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also wenn du se hast steht dort CWM (Costel Water Motor) und bei Binnen IWM (Inland Water Motor) bei vorhanden sein von beiden Führerscheinen steht dort CWM/IWM und somit sind beide Füührerscheine auf einer Karte... unterscheidungen gibt es aber weiterhin.. |
#210
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warum ist der abgenutzt.. meiner sieht noch aus wie bei der Aushändigung... ist seither auch nicht groß aus seiner Schutzhülle rausgekommen und liegt fast ganzjährig im Boot...
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#211
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das wurde doch schon richtig gestellt. https://www.boote-forum.de/showthrea...7&#post4836557
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#212
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Was ich jetzt immer noch nicht ganz verstehe, ist die Abkürzung CWM = Coastal Water Motor. Coastal steht ja offensichtlich für Küste. Reicht die Berechtigung danach nur noch für Küstengewässer oder küstennahe Gewässer?
Im meinem "alten" SBF See liest sich das auf Englisch immerhin so: "Valid for Motorized Pleasure Craft on the Waterways navigable by Sea-going ships". Also (einigermaßen) wörtlich übersetzt: "Gültig für motorisierte Freizeit-Fahrzeuge in von seegehenden Schiffen navigierbaren Gewässern." Mit der Bezeichnung "Coastal (Küste) wäre der "Umtausch" ja mit einer erheblichen Einschränkung der Berechtigung verbunden! Gruss Gerd |
#213
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Was Seeschifffahrtsstraßen sind, steht wiederum im §1 der SeeSchStrO sehr ausführlich beschrieben. Grundsätzlich sind das aber die Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie. Setze Küste (Coastal) = 3-Seemeilen-Zone, dann sind damit auch keine Einschränkungen verbunden. Denn in den der 3-Seemeilen-Zone folgenden (internationalen) Gewässern benötigt man keinen SBF. Alle weiteren Scheine wie SKS usw. sind NICHT amtlich vorgeschrieben und daher für den Freizeitskipper auch nicht zwingend erforderlich - auch nicht wegen der Versicherung Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#214
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Meine waren fast ganzjährig in meinem Portemonnaie und Schutzhüllen werden hoffnungslos überbewertet
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Liebe Grüße Mattze
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#215
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Wenn die Übersetzung (Küstengewässer oder küstennahe Gewässer) zutreffen würde, wäre es sogar eine Erweiterung und keine Einschränkung gegenüber dem bisherigen SBF-Geltungsbereich ("3 sm+Flussmündungen"). Denn: Zitat:
Zitat:
Aber vielleicht tatsächlich eine Frage, was ein ausländischer Kontrollbeamter daraus ließt.
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Liebe Grüße Mattze |
#216
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SKS, SSS und SHS sind nur freiwillige Erweiterungen, die allenthalben bei manch einem Vercharterer Bedeutung findet, aber in keiner Weise das Fahrgebiet erweitert. Gruß Totti
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#217
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#218
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Das ist richtig.
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#219
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Habt ihr alle zu viel Zeit? o.O
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Viele Grüße Olli |
#220
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Das Forum hat Stand jetzt 53.027 Mitglieder. Man hat ja vielleicht noch nicht Jeden erreicht...
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#221
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Viele Grüße Olli |
#222
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Zitat:
b) für die Weltmeere wurde und wird kein SBF-See benötigt - das Problem sind nur die ersten Meilen von der Küste weg bzw. dann wieder hin.
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Liebe Grüße Mattze
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#223
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Zitat:
Wie interpretiert und versteht jemand das Wort "Coastal" irgendwo auf der Welt, der die deutschen Verordnungen und Definitionen nicht unter'm Kopfkissen und schon gar nicht im Kopf hat? Könnte doch durchaus mal sein, dass ich in der Karibik oder sonst in einer weit entfernten Ecke der Welt chartern möchte und auch weiter als 12 SM raus fahren will. Mag' ja sein, dass ich außerhalb der küstennahem Gewässer eigentlich gar keinen Führerschein brauche. Aber wenn ich ein Kärtchen vorzeige oder vorzeigen muss, auf dem der Geltungsbereich ausdrücklich auf "Coast" eingeschränkt ist? Erkläre das mal einem Officer der US Küstenwache, dessen aktueller Landespräsident glaubt, Belgien sei eine schöne Stadt in Europa. Klar: Alles blanke Theorie. Aber warum soll man darüber nicht mal diskutieren? Vielleicht sogar mal das BMV und die Verbände auf diese "Problematik" hinweisen? Gruss Gerd |
#224
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Hallo,
genau - es ist graue Theorie, da der Inhalt einschl. Betitelung und das Aussehen des Scheins für dessen Gültigkeit im Ausland überhaupt keine Rolle spielen. Nicht der Text des deutschen Befähigungsnachweises begründet die Gültigkeit im Ausland. Faktisch hat egal welcher Schein in Deutschland ausgestellt wurde, dieser erstmal keinerlei Gültigkeit innerhalb der Grenzen anderer Staaten. Warum auch, Staaten sind in ihrer Rechtsgebung souverän. Die Anerkennung von Gleichwertigkeit von Befähigungsnachweisen ist durch bi- oder multilaterale Abkommen geregelt. Genauso wie in der BRD durch Rechtsverordnung festgeschrieben, muss auch in dem Land, dass ich bereise, dies im örtlich gültigen Recht verankert sein. Den US-Beamte wird also der Text auf der Karte weniger interessieren, sondern für ihn ist entscheidend, inwieweit dieser in dem für sein Hoheitsgebiet geltendem Recht als gleichwertig zu den örtlichen Befähigungsnachweisen (wenn denn erforderlich) angesehen wird. Bis dann Dominic
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#225
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Zitat:
die Führerscheinpflicht ist ja immer nur in der 3 Meilen Zone Pflicht (in den ländern die einen verlangen) das ist internationales Recht... |
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