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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#176
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es gibt 2 Stellen....
der DMYV hat seinen Sitz in Duisburg der DSV in Hamburg... die Anträge werden getrennt voneinander und unabhängig von beiden stellen bearbeitet und bei einem Positiven bescheid werden die Daten an die Bundesdruckerei gesendet und dort die Führerscheine gedruckt... man soll sich sogar bei verlust an den Ausstellenden Verband wenden da diese scheinabr schneller zugriff haben auf die schon von Ihnen ausgestellten Führerscheine... |
#177
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Es ist aber ein gemeinsames Zentralregister, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann müsste man dich im Grunde Anspruch auf Auskunft haben, was in diesem Register gespreichert ist.....?
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#178
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Auskunftsersuchen nach Art. 15 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Meine Kunden- oder Vertragsnummer / mein Aktenzeichen: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erbitte ich von Ihnen gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO unentgeltliche und schriftliche Auskunft, ob Sie mich betreffende personenbezogene Daten verarbeiten (Definition des Begriffs „Verarbeitung“ siehe Art. 4 Nr.*2 DS-GVO). Falls ja, schließe ich folgende Fragen an: Welche mich betreffenden personenbezogenen Daten verarbeiten Sie? Zu welchem Zweck (welchen Zwecken) verarbeiten Sie diese Daten? Woher stammen diese mich betreffenden Daten? Haben Sie diese Daten an Dritte übermittelt oder planen Sie, diese an Dritte zu übermitteln? Wenn ja, an wen, wann und zu welchem Zweck (welchen Zwecken)? Wie lange werden Sie meine Daten verarbeiten (Stichwort Datenlöschkonzeption)? Haben Sie hinsichtlich meiner Person ein Profil angelegt? Falls ja, teilen Sie mir den Inhalt dieses Profils und die Art und Weise des Zustandekommens dieses Profils bitte mit. Welchen aktuellen Scorewert übermitteln Sie hinsichtlich meiner Person und welche genaue Bedeutung hat dieser Scorewert? An wen haben Sie meinen Scorewert in den letzten 12 Monaten übermittelt? Welche einzelnen Daten liegen dieser Scorewertberechnung zugrunde? Woher haben Sie diese Daten? Verarbeiten Sie die mich betreffenden Daten mithilfe einer weiteren automatisierten Entscheidungsfindung? Falls ja, erläutern Sie bitte mit aussagekräftigen Informationen die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen des bzw. der eingesetzten Verfahren. Ihre schriftliche Stellungnahme per Briefpost erwarte ich unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats (§*12 Abs.*3 DS-GVO) nach Eingang dieses Schreibens. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] |
#179
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Hallo,
Zitat:
Zitat:
Ich finde den Verweis auf die DSGVO auch ziemlich albern, weil die Erfassung, Speicherung und Weiterbehandlung von Daten durch Behörden schon immer durch Gesetze und nachgeordnete Rechtsverordnungen geregelt war. Das ist also nichts wirklich neues. Bis dann Dominic |
#180
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Zitat:
ich hab dann den SBF Binnen neu gemacht.
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Gruß, Jörg! |
#181
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Gut, dann habe ich definitiv eine Fälschung erhalten. Mein SBF, den ich als Ersatz für meine verlorengegangenen bekommen habe, ist brandneu. Ich werde mich unter Hinweis auf deine wertvollen Hinweise beschweren und einen gebrauchten anfordern.
Äh .. mache ich das jetzt in Duisburg oder in Hamburg? |
#182
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nach 10 Seiten versteh ich schon, dass beim Lesen des Threads die ersten Seiten schnell in Vergessenheit geraten und dadurch manche Anworten unübersichtlicher werden.
- Also See-Schein ist verlorengegangen - wurde in WestBerlin gemacht - Ausstellende Stelle war der Verband Deutscher Schiffsexperten e.V -den Verein gibt es nicht mehr bleibt die Frage ob die Daten bei Auflösung des Vereines in dieses gemeinsame Register des DSV und des Motoryachtverbandes übernommen wurden. Wenn nein.... - ohne Schein keine glaubhaftmachung möglich - also neu machen Wenn ja..... - (das lässt sich ja feststellen, sofern es nicht schon festgestellt ist) glück gehabt Viel mehr gibbet da doch im Grunde nicht mehr zu schreiben oder? bis denne, Rainer |
#183
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Zitat:
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#184
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jo - darum schrieb ich ja auch bei ja "sofern nicht schon.....".
Wobei man ja selbst noch mal anfragen kann welche Daten konkret im Register über einen gespeichert sind (beruhigt die Seele). |
#185
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Hallo,
Zitat:
Bis dann Dominic |
#186
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Da beruhigt nichts die Seele....zum Glück weiß man nicht wo welche Daten von einem gespeichert sind... wenn mich das belasten würde, dann könnte ich nachts nicht mehr schlafen...
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#187
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Steht hier im Thread eigentlich irgendwo seit wann der ausstellende Verein nicht mehr existiert? Vielleicht kann der TE ja versuchen noch einen ehemaligen Funktionsträger ausfindig machen und den fragen ob er weiß, wo seinerzeit die Unterlagen abgeblieben sind. Dazu muss er wissen, wo der Verein saß und beim dortigen Amtsgericht um Auskunft nachsuchen.
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#188
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Aus der Art und Menge was man bei einer GoogleSuche findet, schließe ich, dass er schon einige Zeit (Vordigital) nicht mehr existiert.
aus: https://firmen-bewertung.org/biz/ver...n,1320957.html Zitat:
__________________
Liebe Grüße Mattze |
#189
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Da steht aber auch:
Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#190
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Zitat:
Geändert von billi (22.10.2019 um 12:32 Uhr) |
#191
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Ja ja die Preussen
Und mal probier die Straße "Am Charlottenburger Tor" in Berlin zu finden?
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Liebe Grüße Mattze |
#192
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Also über Aufwand und Nutzen Willich jetzt nicht spekulieren, aber ich sehe auch nur die Chance mehr über diesen ominösen Verband deutscher Schiffsexperten herauszufinden. Als e.V. muss es Unterlagen über den "Verbleib" des Besitzes geben also beim zuständigen Amtsgericht nachfragen. Ich fürchte das ist deine einzige legale Möglichkeit außer du findest den Schein doch noch.
MFG S |
#193
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Moin
Am Charlottenburger Tor war früher die Anschrift von den Hausbooten am Landwehrkanal. Ob es da vielleicht noch jemanden von diesem Verein gibt? Kapitaenwalli |
#194
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Zitat:
nicht umsonst gab es eine Umschreibefrist.. nicht ohne Grund haben die großen zwie eine Ausstellugn abgelehnt... die einzige Hoffnung ist, das der TO seinen Schein findet... |
#195
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Eine Frage die sich mir gerade stellt. Kann man eigentlich 2 Führerscheine ausgestellt bekommen? Also Offiziell ohne zu behaupten man hätte einen verloren? Wäre als Backup ja gerade im Ausland kein Fehler....
MFG S |
#196
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Zitat:
einen zweiten darf man sich nicht ausstellen lassen... man könnte über den Verlust einen zweiten bekommen ... kann aber mächtig ärger bekommen.. |
#197
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Zitat:
Bei der Fülle von Scheinen auf dem Wasser die sich ja zumindest teilweise in der Gültigkeit überschneiden kann die WSP ja ohnehin nicht davon ausgehen durch einziehen eines Dokuments die Fahrerlaubnis zu entziehen... MFG S |
#198
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Zitat:
es gibt zwei Scheine die man haben muss.. der SBF SEe und Binnen.. die beiden überschneiden sich nicht... beim Autoführerschein darfst du auch keinen zweiten haben... |
#199
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Ich habe heute in Duisburg nachgefragt, ob für die Umschreibung meines SFB Binnen und meines SFB See auf diese neue Plastik-Karte eine Kopie der alten Scheine genügt. Antwort: Nein! Der DMYV ist (angeblich) verpflichtet, in so einem Fall die beiden alten Scheine einzuziehen. Auf der neuen Karte sind dann beide Scheine "vereint".
Jetzt bin ich sehr im Zweifel, ob ich mir für 33,89 Euro den neuen Plastik-Schein ausstellen lassen soll oder lieber meine "alten Lappen" behalten soll. Für den TE: Die Führerscheinstelle des DMYV e.V. ist definitiv in Duisburg. Nicht in Hamburg oder woanders. Wenn ich es richtig verstehe, unterscheidet der neue SBF nicht mehr zwischen Binnen und See. Frag' da noch mal nach! Vielleicht erledigt sich Dein Problem damit von selbst, denn wenn ich es richtig gelesen habe, reicht Dein vorhandener Binnen-Schein für eine Neuausstellung - oder? Und wenn der neue Schein nicht mehr zwischen Binnen und See unterscheidet, ist doch alles im Lot. Falls nicht, musst Du jemanden finden, der "amtlich" beglaubigen kann, dass das Foto von Deinem verlorenen SBF See mit dem Original übereinstimmt - also vom Original gemacht wurde. Das kann nach meinem Wissen, sogar ein Pfarrer, der das Original mal gesehen hat. Oder halt ein Notar. Eidesstattliche Versicherungen von Bootsfreunden ohne "amtliche" Funktion und ohne Berechtigung Beglaubigungen zu erstellen, nutzen Dir da nix. Gruss Gerd |
#200
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Zitat:
Ist aber hier auch OT. Ich dachte nur da hier ja einige gerade die Gesetzestexte gelesen haben, ob da explizit was steht... Beim Autoführerschein gibt es ja auch nur ein Dokument (Internationalen Mal außen vor) da macht das schon mehr Sinn. MFG S |
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