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  #26  
Alt 05.01.2016, 13:43
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
OK, gehen wir noch/wieder ein mahl:

L > 15m oder Vmax > 20 kmh =====> VB Pflicht

WENN VB Pflicht:
- Generell VB-I, ~ SBF Binnen
- Grosse Wassern: VB-II, ~ SBF-See

Grosse Wassern:
Waddenzee, IJsselmeer, Dollard, O/W Schelde
Meine Info war, dass man für die o.g. Gewässer generell den SBF See braucht, auch wenn das Boot unter 15 Meter bzw. keine 20 Km/h läuft.

Gruß Werner
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  #27  
Alt 05.01.2016, 13:51
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Meine Info war, dass man für die o.g. Gewässer generell den SBF See braucht, auch wenn das Boot unter 15 Meter bzw. keine 20 Km/h läuft.

Gruß Werner
So kenne ich es auch.
Ansonsten stimmt es das unter 15m und unter Vmax 20km/h kein Führerschein benötigt wird.
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Gruß Volker
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  #28  
Alt 05.01.2016, 14:00
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Das kann doch nicht so schwierig sein: Boote unter 15 m Länge und 20 km/h Höchstgeschwindigkeit sind in den Niederlanden auf allen Gewässern ohne Führerschein zu fahren. Punkt!
Gruß Rudi
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  #29  
Alt 05.01.2016, 14:08
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Zitat:
Zitat von Strunx4 Beitrag anzeigen
Das kann doch nicht so schwierig sein: Boote unter 15 m Länge und 20 km/h Höchstgeschwindigkeit sind in den Niederlanden auf allen Gewässern ohne Führerschein zu fahren. Punkt!
Gruß Rudi
So ist es.

1. Zunächst prüft man anhand der Grenzwerte (Länge und Geschwindigkeit) ob ein Führerschein für das eigene Boot erforderlich ist.

2. NUR falls dieser erforderlich ist muss man prüfen, welche Art Führerschein für die ausgewählten Gewässer verlangt wird.
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  #30  
Alt 05.01.2016, 15:51
Benutzerbild von Chanor
Chanor Chanor ist offline
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Hallo Gemeinde,
jetzt mal was ganz anderes:
Es gilt doch - normalerweise - die Führerscheinregelung im Heimatland, oder?
Ein Bekannter von mir (Deutscher) behauptet nämlich auch ohne Bootsführerschein in Holland ein Boot was bauartbedingt unter 20 Km/h läuft fahren zu dürfen. (Eigenes Boot, kein Charterboot) Stimmt das so?? ich habe da meine Zweifel
__________________
Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel
Heinz- Jürgen
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  #31  
Alt 05.01.2016, 16:05
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Grundsätzlich gilt -für Bootsführerscheine- die Regelung des Landes in dem man sich aufhält. Je nach den dortigen Bestimmungen ist ein FS erforderlich oder nicht. Besonders in Europa haben wir den Vorteil, dass ein vorhandener deutscher SBF in vielen Staaten allerdings als gleichwertig anerkannt wird.

Es kann also sein, dass ein und dasselbe Boot in NL ohne FS gefahren werden darf während es in D aber nur mit FS zu fahren ist.
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  #32  
Alt 05.01.2016, 16:57
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Grundsätzlich gilt -für Bootsführerscheine- die Regelung des Landes in dem man sich aufhält. Je nach den dortigen Bestimmungen ist ein FS erforderlich oder nicht. Besonders in Europa haben wir den Vorteil, dass ein vorhandener deutscher SBF in vielen Staaten allerdings als gleichwertig anerkannt wird.

Es kann also sein, dass ein und dasselbe Boot in NL ohne FS gefahren werden darf während es in D aber nur mit FS zu fahren ist.
Kann nicht also so sein, so ist es!

Deshalb brauche ich fur meinem Schiff (L=10.60, Vmax 12kmh) in NL und B kein SBF, in D und F aber doch.......

Aber nach meiner meinung soll JEDER ein SBF haben, egal art des Schiff (ausgenommen Spielboote auf den See im Park)
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Rob

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  #33  
Alt 05.01.2016, 16:59
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Zitat:
Zitat von Chanor Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,
jetzt mal was ganz anderes:
Es gilt doch - normalerweise - die Führerscheinregelung im Heimatland, oder?
Ein Bekannter von mir (Deutscher) behauptet nämlich auch ohne Bootsführerschein in Holland ein Boot was bauartbedingt unter 20 Km/h läuft fahren zu dürfen. (Eigenes Boot, kein Charterboot) Stimmt das so?? ich habe da meine Zweifel
Fur Sportboote nicht, dort gilten die Regel des Landes.
Deshalb brauche ich fur D und F ein SBF, fur NL und B nicht
__________________
Rob

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  #34  
Alt 05.01.2016, 17:03
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Meine Info war, dass man für die o.g. Gewässer generell den SBF See braucht, auch wenn das Boot unter 15 Meter bzw. keine 20 Km/h läuft.
Nein ....
Wenn L < 15 und Vmax < 20 kmh braucht mann kein SBF, egal welches Wasser.

Was ist ja doch unklar an:
Wenn L < 15m und Vmax < 20kmh: Kein VB plicht
Wenn VB Pflicht: Generell VB-I, bestimmte Wassern VB-2


SBF-Binnen wird anerkant als VB-I
SBF-See wird anerkant als VB-II

Und zum schliesen: wer ist hier den Hollander?
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
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  #35  
Alt 05.01.2016, 19:00
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Ich persönlich bin immer noch nicht 100% sicher das ich jetzt wirklich richtig verstanden habe.

Hier, in dieser .pdf - Datei ist es aber doch so beschrieben das man auf dem Wester- und Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard doch einen SBF , auch für Boote < 15m./ <20km/h, benötigt.

Oder kann ich zwar lesen, aber nicht verstehen ?


http://www.kreuzer-abteilung.org/Pub...ehrer-2014.PDF

Auszug:

"Führerschein
Mit dem Inkrafttreten des neuen Binnenschifffahrtgesetzes am 1. Juli 2009
gibt es in den Niederlanden drei Arten Bootführerscheine. Neben dem klei-
nen und dem großen Bootführerschein, klein bzw. groot vaarbewijs, gibt es
nun auch den eingeschränkten großen Bootführerschein, beperkt groot
vaarbewijs. Bestimmend für die Art Bootführerschein ist die Bootslänge.
Und darüber hinaus gibt es von diesen drei Arten Bootführerscheine jeweils
zwei Versionen. Die leichte Version, I oder B, ist nur gültig auf Kanälen,
Flüssen und Seen, während die schwere Version, II oder A, für alle
Wasserstraßen gilt, also einschließlich Wester- und Oosterschelde,
IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.

Es handelt sich bei dieser neuen Einteilung nicht um eine Ausweitung der
Bootführerscheinpflicht, sondern um dessen Neuordnung.
In der neuen Ordnung brauchen Sie für Sportboote den folgenden
Führerschein:

r motorisierte Sportboote mit einer Länge unter 15 m und einer
Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h: den kleinen Bootführerschein, klein
vaarbewijs;


r Sportboote mit einer Länge von 15 m bis 25 m: ebenfalls den kleinen
Bootführerschein, klein vaarbewijs;

r Sportboote mit einer Länge von 25 m bis 40 m: den eingeschränkten
großen Bootführerschein, beperkt groot vaarbewijs;

r Sportboote mit einer Länge über 40 m: den großen Bootführerschein,
groot vaarbewijs."
__________________
Grüße Richard
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  #36  
Alt 05.01.2016, 20:11
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Laminator Laminator ist offline
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Standard Niederlande

Natürlich gilt da der Binnenschein weil über 20 kmh
Bei über 15m ,oder über 20 Kmh brauchst Du im Binnenrevier den Binnenschein.
Auf der Osterschelde usw. natürlich den Seeschein.
Der Binnenschein gillt auch bis 25 Meter Bootslänge. natürlich nur Binnen.
Auf der Osterschelde brauchst Du dafü dann den Seeschein.
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§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas
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  #37  
Alt 05.01.2016, 20:13
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Nicht bei über 20km/h und auch nicht bei einer Länge über 15m.!!

Mir gehts bei den hinglänglich als führerscheinfrei Motoryachten.

So wie ich das lese, braucht man für die auf dem Ijsselmeer den SFB.!?
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Grüße Richard
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  #38  
Alt 05.01.2016, 20:54
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hajobo hajobo ist offline
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Siehe Beitrag 34 von Rob.
Für Boote unter 15 Meter und weniger als 20Kmh schnell ist kein SBF nötg.

Harald
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  #39  
Alt 05.01.2016, 22:25
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Ich persönlich bin immer noch nicht 100% sicher das ich jetzt wirklich richtig verstanden habe.

Hier, in dieser .pdf - Datei ist es aber doch so beschrieben das man auf dem Wester- und Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard doch einen SBF , auch für Boote < 15m./ <20km/h, benötigt.

Oder kann ich zwar lesen, aber nicht verstehen ?


http://www.kreuzer-abteilung.org/Pub...ehrer-2014.PDF

Auszug:

"Führerschein
Mit dem Inkrafttreten des neuen Binnenschifffahrtgesetzes am 1. Juli 2009
gibt es in den Niederlanden drei Arten Bootführerscheine. Neben dem klei-
nen und dem großen Bootführerschein, klein bzw. groot vaarbewijs, gibt es
nun auch den eingeschränkten großen Bootführerschein, beperkt groot
vaarbewijs. Bestimmend für die Art Bootführerschein ist die Bootslänge.
Und darüber hinaus gibt es von diesen drei Arten Bootführerscheine jeweils
zwei Versionen. Die leichte Version, I oder B, ist nur gültig auf Kanälen,
Flüssen und Seen, während die schwere Version, II oder A, für alle
Wasserstraßen gilt, also einschließlich Wester- und Oosterschelde,
IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.

Es handelt sich bei dieser neuen Einteilung nicht um eine Ausweitung der
Bootführerscheinpflicht, sondern um dessen Neuordnung.
In der neuen Ordnung brauchen Sie für Sportboote den folgenden
Führerschein:

r motorisierte Sportboote mit einer Länge unter 15 m und einer
Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h: den kleinen Bootführerschein, klein
vaarbewijs;


r Sportboote mit einer Länge von 15 m bis 25 m: ebenfalls den kleinen
Bootführerschein, klein vaarbewijs;

r Sportboote mit einer Länge von 25 m bis 40 m: den eingeschränkten
großen Bootführerschein, beperkt groot vaarbewijs;

r Sportboote mit einer Länge über 40 m: den großen Bootführerschein,
groot vaarbewijs."
Und das ist genau die gezetzliche ubersetzung:
Und dann die Frage:
In welchen Kategorie kommt damit ein 12m Verdränger mit Vmax 12 kmh?

Keiner .....

Also noch einmal:
Fur Schiffe unter 15m und eine Vmax unter 20kmh gibt es kein VB Pflicht, egal welche Gewassern.
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Rob

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  #40  
Alt 06.01.2016, 00:04
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Ich hab's auch noch nicht verstanden.

Ich habe nämlich einen Halbgleiter, der kann unter und über 20 km/h schnell,
ist aber nur 9 m lang.
Wo brauche ich jetzt einen Seeführerschein, wenn ich nach Amsterdam
zum Einkaufen will?

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  #41  
Alt 06.01.2016, 00:24
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ich hab's auch noch nicht verstanden.

Ich habe nämlich einen Halbgleiter, der kann unter und über 20 km/h schnell,
ist aber nur 9 m lang.
Wo brauche ich jetzt einen Seeführerschein, wenn ich nach Amsterdam
zum Einkaufen will?

Klaus, ganz einfach. Egal ob du dich von binnen nach Amsterdam anschleichst oder auch über das Ijsselmeer einfällst, du brauchst binnen einen VB 1 oder buiten einen VB 2. Weil dein Boot schneller kann als 20 km/h. Egal wie schnell du fährst. Es kommt halt nicht nur auf die Länge an, sondern wie schnell du könntest.
(hör mich schon an wie ein Sexualpädagoge)
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Gruß Harald
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  #42  
Alt 06.01.2016, 06:50
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Zitat:
Zitat von Wavejumper Beitrag anzeigen
Guten Abend,

wieso muss aus so einer simplen Frage wie der Ausgangsfrage so ein Staatsakt gemacht werden???

Gruss
Marc
Niemand vollzieht hier einen Staatsakt und scheinbar ist die Frage doch nicht ganz so simpel.

Ich bin eigentlich auch immer der gleichen Meinung wie Rob, und alle die sagen das man keinen SFB in NL braucht wenn <15m./<20km/h, aber so richtig schlau werde ich auch dieser Übersetzung nun eben doch nicht.

Und bevor ich mir mit Bestimmungen, besonders in Gastgeberländern, nicht ganz sicher bin, frage ich lieber noch einmal nach.

So etwas nennt sich Handlungssicherheit und nicht Staatsakt
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Grüße Richard
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  #43  
Alt 06.01.2016, 10:13
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ich hab's auch noch nicht verstanden.

Ich habe nämlich einen Halbgleiter, der kann unter und über 20 km/h schnell,
ist aber nur 9 m lang.
Wo brauche ich jetzt einen Seeführerschein, wenn ich nach Amsterdam
zum Einkaufen will?

Moin Klaus

Wenn dein Boot über 20 Km/h schnell ist, ist es in den NL ein schnelles Motorboot.
Dafür braucht du einen Schein.

Gruß Werner
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  #44  
Alt 06.01.2016, 10:23
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ich hab's auch noch nicht verstanden.

Ich habe nämlich einen Halbgleiter, der kann unter und über 20 km/h schnell,
ist aber nur 9 m lang.
Wo brauche ich jetzt einen Seeführerschein, wenn ich nach Amsterdam
zum Einkaufen will?

Dann brauchst du sowie VB-I, und wenn du ubers IJsselmeer (usw) fahren wollst VB-2.

Es geht nicht datum, wie schnell du fahrst, aber wie schnell dein Schiff kann mit nur 1 Erwachsene an bord.
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Rob

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  #45  
Alt 06.01.2016, 11:05
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Ich persönlich bin immer noch nicht 100% sicher das ich jetzt wirklich richtig verstanden habe.

Hier, in dieser .pdf - Datei ist es aber doch so beschrieben das man auf dem Wester- und Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard doch einen SBF , auch für Boote < 15m./ <20km/h, benötigt.

Oder kann ich zwar lesen, aber nicht verstehen ?


http://www.kreuzer-abteilung.org/Pub...ehrer-2014.PDF

Auszug:

"Führerschein
Mit dem Inkrafttreten des neuen Binnenschifffahrtgesetzes am 1. Juli 2009
gibt es in den Niederlanden drei Arten Bootführerscheine. Neben dem klei-
nen und dem großen Bootführerschein, klein bzw. groot vaarbewijs, gibt es
nun auch den eingeschränkten großen Bootführerschein, beperkt groot
vaarbewijs. Bestimmend für die Art Bootführerschein ist die Bootslänge.
Und darüber hinaus gibt es von diesen drei Arten Bootführerscheine jeweils
zwei Versionen. Die leichte Version, I oder B, ist nur gültig auf Kanälen,
Flüssen und Seen, während die schwere Version, II oder A, für alle
Wasserstraßen gilt, also einschließlich Wester- und Oosterschelde,
IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.

Es handelt sich bei dieser neuen Einteilung nicht um eine Ausweitung der
Bootführerscheinpflicht, sondern um dessen Neuordnung.
In der neuen Ordnung brauchen Sie für Sportboote den folgenden
Führerschein:

r motorisierte Sportboote mit einer Länge unter 15 m und einer
Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h: den kleinen Bootführerschein, klein
vaarbewijs;


r Sportboote mit einer Länge von 15 m bis 25 m: ebenfalls den kleinen
Bootführerschein, klein vaarbewijs;

r Sportboote mit einer Länge von 25 m bis 40 m: den eingeschränkten
großen Bootführerschein, beperkt groot vaarbewijs;

r Sportboote mit einer Länge über 40 m: den großen Bootführerschein,
groot vaarbewijs."
MoinRichard
wie dir schon geschrieben, war ich da auch "dran"
Die Info des ADAC ist laut Reichswaterstadt und der Waspo schlicht falsch.
Wie Rob geschrieben stimmt. Das die falsche Aussage des ADACs im Netz allerdings (überwiegend bei Fahrschulbetreibern) so oft kolportiert wurde und letztlich auch mich- eigentlich wider besseres Wissens- zum Nachdenken brachte , zeigt eigentlich nur, wie schnell Falschwissen Wahr wird, wenn es nur oft genug (scheinbar seriös) kopiert wird.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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  #46  
Alt 06.01.2016, 12:07
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Und alle die es immer noch nicht glauben, sollten den niederländischen Gesetzestext lesen.

http://wetten.overheid.nl/BWBR0025631
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #47  
Alt 06.01.2016, 12:34
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Ihr habt da einen kleinen Denkfehler drin.

Der SBB entspricht nicht dem dem kl. Vaarbewijs.
Der SBB ist begrenzt auf 15m, so steht es drin.
Der SBS hat keine Längenbegrenzung.
Der kl. VB entspricht bei uns dem Patent E
Den SBB bekommt aber niemand in NL in den kl. VB umgeschrieben.


Wester- und Oosterschelde,
IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.

sind ganz klar nach NL Regeln Führerscheinpflichtig.
Für uns D bedeutet das SBS oder kl.VB 2
__________________
Gruss
Robert
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  #48  
Alt 06.01.2016, 12:49
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Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Wester- und Oosterschelde,
IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.

sind ganz klar nach NL Regeln Führerscheinpflichtig.
Für uns D bedeutet das SBS oder kl.VB 2
Ganz klar unzutreffend.

Artikel 16

Een klein vaarbewijs is vereist voor het voeren van:
  • a. schepen met een lengte van ten minste 15 en minder dan 20 meter die niet behoren tot de in artikel 14, eerste lid, onderdelen b, c, en d, bedoelde categorieën;
  • b. pleziervaartuigen met een lengte van ten minste 15 meter en minder dan 25 meter;
  • c. sleepboten, duwboten of sleepduwboten met een lengte van ten minste 15 meter en minder dan 25 meter, indien:
    • 1°. ze blijkens een verklaring van Onze Minister uitsluitend worden gebruikt als pleziervaartuig, en
    • 2°. ze overeenkomstig de voorwaarden gesteld op die verklaring worden gebruikt, of
  • d. schepen met een lengte van minder dan 15 meter die door middel van de eigen mechanische voortstuwingsmiddelen een snelheid van meer dan 20 kilometer per uur ten opzichte van het water kunnen bereiken, en niet behoren tot de in artikel 14, eerste lid, onderdelen b, c, d en e, genoemde schepen.
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #49  
Alt 06.01.2016, 13:34
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Es wird immer toller
Nach diesem Gesetz wird der SBB und SBS in NL sogar als Befähigung für groot pleziervaartbewijs anerkannt.
Das wäre 25-40m

http://wetten.overheid.nl/BWBR002595...tum_06-01-2016
__________________
Gruss
Robert
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  #50  
Alt 06.01.2016, 14:07
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Das gilt offenbar als Übergangsregelung nur für den SBF See, wenn dieser vor dem 1.7.2011 ausgestellt wurde. Eine ähnliche Regelung gibt es auch für ältere niederländische VBs. Ich verstehe das als eine Art Bestandsschutz...
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