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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Versicherungsschutz bei Übermotorisierung?
Ahoi.
Ich habe eine Frage zum Thema Versicherungsschutz, wenn der Motor mehr Leistung hat, als für das Boot laut CE maximal erlaubt ist. Also besteht Versicherungsschutz, wenn das Boot nur max. 4 PS haben darf und ich es mit einem 5 PS AB betreibe? Nicht dass ich für so eine Kleinigkeit den entstehenden (Personen-)Schaden selber tragen muss... Danke schon mal!
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Immer eine Hand breit Wasser unterm Aussenborder |
#2
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Die Antwort kann Dir nur Dein Versicherungsvertrag geben. Alternativ der Makler, der Dir die Versicherung angeboten hat.
Wenn im Versicherungsvertrag etwas von "bestimmungsgemäßem Gebrauch" steht, wird es kritisch werden, ebenso, wenn die PS-Grenze als solche angegeben ist. Grüße Matthias.
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#3
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Warum nicht? Du bezahlst ja auch die Prämie für 5 PS. Gerade bei dieser geringen Mehrleitung wird es nicht zur Leistungsfreiheit kommen, da der Versicherer nicht begründen kann, dass bei ein PS weniger der Schadenfall nicht passiert wäre.
Darüber hinaus erlischt keine Betriebserlaubnis, wie beim Strassen-Kfz. Es sei denn, deine Versicherunsgebdingungen geben einen CE konformen Betrieb vor.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#4
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20% mehr Leistung würde ich nicht als gering betrachten,
entweder die Versicherung bestätigt die das das versichert ist, oder du hast bei einem Problem die Arschkarte
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#5
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#6
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Das Boot darf ja nur 4 PS und soll mit 5 PS betrieben werden. Da ist es egal, was im Vertrag steht.
Es hat ja auch einen Grund, warum nur 4 PS zulässig sind. Versicherungen suchen immer nach einem Grund. Ich wäre da vorsichtig. Interessant wäre noch, wieviel Leistung Dein Motor tatsächlich an der Welle hat. Vielleicht hat er da nur 4 PS? Mach' keine Experimente und lass es Dir schriftlich geben.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#7
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Zitat:
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#8
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Es ist ja bekannt, das Versicherungen bei einem Fall nach Wege/Gründe suchen, um nicht zahlen zu müssen.
Wenn sie wie hier, bei einem Schadensfall lesen "4 PS war erlaubt/Versichert, aber real war 5 PS dran, ist es ein klarer Fall für die VS, nicht zu zahlen. Es ist unerheblich, ob die Praxis was anderes sagt. Eine Veränderung der Leistung, Bauart, Maße usw im Streitfall, ohne Meldung an die VS, erspart denen ne Menge Geld
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#9
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Stimmt nicht! Guck mal in die frühere Freiliste bei den 6PS Motoren.
Die hatten meist nur Leistungen unter 5 PS. http://rhein-bootsangeln.de/wp-conte...-Liste-BSH.pdf
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#10
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....mein 6 PS Farymann Diesel stand auf der Freiliste.
Grüße, Reinhard |
#11
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Warum willst wegen 1 Ps mehr Leistung überhaupt das Risiko eingehen Illegal unterwegs zu sein?
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LG HighlineCasy |
#12
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Danke für die gute Diskussion und die guten Antworten! Es ist zwar nur 1 PS Unterschied, aber wie bemerkt, 20-25 % Unterschied und vielleicht ist das ein Grund für die Versicherung nicht zu zahlen und mich zahlen zu lassen. Es ist halt so, dass 4 PS eine Grenze bei kleinen, günstigen neuen Schlauchbooten ist. Darüber hinaus sind sie deutlich teurer.
Schriftlich ist immer am besten, aber ich wähle dann doch besser die Variante eines für 5 PS zugelassenen Bootes. Aber vielen Dank für eure Überlegungen!!
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Immer eine Hand breit Wasser unterm Aussenborder |
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