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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 03.03.2017, 11:01
Hehehe Hehehe ist offline
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Zitat:
Zitat von anco Beitrag anzeigen
Aber ... mein Verhalten hinsichtlich Ausfall, Urlaub, Chauffeur u.ä. würde ich auch davon abhängig machen,
warum der MA den Lappen abgeben muß.
Entzug wegen 2 Promille am Steuer würde ich anders bewerten, als Entzug durch zu schnelles Fahren
Sehe ich genauso. Beim 18.Geburtstag des Kindes zwei Glas zuviel getrunken und am Morgen mit erhöhtem Alkoholwert erwischt, ist halt Pech, passiert auch ohne das man notorischer Trinker ist. Aber mit dem Auto gerast, so schnell, dass die Pappe weg ist? Womöglich noch innerorts? So einen MA brauche ich nicht, will ich nicht. Fort mit Schaden.
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  #27  
Alt 03.03.2017, 11:05
billi billi ist offline
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Wie lange ist den eigentlich der Führerscheinentzug ?

Wegen dem Fahrzeug wurde schon ziemlich alles gesagt.
Als Halter ist man in der Pflicht. Da würde ich das Fahrzeug oder zumindest die Schlüssel einziehen.
Wenn er einen alternativen Fahrer hat würde ich dessen Führerschein kopieren und einen separaten Fahrvertrag machen.

Das Arbeitsrechtliche würde ich auch anhand der Ursache des Führerscheinentzuges festmachen...
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  #28  
Alt 03.03.2017, 11:12
AG31 AG31 ist offline
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*wow* wenn ich das hier so lese kann ich nur mit dem Kopf schütteln und wunder mich über die eingeschränkte Sichtweise. Warum ich mir erlaube das so zu sehen:

Letztes Jahr bin ich beim Einkaufen "umgekippt", es wurde ein Notarzt gerufen und, aufgrund der Zeugenaussage, ein epileptischer Anfall diagnostiziert. Ein erstmaliger, einmaliger Anfall bedeutet, dass mir spontan mal für 3 Monaten die Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr untersagt worden ist.
Was so gar nicht mit meinem Job harmonierte:
- Ich bin im Aussendienst tätig, also auf eine Fahrerlaubnis angewiesen
- Mir ist ein Firmen-KFZ auch für die private Nutzung (1%-Regelung) überlassen worden
- in meinen Arbeitsvertrag steht sogar, dass man mich bei Verlust der Fahrerlaubnis kündigen dürfte

Nun, mir wurde die Fahrerlaubnis ja nicht entzogen (den Führerschein hatte ich in der Tasche), nur war es eben aktenkundig.
Welche Konsequenzen ergaben sich daraus:
- Ich habe erst einmal 4 Wochen Urlaub gemacht
- Danach hat mein Chef eine Hilfskraft besorgt, die mich zu den Kunden gefahren hat (ob es das Wert ist oder nicht, muss jeder Arbeitgeber selber entscheiden. Bei mir ist es eben so, dass die nicht abgewickelten Aufträge teuerer geworden wären als das was der Fahrer kostet. nebembei hatte ich während der Fahrt Zeit viele Dinge abzuklären, die sonst immer "schnell zwischendurch" laufen müssen)
- Das KFZ stand mir die ganze Zeit zur Verfügung (ich habe auch immer brav 1% abgedrückt), und am Wochenende habe ich es genutzt um mich zum Einkaufen fahren zu lassen etc


Was ich jetzt hier lese, das unterstellt dem Arbeitnehmer die kriminelle Energie, bzw einen Mangel an Unrechtsbewusstsein. Öffnet mal euren Horizont und denkt mal drüber nach, dass ein Verlust der Fahrerlaubnis nicht immer damit verbunden sein muss, dass man gesoffen hat oder gerast ist.

b.t.w. wäre ich auch dazu bereit gewesen 3 Monate auf gelben Schein oder eine Mischmasch aus Überstanden, (Rest)Urlaub und sonstigen Abmachungen daheim zu bleiben. Eine Hand wäscht die andere......
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Grüsse
Matthias

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  #29  
Alt 03.03.2017, 11:15
billi billi ist offline
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hier wurde aber nicht die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt sondern wie klar da steht (#1) der Führerschein entzogen.

Für mich wie für dich 2 völlig verschiedene Dinge

Geändert von billi (03.03.2017 um 11:24 Uhr)
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  #30  
Alt 03.03.2017, 11:19
AG31 AG31 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hier wurde aber nicht die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt sondern wie klar da steht (#1) der Führerschein entzogen.

Für mich wie für dich 2 föllig verschiedene Dinge
Wir sind hier doch (grösstenteils) keine Anwälte oder sonstige Personen die sich ständig mit Gesetzen und einer klaren, unmissverständlichen Ausdrucksweise auseinandersetzen müssen. Von daher würde ich mal nicht jedes Wort so auf die Goldwaage legen.... Den Menschen die für so etwas zuständig sind, sollten solche Rechtschreibfehler nicht passieren (s.o.)
__________________
Grüsse
Matthias

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  #31  
Alt 03.03.2017, 11:20
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Akki Akki ist offline
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Ich will hier nicht das Hauptaugenmerk auf das Beschäftigungsverhältnis legen. Das kleine Grundgehalt kann ich für einen Monat stemmen. Der überwiegende Teil wird hier auf Provisionsbasis gemacht, von dem man, wenn man gut ist, sehr gut leben kann... mehr als überdurchschnittlich gut leben kann... somit schneidet sich derjenige gerade selbst ins Fleisch und ist schon genug gestraft. Der Führerscheinentzug basiert nicht auf Alkohol- oder Drogenkonsum. Mehr muss ich aus Loyalität nicht öffentlich erzählen.

Interessant ist die Aussage, dass ein entsprechender Überlassungsvertrag eventuell vor Strafverfolgung schützen kann. Laut Versicherung war es bislang nur erforderlich, dass er als Fahrer eingetragen war.
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #32  
Alt 03.03.2017, 11:23
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wegen dem Fahrzeug wurde schon ziemlich alles gesagt.
Als Halter ist man in der Pflicht. Da würde ich das Fahrzeug oder zumindest die Schlüssel einziehen.
.
Was passiert denn wenn einem das Auto selbst gehört und der Halter ist, geht man dann auch hin und lässt die Karre versiegeln oder schreibt sich selbst ne Anweisung, das man das Auto nicht benutzen darf ohne Führerschein?
Ist doch wohl Blödsinn.
Ich für meine Seite würde durch selber Denken messerscharf darauf kommen, das ich nicht fahren darf, egal wer der Halter des Fahrzeuges ist, da brauche ich keinen anderen dafür, der für mich denkt.
Versicherungstechnisch die Arschkarte gibt es dann, wenn ohne Führerschein gefahren und ne Unfall gebaut wird, da ist es nun auch wieder egal ob eigener oder Firmenwagen,

gruss dieter
__________________
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #33  
Alt 03.03.2017, 11:31
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
...
Ich für meine Seite würde durch selber Denken messerscharf darauf kommen, das ich nicht fahren darf, egal wer der Halter des Fahrzeuges ist, ...
Das zeigen sie dir dann schon im Fall der Fälle, was der Halter, bzw. Überlasser alles nicht gedurft hätte...
Deshalb will ich ja von einem allwissenden Fachpublikum wissen, was alles eintreten könnte. Bislang sind wir bei etwa 50:50
__________________
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #34  
Alt 03.03.2017, 11:31
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Was passiert denn wenn einem das Auto selbst gehört und der Halter ist, geht man dann auch hin und lässt die Karre versiegeln oder schreibt sich selbst ne Anweisung, das man das Auto nicht benutzen darf ohne Führerschein?
Ist doch wohl Blödsinn.
Ich für meine Seite würde durch selber Denken messerscharf darauf kommen, das ich nicht fahren darf, egal wer der Halter des Fahrzeuges ist, da brauche ich keinen anderen dafür, der für mich denkt.
Versicherungstechnisch die Arschkarte gibt es dann, wenn ohne Führerschein gefahren und ne Unfall gebaut wird, da ist es nun auch wieder egal ob eigener oder Firmenwagen,

gruss dieter
Wer spricht den von Versiegeln?
Als Halter bist du Verantwortlich wenn jemand ohne Führerschein fährt.

Wurde ja klar dargelegt.
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  #35  
Alt 03.03.2017, 11:37
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Ich hatte mal eine Mitstudentin (lang ists her), die während ihrer ganzen Studienzeit immer für irgend welche Führerscheinlose den Fahrdienst machte und sich so das Studium finanzierte.
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  #36  
Alt 03.03.2017, 11:42
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich hatte mal eine Mitstudentin (lang ists her), die während ihrer ganzen Studienzeit immer für irgend welche Führerscheinlose den Fahrdienst machte und sich so das Studium finanzierte.
Das ist hier kaum leistbar, da es sich um 24 Std Bereitschaften handelt.
__________________
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #37  
Alt 03.03.2017, 11:46
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Standard FFührerschein entzogen

Im speziellen prüfen, was im Anstellungsvertrag steht. und ggf. mit dem Mitarbeiter sprechen, wie er seinen Job weiter ausführen kann. Vom Aussen- in den Innendienst oder ähnliches.

In der Regel ist das ja nur eine gewisse Übergangszeit.

Auto und Schlüssel erst einmal sicher stellen ist klar.
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  #38  
Alt 03.03.2017, 11:52
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Als Halter bist du Verantwortlich wenn jemand ohne Führerschein fährt.
Und diese Verantwortung kann man delegieren. Muss man halt ordentlich machen, geht aber.
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  #39  
Alt 03.03.2017, 11:53
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Für Akki:
http://www.iww.de/va/archiv/fahren-o...muessen-f45778

Klaus,
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  #40  
Alt 03.03.2017, 13:46
banose banose ist offline
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172 Danke in 113 Beiträgen
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Ich würde mich mit dem/der Arbeitnehmer/in zusammensetzen, sofern der Entzug der Fahrerlaubnis nur wegen sportlicher Fahrweise oder ähnlichem, durch die Rennleitung erfolgt ist. Man kann das ja auch aufteilen. Muss ja nicht nur der Urlaub sein. 50% Urlaub und 50% unbezahlter Urlaub. Das denke ich, ist auch eine Strafe, wenn man umsatzbasiert arbeitet. Natürlich nur, wenn man zu diesem Angestellten steht und weiterhin seine Arbeitskraft schätzen möchte.
__________________
Nüchtern betrachtet, war es besoffen besser.
Sascha
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  #41  
Alt 03.03.2017, 14:16
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Papa, wollen wir Boot fahren ?
7.820 Danke in 2.495 Beiträgen
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Fakt ist, dass Du ihm das Auto nicht zur Verfügung stellen darfst, wenn er keinen Führerschein hat.

Ob Du ihm das Auto weiterhin zur Verfügung stellst, damit seine Frau ihn fahren kann, hängt von diversen Dingen ab (zB Arbeitsvertrag). Da solltest Du Dir aber. On ihm schriftlich geben lassen, dass er nicht fährt.



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Viele Grüße
Michael
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  #42  
Alt 03.03.2017, 14:16
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von TommyP. Beitrag anzeigen
Ich würde wohl ruhendes Arbeitsverhältnis in so einem Falle anwenden. Dann kann er in der Zeit stempeln gehen. Außer Du hast Ausweichtätigkeiten...
Richtig - allerdings mit 12 Wochen Sperre !
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Gruß Fred
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  #43  
Alt 03.03.2017, 14:21
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Das ist hier kaum leistbar, da es sich um 24 Std Bereitschaften handelt.
Dann funzt das nur wenn er eine feste Lebenspartnerin hat die fahren darf aber keinen Job hat.
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  #44  
Alt 03.03.2017, 14:37
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Emotion Emotion ist offline
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KFZ mit Privatnutzung? Muss er den Wagen im Urlaub auch abgeben? Darf seine Frau den Wagen auch fahren?


Ich würde ihm schriftlich untersagen den Wagen selbst zu lenken während der Zeit und aus die Maus. Ob der Wagen dann bei ihm rumsteht oder seine Frau ihn rumkutschiert ist egal!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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Alt 03.03.2017, 14:42
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Dann funzt das nur wenn er eine feste Lebenspartnerin hat die fahren darf aber keinen Job hat.
odern nen 1€ Jober
oder
oder
oder


man kann sich sogar gegen Führerscheinverlust versichern
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #46  
Alt 03.03.2017, 15:20
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Gehe zu einem Anwalt las dich diesbezüglich Beraten, führe dann ein Gespräch mit deinem Mitarbeiter von Mensch zu Mensch, und dann kann man das doch Regeln ohne einen gleich zu Entlassen, was vielleicht vor einem Arbeitsgericht nicht stand hält.
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  #47  
Alt 03.03.2017, 15:29
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Wie gehe ich mit einem Mitarbeiter um, dem der Führerschein für eine gewisse Zeit entzogen wurde?
Wie ist das mit Urlaubsregelung und darf ich ihm einen Firmenwagen weiter überlassen, oder sollte oder muss ich zumindest die Schlüssel einziehen?
Völlig unabhängig von Paragraphen sehe ich da folgende Handlungsweise,
Fahrzeug wird für die Dauer des FS- Entzuges auf dem Firmengelände abgestellt, Schlüssel abgegeben.
Weitere Vorgehensweise ob Urlaub oder nicht usw., hängt doch letztlich von dir ab.
Einen zuverlässigen Mitarbeiter wird man in so einem (Einzel-) Fall unterstützen. Beim Gegenteil würde man wohl die Gunst der Stunde ausnutzen.
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  #48  
Alt 03.03.2017, 15:31
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navigat navigat ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
odern nen 1€ Jober
oder
oder
oder
man kann sich sogar gegen Führerscheinverlust versichern
Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Gehe zu einem Anwalt las dich diesbezüglich Beraten, führe dann ein Gespräch mit deinem Mitarbeiter von Mensch zu Mensch, und dann kann man das doch Regeln ohne einen gleich zu Entlassen, was vielleicht vor einem Arbeitsgericht nicht stand hält.
Genau so läuft das, darf sogar der nette Nachbar sein! Alles vernünftig Arbeits- und Versicherungstechnisch absichern lassen (Firmenanwalt) und nicht vergessen die Versicherung zu informieren! Alle Mehrkosten hat der Arbeitnehmer zu tragen und gut ist!
Wird im Vertrieb zigfach so praktiziert!
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Viele Grüße Martin
Auto, Modellbahn, E-Bike und Boot sind des Geldbeutel's Tod!
Wie alles begann:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=183602
Und wie es weiter ging:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=256958

Geändert von navigat (03.03.2017 um 15:47 Uhr)
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  #49  
Alt 03.03.2017, 15:42
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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bei uns ISO 9001, ist festgelegt, dass die, die einen Führerschein und ein eigenes festes Dienstfahrzeug haben, den Führerschein alle 4 Wochen vorlegen müssen.

Im Transportgewerbe ebenfalls so - meistens wird das gehandhabt wenn die Fahrerkarten ausgelesen werden.

So ist der Arbeitgeber aus dem ganzen Käse komplett raus.
__________________
diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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  #50  
Alt 03.03.2017, 15:54
monetaer monetaer ist offline
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121 Danke in 72 Beiträgen
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Wenn ihm das KFZ auch privat zur Verfügung steht und er es eventuell braucht für die Partnerin, müsste man das prüfen lassen. Ist er Aussendienstler mit wichtigen Aussentermine könnte ihn auch jemand mit seinem Dienstwagen fahren. Wenn er dasKFZ weg genommen bekommt, entfällt aber auch sein privater Anteil und die 1% Versteuerung über das Gehalt des Mitarbeiters.

VG
Hans
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