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  #1  
Alt 09.05.2014, 21:56
anmo anmo ist offline
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Muß der Internationale Bootsschein nach dem Kauf von Verkäufer an den DMYV zurückgeschickt werden oder beim Kauf mitnehmen um ihn im Original als Käufer zur Ummeldung einzureichen.
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  #2  
Alt 09.05.2014, 22:04
lummelahti lummelahti ist offline
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hei terve Unbekannter,

so wie du das hier handhabst führt man sich „vorbildlich“ in ein Forum ein.
Einfach schnell ohne Anrede oder Gruß Fragen und Forderungen gestellt.
Toll!

Grüße aus der finnischen Seenplatte
Frank

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  #3  
Alt 09.05.2014, 22:08
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von anmo Beitrag anzeigen
Muß der Internationale Bootsschein nach dem Kauf von Verkäufer an den DMYV zurückgeschickt werden oder beim Kauf mitnehmen um ihn im Original als Käufer zur Ummeldung einzureichen.
Ja.
__________________
Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 09.05.2014, 22:11
anmo anmo ist offline
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Sorry,
ich bin bezüglich Foren (noch) ziemlich unerfahren. Das sollte nicht so rüber kommen.

also, herzliche Grüße an die Community
Micha (der Neue) :-D
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  #5  
Alt 09.05.2014, 22:30
anmo anmo ist offline
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Morgen möchte ich einen alten Stahlverdränger anschauen und der Verkäufer ist wegen dem Schein auch unsicher. Er meint aber, er muß ihn zurücksenden. Auf der Rückseite des DMYV-Anmeldeformulars steht aber "bei Ummeldung im Original mit einzureichen".

vielen Dank schon mal
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  #6  
Alt 09.05.2014, 22:32
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Pianist Pianist ist offline
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Zitat:
Zitat von anmo Beitrag anzeigen
ich bin bezüglich Foren (noch) ziemlich unerfahren.
Das hat aber nichts mit Foren zu tun. Beobachte Dich mal, was Du genau tust, wenn Du morgen früh beim Bäcker die Brötchen holst.

Matthias
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  #7  
Alt 09.05.2014, 22:38
Benutzerbild von nemesis91
nemesis91 nemesis91 ist offline
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Da ihr ja mal wieder Erzieher spielt ;)

Servus micha. Ruf doch einfach mal bei dem Anbieter des bootscheines an weiß nicht ob das bei allen gleich gehandhabt wird aber der Käufer braucht im Normalfall den schein im orginal zur Zulassung und ne Kopie vom Kaufvertrag

Grüsse Heiko
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  #8  
Alt 09.05.2014, 22:44
Benutzerbild von cularis
cularis cularis ist offline
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Zitat:
Zitat von anmo Beitrag anzeigen
Morgen möchte ich einen alten Stahlverdränger anschauen und der Verkäufer ist wegen dem Schein auch unsicher. Er meint aber, er muß ihn zurücksenden. Auf der Rückseite des DMYV-Anmeldeformulars steht aber "bei Ummeldung im Original mit einzureichen".

vielen Dank schon mal
Hallo Micha
Mitnehmen und beim Anmelden mitschicken.
So sehen Sie, daß deine Angaben stimmen und der letzte Eigner wird gelöscht .
Hab es bei mir auch an das WSA so geschickt
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #9  
Alt 09.05.2014, 22:46
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cularis cularis ist offline
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Zitat:
Zitat von nemesis91 Beitrag anzeigen
Da ihr ja mal wieder Erzieher spielt ;)

Servus micha. Ruf doch einfach mal bei dem Anbieter des bootscheines an weiß nicht ob das bei allen gleich gehandhabt wird aber der Käufer braucht im Normalfall den schein im orginal zur Zulassung und ne Kopie vom Kaufvertrag

Grüsse Heiko
Kopie Kaufvertrag ist meines Wissen nach nicht notwendig
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #10  
Alt 09.05.2014, 22:49
anmo anmo ist offline
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Vielen Dank für die Antworten. Jetzt bin ich schlauer
Schein wird mitgenommen.
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  #11  
Alt 09.05.2014, 22:49
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nemesis91 nemesis91 ist offline
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Zitat:
Kopie Kaufvertrag ist meines Wissen nach nicht notwendig

Wollten se bei mir beim ADAC haben genau wie ausweiskopie . Muss ja belegen können das ich das Boot auch besitze und nicht nur den Zettel
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  #12  
Alt 09.05.2014, 22:51
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Monfalcone Monfalcone ist offline
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Hallo Micha,
der Bootsschein des ADAC enthält auch den Vermerk, dass der VERKÄUFER den Schein zurückzuschicken hat. Ich habe das beim Bootsverkauf so gehandhabt, dass ich dem Käufer eine Kopie des Scheins gegeben, eine weitere Kopie selbst behalten und den Originalschein an den ADAC zurückgeschickt habe. Wenn der Käufer mit dem vom Aussteller des IBS vorgeschiebenen Procedere nicht einverstanden gewesen wäre, hätte er das Boot von mir nicht kaufen können.
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Viele Grüße vom Ostseehinterland,
Jörn



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  #13  
Alt 09.05.2014, 23:01
anmo anmo ist offline
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Hallo Jörn,

beim DMYV wird der Originalschein vom Käufer verlangt. Ist denn das Eigentum schon richtig übergegangen wenn der Käufer nur eine Kopie hat?
Beim Kfz muß man ja auch unbedingt den Brief haben.
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  #14  
Alt 09.05.2014, 23:38
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Monfalcone Monfalcone ist offline
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Hallo Micha,
der Kaufvertrag (erste Einigung) ist formlos (mündlich) wirksam. Die Eigentumsübertragung (2. Einigung und Übergabe) ist ebenfalls formlos wirksam - anders wäre es nur, wenn das Schiff im Schiffsregister eingetragen wäre. Das hat alles nichts mit dem IBS zu tun, der ein Eigentumsnachweis ist, aber nicht konstitutiv für den Eigentumsübergang ist. Bei Auto ist das nicht anders. Der zivilrechtliche Eigentumsübergang setzt Einigung über den Eigentumswechsel und Übergabe des AUTOS, nicht aber der Zulassungspapiere voraus.

Das Procedere des DMYV kann ich nicht beurteilen, weil ich meine Bootszulassungen über den ADAC mache. Wenn der DMYV vorschreibt, dass der von ihm ausgestellte IBS im Original an den Käufer weiterzugeben ist, dann ist das so auch zu machen. Schau aber im IBS nach, was dort genau steht.
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Viele Grüße vom Ostseehinterland,
Jörn



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  #15  
Alt 10.05.2014, 06:23
audi-paule audi-paule ist offline
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Der IBS muss nach dem Verkauf nicht vom Verkäufer zurück geschickt werden....er gibt Ihm dem Käufer mit damit dieser es beim Um oder Anmelden Leichter hat.

Habe erst Letzte woche einen Eigentümer änderrung beim Motoryachtverband beantragt...

Formular aus dem Internet ausdrucken
Kopie des Perso
Kopie des Kaufvertrages und
IBS im Original

Das wird bei einer änderrung oder Löschung benötigt sonst wird das nichts.
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  #16  
Alt 10.05.2014, 07:55
anmo anmo ist offline
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Vielen Dank nochmal an alle. Ich fahr jetzt zur Besichtigung. Mal sehen was draus wird. Wir sind schon super aufgeregt!
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viele Grüße
Micha
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  #17  
Alt 10.05.2014, 08:18
JohnB JohnB ist offline
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Det IBS ist nicht mit Autopapieren vergleichbar.

Beim Boot ist vieles anders. Der Käufer MUSS u.a.. die CE-Dokumente und die Originalrechnung des Erstverkaufes haben.
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Beste Grüße

John
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  #18  
Alt 10.05.2014, 10:57
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der Käufer MUSS u.a.. die CE-Dokumente und die Originalrechnung des Erstverkaufes haben.
... ORIGINALRECHNUNG des ERSTverkaufes ??? Beim ADAC wird die KOPIE des aktuellen Kaufvertrages eingereicht, kein Original und schon gar nicht eine Originalrechnung des ERSTverkaufes.
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Viele Grüße vom Ostseehinterland,
Jörn



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  #19  
Alt 10.05.2014, 10:59
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Zitat:
Zitat von anmo Beitrag anzeigen
Vielen Dank nochmal an alle. Ich fahr jetzt zur Besichtigung. Mal sehen was draus wird. Wir sind schon super aufgeregt!
... viel Erfolg
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Viele Grüße vom Ostseehinterland,
Jörn



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  #20  
Alt 10.05.2014, 21:55
anmo anmo ist offline
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Das war ein super Reinfall. Feuchtigkeit durch undichte Fenster im Boot, total muffig. Teilweise total verfaulte Holzeinbauten. Der Regen heute, hat eine Tropfsteinhöhle draus gemacht.

Das muß ich erstmal verdauen. Sowas kann man eigentlich niemandem zumuten (angeboten als "gepflegt")!!
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viele Grüße
Micha

Geändert von anmo (10.05.2014 um 22:03 Uhr)
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  #21  
Alt 10.05.2014, 21:58
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Monfalcone Beitrag anzeigen
... ORIGINALRECHNUNG des ERSTverkaufes ???
Ja, sonst kannst Du die ordungsgemäße Versteuerung des Bootes nicht nachweisen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #22  
Alt 11.05.2014, 12:45
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... lass dich nicht entmutigen - es wird sich schon das passende Boot finden.
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Jörn



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  #23  
Alt 11.05.2014, 12:48
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ja, sonst kannst Du die ordungsgemäße Versteuerung des Bootes nicht nachweisen.
... das hat nur nichts mit dem Eigentumsübergang oder der Anmeldung des Bootes zu tun, danach war aber gefragt.
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Jörn



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  #24  
Alt 11.05.2014, 13:23
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Monfalcone Beitrag anzeigen
... das hat nur nichts mit dem Eigentumsübergang oder der Anmeldung des Bootes zu tun, danach war aber gefragt.
Mag ja sein, aber wenn diese Frage schon gestellt wird, ist es mit dem restlichen Wissen meist auch nicht allzu weit her. Ist nicht bös oder abwertend gemeint.

Daher ist der Hinweis auf Mehrwertsteuernachweis und CE durchaus berechtigt.

Hinterher ist das Gejaule gross.
__________________
Gruss Vestus
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