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  #1  
Alt 28.04.2014, 20:26
Benutzerbild von Scully
Scully Scully ist offline
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Standard TÜV Trailer überfällig Rab-Ulm

Hallo Gemeinde,

da mein Boot seit 2 Jahren auf Rab steht, läuft leider der TÜV im Mai ab.
Unser Plan war, dass wir im Oktober nach unserem zweiten Rab Urlaub dieses Jahr, das Boot mit nach Hause nehmen um über den Winter ein paar Schönheitsreparaturen zu machen.
Jetzt stellt sich uns Die Frage wie sich die Sache verhält wenn der Trailer keinen TÜV mehr hat. Entfällt dann der Versicherungsschutz oder kann es an der Grenze zu Probleme kommen! Klar greift die KFZ Vollkasko aber evtl. könnte die sich ja querstellen.

Wir haben Freunde, die am Fernpass vom eigenen Boot überholt wurden.
Totalschaden am Boot, PKW und am Hänger. In diesem Fall hat die Versicherung gezahlt aber wäre die nicht gewesen

__________________
Scully

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  #2  
Alt 28.04.2014, 20:34
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Standard

sobald du die Grenze nach D überquert hast mußt du als nächste zum TÜV,
andernfalls werden sie dich bestimmt hart bestrafen
Hauptsache dein Trailer ist verkehrssicher
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #3  
Alt 28.04.2014, 21:08
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windy0386 windy0386 ist offline
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Standard

Es reicht am Heimatort zum TÜV. Direkt hinter der Grenze war mal.
Den Nachweis musst du erbringen
__________________
[Traue nie den leuchtenden Augen einer Frau... Es könnte auch die Sonne sein, die durch ihre hohle Birne scheint

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  #4  
Alt 28.04.2014, 22:43
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Check den Tailer vor der fahrt gut durch, Bremsen, Radlager, Auflaufeinrichtung, Beleuchtung und Rost.
Wenn du dir nicht sicher bist geh vor Ort zu einem Fahrzeugbetrieb.

Dann fahr nach Hause und sofort zum TUV, Dekta oder wer auch immer und alles ist gut.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #5  
Alt 29.04.2014, 03:35
BlackNano BlackNano ist offline
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Hallo Scully,

ich selbst hatte das Problem. Zusätzlich ein Schreiben mit einem fixierten Termin bei TÜV/Dekra/GTÜ mitnehmen - das hilft ggf. die nächstgelegenen Prüfstelle zu umgehen.
Es kann sein, dass Du aufgehalten wirst und dann eine Verwarnung/Punkte bekommst, ich habe daher im Grenzgebiet meinen Vater fahren lassen...
Versicherung zahlt bei grob fahrlässig nicht, solange der Trailer technisch OK ist hast Du das nicht.
Alternative wäre noch eine rote Nummer oder Kurzkennzeichen...
Gruss aus dem Schwabenland,
Wolfgang
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  #6  
Alt 29.04.2014, 05:26
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gnymfaz gnymfaz ist offline
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Genau, Termin beim TÜV machen und direkt da hin, Fahrten zur Wiedererlangung sind zulässig.
__________________
gruß
enno
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  #7  
Alt 29.04.2014, 05:34
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Scully Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,

da mein Boot seit 2 Jahren auf Rab steht, läuft leider der TÜV im Mai ab.
Unser Plan war, dass wir im Oktober nach unserem zweiten Rab Urlaub dieses Jahr, das Boot mit nach Hause nehmen um über den Winter ein paar Schönheitsreparaturen zu machen.
Jetzt stellt sich uns Die Frage wie sich die Sache verhält wenn der Trailer keinen TÜV mehr hat. Entfällt dann der Versicherungsschutz oder kann es an der Grenze zu Probleme kommen! Klar greift die KFZ Vollkasko aber evtl. könnte die sich ja querstellen.

Wir haben Freunde, die am Fernpass vom eigenen Boot überholt wurden.
Totalschaden am Boot, PKW und am Hänger. In diesem Fall hat die Versicherung gezahlt aber wäre die nicht gewesen

Lies mal hier :
http://www.boote-forum.de/showthread...ratsamt&page=3

Posting #59 und Du wirst "sehend" .....
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #8  
Alt 29.04.2014, 07:33
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Zitat:
Zitat von gnymfaz Beitrag anzeigen
Genau, Termin beim TÜV machen und direkt da hin, Fahrten zur Wiedererlangung sind zulässig.

Hallo Scully,
noch ein Tipp fahr am Sonntag !

Wolfgang
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  #9  
Alt 29.04.2014, 10:13
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von tanja1 Beitrag anzeigen
Hallo Scully,
noch ein Tipp fahr am Sonntag !

Wolfgang
Warum ?
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Gruß Fred
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  #10  
Alt 29.04.2014, 10:20
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Buarli Buarli ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Warum ?
...vermutlich, weil man da nicht zum TÜV fahren kann. Denk ich mal....
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Grüße aus Schweden

Wolfi
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  #11  
Alt 29.04.2014, 10:32
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Buarli Beitrag anzeigen
...vermutlich, weil man da nicht zum TÜV fahren kann. Denk ich mal....
Wenn man dann keinen TÜV-Termin in schriftlicher Form nachweisen kann wird u.U. das Gespann an die Kette gelegt.
__________________
Gruß Fred
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  #12  
Alt 29.04.2014, 10:37
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Buarli Buarli ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wenn man dann keinen TÜV-Termin in schriftlicher Form nachweisen kann wird u.U. das Gespann an die Kette gelegt.
...einen TÜV Termin nachzuweisen sollte ja das Geringste aller Probleme sein
__________________
Grüße aus Schweden

Wolfi
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  #13  
Alt 29.04.2014, 10:58
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ZITAT: Klar greift die KFZ Vollkasko aber evtl. könnte die sich ja querstellen.


Die wird sich querstellen da Vorsatz.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #14  
Alt 29.04.2014, 11:00
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Zitat:
Zitat von Buarli Beitrag anzeigen
...einen TÜV Termin nachzuweisen sollte ja das Geringste aller Probleme sein
Stimmt - wenn man weiß dass man ihn dann haben muss !
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Gruß Fred
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  #15  
Alt 29.04.2014, 11:59
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Stimmt - wenn man weiß dass man ihn dann haben muss !
Hallo Fred, er weiss es doch.

Grüße Wolfgang
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  #16  
Alt 29.04.2014, 14:54
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von tanja1 Beitrag anzeigen
Hallo Fred, er weiss es doch.

Grüße Wolfgang
Jetzt schon ......
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Gruß Fred
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  #17  
Alt 29.04.2014, 19:52
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Zitat:
Zitat von tanja1 Beitrag anzeigen
Hallo Fred, er weiss es doch.

Grüße Wolfgang
???... Ich hab grad ein Brett vor dem Kopf!
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Scully

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  #18  
Alt 29.04.2014, 20:54
JohnB JohnB ist offline
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7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

ab übermorgen gilt: HU 4 bis 8 Monate überziehen - Bussgeld 60 EUR, keine Punkte

Wer mehr als 2 Monate zu spät ist, muss eine vertiefte HU machen. Vertieft heisst: tieferen Griff in den Geldbeutel + 20%

Eine Weiterfahrt wird bei HU-Überziehung erst untersagt, wenn die Polizei Anzeichen für Verkehrsunsicherheit hat. Eine Fahrt zur HU sogar erst, wenn die Fuhre kurz vorm Kollaps ist.

Ein Kurzzeitkennzeichen ginge nur für ein abgemeldetes Fahrzeug. Es wäre auch nur für 5 Tage ab Beantragung gültig und auch nur in Deutschland.

Also: TÜV-Termin für die Rückkunft vereinbaren und mit dem 60 EUR-Risiko leben.
__________________
Beste Grüße

John
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  #19  
Alt 09.05.2014, 00:49
Wasserbueffel Wasserbueffel ist offline
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Boot: Waterland 700
72 Danke in 38 Beiträgen
Standard Kurzkennzeichen

Zitat:
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Hallo Scully,

ich selbst hatte das Problem. Zusätzlich ein Schreiben mit einem fixierten Termin bei TÜV/Dekra/GTÜ mitnehmen - das hilft ggf. die nächstgelegenen Prüfstelle zu umgehen.
Es kann sein, dass Du aufgehalten wirst und dann eine Verwarnung/Punkte bekommst, ich habe daher im Grenzgebiet meinen Vater fahren lassen...
Versicherung zahlt bei grob fahrlässig nicht, solange der Trailer technisch OK ist hast Du das nicht.
Alternative wäre noch eine rote Nummer oder Kurzkennzeichen...
Gruss aus dem Schwabenland,
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
der Tip mit dem Kurzkennzeichen ist nicht gut, habe so mein Boot abgeholt und BINGO. Das Kennzeichen ist nur für Überführungen oder
Probe-bzw. Zulassungsfahrten des Trailers und da darf sich keine Last auf dem Trailer befinden. Teuer und Punkte.
Gruß
Hans
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  #20  
Alt 09.05.2014, 09:04
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alaska alaska ist offline
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Wenn der Hauptzweck die Erprobung des Trailers ist, ist das durchaus erlaubt. Denn diesen kann ich letztlich nur beladen einer ernsthaften
Erprobung unterziehen.

...und HIER.

Zitat:
"Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs. Solche Probefahrten können auch über eine längere Strecke erfolgen und auch auf mehrere Tage ausgedehnt werden. Zusätzlich können auch andere Zwecke verfolgt werden. Die Fahrt muss allerdings in der Hauptsache der Erprobung des Wagens dienen."
(OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.08.1975)

Ähnlich äußert sich das OLG Celle (Beschluss v. 22.02.1984) zu Überführungsfahrten, wenn die Überführungsfahrt des Fahrzeugs der hauptsächliche Verwendungszweck ist.

Bei einer reinen Zielfahrt von A nach B dürfte es also zulässig sein, dass gleichzeitig auch Ladung befördert wird. Bei einer "Hin- und Herfahrt" dürfte der Überführungszweck vollständig wegfallen und auch der Nachweis einer Probefahrt dürfte nur schwerlich gelingen.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #21  
Alt 09.05.2014, 10:16
penta penta ist offline
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wenn der anhänger zugelassen ist, darf man kein kurzzeitkennzeichen anbringen!

hier riskiert man sogar eine strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, was deutlich teuerer ist als diese punkte.

wegen abgelaufenen tüv hast in deutschland kein grosses problem (bis auf die oben genannten bußgelder). ausser die zulassungstelle schreibt dich vorher an und gibt dir eine frist bis zum tüvtermin. im ungünstigsten fall (man lässt diese verstreichen ohne sich bei zulassungsstelle zu melden) kann es zu einer betriebsuntersagung kommen.

punkto versicherung... versicherung anrufen und nachfragen. versicherung zahlt so gut wie immer für fremdschäden... zunächst.. im nachhinein kann man in regress genommen werden. deswegen einfach fall schildern und anrufen.

gruss alex
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  #22  
Alt 09.05.2014, 12:05
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von penta Beitrag anzeigen
wenn der anhänger zugelassen ist, darf man kein kurzzeitkennzeichen anbringen!

hier riskiert man sogar eine strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, was deutlich teuerer ist als diese punkte.

wegen abgelaufenen tüv hast in deutschland kein grosses problem (bis auf die oben genannten bußgelder). ausser die zulassungstelle schreibt dich vorher an und gibt dir eine frist bis zum tüvtermin. im ungünstigsten fall (man lässt diese verstreichen ohne sich bei zulassungsstelle zu melden) kann es zu einer betriebsuntersagung kommen.

punkto versicherung... versicherung anrufen und nachfragen. versicherung zahlt so gut wie immer für fremdschäden... zunächst.. im nachhinein kann man in regress genommen werden. deswegen einfach fall schildern und anrufen.

gruss alex
Deine Shifttaste funktioniert nicht.
http://www.boote-forum.de/showthread...ein#post695780
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Beste Grüße

John
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