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  #1  
Alt 11.09.2015, 08:09
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Standard Abstecher nach Belgien, Regularien

Hallo an die Roermond-Experten!

man kann ja über die Willemsroute schön gemütlich Richtung Maastricht schippern, dabei kommt man durch Belgien.

Ich habe im Internet das so verstanden, dass ein Böötchen von weniger als 7m keinen Funk in Belgien braucht und mit weniger als 6m sowie "langsam" auch keine Vignette. Habe ich das richtig eingeordnet und paßt das zu euren Erfahrungen, soweit jemand diese Bedingungen erfüllt...

Meine Sloep, deren Kauf ich gerade abwickele, erfüllt alle diese Bedingungen und soll den Oktober noch in Oolderhuuske verbringen.
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  #2  
Alt 16.09.2015, 19:10
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https://www.adac.de/_mmm/pdf/Belgien_57373.pdf


LG

Andreas
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  #3  
Alt 22.02.2016, 17:02
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Hallo zusammen,

ich hole diesen Thread mal wieder an die Oberfläche, da ich mit der selben Frage konfrontiert sehe.
Unser Boot wird ab diesem Sommer in Roermond leigen und da ist Belgien nicht weit. Unser Händler sage uns auf die Frage hin ob man in Belgien Funk bräuchte, dass dies nur für in Belgien registierte Schiffe gilt und man als Tourist keinen Funk braucht.

Erst war ich erleichtert, aber nachdem ich das ADAC-Merkblatt gelesen hatte, kippt meine Stimmung doch etwas.

Kann mir da jemand weiter helfen?
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  #4  
Alt 22.02.2016, 21:32
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist gerade online
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>7m=Funk
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  #5  
Alt 22.02.2016, 21:42
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
>7m=Funk
Das ist auch meine Kenntnis. Wir haben in 2011 https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=137463 12-06 bis 22-06 die Schleusen mit dem Händi angerufen, das hat nicht immer geklappt.
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  #6  
Alt 23.02.2016, 05:45
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Alle verbindlichen Jnfos (in D) für Belgien findest Du hier
http://www.waterrecreatie.be/htmlDE/start.html

darin die
DEUTSCHEBROCHURE-PleziervaartWENZJanuari2015-DEF.PDF

1.1.7 Das Marifoon
Jedes Motorwasserfahrzeug mit einer Rumpflänge von mehr als 7 m muss auf den Binnengewässern
mit einer Marifoon-Anlage ausgestattet sein. Da man mit dieser Anlage gleichzeitig auf 2 Kanälen
abhören können muss (Schiff-Schiff und nautische Information), bedeutet dies, dass man 2
voneinander getrennte Geräte anschaffen muss. Für kleine Fahrzeuge (< 20 m) ist die Verpflichtung
zum gleichzeitigen Abhören jedoch bis zu einem später zu bestimmenden Zeitpunkt ausgesetzt
worden, wodurch momentan ein Gerät genügt.
Jeder, der ein Marifoon an Bord hat, auch wenn dies nicht verpflichtet ist, muss dennoch
über die erforderliche Genehmigung für den Betrieb des radioelektrischen Gerätes und eine
Bedienungsbescheinigung für dessen Verwendung verfügen.



Gruss Edi

Geändert von nini (23.02.2016 um 06:09 Uhr)
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  #7  
Alt 23.02.2016, 20:27
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Vielen Dank für die vielen Tipps, dann werde ich mal schauen, ob es doch möglich ist das Boot für Funk vorzubereiten.
Würde es nämlich besser finden, wenn die Werft die Kabel, etc schön verlegt und ich nicht nächstes Jahr irgendwelche Umbauarbeiten machen lassen muss.

Oder ist es besser, noch nichts vorbereiten zu lassen?
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  #8  
Alt 23.02.2016, 21:04
Lerigau Lerigau ist offline
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Zitat:
Zitat von Bastian81 Beitrag anzeigen
dann werde ich mal schauen, ob es doch möglich ist das Boot für Funk vorzubereiten.
Brauchst ja nicht viel für Funk: 12V fürs Gerät und ein Antennenkabel. Das ist doch schnell gemacht...

VG
Holger
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Segeln ist besser
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  #9  
Alt 24.02.2016, 14:09
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Außnahme ist die gemeinschaftliche Maas. Dort braucht man keinen Funkschein.

Gruss
Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #10  
Alt 24.02.2016, 15:12
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist gerade online
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
Außnahme ist die gemeinschaftliche Maas. Dort braucht man keinen Funkschein.

Gruss
Christian
Wieso?
Du bist nur von der Verpflichtung > 7mtr ein Funkgerät zu haben ausgenommen.
Den Funkschein benötigst du immer wenn ein Funkgerät an Bord ist.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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Alt 02.03.2016, 06:29
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Richtig ist aber, dass man auf der Maas mit niederländisch ausgerüstetem Boot fahren darf, auch wenn man sich jenseits der Grenze in Belgien befindet, also zB ohne Funkgerät dort herumschippern.
Wenn man rein belgisch unterweg ist, dann nur so wie beschrieben.

Was ist denn die Bedienungsbescheinigung, so nannte das jemand hier im Fred?
Noch eine Frage, für NL habe ich eine Handfunke gekauft, die ist dort legal. Gilt das auch für BE?

Geändert von N2S3 (02.03.2016 um 06:35 Uhr)
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  #12  
Alt 02.03.2016, 10:23
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Richtig ist aber, dass man auf der Maas mit niederländisch ausgerüstetem Boot fahren darf, auch wenn man sich jenseits der Grenze in Belgien befindet, also zB ohne Funkgerät dort herumschippern.
Nein, die Ausnahmeregelung, dass man in Belgien ohne Funk fahren darf, gilt nur auf der Grenzmaas oberhalb Roermond / Maasbracht (die "Sackgasse" bis Maasseik). Auf der Maas oberhalb Maastricht bis zur französischen Grenze ist Funk für Boote über 7m vorgeschrieben.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #13  
Alt 02.03.2016, 12:33
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Wieso?
Du bist nur von der Verpflichtung > 7mtr ein Funkgerät zu haben ausgenommen.
Den Funkschein benötigst du immer wenn ein Funkgerät an Bord ist.
Sorry, hatte mich falsch ausgedrückt. Meinte natürlich das man keinen Funk an Bord haben muss auf der gemeinschaftlichen Maas.
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  #14  
Alt 02.03.2016, 12:37
jenspossitt jenspossitt ist offline
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also,
für Boote unter deutscher Flagge gibt es eine sonderregelung, die brauchen z.zt keinen Funk, das war 2015 stand der Dinge, hat das Bundesministerium für ... mal ausgehandelt, da in deutschland keine funkpflicht herrscht. ob das 2016 noch gilt weis ich nicht .
gruß
jens
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  #15  
Alt 02.03.2016, 13:03
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Zitat:
Zitat von jenspossitt Beitrag anzeigen
also,
für Boote unter deutscher Flagge gibt es eine sonderregelung, die brauchen z.zt keinen Funk, das war 2015 stand der Dinge, hat das Bundesministerium für ... mal ausgehandelt, da in deutschland keine funkpflicht herrscht. ob das 2016 noch gilt weis ich nicht .
gruß
jens
Bist du sicher? Wo ist das festgelegt? Gibt es eine offizielle Quelle, wo das nachzulesen ist? Im Almanak 2015 steht davon jedenfalls nichts.
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Gruß Heinz-Dieter
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