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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.04.2018, 14:41
Benutzerbild von heisenberg
heisenberg heisenberg ist offline
Commander
 
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Standard um 100,- EUR betrogen - keine Handhabe als Privatmann ohne Rechtschutzversicherung

Hallo,

ich bin einem Betrüger aufgesessen, habe einen Artikel im Internet-Flohmarkt "eBay-Kleinanzeigen" bezahlt (Banküberweisung) und es wurde nicht geliefert. Stattdessen kam später vom Betreiber des Portals eine Nachricht dass die Betreffende Person vom Portal wegen ungereimtheiten ausgeschlossen wurde.
Ich habe den Vorfall bei der Polizei angezeigt - die Sache nahm ihren Lauf und irgendwann kam dann von der Saatsanwaltschaft ein Schreiben dass das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt würde.

Nun möchte ich aber ungerne auf mein Geld verzichten - aber noch vielmehr geht es mir ums Prinzip. Nun war der letzte Aufenthalt der Person eine JVA in NRW, aber von dort bekomme ich als Privatmann natürlich keine Auskunft über die Person - Datenschutz.

Bleibt der Weg zum Anwalt. Habe nun bei drei Anwälten mal angeklopft und nachgefragt, die erste Frage ist immer die nach der Rechtschutzversicherung. Mir ist klar dass ich zunächst alle Kosten tragen müsste, aber die müsste am Ende, falls noch was zu holen ist, der Betrüger tragen.

Ist es tatsächlich so dass ich als Privatmann, als anzeigender Bürger, keinerlei Auskunftsrecht habe? Mir würde ja schon reichen wo die Person wohnt, vielleicht bin ich ja mal zuf. in der Gegend und konfrontiere ihn mit den Vorwürfen. Aber die Anwälte sagen: Pech gehabt, als "Lehrgeld" abschreiben. Würde ich auch, aber mich stört einfach dass ich nicht einmal eine Auskunft bekomme, obwohl Name & Bankverbindung bekannt sind. Es ist ja nicht so daß ich mit PayPal auf irgendeine unbekannte Adresse was überwiesen hätte...

Wie ist Eure Meinung zu so etwas?

Werner
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  #2  
Alt 09.04.2018, 15:13
ferenc ferenc ist offline
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Das Melderegister ist doch öffentlich, es gibt diverse Anbieter, ich würde mich an die Gemeinde wenden, wo er zuletzt gewohnt hat.

Allerdings ist es wohl am gesündesten, nochmal in sich zu gehen und einen Haken dahinter zu machen. Sowas nervt wiederkehrend, aber wahrscheinlich nur dich.
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  #3  
Alt 09.04.2018, 15:13
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von heisenberg Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin einem Betrüger aufgesessen, habe einen Artikel im Internet-Flohmarkt "eBay-Kleinanzeigen" bezahlt (Banküberweisung) und es wurde nicht geliefert. Stattdessen kam später vom Betreiber des Portals eine Nachricht dass die Betreffende Person vom Portal wegen ungereimtheiten ausgeschlossen wurde.
Ich habe den Vorfall bei der Polizei angezeigt - die Sache nahm ihren Lauf und irgendwann kam dann von der Saatsanwaltschaft ein Schreiben dass das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt würde.

Nun möchte ich aber ungerne auf mein Geld verzichten - aber noch vielmehr geht es mir ums Prinzip. Nun war der letzte Aufenthalt der Person eine JVA in NRW, aber von dort bekomme ich als Privatmann natürlich keine Auskunft über die Person - Datenschutz.

Bleibt der Weg zum Anwalt. Habe nun bei drei Anwälten mal angeklopft und nachgefragt, die erste Frage ist immer die nach der Rechtschutzversicherung. Mir ist klar dass ich zunächst alle Kosten tragen müsste, aber die müsste am Ende, falls noch was zu holen ist, der Betrüger tragen.

Ist es tatsächlich so dass ich als Privatmann, als anzeigender Bürger, keinerlei Auskunftsrecht habe? Mir würde ja schon reichen wo die Person wohnt, vielleicht bin ich ja mal zuf. in der Gegend und konfrontiere ihn mit den Vorwürfen. Aber die Anwälte sagen: Pech gehabt, als "Lehrgeld" abschreiben. Würde ich auch, aber mich stört einfach dass ich nicht einmal eine Auskunft bekomme, obwohl Name & Bankverbindung bekannt sind. Es ist ja nicht so daß ich mit PayPal auf irgendeine unbekannte Adresse was überwiesen hätte...

Wie ist Eure Meinung zu so etwas?

Werner


Du mußt sehr viel Langeweile haben.
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  #4  
Alt 09.04.2018, 15:23
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Abhaken, Nerven schonen und die Zeit für was schönes, erholsames und/oder sinnvolles verwenden.

Wenn der jetzt schon sitzt, dann kriegst Du die Kohle plus Anwaltskosten eh nie mehr wieder.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #5  
Alt 09.04.2018, 16:05
Benutzerbild von milton
milton milton ist offline
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Kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen. Die Wahrscheinlichkeit auf eine Person mit "eidesstattlicher Versicherung" ist recht hoch. Alles was du dir holen wirst sind zusätzliche, nicht beitreibbare Kosten und einen gehörigen Schaden deines Rechtsempfindens.
__________________
Viel Grüße,

Milton

_____________________________
Velebit is nix für xxx
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  #6  
Alt 09.04.2018, 16:49
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Hör auf die Anwälte und verbuche es als Lehrgeld!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #7  
Alt 09.04.2018, 17:51
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
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Geht es dir um die strafrechtliche oder zivilrechtliche Seite?
Die Polizei wird den Konto-Inhaber ermittelt haben.
Akteneinsicht bekommt normalerweise nur ein Anwalt.

Wenn du einen Anwalt explizit nur für die Akteneinsicht beauftragst, kostet das so 50,- bis 100,- EUR.

Damit kannst du dann zivilrechtlich weiter machen.
Ob da aber was zu holen ist bleibt offen.
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  #8  
Alt 09.04.2018, 17:53
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Geht es dir um die strafrechtliche oder zivilrechtliche Seite?
Die Polizei wird den Konto-Inhaber ermittelt haben.
Akteneinsicht bekommt normalerweise nur ein Anwalt.

Wenn du einen Anwalt explizit nur für die Akteneinsicht beauftragst, kostet das so 50,- bis 100,- EUR.

Damit kannst du dann zivilrechtlich weiter machen.
Ob da aber was zu holen ist bleibt offen.
Guck mal weiter oben bzgl. der Strafsache.

@heisenberg: 100 Euro ärgern, aber wenn ich lese wer sie bekommen hat, würde ich lieber die nächsten 100 Euro nehmen und mit meiner Liebsten lecker essen gehen.
Bei solchen Leuten kannst du nur verlieren, wieder und wieder.
__________________
Ne schöne Jroß
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  #9  
Alt 09.04.2018, 18:30
heliusdh heliusdh ist offline
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OT und laut gedacht: Ich denke das die Strafe bei Copyrightverletzungen (Profilbild von heisenberg) teurer sind als die 100€. Da ich vermute das Du nicht um Erlaubnis gefragt hast bzw. das Nutzungsrecht erworben hast, also ist das auch eine Art von "Betrug"!

Die 100€ musst Du wohl leider als Lehrgeld ansehen......
__________________
Gruß
Fabian
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  #10  
Alt 09.04.2018, 19:03
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Chili Chili ist offline
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Zitat:
Zitat von WernerBastian Beitrag anzeigen
Guck mal weiter oben bzgl. der Strafsache.
Was genau meinst du damit?

Ich würde auch nicht VIEL gutes Geld hinterher werfen.
Aber mit ETWAS Einsatz würde ich persönlich schon noch weiter machen.

Ein Titel wäre am Ende immerhin 30 Jahre gültig, Privatinsolvenz ist bei unerlaubter Handlung kein Ausweg.
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  #11  
Alt 09.04.2018, 19:11
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Bushrider Bushrider ist offline
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Bei mir waren es mal 50 Euronen die ich in den Sand gesetzt habe ..
Haken dran und nun jetzt nur noch Paypal oder Selbstabholung ..
__________________
Gruss Jürgen
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  #12  
Alt 09.04.2018, 19:18
baggergert-oh baggergert-oh ist offline
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Moin Werner
Du schreibst das Du Paypal überwiesen hast, dann hast Du doch Käuferschutz? Oder sehe ich das nicht richtig?
MvG Gert
__________________
Was i mog is mei Boot und der Unimog
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  #13  
Alt 09.04.2018, 19:26
Zweikapitaene.de Zweikapitaene.de ist offline
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Lustiges Prinzip: ich gehe in der JVA und mache da ein bisschen mit Kleinanzeigen. Wenn ich rauskomme muss ich nur noch mein Geld abholen.

Wenn der in der JVA war könnte er durch so ein Vorfall vielleicht Probleme mit eine Bewährungsstrafe kriegen.

Mann wird leider mistrauriger...
Ich rufe jetzt immer vorher an um eine Telefonnummer und ein persönlichen Kontakt gehabt zu haben.
Ich wurde es abhaken. 20 mal geht es gut, einmal geht es schief.

Paypal war warscheinlich Paypal zu friends, das ist nicht versichert.
Anderseits verkauft kein Privater mehr mit Paypal normal. Dann passiert es genau andersrum.
Der Typ aus der JVA bestellt bei leute die mit Paypal verkaufen und zahlt mit Paypal und reklamiert hinterher. Dann ist das Geld des Verkaufers flöten.
so oder So bekommt der Typ aus der JVA das Geld ( Steuerfrei netto netto...)
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  #14  
Alt 09.04.2018, 19:32
Benutzerbild von A. Lardy
A. Lardy A. Lardy ist offline
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Einwohnermeldeamtsanfrage und dann ein Mahnbescheid. Die Kosten halten sich in Grenzen und du hast wenigstens das Grfühl etwas gemacht zu haben....
__________________
Gruss Andre



Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.
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  #15  
Alt 09.04.2018, 19:41
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Ein Titel wäre am Ende immerhin 30 Jahre gültig, Privatinsolvenz ist bei unerlaubter Handlung kein Ausweg.
Hmm, ich hatte mal vor Jaahren via RA eine Unterschlagung angezeigt. Nach ca. 1J. habe ich einen vollstr. Titel bekommen. Danach 2 mal versucht zu vollstrecken, jedesmal aufgrund von Nichtszuholen (eid. Versicherung) Lehrgeld bezahlt.
Ca. 10 Jahre später habe ich erfahren, daß der Ma zu Geld gekommen ist.
Also zum dritten mal zur GV und wieder ca. 150 eus losgeworden. Paar Tage später ein Schreiben von der GV - sie darf nichts eintreiben, da der Schuldner ca. 2J. zuvor eine Privatinsolvenz beim LG (oder so ähnlich) erwirkt hat. Und daß ich es hätte wissen müssen und daß mein Titel demnach (seit eben dieser Insolvenz) nichts mehr Wert sei.


Hättest Du evtl. eine Info/Link/etc. wo ich mich ein wenig mehr informieren könnte ?
Vielen Dank im voraus !
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  #16  
Alt 09.04.2018, 20:07
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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https://www.exner-rechtsanwaelte.de/...-handlung.html
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  #17  
Alt 09.04.2018, 20:15
daGamser daGamser ist offline
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Wer bei "ebay-Kleinanzeigen" Geld überweist ist selber Schuld.

Die sind dafür da, dass man von Tür zu Tür die Geschäfte macht.

Und wegen 100 Euro hier so rumzueiern..Verstehe ich nicht.
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  #18  
Alt 09.04.2018, 20:26
Benutzerbild von heisenberg
heisenberg heisenberg ist offline
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Hallo,

vielen Dank für die rege Teilnahme an diesen Thread. Ich bleibe noch an der Sache dran und werde dann nochmal berichten.

Werner

PS: Ja, ich habe viel Zeit. Nein, ich habe PayPal nicht benutzt. Nein, es geht mir nicht um die Kohle.
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  #19  
Alt 09.04.2018, 20:29
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Chili Chili ist offline
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In keinster Weise hilfreich, Dein Beitrag, Gamser.
Nur saudumm.

Kernfrage war: keine Handhabe?
Antwort: doch, natürlich.
Man muss nur wollen und hartnäckig bleiben.
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  #20  
Alt 09.04.2018, 22:21
HänschenHamburg HänschenHamburg ist offline
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Ich komme beruflich aus dem Bereich.

Auskünfte wirst Du (bei berechtigtem Interesse) bekommen. Entweder EMA (Einwohnermeldeamt) oder ggf GBA (Gewerbeamt, falls Gewerbetreibender).

Nur...was bringt Dir das? Du schmeisst gutes Geld dem schlechten hinterher.

Wenn der Gute in der JVA saß, ist da sicher nix zu holen.

Die Auskünfte kosten, die Erwirkung eines Titels auch u die Vollstreckung erst Recht.

Da besteht kein Anwaltszwang, allerdings können es die wenigsten, weil rechtlich verzwickt.

Ich könnte das für Dich erledigen, wenn Du danach strebst, aber ich sehe den Sinn grad nicht.

Wenn schon Betrugsanzeigen eingestellt werden u man keine pers Infos hat über etwaige Vermögenswerte, kann man es eigentlich knicken.

Rechtsschutz muss es übernehmen, aber kein Anwalt will so einen Mist idR für 50,00
__________________
------------

Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt,
jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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  #21  
Alt 09.04.2018, 22:31
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Libertad Libertad ist offline
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Ich habe mal geliefert und keine Kohle bekommen. Also 1. Mahnung, 2. Mahnung und dann Mahnbescheid. Keine Antwort. Dann halt Gerichtsvollzieher, und der ruft an: der Typ hat Privatinsolvenz angemeldet, also nix zu holen. Außerdem durfte er nicht "auf Rechnung" bestellen - Bewährungsauflage. Also Strafanzeige. Typ will nun doch zahlen - in Raten. Und dann kam die Ansage vom Staatsanwalt: Ich muß ihm melden, wenn eine der auf 3 Raten vom SA festgelegten Zahlungsweise nur 1 Tag zu spät eingeht, ansonsten fährt er ein!!
Geld kam sehr pünktlich
__________________
Gruß
Ewald
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  #22  
Alt 10.04.2018, 07:53
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tomsenpdm tomsenpdm ist offline
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Wer garantiert dir denn, dass die besagte Person überhaupt davon Kenntnis hat und nicht nur dessen Daten missbräuchlich verwendet wurden? Darf ich davon ausgehen, dass Du vor Überweisung als Vertrauensbeweis eine Perso-Kopie desjenigen erhalten hast?
Ansonsten stimme ich zu: abhaken, Krönchen richten, weiter machen...
__________________
Papa,hab dich lieb...
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  #23  
Alt 10.04.2018, 08:20
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von tomsenpdm Beitrag anzeigen
... Darf ich davon ausgehen, dass Du vor Überweisung als Vertrauensbeweis eine Perso-Kopie desjenigen erhalten hast? ...
Bei der entsprechenden kriminellen Energie, die ja irgendwie unterstellt wird, ist sicher auch das Fälschen einer Perso-Kopie nicht auszuschließen sein.
Bei diesem Passbild
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sollte man allerdings misstrauisch werden

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #24  
Alt 10.04.2018, 08:27
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von HänschenHamburg Beitrag anzeigen
Ich komme beruflich aus dem Bereich.

Auskünfte wirst Du (bei berechtigtem Interesse) bekommen. Entweder EMA (Einwohnermeldeamt) oder ggf GBA (Gewerbeamt, falls Gewerbetreibender).

Nur...was bringt Dir das? Du schmeisst gutes Geld dem schlechten hinterher.

Wenn der Gute in der JVA saß, ist da sicher nix zu holen.

Die Auskünfte kosten, die Erwirkung eines Titels auch u die Vollstreckung erst Recht.

Da besteht kein Anwaltszwang, allerdings können es die wenigsten, weil rechtlich verzwickt.

Ich könnte das für Dich erledigen, wenn Du danach strebst, aber ich sehe den Sinn grad nicht.

Wenn schon Betrugsanzeigen eingestellt werden u man keine pers Infos hat über etwaige Vermögenswerte, kann man es eigentlich knicken.

Rechtsschutz muss es übernehmen, aber kein Anwalt will so einen Mist idR für 50,00
Naja - dass die Anwälte abgewunken haben hat eher mit Fairness zu tun. Der Anwalt macht auch sowas. Das ist für ihn keine Arbeit. Der gibt das direkt an seine Rechtsanwaltsfachangestellte weiter und unterschreibt nur. Allerdings kämen da einige Gebühren zusammen. Geschäftsgebühr, Gebühr Gericht für Mahnbescheid + Vollstreckungsbescheid, Gebühr für Anwalt für MB und VB, Gebühr Anwalt Zwangsvollstreckung, Kosten Einwohnermeldeamtsanfrage, Kosten Gerichtsvollzieher.

Sind jetzt alles keine Riesenbeträge aber am Ende dürfte man schon irgendwo bei 300 € landen.

Und das alles wenn man weiß, dass da nichts zu holen ist?

In der Regel weiß die entsprechende Klientel ganz genau Bescheid wie hoch die Pfändungsfreigrenzen sind, wenn dann auch noch Kinder im Spiel sind, dann kann jemand schon relativ gut verdienen bevor er ein pfändbares Einkommen hat.

Gruß
Chris
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  #25  
Alt 10.04.2018, 09:30
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Vorschlag war, den Anwalt nur zur Akteineinsicht in die Ermittlungsergebnisse zu beauftragen - nicht für das komplette zivilrechtliche Verfahren.

Und ja, die Klientel ist hin und wieder gut informiert.
Aber so ausgebufft sind nicht alle.

Zudem ist ein Titel 30 Jahre gültig, Restschuldbefreiung greift nicht bei Deliktforderungen.
Und die Aussicht, die nächsten 30 Jahre unter der Pfändungsgrenze leben zu müssen ist doch alles andere als erstrebenswert.
Die Einsicht reift sicher auch bei dem ein oder anderen über die Zeit...
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