boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 86
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 11.03.2009, 08:34
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.04.2003
Ort: Overath
Beiträge: 940
Boot: nur noch `n Schlauchi
5.567 Danke in 1.923 Beiträgen
Standard Geschäftsmodell "alte Leute bescheißen"

Mein Schwiegervater ist 82 Jahre alt, lebt alleine in seinem Häuschen nebenan und er ist nach Schlaganfällen etc. etwas langsamer im Kopf geworden.

Natürlich ist er aber auch so starrköpfig, dass er denkt, seine Finanzen gehen seine 6 Kinder erst was an, wenn er kalt ist

Am Montag kam er kleinlaut zu meiner Frau, weil man Ihm sein Konto gesperrt hatte.

Nach intensiver zweitägiger Recherche kam heraus, dass er offenbar an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, dass man ihm telefonisch aufgeschwatzt hatte. Seit dem haben dann ständig Leute bei Ihm angerufen, die "mal eben die Daten abgleichen" wollten und nun haben sich in den letzten 6 Monaten etwa 50 Lotterien und ähnliche Verbrecher an seinem Konto vergriffen.

Schaden: runde 20.000 Euro

Gestern waren wir bei der Kripo um Anzeige zu erstatten, aber angeblich kann man da nichts machen weil er wohl am Telefon gesagt hat, er möchte gerne gewinnen (also mitspielen) und seine Kontodaten preisgegeben hat.

Er hat nie einen Vertrag unterschrieben, aber laut Kripo ist das auch nicht erforderlich.

Sein Konto ist jetzt aufgelöst, so dass Abbuchungen ins Leere laufen aber die Flut von Mahnungen wird jetzt noch kommen.

Wir gehen gleich noch zur Verbraucherzentrale - wenn Jemand eine Idee dazu hat ..... lasst mich nicht dumm sterben
__________________
* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #2  
Alt 11.03.2009, 08:40
MachtSinn MachtSinn ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 20
20 Danke in 14 Beiträgen
Standard

Da gab es vor 2 Tagen einen Bericht

Alle Abbuchungen kann er bis zu anderthalb Jahren danach noch zuürckbuchen, ich empfehle geharnischtes Schreiben an den Vorstand der Hauptstelle der Bank (nicht an den Schnuff hinterm Tresen). Alle Gewinnspiele müssten ihm erst einen Vertrag zukommen lassen, den er unterschreiben und zurücksenden muss, ansonsten sind die Verträge nicht gültig. Telefonisch erteile Abbuchungsgenehmigungen kann er ohne Probleme zurückholen, solange die konten der Gewinnspiele noch da sind. Daher DIREKT noch heute für jede Abbuchung bei der Bank einen Antrag auf Rückbuchung stellen, und wenn man da 7 Stunden am Schalter steht (Die Bankmitarbeiter sind verpflichtet die Unterlagen auf Wunsch ahndschriftlich auszufüllen)
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 11.03.2009, 08:42
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.237
Boot: Merry Fisher 645
25.069 Danke in 8.987 Beiträgen
Standard

Für 's Telefon eine neue (Geheim-)Nr. vergeben lassen, damit er erstmal keine Anrufe mehr bekommt.

Wenn die Vebraucherzentrale dir nicht helfen kann, weil wirklich ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, wirst du ein Problem haben.
Schraub das Namensschild an seiner Hütte ab, öffne die Post, die noch ankommt und schreibe den Herrschaften, dass der alte Herr verstorben ist.

Wenn du die große Nr. durchziehen willst, überlebt er es wahrscheinlich nicht.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 11.03.2009, 08:47
Benutzerbild von jaka-bubi
jaka-bubi jaka-bubi ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.05.2008
Ort: Berliner Raum
Beiträge: 1.097
Boot: "jaka-ist leider verkauft", dafür: Quicksilver Cabin/50PS Evinrude + Paddelboot-Schlauchi-olle Jolle
543 Danke in 435 Beiträgen
Standard

ist böse .. aber laut bereichten bei wiso .. so machen wie im ersten antwortbeitrag.

SOFORT - so lange die konten noch da sind (und gedeckt) bei den bösen
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus




Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 11.03.2009, 09:14
Otto Otto ist offline
Commander
 
Registriert seit: 07.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 271
Boot: Gummiente
287 Danke in 77 Beiträgen
Standard

Natürlich ist er aber auch so starrköpfig, dass er denkt, seine Finanzen gehen seine 6 Kinder erst was an, wenn er kalt ist



Das geht mir genauso, meine Eltern,86 und 82, meinen wir , mein Bruder und ich, wollen doch nur an ihr Geld.
Man sollte rechtzeitig beim Notar eine Vollmacht für alle Lebenslagen, dazu gehört nicht nur das Konto sondern auch Krankenhaus, Arzt usw, machen.
Und möglichst bei klarem Verstand .
Es ist noch kein Schaden entstanden toi,toi
Helfen kann ich dir da aber auch nicht
__________________
Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 11.03.2009, 09:17
Benutzerbild von IngoNRW
IngoNRW IngoNRW ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 24.07.2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 894
Boot: 30ft Segler Verl
1.216 Danke in 625 Beiträgen
Standard

Geld zurückholen und die klagen lassen, das dauert erst mal laange und wenn dein Vater nicht prozessfähig ist noch länger. Das Geld sollte natürlich nicht mehr auf seinen Namen irgendwo liegen. Wichtig ist BAR abheben und erst dann woanders einzahlen. Das könnte ja dann auch für andere Sachen draufgegangen sein.
Ich glaube zwar nicht das die Klagen erfolg haben würden aber man weiß ja nie Im übrigen was ist das denn für eine Bank? Ein guter Kundenbetreuer sieht doch das da was nicht stimmt und meldet sich mal beim Kunden ob alles ok ist, aber wieder typisch erst den Kunden ins Messer laufen lassen und dann Konto sperren- obwohl ja hier zum Glück.

Gruß Ingo

Geändert von IngoNRW (11.03.2009 um 09:24 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 11.03.2009, 09:41
Benutzerbild von rubberduck
rubberduck rubberduck ist offline
Captain
 
Registriert seit: 25.10.2007
Ort: Duisburg
Beiträge: 400
Boot: Lütje 1300
Rufzeichen oder MMSI: DKVY
306 Danke in 190 Beiträgen
Standard

Von der Frist von 1,5 Jahren weiß ich nichts. Auf jeden Fall kann er aber den Lastschriften der letzten 6 Wochen widersprechen und die Beträge werden unabhängig davon, ob die Empfängerkonten noch bestehen oder Deckung vorhanden ist, wieder gutgeschrieben. Das ist im sogenannten Lastschriftabkommen unter den Banken geregelt.
Peter
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 11.03.2009, 09:45
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.420
Boot: Cranchi 50 HT
7.618 Danke in 4.491 Beiträgen
Standard

Evtl. könnte man mit einem Attest nachweisen, daß dein Vater aufgrund des Schlaganfalls nicht geschäftsfähig war und somit die geforderten Beträge einfordern. Er würde dann vom Gericht eine finanzielle Betreuung bekommen, z.B. euch als Familienmitglieder, somit könnte man das auch in Zukunft verhindern
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 11.03.2009, 09:55
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.04.2003
Ort: Overath
Beiträge: 940
Boot: nur noch `n Schlauchi
5.567 Danke in 1.923 Beiträgen
Standard

Danke erst mal für die ersten Tipps und Antworten

- Einzüge der letzten Tage seit Kontostand "Null" sind bereits zurückgebucht so dass zumindest kein Minus entsteht

- Telefonnummernwechsel ist beantragt (59 Euro ) und am Freitag hat er eine neue Nummer

- meine Frau hat jetzt Vollmacht für das neue Konto und wird das auch alleine verwalten

@Flybridge
> Schraub das Namensschild an seiner Hütte ab, öffne die Post, die noch ankommt und schreibe den Herrschaften, dass der alte Herr verstorben ist. <

Genau DAS hatte ich auch schon im Kopf aber die Frage wäre natürlich, ob ich mich auf juristisch dünnes Eis begebe, wenn ich den Firmen schriftlich mitteile, dass der Schuldner tot ist, obwohl das gelogen ist.

Ich werde die Bande nach jeder Mahnung einfach anrufen und sagen, er wäre tot - schließlich haben die Ihre Verträge auch nur am Telefon gemacht ohne uns etwas schriftlich zu geben.

Ich denke, dass die Hälfte von diesem Ungeziefer sich damit zufrieden gibt und die andere Hälfte soll dann eben klagen

Vielleicht krieg ich ja auch mal einen von Denen in die Finger
__________________
* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 11.03.2009, 10:00
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.237
Boot: Merry Fisher 645
25.069 Danke in 8.987 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Genau DAS hatte ich auch schon im Kopf aber die Frage wäre natürlich, ob ich mich auf juristisch dünnes Eis begebe, wenn ich den Firmen schriftlich mitteile, dass der Schuldner tot ist, obwohl das gelogen ist.

Ich werde die Bande nach jeder Mahnung einfach anrufen und sagen, er wäre tot - schließlich haben die Ihre Verträge auch nur am Telefon gemacht ohne uns etwas schriftlich zu geben.

Ich denke, dass die Hälfte von diesem Ungeziefer sich damit zufrieden gibt und die andere Hälfte soll dann eben klagen
Ja, so war das auch gemeint. Wenn sie dich denn fragen, wer der Erbe ist, sagst du, du wüsstest es nicht; bisher hat sich niemand ín der Verwandschaft gefunden, der das Erbe antritt, weil er wohl hoch verschuldet ist. Dann macht die Dame am anderen Ende ein Kreuz hinter den Namen.

Die hartnäckigen müsst ihr dann aussitzen.

Ansonsten solltet ihr mal den Opa öfters mal mit auf 's Boot nehmen, damit er nicht auf dumme Gedanken kommt!
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 11.03.2009, 10:01
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.827
Boot: Rinker Fiesta Vee 242
3.822 Danke in 1.697 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rubberduck Beitrag anzeigen
Von der Frist von 1,5 Jahren weiß ich nichts. Auf jeden Fall kann er aber den Lastschriften der letzten 6 Wochen widersprechen
Ja, in Deutschland gibt es keine 1,5 Jahre-Frist.

Den Lastschriften kann er länger wiedersprechen, weil die 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses gelten.

Hinzu kommt, dass die Bekanntgabe der Kontodaten nicht zwingend mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung einhergeht.
Ich würde also allen (egal wie alt) Lastschriften widersprechen und meiner Bank sagen, dass keine Einzugsermächtigung vorlag. Dann würde ich mich zurücklehnen und darauf warten, dass mich die Glücksspielbetreiber vor den Kadi zerren.

Gruß

Andreas

Edit :

Das ist ganz gut erklärt:

Zitat:
Was ist diese ominöse 6-Wochen Frist für Kontoinhaber bei Rückgaben wegen Widerspruch ?
Flapsig formuliert: Ein häufiges Mißverständnis
Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen (Abschnitt III, Nr. 2) eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können. Der Zahlungspflichtige ist diesem Abkommen nicht beigetreten (Abschnitt IV, Nr. 1) und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen, da die Kontobelastung schwebend unwirksam ist (kein Auftrag von ihm an seine Bank, der BGH hat hier die "Genehmigungstheorie" aufgestellt). Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kunde den ganzen Winter im warmen Süden verbracht hat oder monatelang im Krankenhaus lag und jeweils keine Ahnung von der Lastschrift hatte. Er muß allerdings trotzdem §242 BGB (Pflicht zur unverzüglichen Aufklärung) und Ziffer 11 (4) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Unverzügliche Prüfung von Mitteilungen) beachten! Abgesehen davon kann der Einziehende natürlich zivilrechtlich gegen den Zahlungspflichtigen vorgehen, was unter Umständen teuer wird. Also nicht aus "Lust und Dollerei" Lastschriften zurückgeben.
Die Bank kann somit auch die unberechtigte Lastschrift noch nach mehr als 6 Wochen zurückgeben. (LS-Abkommen Abschnitt III Nr. 2 "Schadenersatzansprüche im Sinne der Regelung in Abschnitt I Nr. 5 bleiben hiervon unberührt" / Abschnitt I Nr. 5 " Bei Lastschriften, die als Einzugsermächtigungslastschrift gekennzeichnet sind, haftet die erste Inkassostelle der Zahlstelle für jeden Schaden, der dieser durch unberechtigt eingereichte Lastschriften entsteht")
Die Valutierung der Rücklastschrift sollte nach obiger Argumentation (Belastung war nicht rechtmäßig, also muß die Buchung als solche rückgängig gemacht werden, inkl. der Valuta) natürlich auf den Tag der unrechtmäßigen Lastschrift fallen. Zumindest der BdB hat seine angeschlossenen Banken auch im Anschreiben (bei der Verteilung des neuen LS-Abkommens 1995) nochmal darauf hingewiesen !
Neu ist, daß seit Frühjahr 2002 neue AGB gelten, in denen die Lastschriftrückgabe explizit zwischen Bank und Kunde geregelt ist. Diese Möglichkeit zur Regelung per AGB hatte der BGH in seinem letzten Urteil (Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 258/99) zum Thema Lastschriftrückgabe ausdrücklich vorgesehen.
AGB Ziffer 7 Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung); Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
(...)
7.3 Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
Hat der Kunde eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendung schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungenen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.
(Banken-AGB, eigene Hervorhebungen)
Wie aus der Formulierung zu erkennen ist, gilt diese Regelung also nur für Lastschriften, bei denen wirklich eine Einzugsermächtigung vorlag und der Zahlungspflichtige z.B. nachträglich mit der Höhe nicht einverstanden ist. Vollkommen unberechtigte Einzüge von unbekannten Einziehenden sind damit nicht von dieser AGB-Klausel erfaßt.
Quelle : http://www.zahlungsverkehrsfragen.de...riftrueck.html
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 11.03.2009, 10:10
Benutzerbild von Gidel
Gidel Gidel ist offline
Captain
 
Registriert seit: 15.05.2007
Ort: Raum Aachen
Beiträge: 536
Boot: Quicksilver 530 XS HD
686 Danke in 392 Beiträgen
Standard

Könnte man, wenn das Geld zurückgebucht und auf einem anderen Konto "verbraucht" wurde wg. Pflege, Schenkung etc. den Vater evtl. für nicht geschäftsfähig erklären lassen?

Bitte nicht falsch verstehen...

P.S.: Ich bin ein absolut ehrlicher Mensch, aber bei solchen Betrügern würde ich mir kreative Gedanken machen...
__________________
Grüße, Guido
-----------------------------------------------------

Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt,
um das Leben zu gewinnen,
und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 11.03.2009, 10:15
Benutzerbild von IngoNRW
IngoNRW IngoNRW ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 24.07.2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 894
Boot: 30ft Segler Verl
1.216 Danke in 625 Beiträgen
Standard

Also auf die 6 Wochenfrist würde ich mich bei der Sachlage auf keinen Fall einlassen. Zur Not mit Anwalt und einstweiliger Verfügung alle Lastschriften zurückholen. Dann ist das Geld wenigstens erst mal bei euch und die Beweislast umgekehrt.> Habe gerade mal meinen Freund bei der Bank angerufen. Bei unrechtmäßigen Abbuchungen gilt die 6 Wochen Frist nicht sagte der mir. Also würde ich auf der Stelle zu der Bank und alle Lastschriften zurückholen. Wie gesagt dann müssen die klagen und bei einem Rentner ist ja wohl wenn man es geschickt anstellt nichts zu holen.

Gruß Ingo
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 11.03.2009, 10:16
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.827
Boot: Rinker Fiesta Vee 242
3.822 Danke in 1.697 Beiträgen
Standard

Das ist exakt das, was ich sagte
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 11.03.2009, 10:35
MachtSinn MachtSinn ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 20
20 Danke in 14 Beiträgen
Standard

Ich meine auch das das ein Beitrag bei WISO war, müsste sich recherchieren lassen, da sagte der Bank-Vertreter das die 6Wochen Frist ein allgemeienr Irrtum ist. Unberechtigte Abbuchungen lassen sich zurückholen solange der Verlauf klar verfolgbar ist und das könne bis zu anderthalb Jahren der Fall sein..

Wie gesagt, Vorstand, nicht Schalterpersonal. Zur Not auch der Bank drohen mit einer Anzeige wegen mittäterschaft
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 11.03.2009, 10:49
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Leipzig, Haus am Wald
Beiträge: 1.728
Boot: Sea Ray 240 SSE | Sprint Badeboot
Rufzeichen oder MMSI: Ingeeee...
12.764 Danke in 4.831 Beiträgen
Standard

... barracuda 75 (Marco)´s Frau arbeitet in der Bankenwirtschaft. Die dürfte dir genau sagen könen, inwieweit und was alles zurückgeholt werden kann. Auch ob die telefonischen Aussagen zur Abbuchung berechtigen usw. Am besten du PN-st ihn mal an.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 11.03.2009, 10:53
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
Repräsentant der schwarzen Macht
 
Registriert seit: 27.01.2002
Ort: Lübeck - Krummesse / Holzwiek Tel. 04508/777 77 10
Beiträge: 21.853
Boot: Chaparral Signature 260 - CA$H FLOW
Rufzeichen oder MMSI: DJ6837 - 211387640
42.916 Danke in 15.623 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Also auf die 6 Wochenfrist würde ich mich bei der Sachlage auf keinen Fall einlassen. Zur Not mit Anwalt und einstweiliger Verfügung alle Lastschriften zurückholen.

Um Lastschriften zurückzuholen braucht man keinen Anwalt.
Bei meinen Banken geht das Online.



Es gibt aber auch "garantierte Lastschriften".
Dann muss die Bank aber ein schriftliche Vollmacht haben.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 11.03.2009, 10:53
Benutzerbild von Aquarius
Aquarius Aquarius ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 27.08.2008
Ort: Bochum
Beiträge: 83
Boot: Freedom 220 SL "Windrose"
138 Danke in 77 Beiträgen
Standard

Kann man die Überweisungen auch irgentwie zurück holen, wenn der Mann das ursprüngliche Konto schon aufgelöst und ein neues eingerichtet hat?
__________________
Viel Grüße aus'm Ruhrpott

Urlaub- mein absolutes Lieblingslaub!
___________________________

Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 11.03.2009, 10:54
Benutzerbild von Sternchen
Sternchen Sternchen ist offline
Captain
 
Registriert seit: 24.11.2008
Ort: Kreis Pinneberg
Beiträge: 737
Boot: Chaparral 270 Signature
Rufzeichen oder MMSI: 211451350
3.667 Danke in 1.007 Beiträgen
Standard

ist ja echt frech - heutzutage ist denen jedes Mittel recht um an die Kohle der anderen zu kommen. Es wurde ja nichts unterschrieben von daher schleunigst alles wieder holen.
Vielleicht solltet ihr in der Zukunft mal öfter einen Blick auf Vadders Kontoauszüge werfen oder am besten das Finanzielle ganz verwalten (obwohl die älteren Herrschaften dann schnell denken, dass sie nichts mehr auf die Reihe kriegen).
__________________
Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 11.03.2009, 10:55
Benutzerbild von Aquarius
Aquarius Aquarius ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 27.08.2008
Ort: Bochum
Beiträge: 83
Boot: Freedom 220 SL "Windrose"
138 Danke in 77 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
... barracuda 75 (Marco)´s Frau arbeitet in der Bankenwirtschaft. Die dürfte dir genau sagen könen, inwieweit und was alles zurückgeholt werden kann. Auch ob die telefonischen Aussagen zur Abbuchung berechtigen usw. Am besten du PN-st ihn mal an.

Würde mich auch interessieren, und einig andere wahrscheinlich auch.
__________________
Viel Grüße aus'm Ruhrpott

Urlaub- mein absolutes Lieblingslaub!
___________________________

Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 11.03.2009, 11:01
Benutzerbild von Aquarius
Aquarius Aquarius ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 27.08.2008
Ort: Bochum
Beiträge: 83
Boot: Freedom 220 SL "Windrose"
138 Danke in 77 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
ist ja echt frech - heutzutage ist denen jedes Mittel recht um an die Kohle der anderen zu kommen. Es wurde ja nichts unterschrieben von daher schleunigst alles wieder holen.
Vielleicht solltet ihr in der Zukunft mal öfter einen Blick auf Vadders Kontoauszüge werfen oder am besten das Finanzielle ganz verwalten (obwohl die älteren Herrschaften dann schnell denken, dass sie nichts mehr auf die Reihe kriegen).

Ist oft leichter gesagt als getan. Die älteren Herrschaften lassen sich nicht gern entmündigen und können da ziemlich sauer werden, wenn sie das Gefühl haben, ihre Kinder versuchen, sie zu bevormunden. Manche sind da sehr uneinsichtig und verstehen garnicht mehr den Ernst der Lage.
__________________
Viel Grüße aus'm Ruhrpott

Urlaub- mein absolutes Lieblingslaub!
___________________________

Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 11.03.2009, 11:04
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.827
Boot: Rinker Fiesta Vee 242
3.822 Danke in 1.697 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Aquarius Beitrag anzeigen
Würde mich auch interessieren, und einig andere wahrscheinlich auch.
Der Prophet gilt im eigenen Lande nichts
Ich habe doch geschrieben, wie es ist.
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 11.03.2009, 11:11
Benutzerbild von Gidel
Gidel Gidel ist offline
Captain
 
Registriert seit: 15.05.2007
Ort: Raum Aachen
Beiträge: 536
Boot: Quicksilver 530 XS HD
686 Danke in 392 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
ist ja echt frech - heutzutage ist denen jedes Mittel recht um an die Kohle der anderen zu kommen. Es wurde ja nichts unterschrieben von daher schleunigst alles wieder holen.
Vielleicht solltet ihr in der Zukunft mal öfter einen Blick auf Vadders Kontoauszüge werfen oder am besten das Finanzielle ganz verwalten (obwohl die älteren Herrschaften dann schnell denken, dass sie nichts mehr auf die Reihe kriegen).
Verträge können in Deutschland schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln rechtskräftig geschlossen werden. Das gilt bis auf wenige Ausnahmen (Hauskauf) für alle Bereiche. Das ist also hier das Problem.

Die Frage ist nur, ob "Unternehmer" die sich im Klaren darüber sind daß sie die Leute ausnehmen, wirklich einen Rechtsweg bestreiten werden...

Ich drücke jedenfalls die Daumen für einen glücklichen Ausgang.
__________________
Grüße, Guido
-----------------------------------------------------

Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt,
um das Leben zu gewinnen,
und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 11.03.2009, 11:18
TomHH
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Moin,

i.d.R. werden diese Konten auf die gebucht wird meistens nur als Durchlaufkonto genutzt. Eine Rückbuchung wird zu 99 % ins Leere laufen und mangels Deckung nicht durchgeführt werden können.

Das ist leider das System....
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 11.03.2009, 11:40
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.06.2007
Ort: 24768 Rendsburg
Beiträge: 691
Boot: LM 27 und Avon Redcrest
Rufzeichen oder MMSI: df 9231
2.172 Danke in 1.025 Beiträgen
Standard

Das Geschäftsmodell "Ausplündern von Senioren" spielt offenbar eine sehr große Rolle in der deutschen Wirtschaft. Drei Beispiele meines Bekanntenkreises aus den letzten Wochen:
- Computerfachmann wegen leichten Bedienungsfehlers (unbewußte Änderung an der Software) ins Haus gerufen - Hardware für vierstelligen Betrag ausgetauscht.
- Wiederholte Hausbesuche durch Bankvorsteher mit Blumenstrauß - Kauf von inzwischen wertlosen Papieren für sechsstelligen Betrag.
- Austausch älteren, aber tadellosen Gebrauchtwagens gegen Jahreswagen beim Mercedeshändler - fünfstellig teurer als nach objektiven Schätzwerten.

Eine Lösung sehe ich nicht. Die Entmündiung ohne Kränkung muß wohl noch erfunden werden. Und davon leben offenbar hundertausende von Ganoven.

sea u in denmark
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 86



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.