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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wann sind die Heizkosten "amtlich"
Zur Einleitung:
Unsere Ex-Vermieterin hat jährlich die Heizkosten selber abgelesen und dann eine Abrechnung erstellt. Die Messung der Heizkosten erfolgte im Verteiler im Keller je nach Wohnung. Auch die Wärmemengenzähler hat sie , bzw. ihr Ehemann nach Belieben aus und eingebaut und auch verplompt. Weder wurden wir über die abgelesenen Zählerstände noch über die Wechsel der Zähler informiert. Die Abrechnung erfolgte über eine einfache Exceltabelle. Vor vier Jahren bekamen nur wir einen neuen Zähler, der sich schon optisch von denen der anderen Wohnungen unterschied. Ab da explodierten unsere Heizkosten. Frage: Gibt es Richtlinien nach denen Heizkosten erfasst werden müssen. In der vorherigen Wohnung wurden die Zähler an den Heizkörpern von einer extra dafür bestellten Fachfirma abgelesen, das Ableseergebnis wurde von uns unterzeichnet und diese Firma hat dann die Abrechnung erstellt. |
#2
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Google mal nach "Heizkostenverordnung", da ist eigentlich alles geregelt.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#3
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Zitat:
Ja, war soweit ganz aufschlussreich allerdings ist hier nicht geregelt, wer ablesen darf und in welcher Form. |
#4
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Zitat:
wieso, du kontrollierst was die Dame abliest und alles ist schick ... lass dir ne Ableseprotokoll geben ... fertig.
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#5
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Ablesen kann jeder, sogar du selbst und die Werte dann dem Vermieter oder der Ablesefirma schriftlich mitteilen.
Normalerweise kommt ein Mitarbeiter der Firma, die die Abrechnung macht in deinem Fall auch der Vermieter. Die Werte werden aufgeschrieben, vom Ableser und dem Mieter unterschrieben und du bekommst einen Durchschlag davon. Dadurch kann man nachvollziehen wieviel verbraucht wurde. Bei mir war das so, dass ein Zähler defekt war, der Verbrauch des Zählers wurde dann nach dem Vorjahresverbrauch berechnet. Der Zähler wurde ausgewechselt, der aktuelle Stand aufgeschrieben und ich erhielt wieder eine Kopie. Dadurch hat alles seine Richtigkeit. Der Vermieter muss dir auch die Nebenkostenabrechnung erklären und du hast ein Einsichtsrecht in sämtliche Rechnungen (Ölpreis, getankte Menge oder Gaspreis und Hausverbrauch, Hausmeisterkosten etc.). Wird dir diese Einsicht verweigert, würde ich mir einen Anwalt nehmen. Wenn du im Mieterbund bist, gehe zu denen. Wenn nicht, hoffe ich dass du eine Rechtschutzversicherung hast. Denn dann hat das wie wir auf schwäbisch sagen: "A Gschmäckle" d.h. irgendwie geht es vielleicht doch nicht mit rechten Dingen zu, was mir nach deiner obigen Schilderung, sehr wahrscheinlich vorkommt. Liebe Grüße Andrea
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Liebe Grüße Andrea |
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