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#1
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Berlin - Rechte, PS, ohne Führerschein, .. ?
Guten Tag liebe Leute,
da ich absolut begeistert im Ausland über Monate hobby- und amateurmäßig Skippern durfte, wollte ich mich nun in Berlin auch vom Lande zu Wasser begeben können. Da fing es aber schon direkt an mit den Problemen, da ich mich ohne grundlegenden Informationen nicht in Gefahr begeben möchte (oder auch andere!). Die Idee war zunächst ein stabiles Schlauchboot (um die 4m Länge) und das Betreiben durch einen Benzinmotor. Doch da schon das Problem: Das Befahren der Gewässer ist nun bis 15 PS erlaubt ohne Führerschein? Dann jedoch steht, nicht überall dürfe man mit 15 PS fahren, zumindest nur in eine Richtung - oder müsse UKW Funk besitzen zur Kommunikation? Ich könnte mir ebenfalls ein Aluboot besorgen, jedoch ohne Kenntnis über PS oder befahrbare Strecken gestaltet sich das sehr schwierig... Tagelange Recherche haben eigentlich nur noch mehr Fragen aufgeworfen. Wie ist das nun, darf ich / darf ich nicht? Wo, wann, womit - und - woran erkenne ich das? Ich wäre wirklich sehr sehr dankbar über jegliche Aufklärung und der Person, der sich die Mühe macht und sich die Zeit nimmt es hier zu erläutern. Es scheint fast so, als solle das alles ein Geheimnis bleiben, damit sich nicht mehr Leute an die Sache ran trauen. Ich danke schon einmal und hoffe, dass ich auch im richtigen Thread bin. Mit besten Grüßen, Euer Bulli |
#2
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15 PS darfst Du ohne Führerschein. (Es gibt Ausnahmen, z.B. Rhein)
In Berlin City teilw. nur mit Funk. Ob Schlauchboot oder Alu ist egal. Was Du mit den Richtungsunterschieden beschreibst hat mit der Geschwindigkeit zu tun. Die 15 PS darfst Du nicht einfach voll ausfahren. Du mußt Dich vorher über das jew. Gewässer informieren. Es soll kein Geheimnis bleiben, ganz im Gegenteil, das Limit wurde von 5 auf 15 PS angehoben. Aber führerscheinfrei fahren entbindet Dich nicht von den Pflichten eines Skippers, nämlich u.A. sich über das Gewässer zu informieren, die allg. Sorgfaltspflicht, die Regeln einzuhalten etc. Was speziell die Gewässer in und um Berlin betrifft wird sich noch die entsprechende Fraktion zu Wort melden, die kennen sich super aus.
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Gruß Andreas
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#3
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Aaaaalso:
Generell gilt, dass ab einem Alter von 16 Jahren ein Sportboot bis 15 PS auf schiffbaren Wasserstraßen geführt werden darf. Aber es gibt lokale Einschränkungen, die teilweise nichts mit der 15 PS-Grenze zu tun haben, sondern für alle anderen auch gelten. In Berlin darf zwischen Oberbaumbrücke in Friedrichshain und Kanzlerbrücke im Tiergarten ohne Sportbootführerschein überhaupt nicht gefahren werden, egal wieviele PS das Boot hat. Wobei dort unter 5 PS bzw. nicht motorisierte Fahrzeuge erst gar nicht fahren dürfen. Und wenn Du bzw. das Boot kein Sprechfunk hast, fängt die Sperrzone schon an der Lessingbrücke (Tiergarten) an, zumindest von April bis Oktober, von 10:30 Uhr bis 19 Uhr. Im Landwehrkanal darf nur dann in beide Richtungen gefahren werden, wenn das Boot maximal 5 PS hat. Oberhalb dieser nur von Ost nach West (beachte aber, dass die Schleusen im Landwehrkanal erst um 11:15 Uhr öffnen). Außerhalb Berlins fällt mir nur ein, dass auf dem Rhein nur bis 5 PS ohne Führerschein gefahren werden darf (Bodensee weiß ich jetzt wieder nicht) und auf den thüringer Stauseen liegt das Mindestalter bei Betrieb ohne Führerschein bei 18 Jahren statt 16. |
#4
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Wichtig zu erwähnen wäre auch noch dass es in dem Bereich Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt die einzuhalten sind.
Auch noch andere Regeln (Befahrensverbote,...) Da gibt es aber hier im Forum irgendwo ne Karte mit dem gesamten Berliner Raum und den groben Regeln. |
#5
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Zitat:
Leider ist diese nicht korrekt, wie hier diskutiert und erklärt. Eine Liste mit den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten findet man bei ELWIS hier, ansonsten in den §§ 10.04 bis 27.04, zweiter Teil der BinSchStrO: Gruß Lutz P.S. In diesem Beitrag findet man eine von mir nach der BinSchStrO korrigierte Version der WSV Karte
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Nur Tonic ist Ginlos. Geändert von B4-Skipper (18.05.2017 um 09:32 Uhr) Grund: P.S. angefügt |
#6
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Als erste Informationsquelle würde ich das oben schon erwähnte Angebot https://www.elwis.de/Aktuelles/index.html der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nutzen.
Sollten dort keine Informationen zu Gewässern die Du befahren möchtest zu finden sein, handelt es sich wahrscheinlich um Landesgewässer. Informationen dazu bekommst Du dann über die entsprechenden Angebote der jeweiligen Bundesländer. Für das Land Brandenburg unter anderem hier http://www.lbv.brandenburg.de/schifffahrt.htm .
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Gruß Mirko
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#7
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Moin Bulli,
am besten ist, du suchst dir erstmal außerhalb von der Berliner Innenstadtspree eine ruhigere Strecke zum eingewöhnen. Die Innestadtstrecke sind 6-9 km von über 1.000 km fahrbare Gewässer in unserem Revier. Man fährt ja auch nicht mit dem Dreirad (Schlauchboot mit 15 PS) auf die Autobahn. Und wenn das dir hier alles zu kompliziert ist, dann fährst du einfach wieder irgendwo im Ausland... Klaus, der die deutschen Vorschriften zum Bootfahren als liberal ansieht
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#8
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Ich habe hier auf der Seite eines Händlers eine Broschüre gefunden.
Da ist alles erklärt mit dem Führerscheinfrei und auf welchen Gewässern. Mal ein Link dazu: http://www.bluecraft.de/images/Brosch.pdf
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Gruß Jürgen
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#9
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Zitat:
Gruß Roland |
#10
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Gesamter Bodensee, also auch der schweizerische und österreichische Teil?
Was ist mit dem Hochrhein ab Stein am Rhein bis Schaffhausen? |
#11
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Zitat:
Gruß Roland Geändert von seaspray (18.05.2017 um 20:47 Uhr)
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#12
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Außer einem mündlichen Schlag in die Fresse von ner Bulette und einer Ermahnung ...vielleicht mit kleinem Obulus...wenn kein Alk im Spiel ist, von den Blauen...fahr und hab Spaß an der Erkundung vom neuen Revier...
Glück Auf ! Gunar
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#13
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Erst einmal:
Vieeeelen vielen Dank für die ganzen Informationen! Im Leben hätte ich es nicht geschafft so schnell an so viele Quellen ranzukommen Ich habe ja erstmal Links bekommen und werde mich da überall mal einlesen und mich fortbilden - und - sollte es irgendwo wieder haken, werde ich mich wieder an euch wenden! Ich wünsche euch allen eine schöne und unfallfreie Saison Mit besten Grüßen, Euer Bulli |
#14
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Zitat:
Auf seite 17 sind die Erläuteruung zu den Schifffahrtszeichen Anlage 7 teilweise falsch: Überholverboot für alle Fahrzeuge, Überholverboot für Schleppverbände, Begegnungsverbot an Engstellen und Einhalten einer Fahrtrichtung gelten NICHT für Kleinfahrzeuge/ Sportboote, siehe §§ 6.08, 6.11 und 6.12 und die *) **) dazu. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#15
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Mach doch einfach den Führerschein, denn das theoretische Wissen musst du dir eh aneignen. Dann kannst du auch gleich die Prüfung dazu machen. Und wenn du schon etwas gefahren bist, dann ist die praktische Prüfung ein Klax.
Das kostet dich ein Wochenende, einen Tag für die Prüfungen und ca. 300€
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Viele Grüße Uwe |
#16
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Zitat:
Danke dir für die Info =) Es gibt ja aber verschiedene Führerscheine, welche muss ich dann genau machen? Würde mir dann das theoretische Wissen im Vorfeld aneignen und mich irgendwo einschreiben, wo ich preislich und Kompetenz-technisch gut weg komme. Mit besten Grüßen, Dein Bulli |
#17
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Du brauchst den Sportbootführerschein Binnen.
Zitat:
Da seit 2012 ja bis 15 PS führerscheinfrei gefahren werden darf, heißt das doch im Umkehrschluss, unter 15 PS darf dort nicht gefahren werden, auch wenn man einen Führerschein hat, oder mache ich einen Denkfehler? |
#18
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Zitat:
Hätte er einen, hätte ich nur darauf hingewiesen, dass sein Boot mindestens 5 PS haben muss. Er hat ja nach besonderen Regeln in Berlin gefragt. Das reicht nicht. Zwischen Mühlendammschleuse und Lessingbrücke wird außerdem das UKW-Sprechfunkzeugnis UBI gebraucht und das Boot muss entsprechend ausgerüstet sein. Zumindest vom 1. April bis 31. Oktober von 10:30 Uhr bis 19 Uhr. |
#19
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Mir ging es nicht darum, Deine Aussage in Frage zu stellen (die ja vollkommen richtig) sondern auf den Widerspruch in der BinSchStrO hinzuweisen.
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#20
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Hier nochmal für alle (und den Threadstarter natürlich auch).
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#21
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Danke. Da ist die Beschilderung verständlicher als der Verordnungstext.
Aus der Gegenrichtung hatte ich nur dieses wahrgenommen: |
#22
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Zitat:
Der Schilderbaum in meinem Foto an der Oberbaumbrücke ist etwas verwirrend. Er weist zum einen auf die hier sofort beginnende SBF-Pflicht, als auch auf die erst weiter hinten beginnende Funkpflicht hin (wo dann das untere Schild, wie in Deinem Foto, nochmal einzeln steht). |
#23
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Und noch kleiner ist dann der Bereich mit der Meldepflicht ...
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#24
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Zitat:
https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....24/index.html Das lese ich auch so. Auf der SOW (von...bis) ist der Verkehr von Kleinfahrzeugen, die Sportfahrzeuge sind, und ohne Fahrerlaubnis geführt werden dürfen, verboten. Völlig unabhängig davon ob der Schiffsführer eine Fahrerleubnis besitzt, oder nicht.
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Gruß Mirko |
#25
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Genau den meine ich, Mirko. Deckt sich nicht so recht mit der Beschilderung.
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