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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 08.07.2011, 06:08
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Nur wenn Du die dafür erforderliche Einzelfallgenehmigung der zuständigen WSD besitzt. Bisher wurden davon exakt 0 (in Worten: Null) Stück ausgestellt. Vergiss es also.


In der Verordnung steht:

- Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung
Ausbilder an der Küste benötigten vorher SSS/SHS. Jetzt könnte es einfacher werden,
(von Rechts wegen) qualifiziertes Personal zu finden. Günstiger ggf. auch.

Gruß Ralph
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  #52  
Alt 08.07.2011, 06:25
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Entscheidend dabei ist aber die Personenzahl für die das Fahrzeug zugelassen ist, nicht die Zahl der Personen die sich an Bord befinden. 12 Mann dürften etwas knapp sein für einen Flugzeugträger. Das reicht nichtmal für die Maschinenanlage.
Mit der heutigen Technik steuerst Du ein riesiges Kreuzfahrtschiff nur per Joystick und Konsole, wenn Du willst
Mit den riesen Dingern und den technischen Spielereien an Bord kannst Du einfacher manövrieren als ich mit meinem kleinen süßen Sportboot. Eigentlich eine Frechheit, dass ich ausweichen muss (OK, ich kann vielleicht schneller aufstoppen, aber...)
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MIMO
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  #53  
Alt 08.07.2011, 10:11
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Die Sportbootverordnung gilt aber nur für deutsche Schiffe/Boote. Ausländische Sportboote können durchaus andere Zulassungsbedingungen haben, und die darf man mit dem SBF dennoch fahren.
Und bereits genannt: Traditionsschiffe, die auch mit über 12 Personen als Yachten = Sportboote gelten.

Mit der Eingangsfrage hat das alles aber eigentlich wenig zu tun, denn die Definition und Benutzung der Begriffe Schiff und Boot richtet sich ja nicht nach einzelnen gesetzlichen Regelungen in einzelnen Staaten. Das hat rechtliche Konsequenzen, aber zum Glück noch keine für die Sprache.
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  #54  
Alt 08.07.2011, 10:14
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Zitat:
Zitat von almdudi Beitrag anzeigen
Die Sportbootverordnung gilt aber nur für deutsche Schiffe/Boote. Ausländische Sportboote können durchaus andere Zulassungsbedingungen haben, und die darf man mit dem SBF dennoch fahren.
Und bereits genannt: Traditionsschiffe, die auch mit über 12 Personen als Yachten = Sportboote gelten.
Es soll sogar Länder geben, die den Begriff Sportboot gar nicht kennen
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Gruß
MIMO
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  #55  
Alt 08.07.2011, 10:24
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Spaßeshalber mal was reinkopiert was ich z einer ähnlichen Frage geschrieben hatte.
Hilft zwar auch nicht weiter, aber zumindest von der sprachlichen Entwicklung her scheint es keinen Unterschied zwischen Boot und Schiff zu geben:



"Im Grunde ist das wohl willkürlich entstanden und nicht mehr an die ursprünglichen Begriffe gebunden.
Somit kann man wohl durchaus die Dergels als Boot nehmen und alles wo man sich besser drauf bewegen kann als Yacht.
Spaßeshalber mal das was mein Lexikon der Etymologie dazu schreibt.

Sowohl "Boot" als auch "Schiff" z.B. gehen etymologisch auf den Einbaum zurück.
Boot:->Boet, lat. fodio, ich grabe, ausgehöhlter Baumstamm ->Nachen/Schiff.

Schiff :-> skeib-> ausgeschnittener Baumstamm-> Einbaum/Nachen.

Yacht:-> NL Jacht -> mittelniederdeutsch -> jachtschiff -> Jagdschiff -> schnelles Schiff.

Das U-Boot kann auch schnell und sehr groß sein und sprengt an sich schon die Definition.
Die Yacht ist heute unabhängig von der Antriebsart und Größe (relatv, da eine Kajüte vorausgesetzt wird) als Wasserfahrzeug für Freizeitzwecke definiert.

Für mich persönlich sind auch größere Freizeitboote noch Boote. "Yacht" klingt für mich irgendwie so affektiert..aber schließlich ist jede Jeck anders "
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Gruß
Kai
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  #56  
Alt 08.07.2011, 15:36
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Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Moin Vestus,
als Rechtsgrundlage kenne ich die See-Sportbootverordnung (siehe Beitrag 41).
Die See-Sportbootverordnung § 2 Abs. 1 Nr. 1 enthält die Beschränkung auf 12 Personen.

Bedeutet für mich: Sofern ein Wasserfahrzeug für mehr als 12 Personen zugelassen ist,
kann es nicht als Sportboot im Sinne der See-Sportbootverordnung in Betrieb genommen werden.

Was aber ist es dann für ein Wasserfahrzeug? Ein Schiff?

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/seespbootv/__1.html

Die Ausnahmen stehen auch drin, siehe See-Sportbootverordnung § 1 Abs. 4.
Zur besseren Übersicht eine gekürzte Version (vollständiger Text siehe oben):
Als Ausnahmen gelten bei den Ausnahmen trotzdem die §§ 14, 15, 17 und 19 der See-Sportbootverordnung ().

Gruß Ralph
Moin Ralph,

unter 2.1.2 werden Grosse Sportboote angeführt und da ist von den 12 Personen nix mehr zu lesen. Wenn der Gesetzgeber i.d.S. Unklarheiten hätte vermeiden wollen wäre es ein einfaches gewesen auch hier diese Beschränkung einzufügen. So lese ich es und sehe keinen Grund eine Beschränkung aus einem anderen Absatz 1:1 zu übernehmen.
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Gruss Vestus
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  #57  
Alt 08.07.2011, 15:55
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Boot oder Schiff, daß ist von Fall zu Fall recht unterschiedlich zu bewerten:
Beim Gespräch mit der süßen sexy Blondine spricht Mann über seine Segelyacht, am Stammtisch wäre es sicher immer noch ein stattliches Segelschiff, "Du gönnst mir nichtmal die Freude an dem Segelboot" würde Mann sagen wenn das liebe Frauchen meckert wieviel Geld für den Kahn wiedermal draufgegangen ist und dem Finanzbeamten gegenüber ist es nur noch ein ruinöses Kasko oder bestenfalls eine alte Jolle.
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Alexander
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Alt 08.07.2011, 16:00
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin Ralph,

unter 2.1.2 werden Grosse Sportboote angeführt und da ist von den 12 Personen nix mehr zu lesen. Wenn der Gesetzgeber i.d.S. Unklarheiten hätte vermeiden wollen wäre es ein einfaches gewesen auch hier diese Beschränkung einzufügen. So lese ich es und sehe keinen Grund eine Beschränkung aus einem anderen Absatz 1:1 zu übernehmen.
Sportboote
Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind,
2.große Sportboote
Sportboote mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten,


Da wird doch eindeutig nur die Definition von Sportbooten erweitert, dass ist doch hier jetzt ganz klar erkennbar, oder?
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Gruß
MIMO
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  #59  
Alt 08.07.2011, 16:14
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Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
Sportboote
Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind,
2.große Sportboote
Sportboote mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten,


Da wird doch eindeutig nur die Definition von Sportbooten erweitert, dass ist doch hier jetzt ganz klar erkennbar, oder?
Hallo Mimo,

wenn es eindeutig wäre hätte man entweder "Sportboote" und "grosse Sportboote" in einem Absatz zusammengefasst oder die 12er Regelung auch in 2.1.2 übernommen.

Soll es jeder interpretieren wie er es möchte.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (08.07.2011 um 16:23 Uhr)
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  #60  
Alt 08.07.2011, 16:44
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hallo Mimo,

wenn es eindeutig wäre hätte man entweder "Sportboote" und "grosse Sportboote" in einem Absatz zusammengefasst oder die 12er Regelung auch in 2.1.2 übernommen.

Soll es jeder interpretieren wie er es möchte.
Es tut mir leid, aber das ist normale wissenschaftliche schreibweise. Ein großes Sportboot ist doch immernoch ein Sportboot und behält somit auch dessen Eigenschaften. So etwas nennen wir in der Softwareentwicklung Vererbung. Das abgleitete Objekt (hier großes Sportboot) erhält alle Eigenschaften (Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind) des beerbten Objektes (hier Sportboot) und erweitert diese um zusätzliche Eigenschaften (Sportboote mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten). Daraus folgt, dass das große Sportboot folgende Eigenschaften besitzt:

Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind und mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten


Es steht Dir natürlich frei Deine eigene Interpretation zu haben, da ich davon ausgehe, dass Du nie ein Sportboot mit mehr als 12 Personen zulassen möchtest
__________________
Gruß
MIMO
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  #61  
Alt 08.07.2011, 17:46
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Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
Es tut mir leid, aber das ist normale wissenschaftliche schreibweise. Ein großes Sportboot ist doch immernoch ein Sportboot und behält somit auch dessen Eigenschaften. So etwas nennen wir in der Softwareentwicklung Vererbung. Das abgleitete Objekt (hier großes Sportboot) erhält alle Eigenschaften (Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind) des beerbten Objektes (hier Sportboot) und erweitert diese um zusätzliche Eigenschaften (Sportboote mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten). Daraus folgt, dass das große Sportboot folgende Eigenschaften besitzt:

Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind und mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten


Es steht Dir natürlich frei Deine eigene Interpretation zu haben, da ich davon ausgehe, dass Du nie ein Sportboot mit mehr als 12 Personen zulassen möchtest
Wie gesagt, jeder hat seine eigene Meinung. Soweit mir bekannt ist scheren sich Juristen weder um Ableitungen noch um Vererbungen, sondern halten sich an das geschriebene Wort. Ich persönlich schliesse mich dem an.

Schönes Wochenende.
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Gruss Vestus
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  #62  
Alt 08.07.2011, 18:26
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Letzte Wort!

Wünsche auch ein schönes Wochenende, handbreit
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Gruß
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  #63  
Alt 08.07.2011, 19:12
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Wie wäre es mit einer zwar relativen, aber einfachen Definition?

Boot = klein
Schiff = groß

..... vote for a carefree live
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  #64  
Alt 09.07.2011, 22:42
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Jetzt musst du nur noch festlegen, bis wohin "klein" geht und ab wo es "groß" ist.
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  #65  
Alt 10.07.2011, 09:59
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Zitat:
Zitat von williderwattwurm Beitrag anzeigen
Wikipedia ist inzwischen als zuverlässige Quelle anerkannt.
Sogar in Studienarbeiten ist es erlaubt diese zu verwenden.
Aber nur für Abschlüsse an der Universität von Wikipedia, und nur, wenn die Glaskugel nicht zum gewünschten Ergebnis führt.
Ich würde meinen Studenten was flüstern, wenn in der Quellenangabe "Wikipedia" erschiene...
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  #66  
Alt 10.07.2011, 11:09
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Warum glaubt mir eigentlich keiner?

Auf einem Schiff ist der Kapitän der Betriebsstättenleiter. Er delegiert die Fahrt an den Wachhabenden-Nautiker, Technische-Sicherheit und Ladungsverantwortlichkeit an den 1.Ingenieur. Die Betriebsstätte "Schiff" mit dessen Auftrag wird im gerichtlichen Schiffsregister eingetragen.

Der Kapitän eines Bootes hat weder distinguierten 1WO, noch 1. Ing. und ist auch nicht im Register eingetragen.


Das Ganze lässt aber keine Rückschlüsse auf Antriebsleistung oder Raumgröße zu.

z.B.:
Die alte Rainbow Warrior von Greenpeace war trotz ihrer Länge von über 40m als Sportboot zugelassen.


Ein Boot wird also zum Schiff, wenn Betriebspersonal und Auftrag bei Gericht eingetragen wurde.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #67  
Alt 10.07.2011, 12:38
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Moin Jörg,
vielleicht weil es dennoch, im von Dir beschriebenen Prozedere, eine willkürliche Bezeichnung "Schiff" bleibt.
Auch Sportboot können -freiwillig- im Seeschiffahrtsregister eingetragen werden.
Falls du das Seeschiffahtsregister/Binnenregister damit meintest

Poizeiboot-Minensuchboot-U-Boot, dann noch die Retter die zu den Booten noch den Begriff Kreuzer mit hereinbringen -dort eindeutig größenbezogen- bleiben trotz etwaigem offiziell begrifflichem Schiff-Anspruch umgangssprachlich Boote.

Also was Du schreibst klingt plausibel aber die begriffliche Willkür bleibt m.E. bestehen.
Und wie schon umseitig erwähnt, offiziell hin und her, rein sprachlich gibt es keinen Unterschied außer denen die man eben willkürlich für sein Verständnis wählt.
Du weißt doch wo das Wissen endet beginnt der Glaube
__________________
Gruß
Kai
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  #68  
Alt 10.07.2011, 13:20
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
...
Poizeiboot-Minensuchboot-U-Boot, dann noch die Retter die zu den Booten noch den Begriff Kreuzer mit hereinbringen -dort eindeutig größenbezogen- bleiben trotz etwaigem offiziell begrifflichem Schiff-Anspruch umgangssprachlich Boote.

...
Dort müssen wir das noch ein bisschen weiter zerlegen.

Bei Booten des Bundes hat der Kapitän keine weitere Disziplinargewalt und darf bloß "Anweisen" oder "Befehlen", bei Schiffen schon. Der Disziplinarvorgesetzte sitzt in der Regel im Flottenkommando.

Das ist wieder unabhängig zu der Größe des Schiffes. Aber es ist natürlich klar, dass erst ab einer bestimmten Raumgröße eine dementsprechende Besatzung zum Tragen kommt.

Der Kapitän eines Schiffes hat Disziplinargewalt und der eines Bootes halt nicht.

Oder sehe ich das verkehrt?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #69  
Alt 10.07.2011, 14:09
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Auf Sportbooten gilt für den Skipper keine Disziplinargewalt, bitte im Link etwas runterscrollen.
Auf Militär...-einheiten ist sie dem Range entsprechend gegeben.

http://www.google.de/url?sa=t&source...-6J0VmeyUMbD9g

Bei Berufern muss sich lt. Heuervertrag dei Crew der Disziplinargewalt des Käpt`n unterordnen.


http://www.wissen.de/wde/generator/w...e=1121722.html


Dennoch glaube ich das Du Dich von der rein rechtlichen Definition Boot/Schiff, zugunsten einer größenmäßigen bpsw., lösen kannst ohne falsch zu liegen.

Ein Schnellboot verfügt durchaus über die geforderten Ränge dennoch bleibt es begrifflich ein Boot.

Ich sehe immer noch zwei Begriffe für ein und denselben Gegenstand, nämlich Boot und Schiff, wobei mit zunehmender Größe derselben wilklkürlich und fließend kleine mit "Boot" und große mit "Schiff" bezeichnet werden. Eine technische Grenze Länge/Größe gibt es nicht-> individuell.

U-Boote waren zu Beginn ihrer Entwicklung auch klein, nur hat sich wohl der Begriff Boot dort gehalten.

Aber es klappt doch, i.d.R. jeder erkennt in einem kleinen Sportboot ein Boot, einen Containerfachter wird sicher niemand den Status Schiff absprechen wollen.

Die Probleme fangen doch erst an wenn Du das ausweitest .Z.B. ein Kutter/Cutter ist eigentlich (!) eine Riggart. Obwohl -meist- Trawler nicht mehr segeln, nennt man sie nach wie vor (Fisch)kutter
Und auch ein kleines Fischerboot ist immer noch ein Kutter, ein dicker Trawler ein Fischschiff..ach nee Fischdampfer, nee auch Quatsch, die laufen ja seit den 50`er 60`ern mit Diesel...usw. etc. pepe.
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Gruß
Kai
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  #70  
Alt 10.07.2011, 15:36
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Der Duden sagt dazu folgenes:

Schiff

Bedeutung:
großes, bauchiges, an beiden Enden meist schmaler werdendes oder spitz zulaufendes Wasserfahrzeug

Herkunft:
mittelhochdeutsch schif, althochdeutsch scif, eigentlich = ausgehöhlter Stamm, Einbaum

Synonyme:
Boot, Dampfer, Dampfschiff, Frachter, Frachtschiff, Wasserfahrzeug; (umgangssprachlich, häufig abwertend) Kahn; (landschaftlich, besonders süddeutsch, südwestdeutsch und schweizerisch) Weidling; (dichterisch veraltend) Kiel


Boot

Bedeutung:
kleines, meist offenes Wasserfahrzeug

Herkunft:
aus dem Niederdeutschen < mittelniederdeutsch bōt < mittelenglisch bot < altenglisch bat, wahrscheinlich verwandt mit beißen und eigentlich = ausgehauener Stamm

Synonyme:
Barke, Kahn, kleines Schiff, Wasserfahrzeug; (österreichisch) Zille; (dichterisch) Nachen; (dichterisch veraltend) Kiel; (mitteldeutsch, westmitteldeutsch) Schelch; (süddeutsch) Nauen
__________________
Gruß
MIMO
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  #71  
Alt 10.07.2011, 18:55
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Auf Sportbooten gilt für den Skipper keine Disziplinargewalt, bitte im Link etwas runterscrollen.
Auf Militär...-einheiten ist sie dem Range entsprechend gegeben.
....

Die Frage lautete: "Unterschied Boot zum Schiff"?
Wieso jetzt Sportboot und Skipper?
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  #72  
Alt 10.07.2011, 18:58
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Auf Sportboot kam ich jetzt wegen der möglichen Eintragung ins Register.
__________________
Gruß
Kai
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  #73  
Alt 11.07.2011, 08:35
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...
Der Kapitän eines Schiffes hat Disziplinargewalt und der eines Bootes halt nicht.
...
Solange die Beute stimmte, ging auch früher die Kommandogewalt vom Schiffsührer aus.
Alles andere war Meuterei, Betriebsrat gab es noch nicht. Gelgentliche Abweichungen von
diesem Schema gibt es mitunter heute noch, sollten aber die Ausnahme bleiben.

Fazit: Schiffsführer bleibt Schiffsführer, egal ob Schiff oder Boot.

Gruß Ralph
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  #74  
Alt 11.07.2011, 09:07
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Wenn man es am Register festmachen will: in Berlin wird für ein Boot mit mehr als 10m³ eine Eintragung ins Binnenschiffsregister verlangt. Aber wird es dadurch automatisch zum Schiff?
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  #75  
Alt 12.07.2011, 08:01
marc07 marc07 ist offline
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http://www.wer-weiss-was.de/theme103...le2610555.html

beim vorletzten beitrag (mit quellenangabe) handelt es sich um die beste defintion finde ich... was meint ihr?
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