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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 06.07.2011, 06:27
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Zitat:
Zitat von Micha° Beitrag anzeigen
Stimmt ja sicherlich, Jörg.

Nur, wie hat man das auseinandergehalten, bevor es die Schiffregisterordnung gab?

Du meinst, zur Zeiten der Hanse gab es schon Wassersport oder ähnliches in Bootsform?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #27  
Alt 06.07.2011, 06:46
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Zitat:
Zitat von marc07 Beitrag anzeigen
..........der grundlegende Unterschied zwischen einem Boot und einem Schiff?........
Das ist ganz einfach:

Mit Schiffen wird Geld verdient,
mit Booten wird es ausgegeben.

__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #28  
Alt 06.07.2011, 06:52
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Einer von vielen Unterschieden:

Von 'nem Schiff kannst nicht booten,
dagegen von 'nem Boot gut schiffen.
__________________
Gruß Lars
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  #29  
Alt 06.07.2011, 07:01
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Boot, Yacht (oder Jacht), Schiff
Zitat:
...
Traditionsschiffe mit einer Rumpflänge unter 15 Meter und nicht mehr als 25 Personen an Bord gelten als Yachten
...
Quelle: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...V/1/index.html

Gruß Ralph
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  #30  
Alt 06.07.2011, 07:05
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Zitat:
Zitat von williderwattwurm Beitrag anzeigen
Wikipedia ist inzwischen als zuverlässige Quelle anerkannt.
Sogar in Studienarbeiten ist es erlaubt diese zu verwenden.
Also bei uns nicht
__________________
Gruß
MIMO
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  #31  
Alt 06.07.2011, 07:14
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

Du irrst, Binnen darfst Du nur zu Freizeit- Sport- und Erhohlungszwecken fahren.

Buten mit SBF-See, SKS, SSS oder SHS kannst Du auch gewerbsmässig fahren, max. 12 Personen, egal ob 15 m, 50 m oder 300 m Schiffslänge.

Das Fahrgebiet wird durch den Schein begrenzt (und einigen anderen Sachen wie Abnahme durch Berufsgenossenschaft-Verkehr, Funk etc.)

Ein Sportboot kann auch für > 100 Personen zugelassen werden, kommt aber in der Praxis selten vor, ausser man heisst Abramovic oder so ähnlich.

??????????????????????????
an diesem Postings erscheint mir alles falsch. einschlie0lich der Begrüßung nach 17:00 Uhr.
Überdenke es doch nochmal. Hier lesen unwissende mit, die evtl. deine Unwissenheit übernehmen.
__________________
Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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  #32  
Alt 06.07.2011, 14:15
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williderwattwurm williderwattwurm ist offline
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Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
Also bei uns nicht

Man gibt ja nie eine Quelle und sagt, dass diese stimmt.
So sollte es nicht verstanden werden, aber als Nachschlagewerk um sich einen Überblick zu verschaffen und das erlesene dann im nachhinein zu vertiefen ist es bei uns zulässig.
__________________
Mi'm freundlichen Gruß aus'm Rheinland!

Floh
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  #33  
Alt 06.07.2011, 15:11
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Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
??????????????????????????
an diesem Postings erscheint mir alles falsch. einschlie0lich der Begrüßung nach 17:00 Uhr.
Überdenke es doch nochmal. Hier lesen unwissende mit, die evtl. deine Unwissenheit übernehmen.
Schönen Nachmittag Michael,

vielleicht kannst Du uns ja mal aufklären was daran falsch ist.
Danach können wir uns gern noch mal über Deine Unwissenheit unterhalten.
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (06.07.2011 um 15:38 Uhr)
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  #34  
Alt 06.07.2011, 17:01
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Schönen Nachmittag Michael,

vielleicht kannst Du uns ja mal aufklären was daran falsch ist.
Danach können wir uns gern noch mal über Deine Unwissenheit unterhalten.
Gerne Vestus.
Binnen darf ich zu jedem Zweck außer dem Erwerbsmäßigen fahren.
Buten, wie du es nennst darf ich zum Teil mit den von dir genannten, nicht gewerbsmäßig fahren.
Welcher der von dir genannten Scheine wird dann durch eine Berufsgenossenschaftsabnahme auf das Fahrtgebiet beschränkt????
Und zu guter letzt bin ich mir sicher das Abramovic seine Schiffe nicht als Sportboot zugelassen hat und schon gar nicht als solche zugelassen bekommt.
Mir scheint du bringst einwenig die Berufsschifffahrt und unseren Teil durcheinander.
Aber ich bin bereit für neue Sachen. Also nichts für ungut.

Gruß Michael
__________________
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Geändert von Mallorca Michael (06.07.2011 um 17:31 Uhr)
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  #35  
Alt 06.07.2011, 17:33
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Schönen Spätnachmittag Michael,

ich empfehle zur Lektüre die See-Sportbootverordnung.

Zum Einlesen Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Abschnitt 4: Gewerbsmässige Nutzung von Sportbooten, jeweils mit Unterkapiteln.

Buten = seewärts

Viel Spass (auch nix für ungut)

P.S.: Wenn Du was über Längenbeschränkung oder Personenbeschränkung (ausser gewerblich) gefunden hast, her damit.
__________________
Gruss Vestus
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  #36  
Alt 06.07.2011, 17:40
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Standard Schön, wenn es so einfach wäre ...

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

Du irrst, Binnen darfst Du nur zu Freizeit- Sport- und Erhohlungszwecken fahren.

Buten mit SBF-See, SKS, SSS oder SHS kannst Du auch gewerbsmässig fahren, max. 12 Personen, egal ob 15 m, 50 m oder 300 m Schiffslänge.

Das Fahrgebiet wird durch den Schein begrenzt (und einigen anderen Sachen wie Abnahme durch Berufsgenossenschaft-Verkehr, Funk etc.)


Ein Sportboot kann auch für > 100 Personen zugelassen werden, kommt aber in der Praxis selten vor, ausser man heisst Abramovic oder so ähnlich.
Moin,
im Sinne welcher Verordung/en gilt diese Kombination von Aussagen denn?
  • Sportbootführerscheinverordnung-See
  • Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich
  • Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen
  • ...


Gruß Ralph
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  #37  
Alt 06.07.2011, 17:56
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Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Moin,
im Sinne welcher Verordung/en gilt diese Kombination von Aussagen denn?
  • Sportbootführerscheinverordnung-See
  • Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich
  • Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen
  • ...


Gruß Ralph
Punkt zwei ist richtig
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Gruss Vestus
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  #38  
Alt 06.07.2011, 20:25
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Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
Buten, wie du es nennst ...
Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
... alles falsch. einschlie0lich der Begrüßung nach 17:00 Uhr ...
Moin Michael,

eigentlich ist es nicht so wichtig, aber Du schreibst ja, dass man nichts Falsches stehen lassen soll und Du auch gerne dazu lernst. Dass ich Dich um diese Uhrzeit mit "Moin" grüße, ist nicht falsch, denn es gibt zwei verschiedene Moin: Ein Rheinisches und ein Norddeutsches. Der Rheinländer sagt es als Kurzform von "Juten Morjen" und es bedeutet für ihn auch nur "Guten Morgen". Der Norddeutsche benutzt es als Kurzform von "Moien Dag" und das ist Niederdeutsch und heißt "Schönen Tag", kann also von morgens bis abends verwendet werden. Wenn Dich also nach 17.00 Uhr jemand mit "Moin" grüßt, dann muss das nicht unbedingt ein Rheinländer sein, der sich in der Uhrzeit geirrt hat. Es kann auch ein Norddeutscher sein, der sich nicht in der Uhrzeit geirrt hat.

"Buten" ist auch ein niederdeutsches Wort und es heißt "draußen". Es ist das Gegenteil von "binnen", was auch ein niederdeutsches Wort ist und "drinnen" heißt. Anders als "binnen" hat es "buten" nur noch nicht ins Hochdeutsche geschafft, was vielleicht daran liegt, dass die Butenschifffahrt anders bezeichnet wird.

Moien Dag
Kurt
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  #39  
Alt 06.07.2011, 20:33
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Moin Kurt!

Ich kringel mich, wenn ich "Bootsfremden" erklären muß, watt moin moin bedeuten soll.

Die "bekloppte" Antwort kennst Du vielleicht auch: "äh, wie, gerade aufgestanden..."

Wie dem auch sei; ich habe mich mal vor fünf Jahren auch daran orientiert, an welcher Schleuse ich mit "Tach" begrüsst wurde, um nachzufragen, ab wann ich denn wieder "Moin" hören dürfte.

Das halte ich noch immer so: schnell durch, wo "Moin" nicht verstanden wird, dann rauf oder runter, wo man's wieder kennt.
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Gruß, Micha.
"Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot)
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  #40  
Alt 06.07.2011, 22:06
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

Du irrst, Binnen darfst Du nur zu Freizeit- Sport- und Erhohlungszwecken fahren.

Buten mit SBF-See, SKS, SSS oder SHS kannst Du auch gewerbsmässig fahren, max. 12 Personen, egal ob 15 m, 50 m oder 300 m Schiffslänge.

Gewerbsmäßige Nutzung von Sportbooten



Seit dem 15. Mai 2010 gilt laut der See-Sportbootverordnung bei Sportbooten bis zu 15 Metern Länge folgendes:
  • Bei der gewerblichen Nutzung eines Sportbootes mit einem Abstand von bis zu 300 Meter vom Ufer ist der Sportbootführerschein See (SBF See) erforderlich.
  • Bei einer gewerblichen Nutzung eines Sportbootes in einem Bereich von 12 Seemeilen von der Küste ist der Sportküstenschifferschein (SKS) erforderlich.
  • Bei einer gewerblichen Nutzung eines Sportbootes im Bereich von 30 Seemeilen und auf allen Randmeeren ist der Sportseeschifferschein (SSS) erforderlich.
  • Bei einer gewerblichen Nutzung von Sportbooten auf weltweiter Fahrt ist der Sporthochseeschifferschein (SHS) erforderlich.
Zitat:
Das Fahrgebiet wird durch den Schein begrenzt (und einigen anderen Sachen wie Abnahme durch Berufsgenossenschaft-Verkehr, Funk etc.)

Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt.

Zitat:
Ein Sportboot kann auch für > 100 Personen zugelassen werden, kommt aber in der Praxis selten vor, ausser man heisst Abramovic oder so ähnlich.

Wenn du ein Sportboot nennen kannst welches für über 100 Personen zugelassen ist, dann ziehe ich mal den Hut.
Traditionsschiffe mag was anderes sein, aber auch nicht für über 100 Personen.

Im Grunde ging es aber doch um die Frage: Wann ist ein Schiff ein Schiff und wann ein Boot.

Dafür konnte ich aber lernen das man mit SBF-See in 300 Meter Küstennähe gewerblich fahren darf. Das sind dann wohl die Boote die Bananen ziehen oder Fallschirme. Oder???

Gruß Michael
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  #41  
Alt 07.07.2011, 07:03
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Moin,
sprachlich hat mich der Trööt schon richtig nach vorne gebracht .

Zur Frage mit der Personenzahl auf Sportbooten ...

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Punkt zwei ist richtig

Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV)

= Max. 12 Personen

Zitat:
§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieser Verordnung sind
1. Sportboote
Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind,
2. große Sportboote
Sportboote mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten,
...
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/seespbootv/

Max. Anzahl Personen hat m. E. laut See-Sportbootverordnung auch nix mit der Größe zu tun, denn selbst große Sportboote sind Sportboote.
Auch der Verweis (siehe $1) auf die Schiffssicherheitsverordnung bzw. dem Schiffssicherheitsgesetz bringt da nichts Abweichendes.

Freundlicherweise gibt es z.B. in der KVR nicht Boote und Schiffe, sondern Fahrzeuge .

Gruß Ralph
(Hummel Hummel ... )
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  #42  
Alt 07.07.2011, 14:01
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Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
Wenn du ein Sportboot nennen kannst welches für über 100 Personen zugelassen ist, dann ziehe ich mal den Hut.
Traditionsschiffe mag was anderes sein, aber auch nicht für über 100 Personen.


Gruß Michael
Nur mal so zum Beispiel: das 47 Meter lange Minensuchboot, welches im Hafen von Stralsund gesunken war und unlängst gehoben wurde, war als Sportboot zugelassen.

http://www.ostsee-zeitung.de/ozdigit...ews&id=2663973
__________________
Gruss Vestus
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  #43  
Alt 07.07.2011, 17:17
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Nur mal so zum Beispiel: das 47 Meter lange Minensuchboot, welches im Hafen von Stralsund gesunken war und unlängst gehoben wurde, war als Sportboot zugelassen.

http://www.ostsee-zeitung.de/ozdigit...ews&id=2663973
Moin Vestus,
für max. 12 Leute . Wäre doch mal interessant zu wissen. Bislang habe ich
keine Ausnahme kennengelernt. Alles größere was ich selbst gefahren habe
war als Traditionsschiff deklariert.

Gruß Ralph
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  #44  
Alt 07.07.2011, 17:59
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Moin Vestus,
für max. 12 Leute . Wäre doch mal interessant zu wissen. Bislang habe ich
keine Ausnahme kennengelernt. Alles größere was ich selbst gefahren habe
war als Traditionsschiff deklariert.

Gruß Ralph
Moin,

ich suche und suche und kann leider nichts finden wo auf Sportbooten im privaten Bereich eine 12er Begrenzung sein soll.

Wiki schreibt dazu: Länge, Verdrängung, Motorisierung und Größe der Crew spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist der Sport- und Freizeitzweck. Und so kenne ich es eigentlich auch.

Hast Du eine andere Quelle?
__________________
Gruss Vestus
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  #45  
Alt 07.07.2011, 19:59
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Das Zodiac 750 Pro ist in Kategorie C für 16 Personen zugelassen: http://www.zodiacmarine.de/boot/77/pro-750 . Nur als Beispiel. Es gibt aber auch Schlauchboote, die für 18 oder 20 Personen zugelassen sind. Kann man ganz normal mit dem SBF fahren, wenn es zu Sportzwecken benutzt wird.

Gruß
Kurt
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  #46  
Alt 07.07.2011, 20:58
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Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
Dafür konnte ich aber lernen das man mit SBF-See in 300 Meter Küstennähe gewerblich fahren darf.
Nur wenn Du die dafür erforderliche Einzelfallgenehmigung der zuständigen WSD besitzt. Bisher wurden davon exakt 0 (in Worten: Null) Stück ausgestellt. Vergiss es also.


In der Verordnung steht:

- Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung
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  #47  
Alt 07.07.2011, 22:40
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

ich suche und suche und kann leider nichts finden wo auf Sportbooten im privaten Bereich eine 12er Begrenzung sein soll.

Wiki schreibt dazu: Länge, Verdrängung, Motorisierung und Größe der Crew spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist der Sport- und Freizeitzweck. Und so kenne ich es eigentlich auch.

Hast Du eine andere Quelle?
Das mag daran liegen das die Schiffe einfach nur für 12 Leute zugelassen werden. So erübrigt sich dann alles andere.

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Das Zodiac 750 Pro ist in Kategorie C für 16 Personen zugelassen: http://www.zodiacmarine.de/boot/77/pro-750 . Nur als Beispiel. Es gibt aber auch Schlauchboote, die für 18 oder 20 Personen zugelassen sind. Kann man ganz normal mit dem SBF fahren, wenn es zu Sportzwecken benutzt wird.

Gruß
Kurt
Auch richtig. Das sind dann aber die Umbauten zum Wassertaxi mit nebeneinander liegenden Jockeybänken. Die werden dann aber wieder alles gewerbsmäßig genutzt.

Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Nur wenn Du die dafür erforderliche Einzelfallgenehmigung der zuständigen WSD besitzt. Bisher wurden davon exakt 0 (in Worten: Null) Stück ausgestellt. Vergiss es also.


In der Verordnung steht:

- Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung
Man könnte aber theoretisch. Das dann wieder eine weitere Behörde nicht mitspielt steht ja auf einen anderen Blatt.
Ich aber habe es nicht gewusst.
So hatte das wieder mal etwas gutes für mich.
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Geändert von Mallorca Michael (07.07.2011 um 22:47 Uhr)
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  #48  
Alt 08.07.2011, 05:40
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mimo mimo ist offline
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So, um die Frage jetzt endgültig zu klären hab ich mir mal die Mühe gemacht und Gesetze durchsucht:

Hier kommt die Auflösung:

Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV)


http://bundesrecht.juris.de/seespboo...2BJNG000200000

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieser Verordnung sind 1.Sportboote
Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind,
2.große Sportboote
Sportboote mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten,
3.kleine Sportboote
Sportboote, die für Fahrten binnenwärts der Basislinie (andere Gewässer) oder in Strandnähe geeignet und bestimmt sind, insbesondere offene Segel-, Motor-, Ruder-, Falt-, Schlauch- und Wassertretboote,
4.Wassermotorräder
Wasserfahrzeuge mit weniger als vier Meter Länge, die einen Verbrennungsmotor mit Strahlpumpenantrieb als Hauptantriebsquelle verwenden und die dazu ausgelegt sind, von einer oder mehreren Personen gefahren zu werden, die nicht in, sondern auf dem Rumpf sitzen, stehen oder knien,
5.Vermietung
die gegen Entgelt erfolgende Überlassung eines Sportbootes oder Wassermotorrades zum Gebrauch an laufend wechselnde Mieter ohne Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung und ohne dass der Mieter das Sportboot gewerbsmäßig nutzt,
6.gewerbsmäßige Nutzung
der Einsatz von Sportbooten für die Ausbildung zum Führen von Sportfahrzeugen oder für ähnliche Sport- und Freizeitzwecke, der auf Gewinnerzielung gerichtet ist,
7.anerkannte Klassifikationsgesellschaft
eine nach Artikel 2 Buchstabe e und f und Artikel 4 der Richtlinie 94/57/EG des Rates vom 22. November 1994 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und Schiffsbesichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden (ABl. EG Nr. L 319 S. 20) in der jeweils geltenden Fassung anerkannte Klassifikationsgesellschaft.

(2) Für die Begriffe „Küstengewässer“, „küstennahe Seegewässer” und „weltweite Fahrt” ist § 1 Absatz 2 der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 7. April 2010 (BGBl. I S. 399) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Fazit:
Im Seebereich dürfen Flugzeugträger als Sportboot zugelassen werden, wenn die höchstzulässige Personenzahl auf max. 12 begrenzt ist
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Gruß
MIMO
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  #49  
Alt 08.07.2011, 05:54
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Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen

Fazit:
Im Seebereich dürfen Flugzeugträger als Sportboot zugelassen werden, wenn die höchstzulässige Personenzahl auf max. 12 begrenzt ist
Entscheidend dabei ist aber die Personenzahl für die das Fahrzeug zugelassen ist, nicht die Zahl der Personen die sich an Bord befinden. 12 Mann dürften etwas knapp sein für einen Flugzeugträger. Das reicht nichtmal für die Maschinenanlage.
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  #50  
Alt 08.07.2011, 05:56
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Moin,

ich suche und suche und kann leider nichts finden wo auf Sportbooten im privaten Bereich eine 12er Begrenzung sein soll.

Wiki schreibt dazu: Länge, Verdrängung, Motorisierung und Größe der Crew spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist der Sport- und Freizeitzweck. Und so kenne ich es eigentlich auch.

Hast Du eine andere Quelle?
Moin Vestus,
als Rechtsgrundlage kenne ich die See-Sportbootverordnung (siehe Beitrag 41).
Die See-Sportbootverordnung § 2 Abs. 1 Nr. 1 enthält die Beschränkung auf 12 Personen.

Bedeutet für mich: Sofern ein Wasserfahrzeug für mehr als 12 Personen zugelassen ist,
kann es nicht als Sportboot im Sinne der See-Sportbootverordnung in Betrieb genommen werden.

Was aber ist es dann für ein Wasserfahrzeug? Ein Schiff?

Zitat:
§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Sportboote und Wassermotorräder im Bereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen und der seewärts angrenzenden Gewässer des deutschen Küstenmeeres.

(2) Diese Verordnung gilt außerdem für Sportboote, die die Bundesflagge führen und ihren ständigen Liegeplatz im Ausland haben.

(3) Dieser Verordnung unterliegen
1. die Eigentümer der Sportboote oder Wassermotorräder,

2. die Personen, die Sportboote oder Wassermotorräder vermieten (Unternehmer) und deren Gehilfen, wenn diese den Unternehmer selbständig vertreten,

3. die Mieter, Bootsführer und Insassen der Sportboote oder Wassermotorräder.
(4) Diese Verordnung gilt, mit Ausnahme der §§ 14, 15, 17 und 19, nicht für Sportboote, die mit Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung gegen Entgelt überlassen werden und der Schiffssicherheitsverordnung vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 3013, 3023), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. August 2001 (BGBl. I S. 2276), in der jeweils geltenden Fassung unterliegen.

(5) Die für Sportboote geltenden Vorschriften der §§ 2, 5 Abs. 3, §§ 6, 8 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 Nr. 2a und 3 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt B Nr. II.8 der Schiffssicherheitsverordnung über die Selbstkontrolle, die besonderen Regelungen bei internationalem schiffsbezogenen Sicherheitsstandard, den Sicherheitsstandard in besonderen Fällen und die Überwachung von Funkstellen sowie Verhaltenspflichten bleiben unberührt.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/seespbootv/__1.html

Die Ausnahmen stehen auch drin, siehe See-Sportbootverordnung § 1 Abs. 4.
Zur besseren Übersicht eine gekürzte Version (vollständiger Text siehe oben):
Zitat:
(4) Diese Verordnung gilt ... nicht für Sportboote, die mit Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung gegen Entgelt überlassen werden und der Schiffssicherheitsverordnung ... unterliegen.
Als Ausnahmen gelten bei den Ausnahmen trotzdem die §§ 14, 15, 17 und 19 der See-Sportbootverordnung ().

Gruß Ralph
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