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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Begriffsbestimmung Kleinfahrzeug und gesperrte Wasserfläche
Moin zusammen,
bisher habe ich mir nur fleißig Antworten in diesem Forum zusammengesucht. Heute habe ich mich aber registriert, da ich eine Frage habe, dessen Antwort ich so nicht gefunden habe. Ich habe ein Festrumpfboot 2,2m lang, 1,3m breit und wahlweise einen 1,7 kW Benzinmotor oder einen 70 lbs Elektromotor (an der Batterie messe ich bis zu 0,75 kW). Nach meiner Auffassung gelte ich damit nicht mal als Kleinfahrzeug. KlFzKV-BinSch § 1 Begriffsbestimmungen 2: Kleinfahrzeuge Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen: [...] f. Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW beträgt Nach meiner Lesart als Laie bin ich damit weder Fahrzeug noch Kleinfahrzeug. Wie ein Kajak ohne Motor. Wenn ich jetzt auf folgendes Schild treffe: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...e-07-node.html A.1a Gesperrte Wasserflächen; jedoch für ein Kleinfahrzeug ohne Antriebsmaschine befahrbar. (§ 6.22 Nummer 2) Wenn ich jetzt nicht mal ein Kleinfahrzeug bin, kann ich mit beiden meiner Motoren doch da reinfahren, oder? Schöne Grüße MoDDa4711 |
#2
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Hoi,
in der von Dir zitierten VO geht es um die Kennzeichnung von Fahrzeugen. Du bist also von der Kennzeichnungspflicht befreit. Die Definiton Kleinfahrzeug findest Du in der Binnenschifffahrtsstrassenordnung. Wenn Du dort nachliest wirst Du feststellen, dass du sehr wohl ein als Kleinfahrzeug bist. Gruß, Rainer |
#3
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Moin,
ich hatte den leisen Verdacht, dass sich Definitionen desselben Wortes in verschiedenen Gesetzen unterscheiden. Deutschland, mein Herz in Flammen. Wäre ja auch zu schön gewesen. Vielen Dank für die Bestätigung! Gruß MoDDa4711 |
#4
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Du vergleichst Äpfel mit Birnen
Wenn Du ein "Schild" aus der BinSchStrO deuten möchtest, dann musst Du auch in die Begriffsbestimmungen der BinSchStrO nachlesen und nicht in den Begriffsbestimmungen der KlFzKV-BinSch. Also BinSchStrO § 1.01 Punkt 14. Da steht nichts von Antriebsleistung und Mindestlänge, also bist Du nach BinSchStrO ein Kleinfahrzeug und darfst da wo das Zeichen A.1a steht NICHT Fahren. Im Sinne der KlFzKV-BinSch bist Du jedoch kein Kleinfahrzeug und brauchst deshalb kein Kennzeichen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#5
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Zitat:
du hast aber trotzdem eine Antriebsmaschine und darfst daher dort nicht reinfahren... nur Rudern... |
#6
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Nach deiner eigenen Logikk, Nein! Du darfst nicht durchfahren.
Oben erörtert, du bist kein Kleinfahrzeug. Das Schild „gesperrt außer für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine“ sagt du bist kein Kleinfahrzeug, also darfst du da nicht reinfahren. Du hast eine Antriebmaschine (wenn auch nur geringe Leistung, es ist eine Antriebmaschine), also,darfst du da nicht reinfahren. So wäre jedenfalls meine lesart. Dieser Logik folgend dürftest du aber auch nicht unter Muskelkraftantrieb reinfahren, da du kein Kleinfahrzeug bist. Dies erscheint aber schon recht unsinnig. Edit, gearde gelesen dass sich das auf die Kennzeichnungspflicht bezieht. Hier die generelle definition von Kleinfahrzeugen gem Binnenschiffartstraßenverordnung(Nr. 14). Dementsprechend darfst du da reinrudern/reinpaddeln. https://www.gesetze-im-internet.de/b...12/__1_01.html Geändert von supernasenbaer (18.06.2021 um 08:20 Uhr)
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#7
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Zitat:
Naja ich weiß nun ja, wie es gemeint ist, mit der Begriffsbestimmung Binnenverordnung ist ja alles geklärt und logisch. |
#8
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Zitat:
Dennoch gelten da Kennzeichnungsregeln. Das Boot ist ja nicht lang genug, hat aber einen Antriebsmaschine. Es muss also einen Namen am Boot haben und eine Plakette mit den Kontaktdaten des Eigners im Boot. Das wird auch gern von der WaschPo kontrolliert.
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Gruß, Jörg! |
#9
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Zitat:
Somit alles geregelt und keine mulmigen Gefühle wenn die WaPo mal vorbeikommt |
#10
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melde es als Kleinfahrzeug beim WSA an... kostet 30€ und du kannst auch mal nen größeren Motor dran machen...
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#11
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Der größere Motor müsste dann aber auch wieder in den Bootsausweis eingetragen werden. Also einfach den 8PSer dranschrauben und los…boot ist ja angemeldet…geht auch nicht.
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#12
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Moin Leute, das Boot ist unter 2,5m und unterliegt somit keiner CE Kennzeichnung... Also gibt es auch keine Angaben zur maximalen Motorisierung. Kann ich das Ding nun einfach mit einem... 6 PS AB registrieren?
Bei Elwis und dem WSA finde ich zu diesem Spezialfall nichts Gruß |
#13
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Zitat:
Ist doch nicht so schwer. Wenn Du kein Kleinfahrzeug bist darfst Du nicht einfahren. Und mit Motor auch nicht. Einfach lesen was dort steht. Der Rest der von Dir vorgetragenen Argumentation ist Haarspalterei. Die Antworten in einem Forum haben keine rechtsgültige Aussagekraft. Probier es doch mal aus und berichte darüber, sollte es Kontakte zu einer Behörde geben. Ist sicher interessant. |
#14
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Darum ging es schon nicht mehr. Man riet mir das Boot anzumelden. Jedoch habe ich ja ohne CE nicht mal einen Anhaltspunkt, welche Motorisierung man anbringen kann. Heckspiegel ist da. Aber unter 2,5m kein CE.
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#15
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Hoi - normalerweise steht im Boot oder in der dazugehörigen Beschreibung wieviel PS/KW da hinten dran können.
Nur - möchtest Du denn einen anderen Motor dran schrauben. Wenn nein gib doch einfach den an, mit dem Du in der Regel unterwegs bist. Gruß, Rainer |
#16
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Dem WSA ist es (fast) egal was du da dran schraubst. Die Kontrollieren auch nicht ob der Motor für das Boot geeignet ist. Das ist nicht die Zulassungsstelle wie beim Auto (beim Auto wird in der Zulassungsstelle auch die Verkehrstauglichkeit mittels HU-Bescheinigung oder CoC geprüft), sondern eher eine Zuordnung eines Bootes zu einem Besitzer. Den Bootsausweis erhältst du in deinem Fall mit genau den Angaben, die du zum Boot hast.
Du musst natürlich in geeigneter Art nachweisen, dass Boot und Motor dir gehören wenn das WSA danach fragt. Die ganzen Eigenbauten (vor allem DDR-Boote, aber auch weitere) haben auch keine CE Zulassung und ebenso keine Rumpfnummer. Und trotzdem haben sie einen Bootsausweis. Aber dennoch würde ich das Boot nicht anmelden (Edit: und mit maximal 2,21kW / 3PS betreiben). Ansonsten musst du für jeden neuen Motor wieder hinrennen und eine Ummeldung machen. Mein Seepferdchen (Nussschale, Ruderboot mit 2,3m x 1,2m) läuft mit 2PS satte 10km/h. Mit dem 30lbs E-Motor immerhin noch 6km/h. Für mehr war es nie gedacht und außer einer Eignerplakette (Name Adresse) und einem Bootsnamen muss ich am Boot nichts anbringen oder melden.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (10.08.2021 um 06:54 Uhr)
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#17
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Wenn er 6ps dran macht muss er anmelden
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#18
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Ja. Natürlich. Das wurde ja bereits geklärt, dass alles über 3PS anmeldepflichtig ist.
Er schrieb aber, dass er einen 1,7kW Benziner hat und nen E-Motor. Das reicht. Ist meine Meinung.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#19
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Ich habe folgendes Boot:
http://d-ems.de/bilder/PXL_20210725_134233020.jpg Mit dem 2,3 PS Motor stromaufwärts ca. 6-8 km/h und abwärts 8-10 km/h. Sind eh nur 6 km/h erlaubt... von daher entspannt. Klein, leicht, tragbar und trotzdem gemütlich und günstig. Mich würde einfach interessieren, was mit einem 6 PS AB passieren würde, ob die Kiste vielleicht sogar gleitet. |
#20
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Sieht ja recht schick aus! Was ist das für ein Boot?
Wenn du wissen möchtest, was mkt 6PS passiert, dann frag doch mal rum ob dir jemand für eine Proberunde einen Motor mit 5, 6 oder 8PS leihen kann. Ich schätze, dass das Boot mit ca. 20 bis 30kg mehr am Heck sich schwieriger fahren lässt und du - wenn es überhaupt möglich ist - zum Gleiten im Boot erst nach vorn und dann wieder zurück rutschen musst. Probieren kann man es mal. Allerdings würde ich für diese Proberunde (5 Minuten?) keinen Motor kaufen und das Boot auch nicht anmelden. Es sei denn du startest direkt neben einem Anleger der WaSchPo. Prüfe ob die Spiegelverstärkung ausreicht für die Leistung. Für den Testlauf kannst du zur Not ein zweites Brett unter das Motprbracket klemmen und mit Abstandstücken/Kanthölzern so verlängern dass du den Vorschub an den Seiten in den Rumpf einleitest. Ist recht schwierig zu erkennen wie „stabil“ das Boot am Heck sein wird.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#21
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Zitat:
Genau so werde ich es machen, manchmal fahren Leute durch die Gegend die zumindest so aussehen, als dass sie mir mir ihren 4 oder 6 PS AB für 5 Minuten geben würden. Der jetzige Motor wiegt 14 kg, ein Honda BF6 z. B. ca. 27 kg. Wenn ich das Ding auf Elektro fahre liegt ganz hinten am Spiegel eine 100 AH AGM Batterie mit stolzen 30 kg, also gewichtstechnisch geht da schon was, wobei ein AB weiter übersteht. Ich werde es so machen. Bevor ich was kaufe abwarten ob mir mal jemand einen 5 Minuten gibt. Gruß |
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