boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 18.06.2021, 07:55
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.06.2021
Beiträge: 18
4 Danke in 2 Beiträgen
Standard Begriffsbestimmung Kleinfahrzeug und gesperrte Wasserfläche

Moin zusammen,

bisher habe ich mir nur fleißig Antworten in diesem Forum zusammengesucht. Heute habe ich mich aber registriert, da ich eine Frage habe, dessen Antwort ich so nicht gefunden habe.

Ich habe ein Festrumpfboot 2,2m lang, 1,3m breit und wahlweise einen 1,7 kW Benzinmotor oder einen 70 lbs Elektromotor (an der Batterie messe ich bis zu 0,75 kW).

Nach meiner Auffassung gelte ich damit nicht mal als Kleinfahrzeug.

KlFzKV-BinSch
§ 1 Begriffsbestimmungen

2: Kleinfahrzeuge

Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen:

[...]

f. Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW beträgt

Nach meiner Lesart als Laie bin ich damit weder Fahrzeug noch Kleinfahrzeug. Wie ein Kajak ohne Motor.

Wenn ich jetzt auf folgendes Schild treffe:
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...e-07-node.html

A.1a Gesperrte Wasserflächen; jedoch für ein Kleinfahrzeug ohne Antriebsmaschine befahrbar.
(§ 6.22 Nummer 2)

Wenn ich jetzt nicht mal ein Kleinfahrzeug bin, kann ich mit beiden meiner Motoren doch da reinfahren, oder?

Schöne Grüße
MoDDa4711
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 18.06.2021, 08:04
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.087
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
1.875 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

Hoi,

in der von Dir zitierten VO geht es um die Kennzeichnung von Fahrzeugen. Du bist also von der Kennzeichnungspflicht befreit.

Die Definiton Kleinfahrzeug findest Du in der Binnenschifffahrtsstrassenordnung. Wenn Du dort nachliest wirst Du feststellen, dass du sehr wohl ein als Kleinfahrzeug bist.

Gruß, Rainer
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 18.06.2021, 08:07
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.06.2021
Beiträge: 18
4 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Moin,

ich hatte den leisen Verdacht, dass sich Definitionen desselben Wortes in verschiedenen Gesetzen unterscheiden. Deutschland, mein Herz in Flammen.

Wäre ja auch zu schön gewesen.

Vielen Dank für die Bestätigung!

Gruß
MoDDa4711
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 18.06.2021, 08:07
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.878
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Du vergleichst Äpfel mit Birnen

Wenn Du ein "Schild" aus der BinSchStrO deuten möchtest, dann musst Du auch in die Begriffsbestimmungen der BinSchStrO nachlesen und nicht in den Begriffsbestimmungen der KlFzKV-BinSch.

Also BinSchStrO § 1.01 Punkt 14.

Da steht nichts von Antriebsleistung und Mindestlänge, also bist Du nach BinSchStrO ein Kleinfahrzeug und darfst da wo das Zeichen A.1a steht NICHT Fahren.

Im Sinne der KlFzKV-BinSch bist Du jedoch kein Kleinfahrzeug und brauchst deshalb kein Kennzeichen.


Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 18.06.2021, 08:07
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MoDDa4711 Beitrag anzeigen
Moin zusammen,

bisher habe ich mir nur fleißig Antworten in diesem Forum zusammengesucht. Heute habe ich mich aber registriert, da ich eine Frage habe, dessen Antwort ich so nicht gefunden habe.

Ich habe ein Festrumpfboot 2,2m lang, 1,3m breit und wahlweise einen 1,7 kW Benzinmotor oder einen 70 lbs Elektromotor (an der Batterie messe ich bis zu 0,75 kW).

Nach meiner Auffassung gelte ich damit nicht mal als Kleinfahrzeug.

KlFzKV-BinSch
§ 1 Begriffsbestimmungen

2: Kleinfahrzeuge

Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen:

[...]

f. Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW beträgt

Nach meiner Lesart als Laie bin ich damit weder Fahrzeug noch Kleinfahrzeug. Wie ein Kajak ohne Motor.

Wenn ich jetzt auf folgendes Schild treffe:
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...e-07-node.html

A.1a Gesperrte Wasserflächen; jedoch für ein Kleinfahrzeug ohne Antriebsmaschine befahrbar.
(§ 6.22 Nummer 2)

Wenn ich jetzt nicht mal ein Kleinfahrzeug bin, kann ich mit beiden meiner Motoren doch da reinfahren, oder?

Schöne Grüße
MoDDa4711
wie Rainer schon richtig bemerkte... du bist von der Kennzeichnungspflicht befreit....

du hast aber trotzdem eine Antriebsmaschine und darfst daher dort nicht reinfahren... nur Rudern...
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 18.06.2021, 08:10
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 1.002
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.328 Danke in 808 Beiträgen
Standard

Nach deiner eigenen Logikk, Nein! Du darfst nicht durchfahren.

Oben erörtert, du bist kein Kleinfahrzeug.

Das Schild „gesperrt außer für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine“ sagt du bist kein Kleinfahrzeug, also darfst du da nicht reinfahren. Du hast eine Antriebmaschine (wenn auch nur geringe Leistung, es ist eine Antriebmaschine), also,darfst du da nicht reinfahren.

So wäre jedenfalls meine lesart.
Dieser Logik folgend dürftest du aber auch nicht unter Muskelkraftantrieb reinfahren, da du kein Kleinfahrzeug bist.
Dies erscheint aber schon recht unsinnig.

Edit, gearde gelesen dass sich das auf die Kennzeichnungspflicht bezieht.

Hier die generelle definition von Kleinfahrzeugen gem Binnenschiffartstraßenverordnung(Nr. 14). Dementsprechend darfst du da reinrudern/reinpaddeln.
https://www.gesetze-im-internet.de/b...12/__1_01.html

Geändert von supernasenbaer (18.06.2021 um 08:20 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 18.06.2021, 08:12
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.06.2021
Beiträge: 18
4 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Nach deiner eigenen Logikk, Nein! Du darfst nicht durchfahren.

Oben erörtert, du bist kein Kleinfahrzeug.

Das Schild „gesperrt außer für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine“ sagt du bist kein Kleinfahrzeug, also darfst du da nicht reinfahren. Du hast eine Antriebmaschine (wenn auch nur geringe Leistung, es ist eine Antriebmaschine), also,darfst du da nicht reinfahren.

So wäre jedenfalls meine lesart.
Dieser Logik folgend dürftest du aber auch nicht unter Muskelkraftantrieb reinfahren, da du kein Kleinfahrzeug bist.
Dies erscheint aber schon recht unsinnig.
Stimmt, so habe ich das noch gar nicht gesehen :-D Also ein Kajak darf nicht reinpaddeln, obwohl es offizielle Kajakstrecke ist, da es kein Kleinfahrzeug ist

Naja ich weiß nun ja, wie es gemeint ist, mit der Begriffsbestimmung Binnenverordnung ist ja alles geklärt und logisch.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 18.06.2021, 09:49
Benutzerbild von Erposs
Erposs Erposs ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Zeuthen
Beiträge: 2.344
Boot: Eigenbau Argie 15, Hunter 23
4.685 Danke in 2.453 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wie Rainer schon richtig bemerkte... du bist von der Kennzeichnungspflicht befreit.... ..
Mal so als Ergänzung:
Dennoch gelten da Kennzeichnungsregeln. Das Boot ist ja nicht lang genug, hat aber einen Antriebsmaschine. Es muss also einen Namen am Boot haben und eine Plakette mit den Kontaktdaten des Eigners im Boot.
Das wird auch gern von der WaschPo kontrolliert.
__________________
Gruß, Jörg!
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 18.06.2021, 09:52
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.06.2021
Beiträge: 18
4 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Mal so als Ergänzung:
Dennoch gelten da Kennzeichnungsregeln. Das Boot ist ja nicht lang genug, hat aber einen Antriebsmaschine. Es muss also einen Namen am Boot haben und eine Plakette mit den Kontaktdaten des Eigners im Boot.
Das wird auch gern von der WaschPo kontrolliert.
Ja ich möchte komplett konform sein und habe innen meinen Namen und Anschrift angebracht (nicht abwaschbar etc.) und außen in 10cm Buchstaben Schwarz auf weiß den tollen Namen "MARIANA"

Somit alles geregelt und keine mulmigen Gefühle wenn die WaPo mal vorbeikommt
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 18.06.2021, 10:49
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MoDDa4711 Beitrag anzeigen
Ja ich möchte komplett konform sein und habe innen meinen Namen und Anschrift angebracht (nicht abwaschbar etc.) und außen in 10cm Buchstaben Schwarz auf weiß den tollen Namen "MARIANA"

Somit alles geregelt und keine mulmigen Gefühle wenn die WaPo mal vorbeikommt
melde es als Kleinfahrzeug beim WSA an... kostet 30€ und du kannst auch mal nen größeren Motor dran machen...
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 18.06.2021, 11:38
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 1.002
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.328 Danke in 808 Beiträgen
Standard

Der größere Motor müsste dann aber auch wieder in den Bootsausweis eingetragen werden. Also einfach den 8PSer dranschrauben und los…boot ist ja angemeldet…geht auch nicht.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 09.08.2021, 18:27
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.06.2021
Beiträge: 18
4 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Moin Leute, das Boot ist unter 2,5m und unterliegt somit keiner CE Kennzeichnung... Also gibt es auch keine Angaben zur maximalen Motorisierung. Kann ich das Ding nun einfach mit einem... 6 PS AB registrieren?

Bei Elwis und dem WSA finde ich zu diesem Spezialfall nichts

Gruß
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 09.08.2021, 18:41
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.12.2005
Beiträge: 5.447
4.271 Danke in 2.563 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MoDDa4711 Beitrag anzeigen
Moin zusammen,

bisher habe ich mir nur fleißig Antworten in diesem Forum zusammengesucht. Heute habe ich mich aber registriert, da ich eine Frage habe, dessen Antwort ich so nicht gefunden habe.

Ich habe ein Festrumpfboot 2,2m lang, 1,3m breit und wahlweise einen 1,7 kW Benzinmotor oder einen 70 lbs Elektromotor (an der Batterie messe ich bis zu 0,75 kW).

Nach meiner Auffassung gelte ich damit nicht mal als Kleinfahrzeug.

KlFzKV-BinSch
§ 1 Begriffsbestimmungen

2: Kleinfahrzeuge

Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen:

[...]

f. Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW beträgt

Nach meiner Lesart als Laie bin ich damit weder Fahrzeug noch Kleinfahrzeug. Wie ein Kajak ohne Motor.

Wenn ich jetzt auf folgendes Schild treffe:
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...e-07-node.html

A.1a Gesperrte Wasserflächen; jedoch für ein Kleinfahrzeug ohne Antriebsmaschine befahrbar.
(§ 6.22 Nummer 2)

Wenn ich jetzt nicht mal ein Kleinfahrzeug bin, kann ich mit beiden meiner Motoren doch da reinfahren, oder?

Schöne Grüße
MoDDa4711
Hi
Ist doch nicht so schwer.
Wenn Du kein Kleinfahrzeug bist darfst Du nicht einfahren.
Und mit Motor auch nicht.
Einfach lesen was dort steht.
Der Rest der von Dir vorgetragenen Argumentation ist Haarspalterei.
Die Antworten in einem Forum haben keine rechtsgültige Aussagekraft.
Probier es doch mal aus und berichte darüber, sollte es Kontakte zu einer Behörde geben.
Ist sicher interessant.
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 09.08.2021, 22:33
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.06.2021
Beiträge: 18
4 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Darum ging es schon nicht mehr. Man riet mir das Boot anzumelden. Jedoch habe ich ja ohne CE nicht mal einen Anhaltspunkt, welche Motorisierung man anbringen kann. Heckspiegel ist da. Aber unter 2,5m kein CE.
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 10.08.2021, 00:04
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.087
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
1.875 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

Hoi - normalerweise steht im Boot oder in der dazugehörigen Beschreibung wieviel PS/KW da hinten dran können.

Nur - möchtest Du denn einen anderen Motor dran schrauben. Wenn nein gib doch einfach den an, mit dem Du in der Regel unterwegs bist.

Gruß, Rainer
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 10.08.2021, 06:32
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 1.002
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.328 Danke in 808 Beiträgen
Standard

Dem WSA ist es (fast) egal was du da dran schraubst. Die Kontrollieren auch nicht ob der Motor für das Boot geeignet ist. Das ist nicht die Zulassungsstelle wie beim Auto (beim Auto wird in der Zulassungsstelle auch die Verkehrstauglichkeit mittels HU-Bescheinigung oder CoC geprüft), sondern eher eine Zuordnung eines Bootes zu einem Besitzer. Den Bootsausweis erhältst du in deinem Fall mit genau den Angaben, die du zum Boot hast.
Du musst natürlich in geeigneter Art nachweisen, dass Boot und Motor dir gehören wenn das WSA danach fragt.

Die ganzen Eigenbauten (vor allem DDR-Boote, aber auch weitere) haben auch keine CE Zulassung und ebenso keine Rumpfnummer. Und trotzdem haben sie einen Bootsausweis.

Aber dennoch würde ich das Boot nicht anmelden (Edit: und mit maximal 2,21kW / 3PS betreiben). Ansonsten musst du für jeden neuen Motor wieder hinrennen und eine Ummeldung machen.

Mein Seepferdchen (Nussschale, Ruderboot mit 2,3m x 1,2m) läuft mit 2PS satte 10km/h. Mit dem 30lbs E-Motor immerhin noch 6km/h.
Für mehr war es nie gedacht und außer einer Eignerplakette (Name Adresse) und einem Bootsnamen muss ich am Boot nichts anbringen oder melden.

__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (10.08.2021 um 06:54 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 10.08.2021, 06:47
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Wenn er 6ps dran macht muss er anmelden
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 10.08.2021, 06:52
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 1.002
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.328 Danke in 808 Beiträgen
Standard

Ja. Natürlich. Das wurde ja bereits geklärt, dass alles über 3PS anmeldepflichtig ist.

Er schrieb aber, dass er einen 1,7kW Benziner hat und nen E-Motor.
Das reicht. Ist meine Meinung.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 10.08.2021, 12:25
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.06.2021
Beiträge: 18
4 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Ich habe folgendes Boot:
http://d-ems.de/bilder/PXL_20210725_134233020.jpg

Mit dem 2,3 PS Motor stromaufwärts ca. 6-8 km/h und abwärts 8-10 km/h. Sind eh nur 6 km/h erlaubt... von daher entspannt.

Klein, leicht, tragbar und trotzdem gemütlich und günstig. Mich würde einfach interessieren, was mit einem 6 PS AB passieren würde, ob die Kiste vielleicht sogar gleitet.
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 11.08.2021, 06:24
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 1.002
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.328 Danke in 808 Beiträgen
Standard

Sieht ja recht schick aus! Was ist das für ein Boot?

Wenn du wissen möchtest, was mkt 6PS passiert, dann frag doch mal rum ob dir jemand für eine Proberunde einen Motor mit 5, 6 oder 8PS leihen kann.
Ich schätze, dass das Boot mit ca. 20 bis 30kg mehr am Heck sich schwieriger fahren lässt und du - wenn es überhaupt möglich ist - zum Gleiten im Boot erst nach vorn und dann wieder zurück rutschen musst.
Probieren kann man es mal. Allerdings würde ich für diese Proberunde (5 Minuten?) keinen Motor kaufen und das Boot auch nicht anmelden.
Es sei denn du startest direkt neben einem Anleger der WaSchPo.

Prüfe ob die Spiegelverstärkung ausreicht für die Leistung.
Für den Testlauf kannst du zur Not ein zweites Brett unter das Motprbracket klemmen und mit Abstandstücken/Kanthölzern so verlängern dass du den Vorschub an den Seiten in den Rumpf einleitest. Ist recht schwierig zu erkennen wie „stabil“ das Boot am Heck sein wird.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 11.08.2021, 11:00
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.06.2021
Beiträge: 18
4 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Sieht ja recht schick aus! Was ist das für ein Boot?

Wenn du wissen möchtest, was mkt 6PS passiert, dann frag doch mal rum ob dir jemand für eine Proberunde einen Motor mit 5, 6 oder 8PS leihen kann.
Ich schätze, dass das Boot mit ca. 20 bis 30kg mehr am Heck sich schwieriger fahren lässt und du - wenn es überhaupt möglich ist - zum Gleiten im Boot erst nach vorn und dann wieder zurück rutschen musst.
Probieren kann man es mal. Allerdings würde ich für diese Proberunde (5 Minuten?) keinen Motor kaufen und das Boot auch nicht anmelden.
Es sei denn du startest direkt neben einem Anleger der WaSchPo.

Prüfe ob die Spiegelverstärkung ausreicht für die Leistung.
Für den Testlauf kannst du zur Not ein zweites Brett unter das Motprbracket klemmen und mit Abstandstücken/Kanthölzern so verlängern dass du den Vorschub an den Seiten in den Rumpf einleitest. Ist recht schwierig zu erkennen wie „stabil“ das Boot am Heck sein wird.
Es ist ein Tender 220 von der Fa. Vergaplast.

Genau so werde ich es machen, manchmal fahren Leute durch die Gegend die zumindest so aussehen, als dass sie mir mir ihren 4 oder 6 PS AB für 5 Minuten geben würden.

Der jetzige Motor wiegt 14 kg, ein Honda BF6 z. B. ca. 27 kg.

Wenn ich das Ding auf Elektro fahre liegt ganz hinten am Spiegel eine 100 AH AGM Batterie mit stolzen 30 kg, also gewichtstechnisch geht da schon was, wobei ein AB weiter übersteht.

Ich werde es so machen. Bevor ich was kaufe abwarten ob mir mal jemand einen 5 Minuten gibt.

Gruß
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kleinfahrzeug oder Floß?! Stahlblauberlin Selbstbauer 38 13.06.2017 05:34
Steinhuder Meer - Sperrung von Wasserfläche harley-reiter Allgemeines zum Boot 3 15.06.2013 23:48
Wie gesperrte Bilder von I-Netseite kopieren? Flybridge Kein Boot 25 30.04.2013 06:36
Anmeldung Kleinfahrzeug in BRB svencarlsaon Allgemeines zum Boot 38 13.04.2012 19:11


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:25 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.