|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Streit mit WSA
Streit mit WSA (Kurzschilderung)
Bei unserer Überführung vom Winterlager in unseren Heimathafen gab es an der Schleusenbaustelle eine mittelstarke Grundberührung bzw. ein Auflaufen auf Grund. In der Schleuse wurde unverzüglich Kontakt mit dem Schleusenmeister (Mitarbeiter des Wasser- und Schifffahrtsamtes) aufgenommen, 1. mit der Mitteilung das evt. ein Schaden entstanden ist und 2. mit der Bitte um vor ab eine Schadensmeldung an das WSA vorzunehmen bzw. 3. diese an das zuständige Amt weiterzuleiten . Dies wurde von diesem Herrn auch entgegengenommen und bestätigt. Weil eindeutig die garantierte Mindesttauchtiefe nicht gewährleistet war und weil ich von der Seriosität des WSA-Amtes ausging, habe ich keine WaschPo geholt bzw. informiert, sondern geglaubt, dies unbürokratisch mit einer schriftlichen Schadensmeldung erledigen zu können (vorerst auch ohne Anwalt). Nach 8 Wochen Bearbeitungszeit des WSA bestreitet dieses unseren Schadensfall nun ! Uns wird vorgeworfen weder die WaschPo geholt zu haben noch eine sofortige Peilung gefordert zu haben (übrigens war das die letzte Schleusung des Tages, der WSA-Mitarbeiter wollte seinen Feierabend). Mein Handeln war vielleicht etwas naiv, aber wir hatten noch nie einen Schadensfall. Gibt es hier Rat vom Forum ? Besonders bedauerlich ist dieser Schadensfall, da erst die Antifoulinganstriche neu durchgeführt worden sind. Weiterhin hat sich dann herausgestellt, dass eine Unwucht (Propeller ist nur ganz leicht beschädigt) vorhanden ist, sowie Vibrationen und störende Geräusche vom Fahrzeugantrieb (Wellenanlage und Propeller) kommen. Gruß Ahoi. |
#2
|
||||
|
||||
Servus,
hast Du dich eigentlich vor Fahrantritt über Baustellen oder sonstige Behinderungen in den NfB o.ä. informiert? War die Baustelle betonnt? Im übrigen ist die Stellungnahme des WSA die übliche Verfahrensweise. Dumm gelaufen
__________________
Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#3
|
|||
|
|||
Streit mit WSA
1.
Ja vot Fahrtantritt (ist mein Heimatrevier). Da waren noch 30 cm Reserve zur garantierten Mindesttauchtiefe. 2. keine Betonnung, da unmittelbar mittig vor den Schleusentoren (ca. 5-9 m), also direkt in der Fahrrinne. Danke Ahoi |
#4
|
||||
|
||||
Moin,
Pech gehabt, da: keine POL. = keine Chance (keine Beweise für Schadenersatzeinklage). Mußt du leider selbst zahlen Grüße K-H
__________________
Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
|
|