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  #26  
Alt 03.06.2005, 12:38
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
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Hi,

wir fahren nun schon seit Jahren an den Gardasee, und ich habe mir dafür immer extra den IBS, zusätzlich zu meiner normalen Kennzeichnung vom WSA, geholt.
Ich hatte die Notwenigkeit des IBS für Italien damals vom DMYV genannt bekommen. Gut, mein Autohändler wird mir auch nicht Ersatzteile von der Konkurrenz empfehlen. Aber seid ihr euch wirklich 100% sicher, daß die Kennzeichnung durch WSA ausreicht? Wenn die Uniformierten dir am zweiten Urlaubstag dein Boot aus dem Wasser nehmen ist das nicht lustig.

Gruß Markus
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  #27  
Alt 03.06.2005, 12:44
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Zitat:
Zitat von MarkusB
Hi,

wir fahren nun schon seit Jahren an den Gardasee, und ich habe mir dafür immer extra den IBS, zusätzlich zu meiner normalen Kennzeichnung vom WSA, geholt.
Ich hatte die Notwenigkeit des IBS für Italien damals vom DMYV genannt bekommen. Gut, mein Autohändler wird mir auch nicht Ersatzteile von der Konkurrenz empfehlen. Aber seid ihr euch wirklich 100% sicher, daß die Kennzeichnung durch WSA ausreicht? Wenn die Uniformierten dir am zweiten Urlaubstag dein Boot aus dem Wasser nehmen ist das nicht lustig.

Gruß Markus
Die einzige Ausnahme, die ich kenne, ist Frankreich See, die ein Flaggenzertifikat voraussetzen. Alle anderen aktzeptieren m.E. IBS oder WSA-Kennzeichen. Eine Doppelkennzeichnung finde ich übrigens kritisch, ist wahrscheinlich in D nicht zulässig. Welche hast Du denn am Boot? Die vom WSA?
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Andreas
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Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #28  
Alt 03.06.2005, 12:51
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Andreas hat recht - WSA ist wie Dein Autokennzeichen das offizielle.
Das wird anerkannt. IBS ist nur anstatt nie zusätzlich.
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Pit

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  #29  
Alt 03.06.2005, 12:52
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Hallo Andreas,

ich hatte zuerst die Kennzeichnung von der WSA. In den IBS wurde dann die von der WSA vergeben Kennzeichnung übernommen. Ist also keine Doppelkennzeichnung. Am Boot steht nun eine Nummer und ich kann sowohl die WSA als auch den IBS dazu vorzeigen.

Ich musste damals die WSA Papiere an den DMYV schicken, die haben dann alle Daten daraus entnommen und den IBS gefertigt. Spätestens dann hätte es ja jemand auffallen müssen, daß der IBS durch die vorhandene WSA Kennzeichnung unnötig ist - aber das ist wohl ein alltäglicher Vorgang beim DMYV. Daher meine Bedenken.

Gruß Markus
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  #30  
Alt 03.06.2005, 12:57
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So steht es in den Unterlagen vom DMYV zu Italien:

Zitat:
Bootsdokumente

Für alle Boote, gleich welcher Nationalität, gilt eine Zulassungspflicht
und eine Kennzeichnungspflicht.
Für den Nachweis der „Kennzeichnung oder Registrierung“ des Bootes
unter deutscher Flagge wird der Internationale Bootsschein (IBS)
des Deutschen Motoryachtverband anerkannt.
Kann man natürlich so oder so deuten.

Gruß Markus
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  #31  
Alt 03.06.2005, 12:59
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Markus,

das ist dann so, als hättest Du einen 2 Wohnsitz und gehst dort zum Strassenverkehrsamt, legst die Autopapiere vor und dei stellen die nochmals Papiere mit den gleichen daten aus, nur eben in einer Stadt, aber mit dem FALSCHEN Kennzeichen, denn das ist vom 1. Wohnsitz.

Die IBS-Kennzeichen sind eigentlich am Kennzeichen erkennbar, wer sie vergeben hat. z.B. war mein IBS vom ADAC 4355-A (A für ADAC)
edit: WAR - am neuen Boot ist die Zulassung vom WSA DU

Doppelt gezahlt für eigentlich unnötige leistung

edit (weil gerade dein letztes posting gelesen)
meine Deuting ist: es wird neben der amtlichen zulassung auch dei vom DMYV anerkannt. Also ADAC nicht was für Nana schlecht wäre!, ich mir aber nicht vorstellen kann
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Pit

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  #32  
Alt 03.06.2005, 13:11
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@Andreas, Pit:

Wenn ich euch mal sehe, geb ich einen aus(Pit hab ich ja schonmal auf der Boot gesehen) Ihr habt recht und ich hab wirklich umsonst bezahlt. Nicht daß ich euch nicht geglaubt hätte aber ich hab dann doch nochmal beim WSA nachgefragt -> IBS ist definitiv unnötig. Ich hab seither umsonst bezahlt.

Aber mal ehrlich: Wenn ich beim DMYV anrufe, frage ob ich den IBS für Italien brauche und darauf hinweise, daß ich eine WSA Kennzeichnung habe, dann zu mir gesagt wird ich müsse diese hochschicken, sie würden dann aufgrund derer den IBS ausstellen - dann ist das ja eigentlich schon Betrug.

Danke nochmal für Euere Hinweise
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  #33  
Alt 10.02.2007, 16:05
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Zitat:
Zitat von VirginWood
Genau unter der Autobahn ist die Wasserskistrecke und da darf man voll ausfahren.
Zitat:
Zitat von Segelwilly
hab mal wo gelesen, das man auf den Strecken heizen darf, wenn auch ein Männeken hinterm Boot hängt...
Zitat:
Zitat von Emotion
da ist ne gute Slippstelle und du bist mitten in einer Wasserskisstecke und darfst da so richtig gas geben... viel spaß
Wie ist das denn nun? ich dachte auch, man dürfte da nur mit "Männeken" ;) schnell fahren, und ansonsten nur innerhalb des Tempolimits, das in der restlichen Umgebung herrscht. Aber natürlich lass ich mich auch sehr gern eines besseren belehren...
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  #34  
Alt 15.02.2007, 22:53
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kann dazu (schnell fahren auf Wasserskistrecken auch ohne Wasserskifahrer oder nicht) nicht bitte mal jemand was kompetentes schreiben?
Irgendwoher wird das ja stammen, dass behauptet wird, man dürfte da Gas geben - ist das so eine Art rechtliche Grauzone, sodass es einfach nicht verfolgt wird, wenn man dort "allein" zu schnell fährt, oder doch und es ist nur noch niemand erwischt worden, oder ist es sogar ganz erlaubt? Ob dazu etwas konkretes in der Führerscheintheorie drin stand (explizites Verbot oder Erlaubnis), bin ich mir nicht sicher, glaube nicht...
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