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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.02.2005, 06:04
Benutzerbild von ATeupert
ATeupert ATeupert ist offline
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Standard Mehrwertsteuer = Nachweis

Hi,
ichh abe mein Boot im letzten Jahr nach Kroatien geschaft und stehe vor dem Problem wie viele andere auch:
Das Boot Bayliner 2651 Bj 90 habe ich gebraucht gekauft.
Leider ohne den Erstbesitzer-Kaufvertrag.
Das Boot hat vor mir soweit ich weiß 3 Leuten gehört (vieleicht ja auch mehr) und da es keinen Fahrzeugschein gibt, weiß ich nicht wer der Erstbesitzer war.
So weiß ich nicht wie ich nachweisen soll, dass die MwSt auch bezahlt wurde.
Was spätestens bei der Rückführung nach Deutschland wichtig wird.

Mein Privatkaufvertrag ist in Deutschland ausgestellt, aber das nützt wohl nichts.

Weiß jemand ob es eine Möglichkeit gibt über die Rumpfnummer durch den Hersteller oder Zoll den Händler/Impoteur ausfindig zu machen um eine Ersatzbescheinuigung zu bekommen?

Oder wer hat andere Tipps die mir und den vielen Anderen weiterhelfen können?
Cu
Andreas
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  #2  
Alt 10.02.2005, 06:53
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Judschi Judschi ist gerade online
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Hallo Andreas,
ich habe ein ähnliches Problem (wenn man es so nennen mag).
Ich besitze einen Bayliner 1952 (3.Hand) BJ 1996 und kann ebenfalls keinen MWS-Nachweis erbringen. Zugelassen ist das Boot auf meinen Namen beim WSA Braunschweig.
Jetzt habe ich mal beim Zollamt angerufen und nachgefragt, wie es sich denn bei der Wiedereinreise aus Kroatien mit der eventuellen Nachversteuerung verhält.
Man hat mir geantwortet, dass es niemanden interessieren würde, da es sich um ein (älteres) Trailerboot mit deutscher Zulassung handele.
Soweit dieses Aussage.

Letzte Woche war ich auf der ABF in Hannover und siehe da, dort gabs einen Zoll Infostand. Ich also meine Frage erneut gestellt und .......

...... gleiche Antwort!!! Die äußerst kompetent wirkenden Zollbeamten und Beamtinnen erklärten mir, dass es keinerlei Probleme geben würde. Ich müsste ansonsten auch für das Zugauto einen Nachweis bringen und vor allem die ganzen Camper, die mit ihren (zum Teil) geliehenden Wohnwagen über die Alpen in den Süden fahren.

Wenn ich es schriftlich haben will, soll ich mich per Fax oder eMail an die Infostelle des Zolls Frankfurt wenden, dort würde man mir dann das reine Gewissen schriftlich geben.

PS: ich besitze bereits das dritte Boot und hatte nie Probleme an der Grenze, selbst nicht zu Zeiten, als man noch in Österreich gefilzt wurde. Ebenso kenne ich viele Leute, die Boote besessen haben oder auch noch besitzen, die noch nie nach einem Nachweis gefragt wurden.
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Viele Grüße
Uwe

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  #3  
Alt 10.02.2005, 07:21
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Moin Andreas,

nur keine Panik, wie Judschi schon sagt, es interessiert an der Grenze niemanden. Sonst müsstest du ja theoretisch für alles was du dabei hast Rechnungen mitführen.

Mich hat auch noch nie ein Zöllner, egal an welcher Grenze nach dem Boot und seiner MwSt. gefragt.

Gruß
Martin
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  #4  
Alt 10.02.2005, 08:40
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hilgoli hilgoli ist offline
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Das Thema betrifft auch mehr die großen Jachten, die gerne unversteuert gekauft werden und in einem nicht EU Land beheimatet werden., da bei den großen Yachten die Mwst mal schnell den Jahresverdienst eines Normal oder Besserverdieners ausmachen kann.
Daher sollte auf einer Feretti ein Nachweis vorhanden sein, bei einem Trailerboot reicht der normale Eigentumsnachweis.
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Gruß Olli
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  #5  
Alt 10.02.2005, 08:43
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@ Hilgoli: genau so seh' ich das auch!
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Uwe

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  #6  
Alt 10.02.2005, 08:47
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Das UST-Thema betrifft alle Boot über 7,5m.

Und ganz Recht haben die Zöllner nicht. Autos kannst du als EU Bürger in der EU gar nicht UST frei kaufen, wohl aber Boote und Flugzeuge.

Die werden nämlich nicht im Verkausland versteuert, sondern da wo sie in den Verkehr gebracht werden. Dies entfällt natürlich bei Nicht-EU Ländern.

Also kann durchaus bei Verbringen eines Bootes in ein EU Land eine UST Nachweis verlangt werden, wenn das Boot nach 1985 ist.

@Hilgoli: Wenn es dich beruhigt, ich habe meine Ferretti (wie alle Boote vorher auch) versteuert, weil ich mich in der EU frei bewegen will.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #7  
Alt 10.02.2005, 08:56
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hilgoli hilgoli ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd1000

@Hilgoli: Wenn es dich beruhigt, ich habe meine Ferretti (wie alle Boote vorher auch) versteuert, weil ich mich in der EU frei bewegen will.

Ich würde dir nicht den geringsten Vorwurf machen, wenn du es nicht EU versteuert hättest. Daher bin ich auch nicht beunruhigt
Im Gegenteil, ich plane selbst den Kauf eines größeren Bootes um es unversteuert nach HR zu bringen und es erst wieder bei der Einfuhr nach dem Zeitwert zu versteuern.
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Gruß Olli
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  #8  
Alt 10.02.2005, 08:58
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Hallo Leute,

ihr braucht euch nicht um den Nachweis für die bezahlte Mehrwertsteuer eurer Boote kümmern, wenn diese mehr als 3 Jahre außerhalb der EU (= Kroatien) waren.

Um allen Bootsbesitzern mit dieser Problematik zu helfen, hat die EU in weiser Vorraussicht nämlich längst beschlossen, dass die Mehrwertsteuer bei Wiedereinfuhr nach mehr als 3 Jahren Aufenthalt außerhalb der EU einfach wieder fällig wird. Dies gilt unabhängig von eventuell vorher bereits bezahlter Mehrwertsteuer.

Also gibt es kein Problem mit fehlenden alten Kaufverträgen.

Das ist leider kein Witz.

Bei allen Booten, die weniger als 3 Jahre außerhalb der EU waren ist ein Mehrwersteuernachweis, laut Auskunft des Hauptzollamtes Mainz, Pflicht und kann an der Grenze verlangt werden. Es wird wohl zur Zeit nicht sehr streng kontrolliert, aber ich wäre mir bei den Österreichern da nie sicher. Wenn die mal eine Geldquelle bei Touristen entdeckt haben, nutzen sie diese auch konsequent. Außerdem kann ein Nachweis verlangt werden, dass das Boot weniger als 3 Jahre außerhalb der EU war.
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #9  
Alt 10.02.2005, 10:10
Wolf
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Zitat:
Zitat von sailor0646
Hallo Leute,


Das ist leider kein Witz.

Bei allen Booten, die weniger als 3 Jahre außerhalb der EU waren ist ein Mehrwersteuernachweis, laut Auskunft des Hauptzollamtes Mainz, Pflicht und kann an der Grenze verlangt werden. Es wird wohl zur Zeit nicht sehr streng kontrolliert, aber ich wäre mir bei den Österreichern da nie sicher. Wenn die mal eine Geldquelle bei Touristen entdeckt haben, nutzen sie diese auch konsequent. Außerdem kann ein Nachweis verlangt werden, dass das Boot weniger als 3 Jahre außerhalb der EU war.
Kein Witz, stimmt.
Ist eine Yacht länger als 3 Jahre außerhalb der EU unterwegs, verliert "die Ware den Gemeinschaftscharakter", wie es der Zoll formuliert, und damit muss erneut versteuert werden! Verhindern können das Eigner, indem sie kurz vor Ablauf der 3 Jahre nachweislich (!) EU-Gewässer anlaufen und wieder verlassen. Die Frist verlängert sich dann wieder um 3 Jahre.

Ich habe mich allerdings mit dem Thema nicht näher beschäftigt,
da für mich irrelevant.
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  #10  
Alt 10.02.2005, 15:03
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ATeupert ATeupert ist offline
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Standard 3 jahre usw..

hi,
also da nähern wir uns langsam dem Problem:
Mein Boot wurde im Sommer 04 nach Kroatien gebracht und da ich es nicht transportieren kann, habe ich es in einer günstigen trockenmarina gelassen. natürlich habe ich vor mit dem boot innerhalb der 3 jahre
zb nach italien zu fahren um diese frist nicht verstreichen zu lassen.
aber die italiene kassieren die mwst rigeros ein wenn man keinen nachweis hat. zumindest kenne ich ein fall wo jemand sein boot das ansosnsten fest in kroatien liegt wegen einer reparatur nach italien fuhr und dann wieder zurück wollte.
er mußte zahlen!
sicher könnte ich mir vorstellen ist das boot am trailer kann man einfachn ur durchfahren, nur auf dem lkw müßte man evtl zum zoll.

ich habe aber einen deutschen kaufvertrag und das boot auch in deutschland gefahren. ich sehe nicht ein nochmals zu zahlen.
und da braucht es eben einen mehrwertsteuernachweis.

was das neukaufen angeht oder auch gebrauchte boote vom händler:
ein bekannter hat letztes jahr das boot nach kroatien ausgeführt und mußte keine mwst zahlen, in zwei jahren kommt es zurück und er versteuert nur noch den zeitwert.
so gesehen sicher interessant, aber:
das boot muß durch slowenien oder italien in die eu zurück und der mwst satz richtet sich nicht nach deutschland, sondern nach dem im einreiseland üblichen
cu
andy
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Andreas Teupert
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  #11  
Alt 10.02.2005, 15:14
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Na wenn er sich mal da nicht ins eigene Fleisch schneidet ...
die USt in D zählt zu den niedrigsten der EU (bspw. Ital. + Slow. 20%, Frank. 19,6) hier gibts weitere Infos zur USt
USt in der EU pdf
Und wenn man den Zeitwert mal mit einer afa auf 20 Jahre (Steuergesetz) rechnet ... ... da zahlt er sogar mehr USt ...

Gruß
Jochen
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  #12  
Alt 10.02.2005, 15:36
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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Standard Re: 3 jahre usw..

Zitat:
Zitat von ATeupert
hi,
was das neukaufen angeht oder auch gebrauchte boote vom händler:
ein bekannter hat letztes jahr das boot nach kroatien ausgeführt und mußte keine mwst zahlen, in zwei jahren kommt es zurück und er versteuert nur noch den zeitwert.
so gesehen sicher interessant, aber:
das boot muß durch slowenien oder italien in die eu zurück und der mwst satz richtet sich nicht nach deutschland, sondern nach dem im einreiseland üblichen
cu
andy
das ist nicht ganz richtig. Nicht die Einreise ist relvant, sondern das in den verkehr bringen.

Es gibt durchaus die Möglichkeit der steuerfreien Duchfuhr, wenn es dann im Land versteuert wird, wo es in den Verkehr gebracht wird.

Also von z.B. von HR nach Spanien durch Italien.

Ist aber relativ kompliziert in der Abwicklung, wenn man es richtig machen will.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #13  
Alt 10.02.2005, 15:47
Wolf
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Standard Re: Mehrwertsteuer = Nachweis

Zitat:
Zitat von ATeupert
Hi,

Das Boot Bayliner 2651 Bj 90 habe ich gebraucht gekauft.
Leider ohne den Erstbesitzer-Kaufvertrag.
Das Boot hat vor mir soweit ich weiß 3 Leuten gehört (vieleicht ja auch mehr) und da es keinen Fahrzeugschein gibt, weiß ich nicht wer der Erstbesitzer war.
So weiß ich nicht wie ich nachweisen soll, dass die MwSt auch bezahlt wurde.

Cu
Andreas
Die Aufbewahrungspflicht beim Händler ist 10 Jahre.
Also wirst du da nix bekommen.

Steht in deinem Kaufvertrag , ob der Vorbesitzer die MwSt bezahlt hat?
Aber auch wenn es drin stehen sollte, könntest du imo nur Ansprüche gegen ihn geltend machen.
Du als jetziger Besitzer, bist beim Zoll zahlungspflichtig.
Alles andere interessiert die Behörde erst mal nicht.
Schaut schlecht aus, so wie ich das sehe, wenn du keine Rechnung mit
MwSt auftreiben kannst.
Oder eine entsprechende Bescheinigung eines Zollamtes, über nachentrichtete MwSt.
Leider.


Mein Beitrag weiter oben, betrifft übrigens Boote, für welche MwSt gezahlt wurde und _danach_ über drei Jahre nicht in der EU lagen.
Also bloß nix verwechseln.
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  #14  
Alt 10.02.2005, 16:24
Wolf
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Standard Re: 3 jahre usw..

Zitat:
Zitat von Gerd1000


das ist nicht ganz richtig. Nicht die Einreise ist relevant, sondern das in den verkehr bringen. (...)

Ist aber relativ kompliziert in der Abwicklung, wenn man es richtig machen will.
Das ist wohl wahr.
Er müsste dann quasi unter "Zollverschluss durchreisen".
Aber wie da die Abwicklung wohl aussieht?
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  #15  
Alt 10.02.2005, 16:28
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Hallo Andy,

das ist zwar jetzt leider für Dich zu spät, aber zur Warnung anderer durchaus sinnvoll:

Man sollte ohne Nachweis der bezahlten Mehrwertsteuer die EU mit seinem Boot besser nicht verlassen, sonst droht auch bei kurzem Aufenthalt im EU Ausland eine erneute Mehrwertsteuerpflicht.

Es ist allerdings jederzeit möglich auch im Innenland kontrolliert zu werden und auch dann ist die Mehrwersteuer wiederum fällig, wenn man die Bezahlung nicht nachweisen kann. Man könnte ja ohne Deklarierung eingereist sein.

Also Boot kaufen ohne Nachweis der bezahlten Mehrwertsteuer ist wohl ein Kunstfehler.

Es ist allerdings richtig, dass mann bei der Rückkehr/Einfuhr sein Boot erst in Deutschland wieder versteuern kann, wenn man für den Transit durch andere Länder die richtigen Papiere dabei hat. Das geht allerdings nicht über das Wasser, weil dann schon "in den Verkehr gebracht".

Woher ich das weiß?

Ich habe mich vor Kurzem mit dem Kauf eines Schiffes in Kroatien beschäftigt. Da ich es nach Frankreich bringen wollte, habe ich das vorher mit dem Hauptzollamt Mainz besprochen. Dort habe ich die obigen Information erhalten und den Kauf sein lassen.

Zuzüglich der anfallenden italienischen Mehrwertsteuer (da muss ich mal in einen Hafen auf dem Weg nach Frankreich) sind die Preise in Kroatien viel zu hoch im Vergleich mit Frankreich.
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Gruß, Alfred

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  #16  
Alt 10.02.2005, 16:32
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das geht auch über Wasser. Wie sonst sollten Schiffe transportiert werden, die nicht mehr auf der Strasse gefahren werden können.

Z.B ein englisches Boot nach Mallorca über Frankreich.

Durchfuhr ist keine Einfuhr.
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  #17  
Alt 10.02.2005, 16:35
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...noch was...

Es ist übrigens auch nicht möglich das Schiff nur "auf dem Papier" nach Deutschland zu bringen, dort zu versteuern und wieder auszuführen. Der Zoll möchte normalerweise das Schiff gerne sehen.

Ich habe allerdings schon von Fällen gehört, wo denen der Kaufvertrag eines neuen Schiffes gereicht hat.....
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  #18  
Alt 10.02.2005, 16:42
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Zitat:
Zitat von sailor0646
...noch was...

.

Ich habe allerdings schon von Fällen gehört, wo denen der Kaufvertrag eines neuen Schiffes gereicht hat.....
Kann ich mir lebhaft vorstellen.
Teurer geht´s ja auch nimmer....
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  #19  
Alt 10.02.2005, 16:43
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Hallo Gerd,

das müsste eigentlich gehen. Auf meine Nachfrage beim Zoll hies es aber: nein. Der Begriff "Durchfuhr" war zumindest dem Beamten nicht bekannt.

Das würde ja auch das bekannte Problem lösen, wenn jemand von der Türkei nach Kroatien will und zwischendurch in Griechenland einklariert. Meines Wissens ist auch dann (theoretisch) sofort die Mehrwersteuer fällig.

Wenn Du da mehr Informationen hast, würde das sicher viele Leute interessieren.
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  #20  
Alt 10.02.2005, 16:43
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sorry wenn ich dich schon wieder krorrigieren muß, aber ich habe ja schon einige Boote in veschiedenen Ländern versteuert und damit etwas Erfahrung.

Wenn du deine Einzel-Ust-Einfuhrerklärung abgibst, muß du innerhalb 10 Tagen ohne daß du einen Steuerbescheid bekommts die UST bezahlen.

Da fragt kein Mensch nach dem Boot. Kaufvertrag des neuen Bootes reicht.

Die wollen nur Kohle.
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  #21  
Alt 10.02.2005, 16:45
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Hallo Gerd,

das hatte ich doch so gesagt: bei neuen Booten reicht oft der Kaufvertrag.
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  #22  
Alt 10.02.2005, 16:48
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Zitat:
Zitat von sailor0646
Hallo Gerd,

das müsste eigentlich gehen. Auf meine Nachfrage beim Zoll hies es aber: nein. Der Begriff "Durchfuhr" war zumindest dem Beamten nicht bekannt.

Das würde ja auch das bekannte Problem lösen, wenn jemand von der Türkei nach Kroatien will und zwischendurch in Griechenland einklariert. Meines Wissens ist auch dann (theoretisch) sofort die Mehrwersteuer fällig.
Nein ist sie nicht, allerdings relativ komplizierte Abwicklung, am besten über einen lokalen Agenten.

Ach ja Ansprechpartner ist in deinem Fall auch auch vielleicht nicht der Richtige. Nicht der deutsche Zoll sondern der griechische Zoll wäre zuständig. Ich vermute mal, daß das Wissen des durchschnittlichen Beamten damit überfordert ist.
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  #23  
Alt 11.02.2005, 07:25
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Soweit ich weiss, geht die " Durchfuhr " als Privatmann und Eigner nicht. Allerdings kann ein Bootshändler oder Spediteur das Boot unter Zollverschluss nehmen; dann geht das. Kann auch bei Reparaturen so gemacht werden. Der Eigner kann dann erst nach Wiederausfuhr sein Boot wieder übernehmen ( offiziell).
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  #24  
Alt 11.02.2005, 08:40
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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Hallo Michael, das geht schon. Ich habe es sogar schriftlich.

Du mußt nur die einschlägigen Bestimmungen beachten. Evtl. auch Hinterlegung der UST, die du nach der Durchfuhr wieder bekommst, wenn du im Bestimmungsland versteuert hast.

Ich habe mich sehr genau damit beschäftigt, als ich mal in England ein Boot kaufen wollte und es selbst überführen wollte um es dann in Spanien zu versteuern.

Aber es ist möglicherweise ein erheblicher Aufwand, je nach Land.

In Griechenland habe ich mich ebenfalls erkundigt. Da hätte ein Liegeplatzvertrag in der TR ausgreicht um steuerfrei durch zu fahren. Ich hätte meine Route angeben müssen und dann wieder in einer bestimmten Zeit (meine es waren 4 Wochen) wieder ausreisen müssen. Hätte alles ein Agent erledigt.

Aber dei Griechen sehen das ohnehin nicht so eng, sonst wären ihre Häfen leer.
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  #25  
Alt 11.02.2005, 08:56
Wolf
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Zitat:
Zitat von Gerd1000
(...)

Aber es ist möglicherweise ein erheblicher Aufwand, je nach Land.

In Griechenland habe ich mich ebenfalls erkundigt. (...) Hätte alles ein Agent erledigt.

Aber dei Griechen sehen das ohnehin nicht so eng, sonst wären ihre Häfen leer.
In Griechenland lief damals bei mir auch ohne Agent überhaupt nix.
Allerdings ging es um eine Einfuhrsteuer, weil mein Boot als Schwertransport über Land kam.
Da lag ich fast eine Woche im Freihafen von Saloniki.
Ein Drama, ohne Agent unvorstellbar.
Das haben die Griechen aber sehr eng gesehen, in dem Punkt kann ich dir nicht zustimmen.
Aber heute weiß ich, welchen Fehler ich gemacht habe.
Wer gut schmiert, der gut fährt!


BTW
Hat mir auch der Agent erzählt.
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