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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.11.2003, 11:12
Ralph aus Essen Ralph aus Essen ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 05.11.2003
Ort: Essen
Beiträge: 72
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Standard Versicherung für Sportmotorboat

Hallo Sportsfreunde, (nicht Versicherungsmakler etc.)
Bin seit kurzer Zeit Eigener (hört sich gut an) einer Fiberline G18 mit AQ130B/Z270.
Ich muss mich jetzt auch einmal um Versicherungen kümmern (leider).
Wir werden mit dem Boot so hin und wieder auf der Ruhr oder Ijssel fahren und es im Urlaub in Kroatien nutzen. Rumfahren, Wasserski, tauchen.
Das Boot wird, ausser im Urlaub immer geslippt werden und steht ansonsten diebstahlsicher.
Was brauche ich an Versicherung(en) und wie teuer ist sowas.

Vielen Dank
__________________
Mit Grüßen aus Essen

Ralph

P.S. Ein Taucher, der nicht taucht, taugt nix ...
Fiberline G 18 mit AQ 120 B und Z 270/290
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  #2  
Alt 22.11.2003, 12:01
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
35.968 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Benutze die SUCHEN Funktion- Versicherungen -eingeben und du wirst schlauer
( Was das beste für dich sein wird )
Schönen Samstag und Sonntag
und V V
Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #3  
Alt 22.11.2003, 12:49
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
Repräsentant der schwarzen Macht
 
Registriert seit: 27.01.2002
Ort: Lübeck - Krummesse / Holzwiek Tel. 04508/777 77 10
Beiträge: 21.853
Boot: Chaparral Signature 260 - CA$H FLOW
Rufzeichen oder MMSI: DJ6837 - 211387640
42.919 Danke in 15.623 Beiträgen
Standard

Ich würde mir als erstes viele Angebote einholen.

http://www.boote-magazin.de/bto/boot...2&artikel=long
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #4  
Alt 22.11.2003, 13:14
Benutzerbild von ugies
ugies ugies ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.02.2002
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.528
Boot: ... aber sicher, zornige 29 PS ;-)
Rufzeichen oder MMSI: 211 .... .... ....
3.504 Danke in 1.993 Beiträgen
Standard

und ansonsten zum Umfang, was ja die Ausgangsfrage war,
Haftpflicht sollte schon,
Insassen nützt vor allem dem Versicherer, weil du von dir provozierte Schäden schon mit der Haftpflicht abdeckst - die allerdings zahlt nicht bei Familienmitgliedern. In diesem Fall halten sich meiner bescheidenen Meinung nach die Regressforderungen in Grenzen.

Bei der Kasko kommt es sehr auf die Verhältnisse an. Die Prämien liegen zwischen 0,75 % bis zu 3 % des versicherten Wertes. Nur eine Faustregel: Je höher der Wert, desto niedriger der Prozentsatz.
Wenn das Boot relativ zu deinem sonstigen Vermögen schon einen großen Anteil hat, solltest du über eine Versicherung nachdenken. Man muß aber auch Kosten gegen Nutzen abwägen. Überlege dir auch, wie ein Kapital anwächst, das du dadurch bildest, dass du die Versicherungsprämie nicht an eine Versicherung, sondern auf ein Sparkonto einzahlst, das du nicht angreifst. Es dient "nur" zum abfedern von Schäden, die du ja selbst verursacht hast. Wenn du nichts zerstörst, hast du beim Wechsel des Bootes ein gutes zusätzliches Kapital.

Ich habe diese Chance leider nicht, da der Winterlagerer von mir verlangt, dass ich eine Kaskoversicherung für mein Boot abgeschlossen habe.

Schließlich:
Binsenweisheit: nicht immer ist der billigste der beste.

Gruß
Uwe, Versicherungsmakler
__________________
Gruß
Uwe
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  #5  
Alt 22.11.2003, 13:31
Ralph aus Essen Ralph aus Essen ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 05.11.2003
Ort: Essen
Beiträge: 72
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Danke für die Hinweise.
Ich habe jetzt erstmal alle eure Links getestet und warte mal auf Angebote.
Danke an Uwe (wusste gar nicht das VS-Makler gute Tips geben können )

Ansonsten werde ich mich mal auf der boot umsehen.
__________________
Mit Grüßen aus Essen

Ralph

P.S. Ein Taucher, der nicht taucht, taugt nix ...
Fiberline G 18 mit AQ 120 B und Z 270/290
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  #6  
Alt 23.11.2003, 12:09
Benutzerbild von LahnSkipper
LahnSkipper LahnSkipper ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 19.08.2003
Ort: 65614 Beselich - Heimathafen: BCL/Dehrn
Beiträge: 86
Boot: DinghyGo "Seeadler"
0 Danke in 0 Beiträgen
LahnSkipper eine Nachricht über ICQ schicken LahnSkipper eine Nachricht über AIM schicken LahnSkipper eine Nachricht über MSN schicken
Standard Versicherung

Hallo, Ralph!

Ich habe mein Boot ganz einfach, wie auch mein Auto, bei der HUK versichert.
Die sind nicht deutlich teurer als andere Versicherungen und ich habe einen Ansprechpartner vor Ort! - Ich finde das von Vorteil, da man sich dann im Falle des Falles (der hoffentlich nicht eintreten wird) nicht mit endlosen Briefwechseln beschäftigen muß, sondern einfach mal kurz im Büro des Maklers vorbeischauen kann...

Gruß
Tammo
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  #7  
Alt 15.01.2004, 18:11
Benutzerbild von KWO
KWO KWO ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 15.12.2002
Ort: Leopoldshöhe 51°00'03"N**008°42'00"E
Beiträge: 496
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Versicherungsbeiträge

Meine Versicherungsgesellschaft nimmt (5 Mio. Deckung):

Motorboote
Motorstärke bis 25 PS 46,20 EUR
Motorstärke bis 50 PS 79,78 EUR
Motorstärke bis 125 PS 115,80 EUR
Motorstärke bis 200 PS 157,46 EUR
je weitere 25 PS 17,14 EUR

Segelboote
Segelfläche bis 15qm 43,67 EUR
Segelfläche bis 30qm 62,74 EUR

Alle Preise inkl. 16% Versicherungssteuer. Alle Beiträge sind Jahresbeiträge. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Führers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeugs berechtigten Personen. Der Schutz umfaßt auch das Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern. Für Bootsfahrschulen wird kein Zuschlag berechnet, wenn die Boote zu Schulungszwecken eingesetzt werden.

Preiswert oder Teuer?


Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
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  #8  
Alt 15.01.2004, 19:42
Benutzerbild von Uwe777
Uwe777 Uwe777 ist offline
Ensign
 
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Ort: Minden, Sunseeker 20 Sport
Beiträge: 55
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Standard

Hallo Klaus-Werner,

das mit den Tarifen hört sich ja gut an.
Bei welcher Gesellschaft bist du den Versichert?
Send mir doch mal eine PN.

Gruß aus Minden.
Uwe
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  #9  
Alt 16.01.2004, 09:29
Benutzerbild von gerrit
gerrit gerrit ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: 211412320
37 Danke in 20 Beiträgen
Standard

Hallo Ralph,
ich habe den Prozess auch gerade hinter mir und einige Unterschiede finden sich auch im Kleingedruckten. Alles sehr genau lesen!

Manche Versicherungen sprechen von Fahrtgebieten Nordsee / Ostsee - hören allerdings bei Schweden auf - die baltischen Staaten sind nicht versichert. Andere decken die gesamte Küstenlinie um Kontinentaleuropa ab (für Dich vielleicht beim Trailern interessant). Andere verbieten das Ankern (ohne das jemand an Bord ist - wozu habe ich dann ein Beiboot ?). Der Link den Cyrus empfohlen hat, habe ich auch genutzt und schwupps war der Briefkasten voll. Das grösste Problem ist dann geeignete Auswahlkriterien zu finden. Meine Herangehensweise: Ich habe die renommierteste, bekannteste und mit vielen guten Referenzen benannte Versicherung als Maßstab genommen (Prämie) und alles was teurer war schon einmal aussortiert. Das spart schon einmal 2 Abende. Dann überlege Dir ob Du das Boot auch einmal gegen Geld / ohne Geld verleihen willst, ob Du ein Winterlager hast, ob Du eine Versicherung für den Landtransport brauchst, ob Du ein motorisiertes Beiboot planst. Dann ist das ganze in einer Woche zu schaffen

Gruß Gerrit
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  #10  
Alt 16.01.2004, 09:36
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
Administrator
 
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Boot: 3255 Avanti Express
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Standard

Zitat:
Zitat von Uwe777
das mit den Tarifen hört sich ja gut an.
Bei welcher Gesellschaft bist du den Versichert?
Ich find die recht teurer! Für meine 170PS zahle ich keine 160Euro. Muss zuhause nochmal schauen, hab eher 90Euro im Kopf.
Bernd

(PS: glaub aber bei 3Mio Euro Deckung)
__________________
Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #11  
Alt 16.01.2004, 10:23
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Standard Re: Versicherungsbeiträge

Zitat:
Zitat von KWO
Meine Versicherungsgesellschaft nimmt (5 Mio. Deckung):

Motorboote
Motorstärke bis 25 PS 46,20 EUR
Motorstärke bis 50 PS 79,78 EUR
Motorstärke bis 125 PS 115,80 EUR
Motorstärke bis 200 PS 157,46 EUR
je weitere 25 PS 17,14 EUR

Segelboote
Segelfläche bis 15qm 43,67 EUR
Segelfläche bis 30qm 62,74 EUR
............
Preiswert oder Teuer?
moin

wenn ich mich recht erinnere ist der ADAC deutlich billiger.
bei 50PS waren es etwa 49,- euronen.

ich suche aber was noch günstigeres,
da kein wasserski, holzboot über 20 jahre, Vmax unter 10kn,
keine vermietung, nur deutsche binnengewässer.

die tarifierung nach leistung (PS/KW) ist totaler schwachsinn und
nicht risikogerecht.

le loup

(generalagent i.R.)
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  #12  
Alt 16.01.2004, 11:06
VirginWood
Gast
 
Beiträge: n/a
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Ich zahle für meinen SEGLER 164Euro/halbjährlich. Allerdings Vollkasko, Fahrtgebiet gesamte Ostsee/Nordsee/Mittelmeer/200meilen Atlantik ohne Einschränkungen. Außerdem sind auch persönliche Sachen wie Klamotten, Foto, Rechner usw in dem Betrag mitversichert.
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  #13  
Alt 16.01.2004, 12:04
Benutzerbild von Flash
Flash Flash ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: Seevetal bei Hamburg
Beiträge: 192
Boot: Renken 230 Classic
29 Danke in 13 Beiträgen
Standard

Hallo Ralph,
gehe mal auf die Internetseite vom ADAC,da stehen alle Preise drin.

Gruß Michael
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  #14  
Alt 18.01.2004, 10:50
SatBL SatBL ist offline
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Registriert seit: 14.05.2003
Beiträge: 60
3 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Beim ADAC ist der Trailer aber nicht mitversichert.
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  #15  
Alt 18.01.2004, 10:56
VirginWood
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Der Trailer ist während der Fahrt immer beim PKW mitversichert soweit ich mich nicht irre
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  #16  
Alt 18.01.2004, 11:04
Benutzerbild von mohrle
mohrle mohrle ist offline
Lieutenant
 
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Beiträge: 160
23 Danke in 16 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von VirginWood
Der Trailer ist während der Fahrt immer beim PKW mitversichert soweit ich mich nicht irre
Seit 1.1.04 trifft das leider nicht mehr zu
__________________
Gruß von der Ostsee
Doris

Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand,
jedermann glaubt genug davon zu haben.
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  #17  
Alt 18.01.2004, 11:42
FINNnix FINNnix ist offline
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Beiträge: 807
70 Danke in 44 Beiträgen
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hallo Doris, wo steht das?
Irgendwas muß ich verpasst haben
__________________
handbreit ....
Rolf
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  #18  
Alt 18.01.2004, 11:54
Benutzerbild von Ebro Skipper
Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von mohrle
Zitat:
Zitat von VirginWood
Der Trailer ist während der Fahrt immer beim PKW mitversichert soweit ich mich nicht irre
Seit 1.1.04 trifft das leider nicht mehr zu
Soweit ich informiert bin, ist der Trailer während der Fahrt mit über das Zugfahrzeug versichert. Sollte aber im abgekuppelten Zustand etwas passieren, so muß man hierfür eine seperate Haftpflicht für den Trailer haben.
Ich lasse mich gerne belehren, sollte dieses nicht stimmen.
__________________
Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #19  
Alt 18.01.2004, 12:20
Benutzerbild von Uwe777
Uwe777 Uwe777 ist offline
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Hallo,
so wie mohrle das beschreibt hat es mir meine Versicherung auch erklärt.
Gruß aus Minden.
Uwe
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  #20  
Alt 18.01.2004, 14:27
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von mohrle
Zitat:
Zitat von VirginWood
Der Trailer ist während der Fahrt immer beim PKW mitversichert soweit ich mich nicht irre
Seit 1.1.04 trifft das leider nicht mehr zu

moin
hat es eine grundlegene änderung der akb gegeben?
sind nunmehr alle mit dem zugfahrzeug verbundenen anhänger
a) überhauptnicht über zugfahrzeug-KH
und/oder
b) nur über eigenen KH-vertrag
K-H versichert?
(KH=KFZ_Haftpflicht)

das hätte positive auswirkungen auf die schadensrückstufung beim zugfahrzeug und würde längerfristig zu _erheblichen_ beitragagserhöhungen der anhänger-KH führen.

le loup
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  #21  
Alt 18.01.2004, 16:24
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Dr.Excel Dr.Excel ist offline
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Hallo bin bei BAVARIA versichert und zahle Kasko 40% Schadenfreiheitsrabatt jedes Jahr 10 % max 4 Jahre Vers. Summe 18000 Euro 188,00 Euro Jahr und Kasko 105,10 Euro Trailer ist mit Versichert.
6 Wochen im Jahr Fahrtgebietswechsel Z.B. Kroatien inbegriffen.
Gruß Doc.
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  #22  
Alt 18.01.2004, 16:29
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Dr.Excel Dr.Excel ist offline
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Trailer oder Anhänger Vers.
Solltest du mit angehängten Anhänger einen Unfall verursachten zahlt die Kasko des Zugfahrzeuges.
Wenn du Ihn mit der Hand rangierts und wo aneckst zahlt die Anhängerkasko. Bei der Anhängerkasko hast du immer 100 % es gibt keinen SFR

Doc.
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  #23  
Alt 18.01.2004, 20:09
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Standard Re: Versicherung für Sportmotorboat

So, ich glaube ich muss jetzt doch mal was dazu schreiben, obwohl ich ja leider nicht zum Kreis der Sportsfeunde zähle
Zitat:
Zitat von Ralph aus Essen
Hallo Sportsfreunde, (nicht Versicherungsmakler etc.)

Bevor hier alle möglichen Spekulationen aufkommen, füge ich die Gesetze bzw. die Versicherungsbedingungen dazu.

Das Wichtigste zusammengefasst könnt Ihr unter
http://www.prosecura.de/aktuell/arch...ll_11_2003.pdf
nachlesen.

§ 7 STVG (Straßenverkehrsgesetz) / Anhänger
Die Neufassung des Gesetzes begründet eine gesamtschuldnerische Haftung der Halter des ziehenden Fahrzeuges und des Anhängers. In Zukunft wird der Geschädigte bei Unfällen, die sich beim Betrieb eines Gespannes ereignen, sowohl den Halter des Anhängers als auch den des ziehenden Fahrzeuges auf Schadenersatz in Anspruch nehmen können. Die Haftungserweiterung knüpft nicht an die Zulassungs- bzw. Versicherungspflicht der Anhänger an, sondern lediglich daran, ob der Anhänger dazu bestimmt ist, von Kraftfahrzeugen mitgeführt zu werden. Der Halter des Anhängers ist somit auch für sich lösende oder für abgestellte Anhänger verantwortlich. Er kann sich aber entlasten, wenn der Unfall unvermeidbar war.
Die Haftpflichtversicherung des Anhängers muss jetzt auch in bestimmten Fällen eintreten, in denen der Anhänger mit dem Fahrzeug verbunden war (z.B. nur der schadenverursachende Anhänger wird ermittelt). Eine Umgehung der SFR-Rückstufung für die Versicherung des ziehenden Kfz werden die Versicherer durch entsprechende Änderung der Bedingungen ausschließen: sofern die Leistung zunächst über die Haftpflichtversicherung des Anhängers erbracht wurde, erfolgt anschließend entsprechend dem Verursachungsanteil ein Regress beim ziehenden Fahrzeug, so dass dort eine SFR-Belastung erfolgt.
Viele Anhänger unterliegen weder den Vorschriften über das Zulassungsverfahren noch der Versicherungspflicht. Hierzu zählen insbesondere
· land- und forstwirtschaftliche Anhänger (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) und
· Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten (z.B. Bootsanhänger) oder Tieren zu Sportzwecken (z.B. private Pferdeanhänger), sofern diese Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden.


Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
§ 10 a Versicherungsumfang bei Anhängern
(1) Die Versicherung des Kraftfahrzeuges umfaßt auch Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist oder der sich während des Gebrauchs von diesem löst und sich noch in Bewegung befindet. Mitversichert sind auch der Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner des Anhängers. Schäden der Insassen des Anhängers sind bis zur Höhe der Grundversicherungssumme eingeschlossen.
(2) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: Die Haftpflichtversicherung des Anhängers umfaßt nur Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden, wenn er mit einem Kraftfahrzeug nicht verbunden ist oder sich von dem Kraftfahrzeug gelöst hat und sich nicht mehr in Bewegung befindet, sowie Schäden, die den Insassen des Anhängers zugefügt werden. Mitversichert sind auch der Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner des Kraftfahrzeuges.
(3) Als Anhänger im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Auflieger sowie für die Anwendung des Absatzes 1 auch Fahrzeuge, die abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Quelle: GDV



Gruß
Norman

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  #24  
Alt 19.01.2004, 12:28
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Standard Re: Versicherung für Sportmotorboat

Zitat:
Zitat von blaue-elise
.....
§ 7 STVG (Straßenverkehrsgesetz) / Anhänger
...


Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
§ 10 a Versicherungsumfang bei Anhängern

....
danke,
nun isses deutlich geworden

die amerikanisierung geht weiter.
weg von einer klaren verschuldenshaftung und
hin zu einer matschig-moralischen gefährdungshaftung.

le loup
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  #25  
Alt 19.01.2004, 12:33
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Dr.Excel
Trailer oder Anhänger Vers.
Solltest du mit angehängten Anhänger einen Unfall verursachten zahlt die Kasko des Zugfahrzeuges.
Wenn du Ihn mit der Hand rangierts und wo aneckst zahlt die Anhängerkasko. Bei der Anhängerkasko hast du immer 100 % es gibt keinen SFR

Doc.
KREIIISCH !!!

die kaskoversicherung bezieht sich auf eine versicherte sache und den schaden an dieser.

du meinst die haftpflichtversicherung.

le loup
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