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  #1  
Alt 11.11.2003, 11:12
Ralph aus Essen Ralph aus Essen ist offline
Ensign
 
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Standard SKS Änderungen

Hallo Skipper, was ist an diesem Beitrag dran und was macht ihr?

Noch ein aktueller Hinweis:
Die Funkzeugnisse werden für die Sportschiffahrt in Zukunft eine enorme Bedeutung gewinnen, denn am 1. Januar 2008 tritt der Artikel 2 der Zehnten Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Darin ist folgender Absatz enthalten: "Inhaber eines Sportküstenschifferscheins müssen ihre Befähigung zur Ausübung mobilen Seefunkdienstes mindestens durch das Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate/SRC) und Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein mindestens durch das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate/LRC) nachweisen." Das heiß im Klartext: ab Januar 2008 werden die Funkzeugnisse für die Zulassung zur Prüfung eines SKS- bzw SSS-Scheins zwingend erforderlich sein; und ein Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten SKS- bzw. SSS-Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht!
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  #2  
Alt 11.11.2003, 12:22
Benutzerbild von Olaf
Olaf Olaf ist offline
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Standard Re: SKS Änderungen

Zitat:
Zitat von Ralph aus Essen
und ein Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten SKS- bzw. SSS-Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht!
da bin ich mir nicht so sicher. Juristen sehen für sowas normalerweise immer einen Bestandsschutz vor.

Gesetz den Fall, der Befähigungsnachweiß wurde nach gültigem Recht erworben, kann dieser nach meinem natürlichen Rechtsempfinden nicht nachträglich durch Änderung der Prüfungsanforderungen ungültig werden. Sonst wäre mein (Kfz-) Führerschein z.B. im Laufe der Jahre ja auch x Mal ungültig geworden.

Was sagen unsere Juristen dazu?
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #3  
Alt 11.11.2003, 13:02
Wolf
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Standard Re: SKS Änderungen

Zitat:
Zitat von Ralph aus Essen
Hallo Skipper, was ist an diesem Beitrag dran und was macht ihr?

und ein Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten SKS- XXXX...Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht!
Hallo Ralph,

dieser Unsinn setzt sich leider immer wieder durch.

Nein, es stimmt nicht.
Auch wenn es immer wiederholt wird.

Gleich wird sich wohl Klaus melden, hoffentlich!
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  #4  
Alt 11.11.2003, 13:22
tboat tboat ist offline
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Standard

Man lasst ihr euch immer Bange machen ....

Zitat: ....
Sportküstenschifferschein (SKS)

Der SKS wurde durch Artikel 2 der 7. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1998 (BGBl. I S. 4016) zum 1. Oktober 1999 eingeführt.

Es handelt sich um einen amtlichen, freiwilligen Befähigungsnachweis, der die Lücke zwischen Sportbootführerschein-See einerseits und Sportseeschifferschein/Sporthochseeschifferschein andererseits schließt. Er gilt in den Küstengewässern aller Meere (3 bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste).

Der Erwerb des SKS ist in der Sportseeschifferscheinverordnung geregelt. Bis zum 1. Oktober 1999 erworbene BR-Scheine können in einen SKS umgetauscht werden, müssen aber nicht. .......

SO: Betonung auf freiwillig, ... und .... müssen nicht ..

Fazit: Was ich nicht hab und auch nicht brauch, kann auch nicht UNGÜLTIG werden. Genehmigungen und Zeugnisse für die Funke, die ist übrigens auf NICHT ausrüstungspflichtigen Schiffen auch nicht PFLICHT ist, sind also meiner Meinung nicht verbindbar - zumindest für "Altscheinbesitzer".

Gedanke(?): wer will mit der Panikmache denn wohl jetzt schon Geld verdienen? ...grübel, grübel ..

tboat
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  #5  
Alt 11.11.2003, 15:50
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Standard

Zitat:
Zitat von tboat
wer will mit der Panikmache denn wohl jetzt schon Geld verdienen? ...grübel, grübel ..
Das ist eine interssante Frage!
__________________
Viele Grüsse,
Olaf
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  #6  
Alt 11.11.2003, 19:37
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Standard be cool !

Keine Panik! Bereits schon mit der "Zehnten Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 24. September 2002 (BGBl I, S. 3733) wurde die Sportseeschifferscheinverordnung geändert. Danach müßen ab dem 1. Januar 2008 Inhaber eines Sportküstenschifferscheins ihre Befähigung zur Ausübung des Seefunkdienstes mindestens durch das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate; genannt SRC) und Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferscheines mindestens durch das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, genannt LRC) nachweisen.

Die entsprechenden Funkzeugnisse sind ab 1. Januar 2008 schon dem Antrag auf Zulassung zu den jeweiligen Prüfungen zum SKS, SSS oder SHS dem Prüfungsausschuß vorzulegen.

Im Klartext heißt das, daß die Voraussetzungen zum Erwerb der jeweiligen (freiwilligen) Sportschifferscheine um die Funkzeugnisse erweitert worden sind. Nicht mehr und nicht weniger.

Bereits vorhandene oder bis zum 31.12.2007 zu erwerbende SKS, SSS oder SHS sind durch diese erhöhte Qualifikationsanforderung in ihrer Geltung nicht berührt!

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
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  #7  
Alt 11.11.2003, 19:39
kai kai ist offline
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Wohl nur eine rethorische

Rotflabic!!

"Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten SKS- bzw. SSS-Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht! "

Finde ich prima,das Freiwillige Erlangen dieser überflüssigen Papiere
wird bestraft.
Ich empfehle daher bei Näherung von Kontrolleuren des geltenden Rechts
diese Bundesadler Papiere über Bord zu werfen
(vorsicht:Nicht den Spobo),oder vorher den DSV um Rücktausch zu bitten.



Handbreit,Kai
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  #8  
Alt 11.11.2003, 19:45
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Standard Panik?

Zitat:
Zitat von tboat
Gedanke(?): wer will mit der Panikmache denn wohl jetzt schon Geld verdienen? ...grübel, grübel ..
Wer macht denn da die Panik. Letzlich doch die Leute welche da keinen Durchblick haben was da wirklich läuft.

Ich weiß auch nicht wie man mit der Info was da ab 2008 bei den S-Scheinen ab geht überhaupt Geld verdienen kann? Vor allen Dingen jetzt schon.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #9  
Alt 11.11.2003, 19:48
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Standard Bullshit!!!!!

Zitat:
Zitat von kai
"Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten SKS- bzw. SSS-Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht! "
Erzähl doch nicht so etwas! Worauf willst Du das Begründen? Das kann doch einfach nicht wahr sein diese Panikmache durch Falschaussagen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #10  
Alt 11.11.2003, 20:35
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Standard Re: be cool !

Zitat:
Zitat von KWO
Keine Panik! Die entsprechenden Funkzeugnisse sind ab 1. Januar 2008 schon dem Antrag auf Zulassung zu den jeweiligen Prüfungen zum SKS, SSS oder SHS dem Prüfungsausschuß vorzulegen.

Im Klartext heißt das, daß die Voraussetzungen zum Erwerb der jeweiligen (freiwilligen) Sportschifferscheine um die Funkzeugnisse erweitert worden sind. Nicht mehr und nicht weniger.

[b]Bereits vorhandene oder bis zum 31.12.2007 zu erwerbende SKS, SSS oder SHS sind durch diese erhöhte Qualifikationsanforderung in ihrer Geltung nicht berührt!
Moinmoin
Die Information einer Bremer Segelschule besagt was anderes, und zwar dass jetzt erworbene SKS-Scheine ihre Gültigkeit behalten, wenn man den entsprechenden Funkschein volegen kann. (Auch noch nach der Einführung)
Kann man das nicht, so tritt die Frage des Rechts dann ein, wenn man in Gefahrensituationen kommt, ebenso wie die Frage nach dem SKS dann bei Rechtssprechungen wichtig wird. Ohne Funkschein ist der Schein dann ungültig, d.h. wird z.B. auch von Vercharterern nicht anerkannt werden.

Schon heut kann man ohne SKS kein Schiff chartern, obwohl man diesen Schein nicht verpflichtend braucht.
Es ist also kein Schein zum Schein.

Mari lena
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  #11  
Alt 11.11.2003, 20:53
kai kai ist offline
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"Kann man das nicht, so tritt die Frage des Rechts dann ein, wenn man in Gefahrensituationen kommt, ebenso wie die Frage nach dem SKS dann bei Rechtssprechungen wichtig wird. Ohne Funkschein ist der Schein dann ungültig, d.h. wird z.B. auch von Vercharterern nicht anerkannt werden."

Unsinn, jedes Seeamt wird auch alte SKS/SSS/SHS BR/BK/C für gleichwertig halten auch in Verbindung mit beschränkt gültigen .
Da geht es um andere Dinge .

"Schon heut kann man ohne SKS kein Schiff chartern, obwohl man diesen Schein nicht verpflichtend braucht"

Unsinn,die Vercharterer akzeptieren jeden DSV Schein ab BR aufwärts oder ihnen gleichwertige Qualifikationen

Lasst Euch nicht verrückt machen-so etwas verbreiten nur unseriöse Segelschulen und deren Jünger
(allerdings nicht seriöse wie der DHH-die erteilen Euch gerne die richtigen Auskünfte)

Wieder ein schönes Beispiel für Internetz Schwachsinn

Handbreit,Kai
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  #12  
Alt 11.11.2003, 21:00
kai kai ist offline
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Standard

Ach vergessen für KWO
Moin,
Natürlich sind Deine Ausführungen vollkommen korrekt ,Klaus-Werner!
Ich habe nur dieses hervorragende Beispiel für Internetz Schwachsinn satirisch aufbereiten wollen.
To all : Scheine nicht über Bord werfen
Dabei war es schon die entschärfte Fassung.
In der ursprünglichen habe ich
ausgeführt,wie sich die deutsche Spobo VO im Rahmen einer nationalen SOLAS Erweiterung durch Erlass BMV vorsieht, daß vorgenannte Zeugnisse nur noch in Glücksburg beim DHH erworben werden dürfen,weil nur dieser die erforderlichen Qualifikationen vermittelt.
Patente A6/AG bzw entsprechende Patente nach STCW95 dürfen zum SHS umgeschrieben werden ,insofern mind. 2000sm als Wachführer an Bord eine Segelbootes nachgewiesen werden.(vgl.a SSO erweiterte Fassung 16.9.2003)
Desweiteren wird der Besitz dieser Qualifikationen erforderlich um ein Sportboot unter Segeln ausleihen zu können,sofern dieses sich in deutschen Hoheitsgewässern befindet.Auf diesem Wege,so das WSA, wird auch die Liegeplatz Situation in deutschen Häfen deutlich verbessert und verbesserte Arbeitszeitregelungen bei der DGzRS ermöglicht.
usw.usw.-um ein paar Daten Regelungen und Fußnoten erweitert,würde recht fix ein ernstzunehmender Beitrag daraus,der sich quasi selbst vervielfältigt
Angst machen macht Spaß ,besonders für die die daran verdienen und immer schön mit dem Seeamtszeigefinger zeigen-Gröhl
internetz halt- ein böser Klabauter

Handbreit,Kai
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  #13  
Alt 11.11.2003, 21:08
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Standard Re: be cool !

Zitat:
Zitat von Marilena
Die Information einer Bremer Segelschule besagt was anderes, und zwar dass jetzt erworbene SKS-Scheine ihre Gültigkeit behalten, wenn man den entsprechenden Funkschein volegen kann. (Auch noch nach der Einführung)
Die jetzigen S-Scheine behalten ihre Gültigkeit auch ohne Funkschein. Die ganze Sache ist doch nur für die bindend, welche ab 2008 ihren Schein machen wollen. So steht es in der Verordnung und nur die ist für mich (für alle) maßgebend und nicht die Aussage eines Bremer Segellehrers, noch der Vertrag von Büttelborn. Eine andere Sache ist, ob es sinnvoll ist so einen Funkschein zu machen. Ich würde das mit ja beantworten, aber letztlich geht es doch nur um "muß oder muß nicht".


Zitat:
Zitat von Marilena
Kann man das nicht, so tritt die Frage des Rechts dann ein, wenn man in Gefahrensituationen kommt, ebenso wie die Frage nach dem SKS dann bei Rechtssprechungen wichtig wird. Ohne Funkschein ist der Schein dann ungültig, d.h. wird z.B. auch von Vercharterern nicht anerkannt werden.
Das was Du schreibst kann sich aber nur auf die an 2008 erworbenen Scheine beziehen, da für die bis dahin ausgestellten Scheine keine Rechtsgrundlage für den Besitz eines Funkscheines besteht.


Zitat:
Zitat von Marilena
Schon heut kann man ohne SKS kein Schiff chartern, obwohl man diesen Schein nicht verpflichtend braucht.
Versuch es doch mal mit den Befähigungsausweisen wo entweder das Wort Dollar oder das Wort EURO drauf steht. Du wirst Dich wundern was Dir die Vercharterer dafür alles anbieten. Auch ohne S-Schein.


Zitat:
Zitat von Marilena
Es ist also kein Schein zum Schein.
Jetzt noch und ab 2008 auch noch. Aber mit dem Unterschied, daß ab 2008 beide "untrennbar" miteinander verbunden sind.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #14  
Alt 11.11.2003, 21:12
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Zitat:
Zitat von kai
"

"Schon heut kann man ohne SKS kein Schiff chartern, obwohl man diesen Schein nicht verpflichtend braucht"

Unsinn,die Vercharterer akzeptieren jeden DSV Schein ab BR aufwärts oder ihnen gleichwertige Qualifikationen

Lasst Euch nicht verrückt machen-so etwas verbreiten nur unseriöse Segelschulen und deren Jünger
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Handbreit,Kai
Naja...watt aufgeregt?
Ist es Unsinn, wenn ich sage
BR und SKS ist wohl gleichwertig?
Und dass man ohne einen dieser Segelscheine oder höhere Quali keinen Chartervertrag bekommt? Aber das ist hier ja nicht die Frage.

Wenn, wie Du sagst es Unsinn ist bzgl. des Funkscheines...ich kann nur sagen was ich gehört habe von einer seriösen Segelschule und denk mir, die Vercharterer werden sich absichern.

Aber vielleicht hat jemand von euch was, wo wir das Offizielle Nachlesen können.
Wäre schön !!
Danke schonmal
Mari lena
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  #15  
Alt 11.11.2003, 21:28
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Zitat:
Zitat von Marilena
Ist es Unsinn, wenn ich sage
BR und SKS ist wohl gleichwertig?
Unsinn will ich nicht sagen. Unrichtig stimmt da schon eher. BR ist die Bescheinigung eines Vereins (DSV e.V.), welcher die gleiche Wertigkeit wie der Fahrradführerschein meiner Enkeltochter hat, der ihr von der Deutschen Verkehswacht e.V. ausgehändigt worden ist. SKS ist dagegen ein amtlicher Führerschein.


Zitat:
Zitat von Marilena
und dass man ohne einen dieser Segelscheine keinen Chartervertrag bekommt? Aber das ist hier ja nicht die Frage.
Wer erzählt den sowas? Ich hatte Dir doch gesagt, Euro- und Dollarscheine stechen BR und SKS. Den Beweis trete ich gerne an.


Zitat:
Zitat von Marilena
...ich kann nur sagen was ich gehört habe von einer seriösen Segelschule ...
Mag ja sein das die Segelschule seriös ist. Die Aussage (sofern Du da nicht etwas mißverstanden hast) ist auf alle Fälle nicht als seriös zu bewerten.


Zitat:
Zitat von Marilena
Aber vielleicht hat jemand von euch was, wo wir das Offizielle Nachlesen können.
Wäre schön !!
Bitte? Hab ich doch vorhin wohl schon benannt. Siehe "Zehnte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 24. September 2002 (BGBl I, S. 3733) und die Sportseeschifferscheinverordnung.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #16  
Alt 11.11.2003, 21:36
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Standard Re: be cool !

Hej Klaus_Werner
Zitat:
Zitat von KWO
Die jetzigen S-Scheine behalten ihre Gültigkeit auch ohne Funkschein. Die ganze Sache ist doch nur für die bindend, welche ab 2008 ihren Schein machen wollen. So steht es in der Verordnung
Könntest Du den Auszug aus der Verordnung hier einstellen? Werde dann mal in der Segelschule Aufklärungsarbeit leisten müssen.


Zitat:
Zitat von Marilena
Kann man das nicht, so tritt die Frage des Rechts dann ein, wenn man in Gefahrensituationen kommt, ebenso wie die Frage nach dem SKS dann bei Rechtssprechungen wichtig wird. Ohne Funkschein ist der Schein dann ungültig, d.h. wird z.B. auch von Vercharterern nicht anerkannt werden.
Zitat:
Zitat von KWO
Das was Du schreibst kann sich aber nur auf die an 2008 erworbenen Scheine beziehen, da für die bis dahin ausgestellten Scheine keine Rechtsgrundlage für den Besitz eines Funkscheines besteht.
Nene... sollte sich auch auf alte Scheine beziehen...aber wenns so ist, wie du und Kai schreibt, um so besser
Zitat:
Zitat von Marilena
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Zitat:
Zitat von KWO
Versuch es doch mal mit den Befähigungsausweisen wo entweder das Wort Dollar oder das Wort EURO drauf steht. Du wirst Dich wundern was Dir die Vercharterer dafür alles anbieten. Auch ohne S-Schein.
Könntest Du mir diesen Befähigungsausweis aussellen? *grins*

Mit norddeutschen Grüßen
Mari lena
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  #17  
Alt 11.11.2003, 21:44
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Standard Re: be cool !

Zitat:
Zitat von Marilena
Könntest Du den Auszug aus der Verordnung hier eintellen? Werde dann mal in der Segelschule Aufklärungsarbeit leisten müssen.
Oh man, die Sportseeschifferscheinverordnung steht an so vielen Stellen im Web. Die hier nochmal in vollem Umfang abzudrucken wäre wirklich zu viel des guten.

Google = Sportseeschifferscheinverordnung


Zitat:
Zitat von Marilena
Könntest Du mir diesen Befähigungsausweis aussellen?
Du weißt doch, wenns um Geld geht: Sparkasse!

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #18  
Alt 11.11.2003, 21:57
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Och Klaus-Werner, sei doch so nett, nicht in vollem Unfang...nur das Wesentliche. please

Ich versteh mich nicht so gut auf Gesetzestexte:

Zitat:
(7) Inhaber eines Sportküstenschifferscheins müssen ihre Befähigung zur Ausübung mobilen Seefunkdienstes mindestens durch das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate [SRC]) und Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschiffscheins mindestens durch das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate [LRC]) nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung vom 18, Sebtember 1998 (BGBl I S 3013,3023), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. August 2001 (BGBl I S 2276) geändert worden ist, nachweisen
Unter welchem § u. Abs. finde ich nun dass alte SKS-Scheine hier ausgeschlossen sind oder dass das Gesetz nur für Scheine ab 2007 gilt?

Marilena
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  #19  
Alt 11.11.2003, 21:59
kai kai ist offline
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Moin Marilena,
Die Folgerung ist schlichtweg falsch . Stichwort Bestandsschutz
Ein einfaches Beispiel für Dich:

Autovermietungen werden Dir weiterhin Fahrzeuge mit Anhänger ausleihen
auch wenn es mittlerweile erforderlich ist einen extra Anhängerschein zu machen.
Im Falle eines von Dir verschuldeten Unfalls wird es Dir nicht zum Nachteil gereichen,diese heute erforderliche Zusatzqualifikation nicht gemacht zu haben,- weder ist Dein Führerschein ungültig ,noch hast Du (in dieser Hinsicht) fahrlässig gehandelt.

Ebenso wird im Falle einer Seeunfalluntersuchung zur Beurteilung weniger die Papierlage geprüft (das Vorhandensein amtlich erforderlicher
Scheine vorrausgesetzt), sondern die tatsächliche Erfahrung in Hinblick auf die Umstände geprüft.
Deshalb findet eine persönliche Befragung statt.
Es entlastet dabei keinesfalls viele Scheine vorweisen zu können.(Das Gegenteil ist zuweilen der Fall)

Lediglich:

Evtl. Fahrlässig/ Grob fahrlässiges Handeln wird beurteilt

und dieses
wird das Seeamt keineswegs z.B.von einem nichtvorhandenen LRC herleiten,

es sei denn, das dieser Umstand den Seeunfall verursacht hat, lol....

Da ich neugierig bin,welche Segelschule in Bremen derlei und Schlußfolgerunen der o.g. Art verbreitet, könntest Du mir den Namen nennen?

Handbreit,Kai
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  #20  
Alt 12.11.2003, 08:38
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Standard Re: be cool !

Zitat:
Zitat von KWO
Keine Panik! Bereits schon mit der "Zehnten Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 24. September 2002 (BGBl I, S. 3733) wurde die Sportseeschifferscheinverordnung geändert. Danach müßen ab dem 1. Januar 2008 Inhaber eines Sportküstenschifferscheins ihre Befähigung zur Ausübung des Seefunkdienstes mindestens durch das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate; genannt SRC) und Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferscheines mindestens durch das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, genannt LRC) nachweisen.

Die entsprechenden Funkzeugnisse sind ab 1. Januar 2008 schon dem Antrag auf Zulassung zu den jeweiligen Prüfungen zum SKS, SSS oder SHS dem Prüfungsausschuß vorzulegen.

Im Klartext heißt das, daß die Voraussetzungen zum Erwerb der jeweiligen (freiwilligen) Sportschifferscheine um die Funkzeugnisse erweitert worden sind. Nicht mehr und nicht weniger.

Bereits vorhandene oder bis zum 31.12.2007 zu erwerbende SKS, SSS oder SHS sind durch diese erhöhte Qualifikationsanforderung in ihrer Geltung nicht berührt!

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Moin,
im Palstek 6/03 wid in einem diesbezüglichen Artikel darauf verwiesen, das, wer bereits einen SKS-, SSS- oder SHS-Schein habe, das jeweils vorgeschriebene Funkzeugnis bis 2008 nachmachen müsse, sonst sei man ab 2008 nicht mehr berechtigt, den Führerschein für den vorgesehenen Fahrbereich zu nutzen.
Was m.E. zumindest dem Versuch der Aufhebung des Bestandschutzes gleichkäme.
Problem: Woher rekrutieren sich derlei Auffassungen, die dann veröffentlicht werden. Und woran kann der "Normal" Sportbootler sich definitiv orientieren. Natürlich an den (derzeit) geltenden Vorschriften, die jedoch gerade durch solche Artikel in ihrer Gültigkeit angezweifelt werden.
Ich weiß auch nicht was bis 2008 noch alles passiert, jedoch sind derlei Artikel nicht unbedingt hilfreich den Nebel zu lichten. Aber durch ihren Öffentlichkeitsstatus erscheinen sie sicher vielen schlüssig. Was soll man nun machen,wissen die mehr als in den Richtlinien steht?
Also erstmal abwarten...und die zitierten Regeln beachten...

Kai (mit dem B)
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  #21  
Alt 12.11.2003, 09:19
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Standard Gültigkeit von alten S-Scheinen über 2008 hinaus

Leute, nun macht es doch bitte nicht unnötig kompliziert und interpretiert da nichts rein, was da auch nicht steht.

Ich kann die ganze Verordnung hin und her wälzen wie ich will. Ich finde da kein Wort darüber, daß die vor 2008 erworbene S-Scheine ihre Gültigkeit verlieren werden. Geht auch gar nicht. Der Gesetzgeber kann nicht einmal von ihm ausgestellte Befähigungszeugnisse rückwirkend für ungültig erklären. Stichwort "Besitzstandswahrung".

Einer hat hierzu ein Beispiel gegeben und ich möchte das um ein weiteres Beispiel ergänzen. Ich (als alter Daddy) erinnere mich noch, irgendwann Ende der 60er, Anfang der 70er wurde ab einem bestimmten Stichtag als Voraussetzung (Zusatzqualifikation) für den Erwerb eines Kfz-Führerschein der Besitz einer "Sofortmaßnahmen-" bzw. einer "Erste Hilfe Bescheinigung" vorgeschrieben. Da sind die Millionen vor diesem Stichtag ausgestellten Führerscheine auch nicht nachträglich ungültig geworden.

Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird!

Klaus-Werner Olderdissen
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  #22  
Alt 12.11.2003, 10:20
Ralph aus Essen Ralph aus Essen ist offline
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Da bin ich aber froh, als Newby, nicht unbedingt ein blöde Frage gestellt zu haben.
Hier nun der Link, hätte ich auch gleich anhängen können ,

http://www.sportseeschifferschein.de..._helgoland.htm

Mit Grüßen aus Essen

Ralph
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  #23  
Alt 12.11.2003, 10:27
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Hej Ralph...was ist das für ein Link? ... dachte es sei die entsprechende Verordnung. Schade...


Zitat:
Zitat von Marilena
Och Klaus-Werner, sei doch so nett, nicht in vollem Unfang...nur das Wesentliche. please

Ich versteh mich nicht so gut auf Gesetzestexte
und hab sicher auch nicht den richtigen gefunden. Frauen eben können nicht nur nicht einparken....tststs

Aber ansonsten denk ich, abwarten und Tee trinken.Wird alles nicht so heiß gegessen ...bis man sich die Finger verbrennt.

Marilena
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  #24  
Alt 12.11.2003, 10:34
Ralph aus Essen Ralph aus Essen ist offline
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Zitat:
Zitat von Marilena
Hej Ralph...was ist das für ein Link? ... dachte es sei die entsprechende Verordnung. Schade...

Auf dieser Seite habe ich den Hinweis gelesen und wollte nun von Euch wissen, was da dran ist ...
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  #25  
Alt 12.11.2003, 10:44
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Standard S-Scheine

Auch auf der Seite finde ich die Aussage: " Das heiß im Klartext: ab Januar 2008 werden die Funkzeugnisse für die Zulassung zur Prüfung eines SKS- bzw SSS-Scheins zwingend erforderlich sein; und ein Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten SKS- bzw. SSS-Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht!"

Der erste Satz ist ja auch richtig, nur wo finde ich etwas darüber, daß die vor 2008 ausgestellten S-Scheine ohne Funkzeugnis ihre Gültigkeit verlieren wie hier von einigen behauptet wird? Ich finde auch nirgends etwas darüber, daß ich ein bestimmtes Funkzeugnis haben muß, wenn ich (jetzt oder später) raus fahre. Die S-Scheine sind nun mal freiwillige Scheine und keine Zwangsscheine. Ausnahme in der Traditionsschiffahrt, wo bestimmte S-Scheine vorgeschrieben sind, dieses hier aber in der Regel für keinen zutrifft bzw. das noch keiner für sich aufs Trapez gebracht hat (kommt jetzt aber bestimmt! ).

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
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