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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.11.2005, 11:38
Benutzerbild von Diddi
Diddi Diddi ist offline
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Standard Mehrwersteuer bei Eigenbaubooten

Hallo Leute.
1. Mal wieder das leidliche Thema der Mwst. Unser Boot ist ein Eigenbau meines Opas.. Wie ist das wenn ich jetz in ein Land fahre in dem ein Mwst Nachweis gefordert ist?? Es hat ja niemand jemals das Boot gekauft und somit existiert kein Kaufvertrag...
2.Mal angenommen ich würde den Kahn meinem Opa abkaufen. Muss ich dann eine Mwst an den Staat zahlen?? Oder gibt es vielleicht rein rechtlich gesehen die Möglichkeit der Schenkung?? Wie sieht es da auch mit Mwst.?
Sehr komplizert das Thema - hab bisher im Forum keine passenden Antworten gefunden u bin deshalb sehr gespannt

Beste Grüße
Diddi
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  #2  
Alt 21.11.2005, 11:44
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im zweifel kaufbelege der materialien sammeln
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  #3  
Alt 21.11.2005, 11:45
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Hallo Diddi,

das Thema ist doch ganz einfach. Mwst - oder besser gesagt Umsatzsteuer - fällt nur dann an, wenn ein Gewerbetreibender etwas verkauft.

Ich gehe davon aus, dass dein Opa keine Werft hat. Aus diesem Grunde fällt keine USt an. -> Privat an privat = keine UST
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Micha


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  #4  
Alt 21.11.2005, 12:28
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge
das Thema ist doch ganz einfach. Mwst - oder besser gesagt Umsatzsteuer - fällt nur dann an, wenn ein Gewerbetreibender etwas verkauft.

Ich gehe davon aus, dass dein Opa keine Werft hat. Aus diesem Grunde fällt keine USt an. -> Privat an privat = keine UST
Es geht dem Diddi aber darum, das bei Einfuhr in ein anderes EU-Land ein Nachweis verlangt werden kann, daß Mehrwertsteuer in einem EU-Land bezahlt wurde. Da geht nix privat zu privat.

Vielleicht ist das Boot ja älter als Bj 85? Dann braucht es nur noch einen Nachweis, daß es seitdem in der EU war.
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  #5  
Alt 21.11.2005, 12:34
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Bernd1972 Bernd1972 ist offline
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Die Sammlung der Belege reicht als Nachweis für die Mehrwertsteuer. Sollte der Ordner etwas sperrig sein, kann man sich beim örtlichen Zollamt für das Machwerk eine Mehrwertsteuerbescheinigung ausstellen lassen. Das ist dann so amtlich wie es halt irgend geht.
Sollten die Belege nicht mehr vorhanden sein , wird es schwieriger. da müsstest Du Dich erkundigen, ob eine schriftliche Erklärung des Erstebesitzers/Erbauers für die Amtl. Bescheinigung als Grundlage ausreicht.

Gruß
Bernd aus Bielefeld
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  #6  
Alt 21.11.2005, 13:49
Mystic Mystic ist offline
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Hi Zusammen,

ich mache das gerade mit meinem Eigenbau.....

1. Flaggenzertifikat oder irgendeine andere Bootsnummer ausstellen lassen ( man braucht ein Kennzeichen)

2. die Belege auflisten (dann hat einen der Beamte beim Zoll gleich lieb)

3. MwSt Sammelnachweis gegen eine kleine Gebühr abholen

Ich wirklich nix dolles, dauert nur etwas, da die Beamten beim Binnenzoll sowas wohl nicht jeden Tag machen und daher viele Rückfragen haben
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  #7  
Alt 21.11.2005, 13:56
kore1 kore1 ist offline
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...... aber Didi`s Opa hat das Schiff gebaut, da gibt es keine Belege für Schrauben, Holz, Leim usw.


Gruß, Uwe
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  #8  
Alt 21.11.2005, 14:00
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Pit Pit ist offline
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Wieso brauche ich so einen Nachweis?
Ich habe mein Boot privat gekauft - habe einen vertrag dazu, muss ich den jetzt immer dabei haben, enn ich in die NL Fahre?

von meinem Auto habe ich ja auch keinen nachweis dabei, obwohl vom Händler gekauft. Da reicht dei zulassung.
Ist das bei Booten anders? Ich habe ein Kennzeichen vom WSA
Ich blick da bis heute trotz etlicher Threads hier im BF zu dem Thema immer noch nicht durch.

ein sich fragender Pit.
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #9  
Alt 21.11.2005, 14:09
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Diddi Diddi ist offline
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Danke erstmal für eure Antworten

Also das Boot hat mein Opa von 1982 bis 1986 gebaut. Damit fällt wohl flach das es vor 1985 gebaut wurde.. (oder zählt der Baubeginn??))
Und ich möchte bezweifeln dass er da noch die Belege von jeder Schraube hat.. Das einzige was er sicher hat ist ne selbst zusammengestellte Übersicht über alle Ausgaben...
Ne werft hatte er natürlich nicht - gebaut wurde das Boot auf' m Hinterhof von men Freund.
Und das ganze noch dazu in der Ex DDR - u ich weiss jetz ehrlich esagt nicht mal ob es da überhaupt ne MWSt gab??
Und wie gesagt geht es darum, dass wir nächstes Jahr die Donau runter Richtung Schwarzes Mee fahren wollen - da passieren wir n paar Staaten die den Nachweis wollen...
Deswegen hatten wir überlegt ob mein Opa mir das Boot for 1Euro verkauft, so dass wir n Mwst Nachweis über 16Cent hätten..
Oder wie gesagt über ne Schenkung - aber da hab ich noch weniger Ahnung von...

Diddi
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  #10  
Alt 21.11.2005, 14:27
Mystic Mystic ist offline
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Wenn`s`von 82 bis 86 gebaut wurde, würde ich einen Kaufvertrag mit Opa von 1984 machen, und gut is. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du da Ärger bekommst....

Ein neuer Vertrag bringt nichts, es sei denn Dein Opa kann die MwSt ausweisen.
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  #11  
Alt 21.11.2005, 14:34
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Wenn das Boot in der DDR gebaut war das nicht in der EU.
Wenn du die Donau ins Schwarze Meer fahren willst, kannst du die Doris von der Beluga kontaktieren. Die hat das kürzlich erst gemacht. Sie hat gerade auch ein Buch darüber veröffentlicht.
http://www.boote-forum.com/phpBB2/viewtopic.php?t=25933

Die Doris gibt der gerne Auskünfte. Ich hatte auch viele Fragen, da ich diese Tour auch machen will.
Auch der Walter (WHE im Forum) hat das 2000 gemacht. Auch er war zu Auskünften bereit und hat auch ein Buch darüber geschrieben.
http://www.boote-forum.com/phpBB2/vi...donau+schwarze

Ansonsten kannst du auch mich gerne kontaktieren. Habe schon einen dicken Order mit Infos.
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  #12  
Alt 29.11.2005, 20:19
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Da der WolfB mich schon mal ins Gespräch gebracht hat, möchte ich eigentlich nur sagen, dass wir auf unserer Tour durch 9 Länder, u.a.Slowakei,Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Türkei, Griechenland, Italien, Frankreich, nicht ein einziges Mal nach der Mwst. befragt wurden. Ich bin mir nicht mal sicher, ob Rumänen oder Bulgaren wissen was das ist.
Ich würde an deiner Stelle mal ganz offiziell eine Anfrage an die schlauen Herrn der Fachpresse machen.
Das Thema ist heikel und weder Kroaten (wenn du da hin willst) noch Italiener sind so richtig Liebe, wenn sie dich erst mal an der Kandarre haben.
Aber ich könnte mir vorstellen, dass die Herren von der Finanzbehörde eher scharf sind auf blitzend weiße Doppeldecker als auf nette, alte Handgestrickte.
Viele Grüße
Doris
http://www.Beluga-on-tour.de
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  #13  
Alt 29.11.2005, 21:15
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Diddi Diddi ist offline
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Hallo Doris...
Danke für die Antwort!!
Hab übrigens dein Buch bestellt - allerdings bei amazon

Diddi
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  #14  
Alt 30.11.2005, 06:03
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Beluga Beluga ist offline
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Danke didi,
und sag mal was dazu, wenn du es gelesen hast.
Viel Spaß!!!

Und natürlich steht mien Angebot, wenn du noch Fragen hast, die ich beantworten kann, nur her damit.
Doris
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Viele Grüße
Doris
www.Beluga-on-tour.de
www.wassersport-kinder.de
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  #15  
Alt 30.11.2005, 06:54
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Pit
Wieso brauche ich so einen Nachweis?
Ich habe mein Boot privat gekauft - habe einen vertrag dazu, muss ich den jetzt immer dabei haben, enn ich in die NL Fahre?
Moin,
ich weiß zwar auch nicht ob es Usus ist aber als man mich das letzte Mal auf der Nordsee etwas nördlich von Ameland "rechts rausgewinkt" hat, wollten die - allerdings recht freundlichen - Herren der niederländischen nassen Polizei neben den Pässen auch einen Eigentumsnachweis sehen, der in Form einer Kopie des Kaufvertrages mit Nachweis der bezahlten Märchensteuer als solcher akzeptiert wurde.
Meine persönliche Erfahrung, die ich sicher mit vielen teile, ist, dass proportional zur zunehmenden Anzahl papierförmiger Nachweise die Anzahl bürokratischer Hürden und Fragen abnimmt.

Kai
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  #16  
Alt 05.04.2006, 18:59
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von Mystic
Wenn`s`von 82 bis 86 gebaut wurde, würde ich einen Kaufvertrag mit Opa von 1984 machen, und gut is. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du da Ärger bekommst....
Nicht der Bautermin des Bootes ist entscheidend, sondern ob es vor 1985 in Betrieb genommen wurde. Das ließe sich aber nur durch ein entsprechendes Kennzeichen nachweisen, das Dein Opa nicht haben kann, wenn das Boot erst 1986 fertig wurde. Da helfen wirklich nur wichtige Rechnungen, z.B. für das Rumpfmaterial und den Motor.
Gruß
Wepi
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  #17  
Alt 05.04.2006, 21:03
Mystic Mystic ist offline
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Hi Wepi,

nicht ganz... bei der Anmeldung wird nach der ersten Inbetriebnahme gefragt...kontolliert wird die nicht

Bei mir ist die Inbetriebnahme ( inzwischen Amtlich nachweisbar ) etwa 11 Monate nach Baubeginn gewesen...glaube mir,Du hättest mit dem Boot nicht fahren wollen

Bei heutigen Neubauten wird das garnicht mal soo selten gemacht, da man den Eigenbau innerhalb der EU erst nach 5 jahren verkaufen darf ( es sei denn man hat nach CE zertifiziert)

Handbreit

Bodo
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  #18  
Alt 05.04.2006, 22:18
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Fishbone Fishbone ist offline
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Hurra endlich habe ich Gewissheit.........ich habe keine Ahnung........

Warum muß man einen Kaufvertrag mitführen wenn das Boot offiziell beim WSA auf einen zugelassen ist.

Seit wann wird bei einem Privatverkauf die Mehrwertsteuer ausgewiesen???? Wie oft soll man denn dann auf ein und den selben Gegenstand Mehrwertsteuer bezahlen ( im Privatbereich) Ich dachte, dass es beim Neukauf einmalig ist. Bei Gewerbetreibenden ist es anders ok.

Bin in NL an der Grenze auf der Autobahn schon mal rausgewunken worden.

Nach kurzer Vorlage des Ausweises (Bootsschein) wurde dieser mit der Baunummer des Bootes abgeglichen und danach hieß es "gute weiterfahrt".

So wie ich das verstanden habe willst du ja kein Boot ins Ausland verkaufen, sondern im Ausland damit fahren und anschließend wieder mitnehmen.

Tom
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  #19  
Alt 06.04.2006, 07:48
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Hi Tom,

Du hast schon recht mit Deinen Fragen, aber es ist tatsächlich so,dass man die Mwst alle 3 Jahre zahlt, wenn man es richtig falsch anstellt und noch etwas Pech dazu kommt

Wenn Du ein Boot in die EU einführst, musst Du nachweisen, dass die Mwst dafür bezahlt ist (könnte ja auch gerade im nicht EU Ausland gekauft worden sein) und Du musst nachweisen, dass es nicht länger als 3 jahre außerhalb der EU war.

Die zahlung der Mwst weist man natürlich nicht mit einem (Privat) Kaufvertrag nach, sondern zB mit der Rechnung, die der erste Eigner beim Kauf erhalten hat.Du musst also nicht nachweisen dass Du die Steuer bezahlt hast, sondern dass sie in der Vergangenheit von irgendwem gezahlt wurde.
Den Zeitraum, in dem dass Boot nicht in der EU war kann man auf unterschiedliche Art nachweisen. ( Logbuch in Verbindung mit Marinaquittung, Ein / Ausklarierung etc)

Bei Booten die vor 1985 gilt das im Grunde ganz genauso, nur dass hier der Nachweis nicht erforderlich ist, der Zoll fragt also nicht nach einem Beleg.

Soweit ist das eigentlich kein großes Problem, es sei denn, man hat den ersten Kaufbeleg nicht vom alten Eigner bekommen.... Problematischer ist das bei Eigenbauten, für die man logischer Weise keinen Kaufbeleg hat.Hier müsste man eigentlich alle Einzelbelege mitführen,was machmal etwas "unpraktisch" ist, und auch zu Problemen führen kann.Bei mir wäre das u.A. eine Rechnung über 4to Aluminium, bei der ich aber nicht nachweisen kann dass daraus genau dieses Boot gebaut wurde ..

Also kann man beim Zoll eine Art Sammelbeleg fürden EU Verkehr erstellen lassen, die alle diese Einzelbelege zusammenfasst und bestätigt dass daraus das Boote entstanden ist und die Steuer geleistet wurde.

Ist alles nicht so schön, aber nicht zu ändern
Wenn Du an der NL grenze andere Erfahrungen gemacht hast, könnte das daran liegen dass die Grenze D/NL keine EU Außengrenze ist
Handbereit

Bodo
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  #20  
Alt 06.04.2006, 08:26
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Ahaaaa,...........

danke jetzt kann ich mit eueren Aussagen mehr anfangen. Hab nur noch eine Frage:

Wenn das Boot in Deutschland registriert ist, unter deutscher Flagge läuft und innerhalb der EU z.B. im Urlaub betrieben wird, ist dann das auch so?

Tom
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  #21  
Alt 06.04.2006, 09:38
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Hallo Leute!

Mensch-mein altes Thema sorgt ja noch mal für richtig Diskussion
Ist aber alles auch ganz schön kompliziert.. Ich werd mal einfach beim Zoll vorbei gucken und fragen, wie sich das genau verhält, bzw. ob sie mir nen Bescheid darüber ausstellen können, dass für die Materialien die Mwst. bezahlt wurde

MfG
Diddi
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  #22  
Alt 06.04.2006, 16:32
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Hi Diddi,

ja das können die das Formular heißt INF 3 Nr A
Die RG Liste wird als teil des Dokuments beglaubigt und an das Formular geheftet und gestempelt ( habe ich gerade vor 3 Wochen beim Zoll in Darmstadt machen lassen)

Handbreit

Mystic
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  #23  
Alt 07.04.2006, 12:55
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Hi Mystic!
Das ist doch mal ne Aussage
Ich hjba nämlich gestern beim Zoll angefragt u die meinten dass sie damit nichts zu tun haben und ich mich ans Finanzamt wenden soll
Wenn ich denen nun natürlich direkt ein Formular nennen kann, müssen sie mir ja nen Beleg erstellen

Danke
Diddi
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  #24  
Alt 08.04.2006, 06:14
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Hi Diddi,

wenn die Dich abwimmeln wollen ( war bei mir auch zunächste der fall) sende mir eine PN, ich kann Dir dann den Ansprechpartner in Darmstadt nennen, der war wirklich nett und hat sich bemüht.evtl hilft auch eine Kopie von meinem Dokument

Handbreit

mystic
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  #25  
Alt 28.06.2006, 18:49
Wepi Wepi ist offline
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Hallo Mystic,
mir hat der Zoll auf der Messe in Düsseldorf ebenfalls erklärt, dafür sei mein Finanzamt zuständig. Vielleicht geht beides? Schließlich untersteht der Zoll meines Wissens auch dem Bundesfinanzministerium.
Gruß
Wepi
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