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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.09.2003, 15:06
Benutzerbild von moskito
moskito moskito ist offline
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Standard Zahlt die Versicherung?

Hallo alle,
hab mal ne Frage zu dem folgendenThema:
Thema Versicherung, da kann kommen was will!

Was da kommen kann, berichtet Sk. W. Mertz von der SVC im nachfolgenden
Bericht. Da dieser Fall ungläubiges Erstaunen hervorgerufen hat, soll er an
dieser Stelle für alle veröffentlicht werden, um damit zu einem geschärften
Blick in Versicherungsfragen beizutragen.

Zahlt die Versicherung, oder zahlt sie nicht?

Berichtet hatte ich schon während der Vereinsversammlung im November von
einem kleinen Bootsunfall, in den unsere »Pauline Nöck« verwickelt wurde
und wie eine namhafte Hamburger Versicherungsagentur darauf reagierte. Für
mich nahm die Sache einen überraschenden Verlauf. Da auch einige
Vereinskameraden überrascht waren, sollte ich hier alles noch einmal
erzählen. Was war geschehen?

GFK splitterte und die Reling war verbogen

An einem stürmischen Wochenende wollte ein Gastlieger vom Schlengel C
ablegen. Der kräftige Seitenwind verlangte ein zügiges Manöver. So ging es
mit viel Gas rückwärts aus der Box. Doch dann – so sagt der Schiffer – ließ
sich das Getriebe nicht zurückschalten und sieben Tonnen Schiffsgewicht
landeten seitlich in unserer Außenhaut. GFK splitterte und ein paar
Seerelingstützen guckten schief aus der Wäsche.
Mit viel Glück erwischte ich den Gastlieger noch, der sein Boot schon
wieder betriebsklar hatte und auslaufen wollte. Der Bowdenzug sei gerissen,
berichtet er. Im übrigen liegt seine Adresse in der Seglermesse, und man
sei ja haftpflichtversichert bei ... Diese wird sich melden. Zufällig ist
auch »Pauline Nöck« dort versichert. Wer sich nicht meldete, war die
Versicherung. Ich mußte aktiv werden.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig

Ja, sagte die Versicherung, der Schadenverursacher hat sich gemeldet, aber
so wie die Dinge liegen, besteht für ihn laut BGB Q 823 keine
Schadenspflicht, und deshalb tritt auch die Haftpflichtversicherung nicht
ein.
Der § 823 lautet: Schadensersatzpflicht. Wer vorsätzlich oder fahrlässig
das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein
sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum
Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. »Die gleiche
Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen
bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß
gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur
im Falle des Verschuldens ein.

Da Vorsatz auszuschließen war, blieb die Frage der fahrlässigen
Schadensverursachung wegen mangelnder Wartung der Motorenanlage. Nein, auch
das wollte die Versicherung ausschließen. Der Motor war von einer Werft
erst vor zwei Jahren neu installiert worden. Der Eigner durfte davon
ausgehen, dai3 noch alles in Ordnung ist.
Selbstverständlich hätte ich die Möglichkeit, auf meine KaskoVersicherung
zurückzugreifen. Dieses natürlich bei entsprechendem Eigenanteil und den
Verlust des Schadenfreiheitsrabatts.

So ist die Rechtslage. Wir müssen wohl alle davon ausgehen, daß bei einem
Unfall durch technisches Versagen der Schadenverursacher nicht zahlt,
selbst wenn er ein ganzes Schiff versenkt.
Und so endete die Sache: Verwundert darüber, daß ein gebrochener Bowdenzug
mit Bordmitteln in zehn Minuten behoben werden konnte, hatte ich massiven
Zweifel an der Schilderung des Vorgangs angemeldet. Ich bat um den
technischen Bericht des Eigners. Statt des Berichts kam eine Zusage für
eine teilweise Regulierung des Schadens, ohne Präjudiz für die
Eintrittspflicht und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Schuld sei auch
nicht ein gerissener Bowdenzug gewesen, sondern ein herausgefallener
Splint.

Mein Glück war es, denselben Motortyp im eigenen Schiff selbst eingebaut zu
haben. So konnte ich der Versicherung berichten, daß es an der betreffenden
Stelle keinen Splint gibt, auch keinen zu dünnen Bolzen, der dann von der
Werft angeblich falsch installiert worden war. Also weitere Gespräche mit
der Versicherung auf der Bootsausstellung. Die Besichtigung des Motortyps
beim Generalimporteur wurde dankend abgelehnt. Dafür wurde erneut der
Schadensbericht zugesagt. Den habe ich nie bekommen. Dafür aber ein weitere
Kostenregulierung, ohne Präjudiz versteht sich!
----------------------------------------------------------------
wer kennt sich damit aus?
Zahlt die versicherung oder nicht?
gruss
Thomas
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  #2  
Alt 24.09.2003, 15:47
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
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Standard Re: Zahlt die Versicherung?

Zitat:
Zitat von moskito
... Dafür aber ein weitere
Kostenregulierung, ohne Präjudiz versteht sich!
----------------------------------------------------------------
wer kennt sich damit aus?
Zahlt die versicherung oder nicht?
gruss
Thomas
Heist das nun das die weitere nicht die vollständig ausgleiche Zahlung ist?
__________________
Gruß, Thomas
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  #3  
Alt 24.09.2003, 16:34
Lioba
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  #4  
Alt 24.09.2003, 18:50
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Leider kann ich nicht sagen ob österreichisches Recht im Versicherungswesen mit dem deutschen zu 100% vergleichbar ist.
Ich habe aber mit der Fachabteilung der größten Ösi-Versicherung gesprochen:
Dieser meinte folgendes:
WARUM der gute Mann das Boot gerammt hat ist für die Haftpflicht völlig unerheblich. Lediglich seine eigene Kasko könnte z.B. aus einem Wartungsmangel eine "Obligensheitsverletzung" ableiten und den Schadenersatz für IHN kürzen!
In Österr. hat das Versicherungsrecht überhaupt nichts mit dem BGB zu tun, außer bei Personenschäden die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden. Das war ja hier nicht der Fall.
Er würde folgendes empfehlen:
Lediglich eine Sachverhaltsdarstellung abgeben und dezitiert den Schadensausgleich mit Zahlungstermin verlangen! Wenn nach 2 Wochen nichts zu hören ist schriftlich einmahnen und auf die Auflaufenden Kosten hinweisen. Sollte es dann nicht funktionieren>>>ab zum Anwalt

Resultat:
Die gegnerische Versicherung ist ZAHLUNGSPFLICHTIG, uns zwar inkl. aller Nebenkosten wie Schadensabwehr u.s.w.

So würde es zumindest in Ösiland laufen....
__________________
m.f.G.
Alex aus dem Ösiland

Humor ist wenn man trotzdem lacht...
.....Mitglied der VDCS....
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  #5  
Alt 24.09.2003, 18:55
bolin bolin ist offline
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Hallo,

Aber was ist "höhere Gewalt"????

Wir hatten über Pfingsten ein ziemlich schweres Unwetter mit Sturm, Hagel, Gewitter. Meine Persenning wurde durch dieses Unwetter beschädigt und unbrauchbar. Die Wassermassen (es hat geregnet was das Zeug hielt) haben mein Boot innen ziemlich naß werden lassen.

Ich habe dies meiner Versicherung mitgeteilt und um Schadensregulierung (für die Persenning) gebeten. Man (Frau) teilte mir mit das Hagelschäden nicht versichert sind.

Ich fragte darauf hin ob man (Frau) Kulanz zeigen würden und mir wenigstens einen Teil erstatten würden.

Nein, war die Antwort!!!!

Na, ja - tatsächlich waren die "Brüder" im Recht.

Aber es geht noch weiter.

Ich nahm meinen Trailer um das Boot in eine Halle zum Trocknen zu bringen. Besorgte mir ein Kurzzeitkennzeichen und ab ging es.

Nach ca. 3 Wochen kam die Rechnung über 30 Euro. Ich hätte die Deckungskarte zum erhalten des Kurzzeitkennzeichens bekommen, aber kein Fahrzeug bei ihnen angemeldet. Nun müsse ich 30 Euro zahlen.
Ich rief bei Mann (Frau) an und sagte das ich das Boot auf dem Trailer habe das ja bei ihnen versichert ist. Der Trailer hat ein grünes Nummernschild bekommen und ist somit Steuer u. Versicherungsfrei.

Nix da. Ich musste die 30 Euro auch berappen.

Ich nenn auch den Namen der Versicherung. Es ist die HUK.

Von meiner Seite aus NICHT ZU EMPFEHLEN.

Das Kündigungsschreiben liegt schon bereit!!!!!

Habt Ihr auch schon solche Dinge erlebt???

Gruß

Helmut Bolin
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  #6  
Alt 24.09.2003, 19:33
VirginWood
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Das ist immer so eine Sache mit Kulanz

Am besten hat man alles bei einer Versicherung versichert. Ich hatte einen Haftpflichtschaden. Dummerweise war ich zu ehrlich und sagte der Versicherung, das ich mir das Teil geliehen hatte und es dann fallen ließ.
Antwort war und das zu Recht: Hätten sie es sich nicht ausgeliehen, würden wir bezahlen. Also hätte ich lügen müßen und das Teil beim Freund fallen lassen müßen.
Nachdem ich der Versicherung mitteilte, das es ok sei wenn sie nicht zahlen, ich aber gleichzeitig alle anderen Versicherungen bei ihnen kündigen werde, kam der Scheck dann doch...aus Kulanz.

Fand ich nett...bin auch immernoch dort
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  #7  
Alt 24.09.2003, 20:43
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boatman boatman ist offline
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Zitat:
Zitat von bolin
...Ich fragte darauf hin ob man (Frau) Kulanz zeigen würden und mir wenigstens einen Teil erstatten würden. ...
Auch wenns ärgerlich und subjektiv zu verstehen ist. Aber warum möchte jeder immer Kulanz? Du hast ein Angebot von der Versicherung, kennst die Leistungen und vergleichst wer der günstigste Versicherer für dich ist.

Wenn die jetzt nur ihren Job tun, dann ist es ja gut, oder soll die Kulanz der anderen Kunden mit in dein Angebot gerechent werden?

Zitat:
Zitat von bolin
...Nach ca. 3 Wochen kam die Rechnung über 30 Euro. Ich hätte die Deckungskarte zum erhalten des Kurzzeitkennzeichens bekommen, aber kein Fahrzeug bei ihnen angemeldet. Nun müsse ich 30 Euro zahlen. ...
Auch hier wieder sachlich und konstruktiv, warum verlangst Du wieder nach einer Kulanzlösung. Die Versicherung hat ihren Dienst getan. Sie hat dein Risiko des Transportes versichert. Davon lebt sie. Das nichts passiert ist und sie keine Leistungen erstatten muss, ist doch nicht ihre Schuld. Du verlangst für eine getane Leistung, dass sie nachträglich für kostenlos erklärt wird.

Gleiche Spiel bei mir mit der Allianz. Auf dem Transport ist nichts passiert. Ich habe mich aber für die zusätzliche Versicherung entschieden. Solltest Du falsch beraten worden sein, wird es an dem Büro liegen, nicht an der Versicherung.

Zitat:
Zitat von bolin
...Ich nenn auch den Namen der Versicherung. Es ist die HUK. ...
Wie oben bereits geschrieben. Andere Versicheurngen handeln auch so. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Aber: Wenn die für den Fall der Schädigung Dritter abgeschlossene Versicherung sich herausreden will, dann ist das nicht gut. Ich kenne keinen Fall bei dem eine Haftpflicht nicht leisten muss (Vielleicht leige ich da ja falsch), ggf wird sie den Versicherungsnehmer in Regress nehemn. Dann kann man wieder über die Fahrlässigkeit reden. Das mit der eigenen Kaskoversicherung leuchtet mir aber nicht ein.
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Gruß, Thomas
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  #8  
Alt 24.09.2003, 21:04
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Hey boatman, der Schreibstil kommt mir bekannt vor *Scherz, nicht böse sein*

Habe aber auch schlechte Erfahrungen mit der HUK gemacht, seitdem bin ich bei einem Schweizer Unternehmen

Teuer aber im Regulierungsfall hervorragend!

Wie heissts so schön, gut und billig gibts nicht!
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  #9  
Alt 24.09.2003, 21:07
bolin bolin ist offline
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Hi,

Natürlich hat (hatte) die Versicherung RECHT.

Das habe ich ja festgestellt. Kulanz bedeutet für mich (ob`s nun stimmt oder nicht) das man auch mal "Gnade vor RECHT" ergehen lässt.

Wenn nicht im "Persenningfall" dann vielleicht im "Trailerfall"!

Vor allem wenn man bei dieser Versicherung auch noch ZWEI Autos versichert hat UND wenn dies das erste mal ist das die Versicherung überhaupt mal bezüglich eines Schadenfalles kontaktiert wird.

Beim Abschließen der Verträge sind sie alle flott.

Aber dann..............

Aber so ist es ja mittlerweile bei vielen Anbietern (fast jeglicher Art).

Kauf dir ein Boot, Auto, schließ ne Versicherung ab, kauf dir nen Fernseher, u.s.w.

Im Verkaufsgespräch ist alles toll. Tritt ein Schaden (gleich welcher Art ein) bestätigt sich das Verkaufsgespräch als das was es ist. Man wurde Verkauft.

Gruß

H.Bolin
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  #10  
Alt 24.09.2003, 21:25
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Zitat:
Zitat von Lioba
Hi,

... ob vorsätzlich oder fahrlässig spielt nur im Strafrecht eine Rolle.

Grundsätzlich haftet der Schadensverursacher.
Hallo, ich glaube nicht, dass Du damit recht hast.
Im Staßenverkehr ist dies wohl so geregelt. Da haftet der Halter eines KFZ schon allein wegen der Betriebsgefahr also schon deswegen wenn man ein Fahrzeug in der Öffentlichkeit betreibt oder auch nur abstellt. Deshalb gilt ja hier auch, dass man eine Haftpflichtversicherung abschließen muß.

Aber ob das bei Booten genauso ist, wage zu bezweifeln. Wenn aber allein durch den Betrieb eines Bootes keine allgemeine Betriebsgefahr hervorgerufen wird, kann nur das Verschulden-Prinzip gelten.

Dies spiegelt sich z.B. bei der Privathaftpflichtversicherung wieder. Diese hat in erster Linie die Aufgabe ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche abzuwehren und erst wenn einwandfrei festgestellt ist, dass der Schädiger schuldhaft gehandelt hat, zu bezahlen.

Anders mag das in Ländern sein, die auch für Boote eine Haftpflichtversicherung vorschreiben.
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Charly
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  #11  
Alt 24.09.2003, 21:27
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Zitat:
Zitat von KäptnKatze
Hey boatman, der Schreibstil kommt mir bekannt vor *Scherz, nicht böse sein*...
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Gruß, Thomas
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  #12  
Alt 24.09.2003, 21:32
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Ich sach doch "Scherz"
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  #13  
Alt 25.09.2003, 07:48
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Muckymu Muckymu ist offline
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Vieleicht seh ich Moskitos Fall wieder mal zu gutgläubig

Der "Gegener " hat einen Schaden verursacht und hat dafür gerade zu stehen.
Entweder hat er eine Versicherung, die für ihn einspringt oder er selbst muss gerade stehen.
Ob jetzt irgendwas am Motor verreckt ist kann doch nur die die gegnerische Versicherung interessant sein, weil sie die Verantwortung weitergeben könnte.

Reduziert auf das Minimum haben wir hier doch eine Sachbeschädigung und sowas bleibt immer am Verursacher hängen.

Selbst wenn ich auf einem Baumstamm rudere und damit ein Boot versenke, muss ich oder meine Versicherung geradestehen.

Helft mir, wenn ich das falsch verstehe
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Dominik
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  #14  
Alt 25.09.2003, 08:04
Lioba
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  #15  
Alt 25.09.2003, 17:20
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KäptnKatze KäptnKatze ist offline
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Heisst das der Gegner musste das Boot rammen?
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  #16  
Alt 26.10.2005, 18:44
Thodi Thodi ist offline
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Kennt sich einer mit aus bei Diebstahl eines Bootes?

Habe Vollkasko und werde es diesen Winter auf´m Dorf in eine Scheune stellen!Nach Kaufpreis habe ich es seid 2Jahren versichert!

Stehen 22T€ zu Buche!

Was zahlt denn die Versicherung im Falles eines Diebstahls oder wenn der AB abgebaut wird?
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  #17  
Alt 26.10.2005, 19:01
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Hallo Thodi,

das kommt in erster Linie auf die Versicherungsbedingungen Deines Vertrags an, z.B. ob die Versicherungssumme als feste Taxe gilt, oder ob weitere Sicherungsmassnahmen beim Abstellen auf einem Trailer und speziell bei der Sicherung eines Aussenborders bestehen.
Wenn Du gegen diese speziellen Auflagen vestösst und das Boot oder der Aussenborder gestohlen werden, sieht es schlecht aus.
Falls Du die entsprechenden Punkte in den Bedingungen nicht findest, kannst Du mir auch gerne eine PN schreiben.

Gruß
Norman
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  #18  
Alt 26.10.2005, 19:44
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Hank Hank ist offline
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Auch was dazu beitragen:

Letztes Jahr im Herbst Anruf eines Kollegen aus Zwartzsluis (NL). 11m Boot in einer Schleuse verreckt, keine Kraftübertragung mehr zur Schraube. Mit Mühe aus der Schleuse herausgekommen und 20m dahinter festgemacht. Problem war, am nächsten Tag muß ein Passagierschiff durch diese Schleuse und sein Boot muss unbedingt dann verschwunden sein. Ok, 170km nach Zwartzsluis gefahren, mit Hilfe des Schleusenwärters das Boot ca. 1km weggeschleppt und dort festgemacht. Dann Schadensfeststellung: Paragongetriebe platt. Am gleichen Tag Getriebe ausgebaut, übers Feld in den PKW verladen und Richtung Friesland gefahren zu einem Betrieb, der diese Dinger noch reparieren kann. Reparatur hat einen Tag gedauert, Kosten inkl. Material 600,-Euro. Eingebaut wieder selbst. Mein Kollege hat den Schaden dann seiner (holländischen) Versicherung gemeldet, er hat Vollkasko, mit der Angabe, dass er in ein losgerissenes Fischernetz gefahren ist, das Getriebe blockierte und dadurch der Schaden entstanden sei.
Die Versicherung hat anstandslos den Schaden beglichen und darüber hinaus auf den Eigenanteil von 300,- Euro verzichtet da selber abgeschleppt und das Getriebe selbst aus- und auch eingebaut wurde...

Gruß
Hank
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  #19  
Alt 26.10.2005, 23:12
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Muckymu
Vieleicht seh ich Moskitos Fall wieder mal zu gutgläubig

Der "Gegener " hat einen Schaden verursacht und hat dafür gerade zu stehen.
Entweder hat er eine Versicherung, die für ihn einspringt oder er selbst muss gerade stehen.
In Deutschland muß man grundsätzlich nur für Schäden haften, die man schuldhaft verursacht hat. Einzige Ausnahme ist der Straßenverkehr, bei dem die sog. Gefährdungshaftung gilt.

Wenn der Gastlieger nicht schuldhaft gehandelt hat, bleibt der Geschädigte nach deutschem Recht tatsächlich auf seinem Schaden sitzen. Schuldhaft sind sowohl Vorsatz als auch Fahrlässigkeit.
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  #20  
Alt 27.10.2005, 08:56
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Flybridge Flybridge ist offline
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Sorry Leute,

aber ich bekomme hier gerade die Krise......

Es geht hier nicht um das Versicherungsrecht (VVG), sondern Haftungsrecht (schuldrechtlicher Teil des BGB).

1. Warum sollte sich die gegnerische Haftpflichtversicherung beim Geschädigten melden? Die ist doch nicht das Sozialamt. Es besteht ein Anspruch gegen den Verursacher, gegen niemand anderen sonst. Voraussetzung von Aktivitäten des Versicherers ist, dass dieser auch eine Schadenazeige vom Versicherungsnehmer erhält. Viele Leute sagen: "Werde ich melden." Tun es aber nicht, um darauf zu hoffen, dass sich der Geschädigte doch nicht mehr meldet.

2. Die Bootshaftpflicht zahlt Schadenersatzansprüche Dritter auf Grund zivilrechtlicher Haftungsbestimmungen (z.B. § 823 BGB). Dieses Recht ist in ganz Europa gültig, so genanntes Code Law. Ausnahme sind UK, als auch die Amis, Australier, Neu Seelnad, Indien, und ein paar Länder, die das Common Law/Case Law bei den Engländern abgepinnt haben.

Es muss zwingend ein haftungsauslösendes Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegen. Eine Gefährdungshaftung, wie auf der Strasse, gibt es auf dem Wasser nicht. So, nun ist Schuld nicht gleich Schuld:

Was die Versicherung hier wohl konstruiert, ist die Argumentation, dass bei einem nach dem Stand der Technik gewartetem Boot durchaus technische Ausfälle nicht vollends vermeidbar sind und ein Verschulden nicht vorliegt, weil der Unfall nicht durch einen Fahrfehler oder anderes Fehlverhalten ausgelöst wurde.

Ohne den Ablauf und die Hintergründe zu kennen, würde ich auf den vollen Schadenersatz bestehen, da für das Ereignis m.E. ein Fahrfehler kausal war.

Am besten wäre es, wenn Zeugen den Vorfall bestätigen könnten.

Noch ein Tipp: Mach mal den Verursacher richtig zur Sau. Schicke ihm ein Mahnbescheid über die Kosten der Reparatur, damit der endlich mal in Wallung kommt.

Und bitte keine Vergleichserklärung unterzeichnen. Dort verzichtest du immer auf weitere Schadenersatzansprüche.

Eine Teilzahlung, wenn auch ohen Präjudiz, zeigt, dass die Versicherung ihrer Sache nicht sicher ist.

CU
Micha
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  #21  
Alt 27.10.2005, 09:19
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Hallo Rheinsegler, hallo Micha,

stimmt. Die Frage, auf die sich Eure Postings beziehen, ist zwar vom September 2003, aber ich finde es auch richtig und wichtig, hier mal grundsätzlich darauf einzugehen, da das ein häufiges Verständnisproblem bei vielen ist.
Obwohl ich nach genauem lesen des Ursprungsbeitrags hier nicht glaube, dass es sich tatsächlich um ein technisches Problem gehandelt hat.

Trotzdem grundsätzlich:

Auch ohne Versicherung ist man für Schäden, die man nicht selbst (fahrlässig oder vorsätzlich) verursacht hat, nicht haftbar zu machen. Schäden, entstanden durch rein technische Ausfälle sind nicht schuldhaft verursacht, solange einem nicht mangelhafte Wartung nachgewiesen werden kann (BGB §823)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__823.html

Auch wenn es ärgerlich ist:
Eine Haftpflichtversicherung deckt ebenfalls nur Schäden auf Grundlage der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen.

Noch schlimmer ist es bei den eigenen kleinen Kindern (Deliktunfähigkeit).
Wenn man z.B. sein 5-jähriges Kind an der Hand hat und das Kind hat in der anderen Hand einen Stein und zerkratzt damit Nachbars Auto, bleibt in diesem Fall laut Rechtsprechnung der Nachbar auf seinem Schaden sitzen, weil das Elternteil seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat (keine Schuld, da es niemand erwarten kann, dass man seinem Kind den ganzen Tag die Hände auf den Rücken hält) und das Kind selbst ist noch nicht deliktfähig (für sein Handeln nicht verantwortlich).

Wie man nach so einem Schaden die "gute Nachbarschaft" aufrechterhalten soll, wird allerdings nirgendwo erwähnt.

Für Kinder lässt sich dieser Umstand in der Privaten Haftpflichtversicherung bei einigen Versicherern einschließen.
Der Schadenersatz bei schuldloser Entstehung eine Sachschadens durch technisches Versagen allerdings in der Bootshaftpflicht nicht.

Gruß
Norman
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