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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 24.02.2008, 20:03
Benutzerbild von Pfrommer Peter
Pfrommer Peter Pfrommer Peter ist offline
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Bastel einen 2,2 PS Außenborder dran und keiner kann dir was Die Rennleitung kann ja selbst testen ob das schwimmt
Geile Idee, ob die Rennleitung da mitmacht,
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Gruß Peter
Grün lebt Blau bewegt

Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt...
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  #52  
Alt 24.02.2008, 20:45
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Ja - kaskoversichert - aber auf keinen Fall Haftpflichtversichert !
Ich weiß ja nicht ob du dein Boot vollkaskoversichern kannst ohne Haftpflicht, für mein Verständnis gehört das schon zusammen
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  #53  
Alt 24.02.2008, 20:47
Skibbää Skibbää ist offline
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Hallo Thomas....wie schon zigfach geschrieben......
wenn Du den Trailer zur Ausübung deines Hobbys nutzt, fährst Du mit den grünen Schildern am besten... ich hatte mich diesbezüglich vor 3 oder 4 Jahren auch mal eingehend informiert....damals war es hieb und stichfest! Sollte heute auch noch so sein!
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  #54  
Alt 17.03.2008, 20:42
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Zitat:
Zitat von *biker1500* Beitrag anzeigen
Hallo Thomas.
Ein Bekannter von mir arbeitet als Prüfer beim TÜV und hat mir gesagt, daß es heute keine grüne Nummer mehr gibt.
Ich hatte ihn diesbezüglich wegen meines Trailers gefragt.
Gruß Dietmar
Kann ich nicht bestätigen! Habe heute meinen neuen Trailer angemeldet und ein grünes Kennzeichen bekommen.
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  #55  
Alt 17.03.2008, 20:49
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Zitat:
Zitat von Skibbää Beitrag anzeigen
Hallo Thomas....wie schon zigfach geschrieben......
wenn Du den Trailer zur Ausübung deines Hobbys nutzt, fährst Du mit den grünen Schildern am besten... ich hatte mich diesbezüglich vor 3 oder 4 Jahren auch mal eingehend informiert....damals war es hieb und stichfest! Sollte heute auch noch so sein!
Ja, ist es heute auch noch. Habe mich letzte Woche erst erkundigt, da ich auch am überlegen war ob ich ein grünes (steuerfrei) oder schwarzes Kennzeichen nehmen soll. Genauso wie viele andere hier, fahre ich auch mit meinem Boot in Urlaub und packe ebenfalls einiges in das Boot hinein (Klamotten, Sonnenschirm, usw.). Ich habe genau damit die zuständigen Herren bei der Zulassungsstelle bzw. TÜV gefragt ob das mit einem grünen Kennzeichen so dann zulässig wäre. Antwort: "Ja!". Es ist laut den Herren nur geregelt, das der Trailer für Sportgeräte (hier eben für ein Boot) gedacht ist (also nicht für Brennholz etc.). Was sich allerdings im Boot befindet, interessiere niemanden, laut den Herren. Klingt auch irgendwie logisch. Wenn du also in deinem Boot das Brennholz transportierst, ist das ok .
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  #56  
Alt 18.03.2008, 07:00
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Wenn du mit Dampfantrieb fährst ist das doch normaler Brennstoff
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  #57  
Alt 18.03.2008, 08:30
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
...und die Versicherung freut sich, da sie den Schadenfreiheitsrabatt rückstufen können...

Falls nicht in der bootsversicherung eingeschlossen, eine Haftpflicht für den Trailer abschließen - kostet nicht viel und im Schadensfall diese in Anspruch nehmen... nix Rabatt weg...
Moin,

hatte mal einen Unfall mit einem angekuppelten KFZ-Anhänger (kein Bootstrailer). Selbstverständlich mit eigener Haftpflichtversicherung. Rückwärts aus einer Hauseinfahrt, anderer Wagen fährt in den Anhänger, ich bekomme die volle Schuld zugeschrieben (Strasse war nicht einsichtig, kein Einweiser). Von der Versicherung zurückgestuft. Die Haftpflicht des Anhängers konnte nicht in Anspruch genommen weden, sie wäre nur eingesprungen, wenn der Anhänger abgekuppelt wäre.

Jörg
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  #58  
Alt 18.03.2008, 10:30
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Ist völlig normal die Haftpflicht bei Anhängern greift nur wenn der Anhänger abgekuppelt ist.
Wenn sich der Anhänger während der Fahrt löst gilt auch die Versicherung des Zugfahrzeugs
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  #59  
Alt 18.03.2008, 12:09
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Ist völlig normal die Haftpflicht bei Anhängern greift nur wenn der Anhänger abgekuppelt ist.
Wenn sich der Anhänger während der Fahrt löst gilt auch die Versicherung des Zugfahrzeugs

Aber nur, solange er noch rollt. Wenn er steht ist aus die Maus mit Versicherung (jedenfalls beim Bootstrailer), es sei denn, er ist extra versichert oder über die Bootshaftpflicht.
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Kraft kommt von Kraftstoff....



Überlegen macht überlegen.......
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  #60  
Alt 18.03.2008, 13:22
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Ist schon klar ist aber über die Bootshaftpflicht mit versichert
sonst wäre mir das Risiko zu groß.
Und wenn der Anhänger steht macht er nichts kaputt
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  #61  
Alt 18.03.2008, 13:56
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Und wenn der Anhänger steht macht er nichts kaputt
Kommt drauf an wo er steht.
Was Burmi meint ist, dass er nur über die KFZ-Versicherung versichert ist, solange er entweder angekuppelt ist, oder sich "unbeabsichtigt gelöst hat und noch in Bewegung befindlich ist."
Bedeutet: Wenn er, nachdem er sich z.B. nach einem Unfall vom Auto gelöst hat und zum Stehen kommt und z.B. ein anderes Auto drauffährt, ist er nicht mehr versichert.
Hier würde dann nur eine separate Trailerhaftpflicht oder eine (wie in Deinem Fall) Bootshaftpflicht mit Trailereinschluss leisten, wenn man denn auch eine hat.

Im Übrigen ist seit Einführung der Gefährdungshaftung für Anhänger im August 2002 auch ein stehender Trailer ein Risiko für den Halter, denn seitdem haftet man auch für unverschuldete Schäden (z.B. sich am Trailer verletzende Personen, oder wenn spielende Kinder die Handbremse lösen oder den Bremskeil entfernen, usw.).

Gruß
Norman
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  #62  
Alt 18.03.2008, 16:08
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Hallo Normen das mit dem stehenden Trailer wusste ich auch noch nicht aber meine Trailer sind alle versichert von daher egal
(Ich warte noch auf die Motornummer dann schick ich dir den ganzen Kram zurück)
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  #63  
Alt 23.11.2008, 07:33
WUM WUM ist offline
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Hallo,

habe meinen ersten Trailer vor ca. 14 Tagen umgemeldet. Mir wurde gleich auch wieder eine grüne Nummer zugeteilt. Unter Pkt. 5 wurde eingetragen Anh. f. Sportgeräte Bootstransporter.

Aber jetzt meine eigentliche Frage:
Kann ich auch nächsten Sommer einfach so damit nach Holland fahren, oder gibt es fürs Ausland wieder irgendwelche Auflagen oder Zusätze ??

Dirk
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  #64  
Alt 23.11.2008, 09:00
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Plattner Plattner ist offline
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2.902 Danke in 1.784 Beiträgen
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Hallo Dirk,
auch wenn du da besser einen eigenen Tröt aufgemacht hättest!
Du kannst einfach so los fahren. In die EU staten sowieso!
__________________
mit sportlichem Gruß
Michael
BreakOutAnotherThousand
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  #65  
Alt 23.11.2008, 09:40
Benutzerbild von dieguzzidieputzi
dieguzzidieputzi dieguzzidieputzi ist offline
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Ja, Ihr habt recht, das mit dem Sonntagsfahrverbo(o)t wurde ja schon diskutiert, sorry . . .
__________________
Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan


Geändert von dieguzzidieputzi (23.11.2008 um 10:00 Uhr)
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  #66  
Alt 23.11.2008, 09:47
GrunAIR GrunAIR ist offline
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16.490 Danke in 6.274 Beiträgen
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Thema LKW mit Sport(geräte)anhänger am Sonntag ist doch so gut wie vom Tisch. Wurde doch grad diskutiert.
http://www.boote-forum.de/showthread...lkw+anh%E4nger

Gruß Torben
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  #67  
Alt 23.11.2008, 10:22
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Grünes Kennzeichen=
Nutzkennzeichen mit steuerlicher Freistellung nach §3 Nr7 Kraft St G.

Der Anhänger darf auch nur und ausschließlich zum eingetragenen Nutzen bewegt bzw. beladen werden. Weicht der Einsatz augenscheinlich ab, ist es eine Straftat nämlich Steuerhinterziehung.

Belädt man ein Urlaubsgespann ungünstig kann es Ärger geben.

Mir wurde zB. erzählt, dass zwei Kisten Bier und einige Konserven im Boot erheblich Stress bei einer Überprüfung verursacht haben.

Hat so was einer schon mal in Live erlebt?

__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #68  
Alt 23.11.2008, 22:25
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von WUM Beitrag anzeigen
Hallo,
Aber jetzt meine eigentliche Frage:
Kann ich auch nächsten Sommer einfach so damit nach Holland fahren, oder gibt es fürs Ausland wieder irgendwelche Auflagen oder Zusätze ??
Dirk
Hallo WUM,
du kannst unbesorgt fahren, wenn du auch noch ein D-Schild am Hänger hast brauchst du dir keine größeren Sorgen machen
wie schon geschrieben wurde gehören in Anhänger für Sportgeräte auch nur Sachen die für Sportzwecke benötigt werden
wenn du neben dem Bootstank noch Benzin in Kanistern bei hast würde ich auf die Einreise Bestimmungen wegen der Menge achten, da gibt es manchmal Höchstgrenzen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #69  
Alt 24.11.2008, 19:54
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thekkyskipper thekkyskipper ist offline
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321 Danke in 155 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von *biker1500* Beitrag anzeigen
Hallo Thomas.
Ein Bekannter von mir arbeitet als Prüfer beim TÜV und hat mir gesagt, daß es heute keine grüne Nummer mehr gibt.
Ich hatte ihn diesbezüglich wegen meines Trailers gefragt.
Gruß Dietmar
Den habe ich Mitte 2007 angemeldet, die Schrift ist grün


Jürgen
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	trailer.jpg
Hits:	1001
Größe:	39,3 KB
ID:	109265  
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Nichts ist so wie man vermutet.
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  #70  
Alt 24.11.2008, 20:17
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thekkyskipper thekkyskipper ist offline
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Boot: Quicksilver
321 Danke in 155 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von WUM Beitrag anzeigen
Hallo,

habe meinen ersten Trailer vor ca. 14 Tagen umgemeldet. Mir wurde gleich auch wieder eine grüne Nummer zugeteilt. Unter Pkt. 5 wurde eingetragen Anh. f. Sportgeräte Bootstransporter.

Aber jetzt meine eigentliche Frage:
Kann ich auch nächsten Sommer einfach so damit nach Holland fahren, oder gibt es fürs Ausland wieder irgendwelche Auflagen oder Zusätze ??

Dirk
Hallo Dirk,

ich war in diesem Jahr 2x mit meinem Trailer in Holland.
Bin auch einmal bei Venlo in eine größere Kontrolle gekommen, es gab keine
Beanstandungen.

Gruß Jürgen
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Nichts ist so wie man vermutet.
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  #71  
Alt 28.06.2018, 22:52
ramdo035 ramdo035 ist offline
Deckschrubber
 
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Ich habe einen Trailer aus dem Jahre 1970 mit Boot erworben, grünes Kennzeichen und heute habe ich es auf mich umgemeldet.
Aktuellen Tüv-Bericht vorgelegt, dann die Betriebserlaubnis und den alten Fahrzeugschein des Vorbesitzers. Keine VEB-Nr. notendig!
Kaufvertrag hatte ich zwar dabei, wollte keiner sehen (aber da ich 2x jährlich irgendwelche Fahrzeuge an/ummelde, bin ich bekannt!
Den Bootspass mit der Zulassung des Bootes vom Wasserschutzamt wollte sie auch nicht sehen.

Grünes Kennzeichen konnte ich so übernehmen, hatte ich nicht mal dabei, weil im selbigen Zulassungsbezirk zugelassen wurde.
€ 19,90 bezahlt und dann problemlos umgemeldet worden. Auf Nachfrage meinte die Angestellte, der Hänger wäre über die Bootsversicherung versichert?
Nun, da werde ich morgen mal beim Wasserschutzamt anrufen und nachfragen, ob ich das Boot dort anderweitig versichern muss, oder auch nicht? keine Ahnung?
Aber der Trailer ist schon mal umgemeldet!
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  #72  
Alt 28.06.2018, 22:57
heliusdh heliusdh ist offline
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Du meinst EVB ;)
Der Trailer ist über das Zufahrzeug versichert, wenn Du Ihn ziehst, sonst musst den bei Deiner Bootsversicherugn mit angeben.


Warum sollte die auch interessieren ob das Boot zugelassen ist oder nicht? Die sind ja für die Straße zuständig ;)
__________________
Gruß
Fabian
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  #73  
Alt 29.06.2018, 07:32
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Flybridge Flybridge ist offline
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Er meint die Nr. der Versicherung. Braucht man bei einem Bootstrailer nicht.

Entweder man verischert ihn über eine Bootshaftpflichtversicherung mit, oder über ein separate KfZ-Versicherung oder versichert ihn gar nicht.

Das WSA hat mit dem Trailer nicht am Hut. Das STVA ist da der richtige Ansprechpartner.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #74  
Alt 29.06.2018, 08:52
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von ramdo035 Beitrag anzeigen
... Auf Nachfrage meinte die Angestellte, der Hänger wäre über die Bootsversicherung versichert?
Nun, da werde ich morgen mal beim Wasserschutzamt anrufen und nachfragen, ob ich das Boot dort anderweitig versichern muss, oder auch nicht? ...
Solange der Hänger angekuppelt ist, gilt die HAFTPFLICHTversicherung des KFZ auch für Schäden, die durch den "Anhang" verursacht werden.
KASKOschäden am "Anhang" sind nicht durch eine evtl. vorhandene KFZ-KASKO-Versicherung abgesichert.

Du musst keine weitere Versicherung abschließen.

Möchtest du aber die Risiken, die durch einen vom Fahrzeug abgekuppelten und irgendwo abgestellten Trailer ausgehen könnten, nicht aus eigener Tasche tragen, benötigst du dafür eine eigene Versicherung.
Entweder eine spezielle Anhängerversicherung oder in einem Paket mit einer Bootsversicherung.
Eine Bootsversicherung gibt es als Haftpflichtversicherung oder auch mit Kaskoschutz, beides sind freiwillige Versicherungen, eine Versicherungspflicht gibt es nicht.

(Diese Angaben gelten nur für Deutschland und beziehen sich nur auf die oben zitierte Frage, im Anfangsthread ging es ja um "Urlaub", im Ausland können andere Regelungen bzgl. der Versicherungspflicht von Booten gelten!).

Geändert von Pepper (29.06.2018 um 09:13 Uhr)
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  #75  
Alt 29.06.2018, 09:06
Amtrack Amtrack ist offline
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Zitat:
Zitat von ramdo035 Beitrag anzeigen
Auf Nachfrage meinte die Angestellte, der Hänger wäre über die Bootsversicherung versichert?



Nur, wenn dein Versicherungsvertrag das hergibt.
Üblicherweise, wie schon geschrieben, ist der Anhänger über das Zugfahrzeug versichert.
Aber auch nur, wenn er an ebendiesem hängt.

Steht dein Anhänger abgekuppelt irgendwo, und ein Spaßvogel entfernt die Keile und löst die Bremse, dann haftest du selber für evtl. anfallende Schäden - außer eben, deine Bootsversicherung hat eine Anhängerversicherung inkludiert.
__________________
-------------
Gruß,
David
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