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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Siggi P.s.: Brauch ich aber auch nicht mehr
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#27
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Also mal der Reihe nach:
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http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Ken...ne_Kennzeichen Und hier wird es genauer: http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngerzuschlag Zitat:
Betriebserlaubnis und TÜV-Bericht reichen. Bei Ummeldung gibt es die BE mit neuen Daten und dazu seit ein paar Jahren auch einen Fahrzeugschein. Und klar, dass die Versicherung nichts von Doppelkarten (heißt jetzt übrigens Deckungskarte) über Bootstrailer weiß. Ist auch nicht notwendig. Der Trailer ist im angehängten Zustand über das Zugfahrzeug mit versichert. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#28
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Hallo Jungs !
Ich habe tatsächlich noch bei meinen beiden Trailern einen "alten" Fahrzeugschein bekommen.Und noch einmal die Vorderseite des Scheines mit meinen Daten auf die Betriebserlaubnis.Die Zulassungen sind aus 2002 und 2003.Nächste Woche soll der dritte Trailer zugelassen werden.Dann kann ich berichten wie der Kreis Segeberg mit den Trailern umgeht.
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Gruß Peer |
#29
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Ist das das Kennzeichen SE-...? Die tackern die erste Seite der Zulassung auf die Betriebserlaubnis und die musst du immer mitführen. In Roßlau wird dann beschlossen daß das russisch ist und es wird eine neue ordentliche Betriebserlaubnis erstellt und eine Zulassung Ich habe übrigens auch noch einen Trailer mit schwarzer Nummer der steuer und versicherungsfrei ist |
#30
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Tag allerseits.
Ich glaube, dass in diesem Thread die grünen Nummern durcheinander gewürfelt werden und ich hoffe, dass ich aufklären kann. Nach wie vor dokumentiert ein grünes Schild Steuerfreiheit. Diese gibt es beispielsweise für landwirtschaftliche Zwecke, für selbstfahrende Arbeitsgeräte oder, wie bei unseren Bootsanhängern, auch für Sportzwecke. Es wird wohl kein Finanzamt auf die Idee kommen, das Urlaubsgepäck da auszunehmen. Also eigentlich alles nicht so wild, wenn man nicht gerade mit Omas Wohnzimmerschrank auf dem Trailer angetroffen wird. Allerdings müsste genau genommen ein Werkstattbetrieb, der einen Anhänger zum Transport von Kundenbooten sein Eigen nennt, ein schwarzes Kennzeichen führen, da hier die Schiffe ja gewerblich und nicht für Sportzwecke transportiert werden. Vor einigen Jahren (könnte so um 2002 gewesen sein) wollte der Gesetzgeber die „Steuerfreiheit für Sportzwecke“ abschaffen. Ein schwarzes Kennzeichen an einem Bootstrailer könnte ein Relikt aus dieser Zeit sein, denn damals wurden von den Zulassungsstellen im Vorgriff auf diese anstehende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nur noch schwarze Kennzeichen für Sportanhänger ausgegeben. Glücklicherweise ist es dann aber doch bei der Steuerfreiheit für Sportgeräteanhänger geblieben und es gab wieder grüne Schilder. Die bereits ausgegebenen schwarzen Kennzeichen wurden dann aber nicht wieder eingezogen, so dass bis heute einige Anhänger im Verkehr sind, die trotz Steuerfreiheit schwarze Nummernschilder führen. Und dann ist da noch die Sache mit dem Anhängerzuschlag. Hier werden grüne Nummern, wie schon richtig bemerkt wurde, nur für Anhänger ausgegeben, die von Zugfahrzeugen mit Anhängerzuschlag gezogen werden. Diese Regelung macht sich insbesondere das Tansportgewerbe zunutze, da viele Fuhrunternehmer über mehr Anhänger als Zugfahrzeuge verfügen und somit nur für die tatsächlich in Fahrt befindlichen Anhänger KFZ-Steuer zahlen. Folglich verursachen die Anhänger oder Auflieger, die ungenutzt auf dem Hof herum stehen, auch keine Kosten. Besonderheit hierbei: Es gibt für die Verwendung dieser Anhänger keine Zweckbindung. D.h. gewerblich oder privat, Sportzwecke oder landwirtschaftlich: Alles erlaubt, denn für das auf der Strasse befindliche Gespann wird KFZ-Steuer gezahlt. Ergo: Für Bootsanhänger kein Anhängerzuschlag ! Christoph sendet Grüße vom Niederrhein
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#31
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Endlich mal einer der richtig Ahnung hat! Danke für die Infos!
Gruß Ecki, der wieder mal nur die Hälfte gelesen hat....
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Jürgen |
#33
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Thomas, wenn Du diese Utensilien zum Wasserwandern benötigst, ist das die Ausrüstung die zum Boot gehört. Also kein Problem.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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Wenn ich mein Bett auf dem Anhänger transportiere, ist das auch eines meiner Sportgeräte!
Wer definiert Sport? Schachspielen wird auch als solcher bezeichnet... Sogar Autorennen Volker duckundwech
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
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Bastel einen 2,2 PS Außenborder dran und keiner kann dir was Die Rennleitung kann ja selbst testen ob das schwimmt |
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Dann bekommt der eine oder andere aber möglicherweise Stress wenn er sein EBAY-Schnäppchen abholt.
Gruß Ecki
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#37
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Gruss Thomas
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Moin liebe ziehenden Kollegen,
Anhänger sind, wenn sie angekuppelt sind immer über das ziehende Fahrzeug haftpflichtversichert, d.h. wenn durch den Anhänger im angekuppelten Zustand ein Schaden entsteht, muss dafür die Haftpflicht des ziehenden Fahrzeuges eintreten. Die Anhängerhaftpflicht deckt nur Schäden, die im abgekuppelten Zustand verursacht werden. Das könnte interssant werden, wenn der Trailer nicht extra oder über die Bootshaftpflicht mit versichert ist............. Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Überlegen macht überlegen.......
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#39
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Zitat:
Falls nicht in der bootsversicherung eingeschlossen, eine Haftpflicht für den Trailer abschließen - kostet nicht viel und im Schadensfall diese in Anspruch nehmen... nix Rabatt weg... außerdem gibt es da noch eine Haftung (weiß nicht mehr wie die heißt) auf die uns Norman aufmerksam gemacht hat, ist auch ein Problem .... fragt doch einfach Norman oder nehmt die Suchfunktion.... das wurde schon x-mal hier beschrieben und genau erklärt...
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servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ... |
#40
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Hallo Martin !
Ich habe hier auch einen Anhänger mit schwarzen Kennzeichen.Für den zahle ich geringe Steuern und Haftpflicht.Wenn dieser nicht angekuppelt ist kommt die Haftpflicht des Anh.im Schadensfall zum tragen.wie es bei unseren Anhänger für Sportzwecke ist weiß ich nicht.
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Gruß Peer |
#41
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Zitat:
Und generell sollte man sich, was Fahrzeuge angeht, bei Leuten erkundigen die Ahnung haben und nicht beim TÜV!!! Die Aussagen die ich in den letzten Jahren dort zu hören bekommen habe waren zum größten Teil so gehaltvoll wie die Wahlversprechen unserer Politiker. |
#42
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Liegt wohl an der Erdkrümmung , bei uns ist heute Sonntag.
Gruß Ecki
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Der einzige, der hier eine richtige Antwort gegeben hat, ist Christoph-Filius.
Es wird hier oft der Begriff Hänger benutzt. Eure Trailer sind aber in der Definition der Zulassung keine "Anänger", sondern Hänger für Sportgeräte. Deshalb schwarze Nuimmer, steuerfrei und versicherungsfrei, außßer man versichert diesen "Hänger" zusätzlich gegen Diebstahl. Die Zulassung als Sportgerät hat auch Bedeutung für das Sonntagsfahrverbot für Gespanne. NOCH NICHT BEMERKT? Ihr könnt auch dieses im Netz bei Eurer zuständigen Zulassungsstelle nachlesen. Mit Gruss Werner |
#44
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Zitat:
2. Sonntagsfahrverbot gilt ausschließlich für LKW als Zugfahrzeug !! Gruss Thomas |
#45
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Zitat:
PS: Auch Antwort auf Frage vom*elbeschlauchbootfahrer*.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. Geändert von checki (24.02.2008 um 18:14 Uhr)
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#46
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Zitat:
Wie ich mein Fahrzeug versicher hat mit der Kennzeichnung nichts zu tun. Mein Trailer ist über die Bootsvollkasko mit versichert. Sonntagsfahrverbot gilt eh nur für LKW mit Anhänger oder gewerbliche Transporte über 3,5 to Gesamtgewicht.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#47
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Ist völlig richtig und bundeseinheitlich, hab gerade vor 2 Wochen beim abmelden des alten Trailers ein längeres Gespräch mit einer Sachbearbeiterin gehabt, selbst Mobofahrerin und deshalb gut im Thema
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#48
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und selbst für LKWs gibt es problemlos Ausnahmegenehmigungen für Sportanhänger.
Ich fahre GRÜN am Trailer - und keinen LKW
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servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ... |
#49
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Ja - kaskoversichert - aber auf keinen Fall Haftpflichtversichert !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#50
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Nein, aber über die Bootshaftpflicht,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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