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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 23.02.2008, 18:58
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Zitat:
Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
Hallo Siggi,
Danke, werde wohl nächste Woche mal bei Zul. Chef vorsprechen,
vielleicht klappst dann. Ich glaube die ältere Dame war wohl an diesem Morgen nicht besonders gut drauf
Gruß Gerold
Wer ist schon morgens gut drauf, ich jedenfalls nicht,
Siggi
P.s.: Brauch ich aber auch nicht mehr
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #27  
Alt 23.02.2008, 19:26
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Also mal der Reihe nach:

Zitat:
Zitat von Robert-1 Beitrag anzeigen
Hallo
Wo liegt der unterschied Grüne oder Schwarze Nummer ?
Steuer Zahlst du so und so nicht.Gruß Robert
Ist leider falsch. Alle regulär (also mit schwarzem Kennzeichen) zugelassenen Anhänger, sind steuer- und haftpflichtversicherungspflichtig. Bitte kein Widerwort, habe 4 Anhänger, nur einer davon ist durch das grüne Kennzeichen steuerfrei und automatisch im angekuppelten Zustand über die Haftpflicht des Zugfahrzeuges mit versichert. Auf dem liegt das Boot.


Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Das weiß eh keiner so genau.
Ich habe auch eine schwarze Nummer am Trailer und zahle keine Steuer.
Kann eigentlich nicht sein. Bezahlst du Haftpflicht?

Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Das Gleiche steht bei mir auch drin. Hab ich bei der Neuzulassung großen Wert drauf gelegt.
checki, aus welchem Grund ?

Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
@Ecki
Gibt es da eine Quelle wo mehr dazu steht?
Halte das für sehr interessant, nicht nur weil mancher GW immer noch als LKW läuft, sondern weil viele auch mit Sprinter& Co. ziehen.
Ja, gibt es. In Wikipedia steht zwar auch ne Menge Müll, aber ich denke, dass das hier nicht aus den Fingern gesogen ist:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Ken...ne_Kennzeichen

Und hier wird es genauer:

http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngerzuschlag


Zitat:
Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
wollte mich dazu auch mal äußern. Wollte vor 2 Wochen meinen gekauften Trailer mit grünem Kennzeichen vom Vorbesitzer auf mich ummelden.
Zul.Stelle sagte mir ohne KFZ Schein und Versich.Doppelkarte keine Ummeldung. Habe aber nur Betriebserlaubnis wo alles eingetragen ist und meine Versich. weiß auch nichts von Doppelk. für Sportanhänger
Gruß Gerold
Dann sind auf Deiner Zulassungstelle vermutlich 1-Euro Jobber beschäftigt oder Bootsanhänger kommen nur alle 5 Jahre mal vor.
Betriebserlaubnis und TÜV-Bericht reichen. Bei Ummeldung gibt es die BE mit neuen Daten und dazu seit ein paar Jahren auch einen Fahrzeugschein.

Und klar, dass die Versicherung nichts von Doppelkarten (heißt jetzt übrigens Deckungskarte) über Bootstrailer weiß. Ist auch nicht notwendig. Der Trailer ist im angehängten Zustand über das Zugfahrzeug mit versichert.

Gruß Ecki
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  #28  
Alt 23.02.2008, 19:30
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bentabe bentabe ist offline
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Hallo Jungs !
Ich habe tatsächlich noch bei meinen beiden Trailern einen "alten" Fahrzeugschein bekommen.Und noch einmal die Vorderseite des Scheines mit meinen Daten auf die Betriebserlaubnis.Die Zulassungen sind aus 2002 und 2003.Nächste Woche soll der dritte Trailer zugelassen werden.Dann kann ich berichten wie der Kreis Segeberg mit den Trailern umgeht.
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Gruß
Peer
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  #29  
Alt 23.02.2008, 19:53
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Zitat:
Zitat von bentabe Beitrag anzeigen
Dann kann ich berichten wie der Kreis Segeberg mit den Trailern umgeht.

Ist das das Kennzeichen SE-...? Die tackern die erste Seite der Zulassung auf die Betriebserlaubnis und die musst du immer mitführen.

In Roßlau wird dann beschlossen daß das russisch ist und es wird eine neue ordentliche Betriebserlaubnis erstellt und eine Zulassung

Ich habe übrigens auch noch einen Trailer mit schwarzer Nummer der steuer und versicherungsfrei ist
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  #30  
Alt 23.02.2008, 20:00
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Tag allerseits.

Ich glaube, dass in diesem Thread die grünen Nummern durcheinander gewürfelt werden und ich hoffe, dass ich aufklären kann.

Nach wie vor dokumentiert ein grünes Schild Steuerfreiheit. Diese gibt es beispielsweise für landwirtschaftliche Zwecke, für selbstfahrende Arbeitsgeräte oder, wie bei unseren Bootsanhängern, auch für Sportzwecke. Es wird wohl kein Finanzamt auf die Idee kommen, das Urlaubsgepäck da auszunehmen. Also eigentlich alles nicht so wild, wenn man nicht gerade mit Omas Wohnzimmerschrank auf dem Trailer angetroffen wird. Allerdings müsste genau genommen ein Werkstattbetrieb, der einen Anhänger zum Transport von Kundenbooten sein Eigen nennt, ein schwarzes Kennzeichen führen, da hier die Schiffe ja gewerblich und nicht für Sportzwecke transportiert werden.

Vor einigen Jahren (könnte so um 2002 gewesen sein) wollte der Gesetzgeber die „Steuerfreiheit für Sportzwecke“ abschaffen. Ein schwarzes Kennzeichen an einem Bootstrailer könnte ein Relikt aus dieser Zeit sein, denn damals wurden von den Zulassungsstellen im Vorgriff auf diese anstehende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nur noch schwarze Kennzeichen für Sportanhänger ausgegeben. Glücklicherweise ist es dann aber doch bei der Steuerfreiheit für Sportgeräteanhänger geblieben und es gab wieder grüne Schilder. Die bereits ausgegebenen schwarzen Kennzeichen wurden dann aber nicht wieder eingezogen, so dass bis heute einige Anhänger im Verkehr sind, die trotz Steuerfreiheit schwarze Nummernschilder führen.

Und dann ist da noch die Sache mit dem Anhängerzuschlag. Hier werden grüne Nummern, wie schon richtig bemerkt wurde, nur für Anhänger ausgegeben, die von Zugfahrzeugen mit Anhängerzuschlag gezogen werden. Diese Regelung macht sich insbesondere das Tansportgewerbe zunutze, da viele Fuhrunternehmer über mehr Anhänger als Zugfahrzeuge verfügen und somit nur für die tatsächlich in Fahrt befindlichen Anhänger KFZ-Steuer zahlen. Folglich verursachen die Anhänger oder Auflieger, die ungenutzt auf dem Hof herum stehen, auch keine Kosten. Besonderheit hierbei: Es gibt für die Verwendung dieser Anhänger keine Zweckbindung. D.h. gewerblich oder privat, Sportzwecke oder landwirtschaftlich: Alles erlaubt, denn für das auf der Strasse befindliche Gespann wird KFZ-Steuer gezahlt.

Ergo: Für Bootsanhänger kein Anhängerzuschlag !

Christoph sendet Grüße vom Niederrhein
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  #31  
Alt 23.02.2008, 20:06
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Endlich mal einer der richtig Ahnung hat! Danke für die Infos!

Gruß Ecki, der wieder mal nur die Hälfte gelesen hat....
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  #32  
Alt 23.02.2008, 22:29
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Zitat:
Zitat von mjels Beitrag anzeigen
Moin Thomas,

was Ecki schon beschrieben hat, deckt sich genau mit der Aussage eines Mitarbeiters der Zulassungsstelle. Habe im letzten Jahr meinen Heku-Trailer umgemeldet. Der gute Mann hat mich zusätzlich darauf hingewiesen, dass ich aber mit dem Teil nicht in den Wald fahren darf um Brennholz zu transportieren.
Wenn Du das Brennholz ins Boot ladest, dann geht es schon

Jürgen
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  #33  
Alt 23.02.2008, 22:42
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Hallo Ecki,

eher die Sachen, die ich fürs Campen im T4 nicht unterbringe, z.B. Klappmatratzen, Zelt Betten, Klamotten ....

Gruss
Thomas

Thomas,

wenn Du diese Utensilien zum Wasserwandern benötigst,
ist das die Ausrüstung die zum Boot gehört.
Also kein Problem.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

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  #34  
Alt 23.02.2008, 23:04
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Wenn ich mein Bett auf dem Anhänger transportiere, ist das auch eines meiner Sportgeräte!

Wer definiert Sport?
Schachspielen wird auch als solcher bezeichnet... Sogar Autorennen

Volker
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  #35  
Alt 23.02.2008, 23:11
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Wenn ich mein Bett auf dem Anhänger transportiere, ist das auch eines meiner Sportgeräte!

Bastel einen 2,2 PS Außenborder dran und keiner kann dir was Die Rennleitung kann ja selbst testen ob das schwimmt
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  #36  
Alt 24.02.2008, 01:17
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
oder wie schon angesprochen, Brennholz transportierst.
Dann bekommt der eine oder andere aber möglicherweise Stress wenn er sein EBAY-Schnäppchen abholt.

Gruß Ecki
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  #37  
Alt 24.02.2008, 07:47
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Thomas,

wenn Du diese Utensilien zum Wasserwandern benötigst,
ist das die Ausrüstung die zum Boot gehört.
Also kein Problem.
Guter Tip!! Halte mir ohnehin die Option offen, mal in ner Bucht zu nächtigen, und da brauchts ja ohnehin die Klappmatratzen!!

Gruss
Thomas
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  #38  
Alt 24.02.2008, 15:06
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Moin liebe ziehenden Kollegen,

Anhänger sind, wenn sie angekuppelt sind immer über das ziehende Fahrzeug haftpflichtversichert, d.h. wenn durch den Anhänger im angekuppelten Zustand ein Schaden entsteht, muss dafür die Haftpflicht des ziehenden Fahrzeuges eintreten.
Die Anhängerhaftpflicht deckt nur Schäden, die im abgekuppelten Zustand verursacht werden.
Das könnte interssant werden, wenn der Trailer nicht extra oder über die Bootshaftpflicht mit versichert ist.............

Gruß
Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff....



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  #39  
Alt 24.02.2008, 15:41
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Moin liebe ziehenden Kollegen,

Anhänger sind, wenn sie angekuppelt sind immer über das ziehende Fahrzeug haftpflichtversichert, d.h. wenn durch den Anhänger im angekuppelten Zustand ein Schaden entsteht, muss dafür die Haftpflicht des ziehenden Fahrzeuges eintreten.
...und die Versicherung freut sich, da sie den Schadenfreiheitsrabatt rückstufen können...

Falls nicht in der bootsversicherung eingeschlossen, eine Haftpflicht für den Trailer abschließen - kostet nicht viel und im Schadensfall diese in Anspruch nehmen... nix Rabatt weg...

außerdem gibt es da noch eine Haftung (weiß nicht mehr wie die heißt) auf die uns Norman aufmerksam gemacht hat, ist auch ein Problem ....

fragt doch einfach Norman oder nehmt die Suchfunktion.... das wurde schon x-mal hier beschrieben und genau erklärt...
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
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  #40  
Alt 24.02.2008, 15:47
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bentabe bentabe ist offline
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Hallo Martin !
Ich habe hier auch einen Anhänger mit schwarzen Kennzeichen.Für den zahle ich geringe Steuern und Haftpflicht.Wenn dieser nicht angekuppelt ist kommt die Haftpflicht des Anh.im Schadensfall zum tragen.wie es bei unseren Anhänger für Sportzwecke ist weiß ich nicht.
__________________
Gruß
Peer
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  #41  
Alt 24.02.2008, 15:52
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Zitat:
Hallo Thomas.
Ein Bekannter von mir arbeitet als Prüfer beim TÜV und hat mir gesagt, daß es heute keine grüne Nummer mehr gibt.
Ich hatte ihn diesbezüglich wegen meines Trailers gefragt.
Gruß Dietmar
Heute auch nicht, weil Samstag. Aber ab Montag bestimmt wieder.

Und generell sollte man sich, was Fahrzeuge angeht, bei Leuten erkundigen die Ahnung haben und nicht beim TÜV!!!
Die Aussagen die ich in den letzten Jahren dort zu hören bekommen habe waren zum größten Teil so gehaltvoll wie die Wahlversprechen unserer Politiker.
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  #42  
Alt 24.02.2008, 16:45
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Zitat:
Zitat von team_shetland Beitrag anzeigen
Heute auch nicht, weil Samstag. Aber ab Montag bestimmt wieder.
Liegt wohl an der Erdkrümmung , bei uns ist heute Sonntag.

Gruß Ecki
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  #43  
Alt 24.02.2008, 16:59
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Der einzige, der hier eine richtige Antwort gegeben hat, ist Christoph-Filius.
Es wird hier oft der Begriff Hänger benutzt.
Eure Trailer sind aber in der Definition der Zulassung keine "Anänger", sondern
Hänger für Sportgeräte.
Deshalb schwarze Nuimmer, steuerfrei und versicherungsfrei, außßer man versichert diesen "Hänger" zusätzlich gegen Diebstahl.

Die Zulassung als Sportgerät hat auch Bedeutung für das Sonntagsfahrverbot
für Gespanne.
NOCH NICHT BEMERKT?

Ihr könnt auch dieses im Netz bei Eurer zuständigen Zulassungsstelle nachlesen.

Mit Gruss
Werner
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  #44  
Alt 24.02.2008, 17:19
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Hänger für Sportgeräte.
Deshalb schwarze Nuimmer, steuerfrei und versicherungsfrei, außßer man versichert diesen "Hänger" zusätzlich gegen Diebstahl.

Die Zulassung als Sportgerät hat auch Bedeutung für das Sonntagsfahrverbot
für Gespanne.
NOCH NICHT BEMERKT?

Ihr könnt auch dieses im Netz bei Eurer zuständigen Zulassungsstelle nachlesen.

Mit Gruss
Werner
1. Bekomme definitiv morgen eine grüne Nummer
2. Sonntagsfahrverbot gilt ausschließlich für LKW als Zugfahrzeug !!

Gruss
Thomas
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  #45  
Alt 24.02.2008, 17:20
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Das Gleiche steht bei mir auch drin. Hab ich bei der Neuzulassung großen Wert drauf gelegt.
Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
checki, aus welchem Grund ?
Um bei einem Transport eines anderen Freizeitgerätes als einem Boot, dem "Freund und Helfer" notfalls zeigen zu können.

PS: Auch Antwort auf Frage vom*elbeschlauchbootfahrer*.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.

Geändert von checki (24.02.2008 um 18:14 Uhr)
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  #46  
Alt 24.02.2008, 17:21
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Der einzige, der hier eine richtige Antwort gegeben hat, ist Christoph-Filius.
Es wird hier oft der Begriff Hänger benutzt.
Eure Trailer sind aber in der Definition der Zulassung keine "Anänger", sondern
Hänger für Sportgeräte.
Deshalb schwarze Nuimmer, steuerfrei und versicherungsfrei, außßer man versichert diesen "Hänger" zusätzlich gegen Diebstahl.

Die Zulassung als Sportgerät hat auch Bedeutung für das Sonntagsfahrverbot
für Gespanne.
NOCH NICHT BEMERKT?

Ihr könnt auch dieses im Netz bei Eurer zuständigen Zulassungsstelle nachlesen.

Mit Gruss
Werner
Also nur mal ganz kurz Bootstrailer grüne Nummer ohne Doppelkarte steuer und versicherungsfrei das heißt ohne Doppelkarte zugelassen
Wie ich mein Fahrzeug versicher hat mit der Kennzeichnung nichts zu tun.
Mein Trailer ist über die Bootsvollkasko mit versichert.
Sonntagsfahrverbot gilt eh nur für LKW mit Anhänger oder gewerbliche Transporte über 3,5 to Gesamtgewicht.
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  #47  
Alt 24.02.2008, 17:23
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
1. Bekomme definitiv morgen eine grüne Nummer
2. Sonntagsfahrverbot gilt ausschließlich für LKW als Zugfahrzeug !!

Gruss
Thomas
Ist völlig richtig und bundeseinheitlich, hab gerade vor 2 Wochen beim abmelden des alten Trailers ein längeres Gespräch mit einer Sachbearbeiterin gehabt, selbst Mobofahrerin und deshalb gut im Thema
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  #48  
Alt 24.02.2008, 17:31
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und selbst für LKWs gibt es problemlos Ausnahmegenehmigungen für Sportanhänger.

Ich fahre GRÜN am Trailer - und keinen LKW
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servus
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  #49  
Alt 24.02.2008, 17:33
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Mein Trailer ist über die Bootsvollkasko mit versichert.
Ja - kaskoversichert - aber auf keinen Fall Haftpflichtversichert !
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  #50  
Alt 24.02.2008, 19:03
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Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Ja - kaskoversichert - aber auf keinen Fall Haftpflichtversichert !
Nein, aber über die Bootshaftpflicht,
Siggi
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