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  #51  
Alt 23.09.2016, 14:03
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Ok, nun schrieb ich aber nicht von einem Rheinpatent, sondern vom Sportpatent E. Dafür gilt laut Elwis die BinSchPatentV. Und in der heißt es

Zitat:
Inhalt: § 24 Wiederholungsuntersuchungen, Ruhen der Erlaubnis
(1) Der Inhaber einer Fahrerlaubnis nach § 3 Absatz 1 oder eines Befähigungszeugnisses nach § 5 Absatz 1 Nummer 1, 3 oder 5 darf ein
Fahrzeug nicht führen, wenn er seine Tauglichkeit nicht durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach Maßgabe des § 16 Absatz 2
Nummer 2 oder 2a bei der ausstellenden Behörde
1. mit Vollendung des 50. Lebensjahres und bis zum 65. Lebensjahr alle fünf Jahre,
2. mit Vollendung des 65. Lebensjahres jährlich,
jeweils spätestens innerhalb von drei Monaten (Erneuerungsfrist) erneut nachgewiesen hat. Beim Nachweis der Tauglichkeit wird ein neues
Befähigungszeugnis
und, so weit erforderlich, ein befristetes vorläufiges Zeugnis nach dem Muster der Anlage 6 ausgestellt
Fettdruck von mir ...

Äh, hast du dir eigentlich den von dir zitierten §7.18 Abs. 1 mal durchgelesen?

Geändert von Hehehe (23.09.2016 um 14:11 Uhr) Grund: Wirklich, einfach albern!
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  #52  
Alt 23.09.2016, 14:32
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Ja, immer noch ohne Namen,


hier mußt Du Dich klar ausdrücken .


Aktuell gibt es :

1. Das Sportpatent

2. Das Sportschifferzeugnis

mit den Vorgängervarianten kenne ich mich nicht aus .


Unsere zuständige Behörde in Mainz ( Sportpatent ) stellt die
Patentkarte unbefristet aus .

In dieser ist das Mitführen eines Bescheides eingetragen .
Eine weitere kleine ein laminierte Karte mit dem befristeten,
gesundheitlichen Tauglichkeitsnachweis .
Oder auch bei einigen, das tragen einer Sehhilfe z.B. .

Nur wenn die Streckenkunde erweitert wird gibt es eine neue Patentkarte,
was dann auch deutlich teurer ist .


Könnte ich mir beim Sportschifferzeugnis auch so vorstellen,
wissen tue ich es aber nicht . ( Hier natürlich ohne Streckenkunde )



Den Hintergrund Deiner Frage verstehe ich bisher noch nicht .

Egal wie, Hauptsache man hat seine Dokumente

und darf bis weniger als 25m Schiffslänge fahren !


Und das ist es was doch wichtig ist .



Grüße : TOMMI
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  #53  
Alt 23.09.2016, 14:41
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Gut, soweit sind wir uns einig
Ich sehe gerade, ich hatte bisher meinen Wohnort nicht eingetragen, tut mir leid, das hätte vielleicht etwas erklärt. Ich wohne in Berlin, also weit weg vom Rhein. Deswegen ist für mich das Sportpatent E, das, glaube ich, auf dem Rhein als dem Rheinpatent ohne Strecken gleichwertig anerkannt wird, interessant. Und es ging mir tatsächlich darum, dass ich nicht sicher war, ob ich die BinSchPatentV richtig verstanden habe. Durch unsere, beiderseits etwas zickig geführte, Diskussion habe ich nochmal gründlich nachgeschaut und festgestellt - so'n Mist, richtig verstanden.
Trotz alledem - dir vielen Dank für deine Geduld mit mir
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  #54  
Alt 23.09.2016, 14:54
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Das muß nicht nur am Rhein festgemacht werden .

Es gibt auch noch kleine streckenkundige Abschnitte auf der Donau u.
auch Elbe z.B., die ja nicht soooo weit von Berlin entfernt ist .

Auch wenn Du nun zum Sportschifferzeugnis neigst,
rate ich immer zum Sportpatent !

Denn dieses kannst Du auch später beliebig streckenerweitern .


..... . . .. . .


Zickig, nein .

Wenn dann nur von Dir ohne Namen !


TOMMI
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  #55  
Alt 23.09.2016, 15:04
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Ja, eben, Sportpatent E, schreibe ich doch die ganze Zeit. Und wenn du bei Streckenkunde bist, da gibt's sogar Teile der Havel ...
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  #56  
Alt 23.09.2016, 15:18
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Ja, nicht ganz richtig .

In den Behörden und besonders bei der Prüfung werden tatsächlich Wörter
auf die Goldwaage gelegt .


Sportpatent E oder richtig Patent E gibt es nicht mehr,
wenn dann nur Altbestand .


Somit kannst Du aktuell entscheiden zwischen Sportschifferzeugnis
oder halt dem Sportpatent, wie ich es gemacht habe .

Steht auch alles so in ELWIS beschrieben .


Bei der Prüfung darfst Du z.B. nicht schreiben :

15-25m , sondern richtig ist 15 bis weniger als 25m .

Ebenfalls bei den Maßen in der Lichterführung wichtig .


Ist nicht von mir .


Grüße : TOMMI
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  #57  
Alt 23.09.2016, 17:24
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Ja, nicht ganz richtig .

Sportpatent E oder richtig Patent E gibt es nicht mehr,
wenn dann nur Altbestand .
Ja, nicht ganz richtig ... Schau mal hier:
Anhang 721236
Quelle: BinSchPatentV, zuletzt geändert durch Artikel 111 des Zweiten Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08. Juli 2016

Geändert von Hehehe (02.12.2016 um 17:13 Uhr)
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  #58  
Alt 23.09.2016, 17:44
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Schau mal, einen hab' ich noch, ebenfalls von Elwis:
Anhang 721237

Das Sportpatent ist also genau das, was ich nicht brauche

Geändert von Hehehe (02.12.2016 um 17:13 Uhr)
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  #59  
Alt 23.09.2016, 18:14
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Das muß jeder selbst für sich entscheiden, ohne Namen .


Das Sportpatent beinhaltet die Befähigung des Sportschifferzeugnis,
ist folglich höher gestellt .
Das sagen mir jedenfalls laufend die Beamten aber auch ELWIS .

Der Lernstoff ist bei beiden Scheinen nicht wenig .
Dann gleich das Sportpatent machen und vielleicht zukünftige Erweiterungen sind dann nicht so schwierig .


Umgekehrt, ein Upgrade vom Zeugnis zum Sportpatent ist anstrengender .


Der Rhein stellt binnen anscheinend den höchsten Anspruch .



Grüße : TOMMI
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  #60  
Alt 23.09.2016, 18:45
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Das Sportpatent ist also genau das, was ich nicht brauche
Wenn du für dich ausschliessen kannst, daß "groß und alt" jemals auf den Rhein kommt ist das richtig.
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Grüße Axel

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  #61  
Alt 23.09.2016, 18:59
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Hallo Axel,

und auch noch die streckenkundigen Abschnitte der anderen Flüsse .


Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese mit dem Sportschifferzeugnis

zu erweitern sind .

Genau wissen tue ich es aber nicht .



Grüße : TOMMI
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  #62  
Alt 23.09.2016, 19:18
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Hallo Tommi,

die Streckenkunde sind eigene Prüfungen.

Das Sportschifferzeugnis kann entsprechend der Streckenkunde erweitert werden.
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Grüße Axel

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  #63  
Alt 23.09.2016, 20:24
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OK, das habe ich noch nicht gehört oder gelesen .


Das Sportpatent bedingt ja gleich zu Beginn mindestens einen Pflichtstreckenabschnitt .


Jedenfalls habe ich mehrere Inhaber des Sportschifferzeugnis kennengelernt,
die ein Upgrade benötigten und sich nachträglich ärgerten,
aber umgekehrt keinen Sportpatent-Besitzer der geplant wahrscheinlich
nicht den Rhein befahren wird .


Damals war ich überrascht, dass nicht wenige Sportpatent'ler
auch aus Ostdeutschland kommen .
Heute wundert das mich nicht mehr .



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  #64  
Alt 24.09.2016, 12:54
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Wenn man sich die Tabelle anschaut, dann sieht man, dass das Sportpatent für den Rhein ist, das Sportschifferzeugnis für die Wasserstraßen der Zone 3 und 4. Da ist also nichts "höherwertig", sondern nur anders. Wer wie ich nicht auf den Rhein will, der braucht das Sportpatent nicht, obwohl es immerhin in Zone 3 und 4 u.U. anerkannt wird. Andererseits nützt dem Rheinfahrer das Sportschifferzeugnis nur insoweit, als dass er nur noch die Streckenkunde und die rheinspezifischen Kenntnisse nachweisen muss.

@M*A*N
Groß und alt ist nur 15 m und hat weniger als 15 m³. Dafür reicht mein alter SBF Binnen.
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  #65  
Alt 24.09.2016, 19:32
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Das Sportpatent ist insofern höher gestellt,

dass es :

1. Mindestens eine Pflichtstrecke gleich beinhaltet .

und

2. Alles abdeckt, was das Sportschifferzeugnis erfüllt .


Aber das schrieb ich ja bereits, ohne Namen .


Schade das Rolf von ATLAS nicht mehr lebt,

er könnte Dir das vielleicht in den Kopf bringen .

Darüber hinaus könnte er alles erklären,

wie es sich auch mit den alten Vorgängerscheinen verhält .



Grüße : TOMMI
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  #66  
Alt 25.09.2016, 13:41
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Gut, Elwis ist da anderer Meinung, aber wenn Rolf das sagen würde! Das ist natürlich ein unschlagbares Argument
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  #67  
Alt 25.09.2016, 16:05
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Ist auserdem mehrfach im Forum nachzulesen, das Rolf z.b. zum kürzen von Schiffen unter die 15m marke geraten hat!
Um aber noch ein sachliches Argument zu liefern, wer ein Boot über 15m in Europa binnen bewegt wird früher oder später mit dem Rhein zu tun haben zumindest dann wenn man auch wirklich fährt....


MFG S
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  #68  
Alt 25.09.2016, 19:02
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Ist auserdem mehrfach im Forum nachzulesen, das Rolf z.b. zum kürzen von Schiffen unter die 15m marke geraten hat!

Ich war bei Rolf im Büro, weil ich ein Rheinpatent machen wollte, um einen Luxemotor <25m fahren zu können. Er hat mir mit Engelszungen von meinem Vorhaben abgeraten und mir gesagt ich soll mir ein Schiff <15m kaufen. Heute bin ich ihm sehr dankbar dafür. Da ich Kaufmann bin muss ich auch meinen Hut vor ihm ziehen, denn er hat mich (einen potenziellen Kunden) überzeugt kein Patent zu machen.
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  #69  
Alt 26.09.2016, 20:55
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Moin!

Habe mal ein wenig durchgefegt und ne gelbe Karte vergeben,
in der Hoffnung dass das hier vorerst gekärt ist.
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Gruß Ingo
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  #70  
Alt 28.09.2016, 11:46
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Danke nochmals Ingo,

hat mich selber etwas geärgert, jemanden überhaupt zu antworten,
der noch nicht einmal bereit ist seinen ( von mir aus auch einen Namen ) zu nennen .

Egal, erledigt .

__________________________________________________ _________



Da ich aber immer für Klarheit u. Sachlichkeit bin,
telefonierte ich mit Herrn Lietzau ( Schifffahrtsdirektion in Münster ).

Er sitzt auch im Prüfungsausschuß für Patentprüfungen und sagte zum Thema :


1. Das Sportpatent ist die anspruchsvollste und höchste Befähigung

und kann auch auf allen Streckenkunde pflichtigen Bereichen erweitert werden .



2. Das Sportschifferzeugnis kann nur auf den Streckenkunde pflichtigen Bereichen erweitert werden, außer dem Rhein .


3. Möchte dagegen ein Inhaber des Sportschifferzeugnis eine Rheinstrecke befahren,
genügt es nicht nur den Streckenkunde-Nachweis zu erfüllen,
sondern muß ebenfalls die Prüfung zum Sportpatent bestehen .
Diese Prüfung wird verkürzt sein, da mit dem Sportschifferzeugnis
ein gewisser Stand an Binnenkenntnis nachgewiesen ist .

Ist aber z.B. kein SBF-See vorhanden, kommen z.B. KVR, ... mit hinzu .



Dies deckt sich auch mit dem, was Rolf und auch andere Fachleute mir sagten .



Und jetzt mal Butter zu den Fischen ! :


Ich sehe hauptsächlich zwei Gruppen von Menschen, die 15-25m fahren wollen ( dürfen ) .


1. Ein Bootsbesitzer >15m

2. Jemand mit hohem Interesse an Weiterbildung, vielleicht auch mal Pilot zu sein . Mal auf fremden Boot zu fahren .


Nr. 1 wird es doch nicht am Geld scheitern lassen und sich eine möglichst große Tür aufhalten wollen .


Nr. 2 wird wahrscheinlich nicht vorab wissen, wo der Schiffseigner hin möchte .



Wie gesagt, entscheiden soll es jeder selbst !


Später vielleicht dann ärgern aber auch und ich kenne nicht wenige .



Grüße : TOMMI
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Es gibt noch ne dritte gruppe die ein Boot größer 15m im Geltungsbereich der Seeschiffahrtsstraßenoerdnung bewegen und im "Anschlussbereich" zum z.b. Winterliegeplatz auf ne Binnenwasserstraße z.b. Ems, Weser, Elbe Lübeck Kanal wollen. So jemand nützt natürlich kein Sportpatent z.b. von Mainz nach Bingen etwas... Zumal wenn das Fahrzeug sich eh nicht zum Binnenfahren eignet...


MFG S

PS. mein geheimtip wäre ja Sportpatent Koblenz Lahnstein
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  #72  
Alt 30.09.2016, 12:54
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Ich habe die Information von einer Bootsschule erhalten, dass ab 2017 die Längenberechtigung von 15m auf 19.99m für den SBF Binnen ohne weitere Prüfungen erfolgen soll.
Ist so etwas bekannt ?

Jörg
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  #73  
Alt 30.09.2016, 13:41
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Hallo Jörg,

sieh mal in meinem Beitrag 35 vom 07.02.2016 .



Geredet wird ja immer viel .


Ich habe aber Kontakt zu jemanden,
der es mit Sicherheit als erstes wissen wird,
wenn etwas wirklich umgesetzt werden sollte .
So zweimal im Jahr frage ich nach .


Politik ist ein fremder Planet mit sehr großen Uhren .


In der Angleichung auf die Keinfahrzeug-Grenze werden mit EU
Druck wieder viele Suppen gekocht werden müssen .

U.a. auch die Rhein Kommission, An Rheiner Länder, ...... .. . . ..
sind dann betroffen .
Und auch nicht nur Binnen-D .


Das kann dauern . Bleibt nur abzuwarten .



Grüße : TOMMI
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  #74  
Alt 30.09.2016, 14:11
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Hallo Thommi,
sorry, hatte deine Info nicht gesehen. Zumindest scheint sich die Information zu verdichten, wenn jetzt auch schon die Bootsschulen
(geschäftsschädigend) sich dazu äußern.

Jörg
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  #75  
Alt 30.09.2016, 14:31
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Kein Problem .

Lassen wir uns mal überraschen .



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