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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 23.07.2008, 09:49
rolopolo rolopolo ist offline
Vize Admiral
 
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Standard Gesamtgewicht 12 Tonnen mit alter Klasse 3

Laut einer EU-Regelung dürfen Inhaber der alten Klasse drei, wenn diese vor 1980(?) erworben wurde und der Fahrer das 50.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bzw älter ist und eine entsprechende gesundheitliche Befähigung nachweisen kann, Gespanne bis zu einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen fahren, dabei darf jedoch das Gewicht des Anhängers das Gewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Einfach ausgedrückt die Zugmaschine muss schwerer sein als der Anhänger.

So muss ich mich fragen, gilt das auch für meinen Pajero?
Leergewicht 2.200,-KG zul. ges. Gewicht 2.825KG Anhängelast gebremst 3.300KG, die Stützlast lassen wir mal weg.

Da das Gesamtgewicht des Pajeros auf 2.825KG beschränkt ist, kann ich die 3,3 T ja garnicht erlangen um das Zugfahrzeug schwerer zu machen als den Trailer.

Hat da jemand ne Lösung oder Erklärung parat?

Oder gilt das dann nur für LKW mit 7,49T die dann max. 4,51t ziehen dürfen?
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  #2  
Alt 23.07.2008, 09:54
Nana (m)
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Ja genau so ist das, Du darfst mit Deinem alten Schein Dein Gespann fahren....
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  #3  
Alt 23.07.2008, 13:41
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Kermit Kermit ist offline
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Man darf mit dem alten Schein auch 17 to. Gesamtgewicht fahren, sofern der Anhänger ein Einachshänger (mit Tandemachse)ist.
7,49 to + 10 to Anhänger mit Druckluftbremse.
Gruß
Stefan
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  #4  
Alt 23.07.2008, 14:48
Benutzerbild von Weser1305
Weser1305 Weser1305 ist offline
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Hallo, die 12 To.- Reglung gilt nur dann wenn du im Besitz der Führerscheinkarte bist und keine Erweiterung auf 17,9 To. beantragt hast. Ansonsten brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Grüße Jürgen
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  #5  
Alt 23.07.2008, 16:59
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen
Laut einer EU-Regelung dürfen Inhaber der alten Klasse drei, wenn diese vor 1980(?) erworben wurde und der Fahrer das 50.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bzw älter ist und eine entsprechende gesundheitliche Befähigung nachweisen kann, Gespanne bis zu einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen fahren, dabei darf jedoch das Gewicht des Anhängers das Gewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Einfach ausgedrückt die Zugmaschine muss schwerer sein als der Anhänger.

So muss ich mich fragen, gilt das auch für meinen Pajero?
Leergewicht 2.200,-KG zul. ges. Gewicht 2.825KG Anhängelast gebremst 3.300KG, die Stützlast lassen wir mal weg.

Da das Gesamtgewicht des Pajeros auf 2.825KG beschränkt ist, kann ich die 3,3 T ja garnicht erlangen um das Zugfahrzeug schwerer zu machen als den Trailer.

Hat da jemand ne Lösung oder Erklärung parat?

Oder gilt das dann nur für LKW mit 7,49T die dann max. 4,51t ziehen dürfen?
Dass ab dem 50. Lebensjahr die Gesundheitsprüfung für die Erhaltung des CE alle 5 Jahre erforderlich ist, ist zutreffend. Mit Umtausch des alten Klasse 3 und entsprechender Beantragung erhält man mit Eintrag "Randziffer 79" die Erlaubnis bis maximal 18 Tonnen fahren zu dürfen. Ohne diese Beantragung sind es nur noch 12 Tonnen.

Lässt man den Führerschein nicht umschreiben ab dem 50. Lebensjahr und unterzieht sich auch keiner Gundheitsprüfung, ist der CE und der C weg, man hat dann nur noch B, BE, C1, C1E.

Die Erlaubnis zum Führen eines z.B. Geländewagens mit einer Anhängelast von 3500 Kg gibt hierbei der BE. Das übrigens nur "Dreiachsenprinzip" ist gestorben.

Gruß Walter

Geändert von Water (23.07.2008 um 18:13 Uhr) Grund: Redaktionelle Änderung zu C
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  #6  
Alt 23.07.2008, 17:13
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Das übrigens nur "Dreiachsenprinzip" ist gestorben.

Gruß Walter
Wo steht das?


Du meinst doch eher das?

Eine Doppelachse von weniger als 1 Meter Abstand zählt dabei fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse.
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  #7  
Alt 23.07.2008, 17:37
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
Wo steht das?


Du meinst doch eher das?

Eine Doppelachse von weniger als 1 Meter Abstand zählt dabei fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse.
Das steht in der Fahrerlaubnisverordnung und das mit den 3 Achsen gibt es nicht mehr. Du kannst hinter Deinen PKW auch einen 2-achsigen Anhänger hängen, bei dem die Achsen weiter als 1 m auseinander sind.

Gruß Walter
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  #8  
Alt 23.07.2008, 17:40
Leafde Leafde ist offline
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ja beim BE hast du recht. beim C1E und CE gilt diese Regel noch.
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  #9  
Alt 23.07.2008, 17:50
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Lässt man den Führerschein nicht umschreiben ab dem 50. Lebensjahr und unterzieht sich auch keiner Gundheitsprüfung, ist der CE weg, man hat dann nur noch B, BE, C, C1, C1E.

Die Erlaubnis zum Führen eines z.B. Geländewagens mit einer Anhängelast von 3500 Kg gibt hierbei der BE. Das übrigens nur "Dreiachsenprinzip" ist gestorben.
Bedeutet das, daß ich mir den Streß und die Kosten mit der Gesundheitsprüfung sparen kann, wenn ich lediglich einen Hänger bis 3500 kg ziehen möchte?
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  #10  
Alt 23.07.2008, 17:59
bootsmann bootsmann ist offline
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Zitat: Lässt man den Führerschein nicht umschreiben ab dem 50. Lebensjahr und unterzieht sich auch keiner Gundheitsprüfung, ist der CE weg, man hat dann nur noch B, BE, C, C1, C1E.

Ich habe gerade mal auf meinen Führerschein gesehen!

C ist dann aber auch weg!

Gruß Dierk
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  #11  
Alt 23.07.2008, 18:04
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Bedeutet das, daß ich mir den Streß und die Kosten mit der Gesundheitsprüfung sparen kann, wenn ich lediglich einen Hänger bis 3500 kg ziehen möchte?
Das ist vollkommen korrekt! Dafür genügt der BE, der bei Umschreibung oder auch Nichtumschreibung erhalten bleibt. Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Übrigens noch etwas zum LKW-Führerschein CE:

Wenn einer versäumt hat, seinen Führerschein bis zum 50. Lebensjahr umschreiben zu lassen, darf er natürlich CE ab dem 50. Lebensjahr nicht mehr fahren. Ansonsten liegt ein Verstoß nach § 21 StVG vor. Man kann aber innerhalb von 2 Jahren die Gesundheitsprüfung nachholen und den CE wieder aufleben lassen.

Gruß Walter
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  #12  
Alt 23.07.2008, 18:11
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Zitat: Lässt man den Führerschein nicht umschreiben ab dem 50. Lebensjahr und unterzieht sich auch keiner Gundheitsprüfung, ist der CE weg, man hat dann nur noch B, BE, C, C1, C1E.

Ich habe gerade mal auf meinen Führerschein gesehen!

C ist dann aber auch weg!

Gruß Dierk
Hallo Dierk!

Du hast Recht. Ich habe mir gerade auch meinen Führerschein angesehen. Beim C ist es das gleiche Ablaufdatum wie beim CE wegen der Gesundheitsprüfung.

Gruß Walter
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  #13  
Alt 23.07.2008, 18:13
bootsmann bootsmann ist offline
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Hier mal eine Kopie meines Führerscheins!

C + CE sind ab Januar 2008 erstmal weg!
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  #14  
Alt 23.07.2008, 22:06
rolopolo rolopolo ist offline
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Wichtig ist, dass ich weiterhin einen "erwachsenen" Trailer an den Pajero heften darf.


Viele liebe Grüße!!!!

Rolf
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  #15  
Alt 23.07.2008, 22:12
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die vielen Antworten. Wichtig ist, dass ich weiterhin einen "erwachsenen" Trailer an den Pajero heften darf.


Viele liebe Grüße!!!!

Rolf
Das ist also mit dem BE, den Du zwangsläufig und auch ohne Gesundheitsprüfung hast, überhaupt kein Problem

Gruß Walter
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  #16  
Alt 24.07.2008, 09:35
denni1078 denni1078 ist offline
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
ja beim BE hast du recht. beim C1E und CE gilt diese Regel noch.
Nur beim CE gilt die 3 Achs Regelung, wenn du einen alten Klasse 3 umgeschrieben hast! Da gibt es einen Eintrag dann dahinter der lautet 79(C1E>12000,L<=3) heist das du ein Fahrzeug der Klasse C1E mit einem Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen fahren darftst aber diese Fahrzeug maximal 3 Achesen haben darf.
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Grüße Daniel
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  #17  
Alt 24.07.2008, 10:32
Benutzerbild von mile
mile mile ist offline
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hallo

der richtige c + ce ist alle 5 Jahre zuverlängern , c1e erst ab dem 50 lebensjahr.
Hatte auch mal gelesen bei c1e Zugfahrzeug 7,5t + Anhänger 11t aber nicht
mehr wie 3 Achsen oder Anhänger egal wieviel Achsen nur darf das zulässige
gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Dei c1e bis 18,5t ist nur bei den alten 3er gültig .
Eintrag im FS: "79(C1E>12000kg, L<=3"

("C1E>12000kg" bedeutet, dass Fahrzeug-Kombinationen auch über 12t geführt werden dürfen. Die obere Begrenzung auf 18,5t folgt indirekt aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 StVZO => Doppelachslast bei Achsabstand von weniger als 1 Meter = 11t (Ergo: 7,5t + 11t = 18,5t). Eine Doppelachse von weniger als 1 Meter Abstand zählt dabei fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse.

"L<=3" bedeutet, dass solche Fahrzeugkombinationen höchstens 3-Achsig sein dürfen.
__________________
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gruß mile
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  #18  
Alt 24.07.2008, 19:00
Water Water ist offline
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Leute!

Das ist doch ganz einfach und besser als wilde Spekulationen.

Geht auf Google und gebt den Begriff "Fahrerlaubnisverordnung" ein. Dann seid Ihr bestens informiert.

Gruß Walter
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  #19  
Alt 26.07.2008, 19:41
denni1078 denni1078 ist offline
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Wo waren das Spekulationen? Die letzten beiden Antworten waren das was in der Fahrerlaubnissverordnung steht!
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Grüße Daniel
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  #20  
Alt 26.07.2008, 22:28
diri diri ist offline
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Hallo Leute,
also diese Fahrerlaubnis bzw. Führerscheingeschichte hat mich auch genervt bis zum geht nicht mehr, so richtig verstanden habe ich es bis heute nicht.
Ich habe mal die alten Klassen 1 + 2 gehabt.
Da ich die zwei nicht mehr unbedingt brauchte und diese Gesundheitsprüfung damit hinfällig war habe ich dann im Zuge der Umschreibung mich mit dem Leiter der Führerscheinstelle unterhalten, was ich denn nun noch fahren darf.

Die Antwort war verblüffend einfach:
Sie dürfen Alles wie mit dem alten Führerschein 1 + 3 fahren aber mit Hänger nur bis maximal 12 Tonnen Gesamtgewicht , alles andere bleibt so wie es war.

Ich hoffe mal das das so richtig war was der mir da erzählt hat
gruss Dieter
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  #21  
Alt 27.07.2008, 10:32
Helios Helios ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
.
Sie dürfen Alles wie mit dem alten Führerschein 1 + 3 fahren.....
.
Moin,

aber keine Auto mehr über 3,5to - soweit ich das verstanden habe, viele meinen ja das Klasse 3 mit 7,5to immer noch gültig wäre, das ist falsch: bei 3,5to ist bei Klasse B Schluss.

Ein Herr über 60 würde sich gerne ein *gscheides* Wohnmobil mit Comfort, Platz und Ladereserven zulegen, das gibts aber nur ab 4,5to, die Führerscheingeschichte hatte er ignoriert.

Bedeutet für mich mit jetzt 45 Jahren: den 50iger-Termin darf ich nicht verpennen, erfahrungsgemäß sind die Rennereien hinterher größer.
__________________
grüsse
Jürgen
Let it RIB
Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden:
kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen,
abhauen ohne zu bezahlen
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  #22  
Alt 27.07.2008, 21:31
denni1078 denni1078 ist offline
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Zitat:
Hallo Leute,
also diese Fahrerlaubnis bzw. Führerscheingeschichte hat mich auch genervt bis zum geht nicht mehr, so richtig verstanden habe ich es bis heute nicht.
Ich habe mal die alten Klassen 1 + 2 gehabt.
Da ich die zwei nicht mehr unbedingt brauchte und diese Gesundheitsprüfung damit hinfällig war habe ich dann im Zuge der Umschreibung mich mit dem Leiter der Führerscheinstelle unterhalten, was ich denn nun noch fahren darf.

Die Antwort war verblüffend einfach:
Sie dürfen Alles wie mit dem alten Führerschein 1 + 3 fahren aber mit Hänger nur bis maximal 12 Tonnen Gesamtgewicht , alles andere bleibt so wie es war.

Ich hoffe mal das das so richtig war was der mir da erzählt hat
gruss Dieter
Ist ohne Untersuchung und wenn du älter als 50 bist richtig!
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  #23  
Alt 27.07.2008, 21:33
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Zitat:
Zitat von Helios Beitrag anzeigen
Moin,

aber keine Auto mehr über 3,5to - soweit ich das verstanden habe, viele meinen ja das Klasse 3 mit 7,5to immer noch gültig wäre, das ist falsch: bei 3,5to ist bei Klasse B Schluss.

Ein Herr über 60 würde sich gerne ein *gscheides* Wohnmobil mit Comfort, Platz und Ladereserven zulegen, das gibts aber nur ab 4,5to, die Führerscheingeschichte hatte er ignoriert.

Bedeutet für mich mit jetzt 45 Jahren: den 50iger-Termin darf ich nicht verpennen, erfahrungsgemäß sind die Rennereien hinterher größer.
Falsch bis 7,5 Tonnen darfst weiter unabhängig vom Alter fahren!
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  #24  
Alt 27.07.2008, 21:50
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Zitat:
Fahrerlaubnissverordnung §76 Absatz 9
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet.
...
Zitat:
Fahrerlaubnissverordnung §6 Absatz 1
...
Klasse C1: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
...
Klasse E
in Verbindung
mit Klasse B, C, C1,
D oder D1: Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
Zitat:
Fahrerlaubnissverordnung Anlage 9 Buchstabe a
...
79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
...
So hoffe das ich alle interessanten Stellen der Fahrerlaubnissverordnung genommen habe
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Grüße Daniel
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  #25  
Alt 28.07.2008, 06:57
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Hallo Daniel,

ab 50 nur mit ärztlichem Ja über 3,5to - alles Andere ist Wunschdenken, nach meinem Kenntnisstand.
Mir persönlich ist egal wer mit was und mit welchem Lappen rumfährt - mir gehts darum was ICH beachten muss, um nicht bei den Eiern gepackt zu werden.

Hast alles schön zitiert - es fehlt aber die Passage mit den 50 Jahren und ärztliches Attest und wenn dies nicht der Fall ist, dann nur B (sprich 3,5to) (und aus die Maus).

Wie der Kollege weiter oben schon sinniert hat: brauch ich eigentlich nicht - hab gar keine Maschine über 3,5to (mehr) - das hätte auch von mir sein können.

10 Jahre später: will groß WoMo => läuft nix wegen Schein, und dann geht das Stricken der Begründungen los, bis die entsprechende Antwort genehm ist.

P.S. das man bei einem 25PS Schlauchi mit Luftboden einen SBF-See braucht, mit dem man um süderpiep rumfahren können soll, das halt ich jetzt noch für einen Mist, zieht mich aber die Hellenic Coast Guard aus der Ägäis und ich hab keine Speed-Boat.Licence, dann ist gleich Feierabend, insofern ist die SBF-See-Regelung nur genial.
__________________
grüsse
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