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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bootszulassung Bodensee
Hallo
Ich bin der Tschepp ( Thomas ) und eigentlich neu hier im Forum Wir haben es gewagt unser Boot auf dem Bodensee Zu zu Lassen!!! Letztes Jahr haben wir uns ein neueres offenes Galia 475 gekauft und schon länger mit einer Bodensee Zulassung geliebäugelt. Auf Grund Corona haben wir unseren diesjährigen Pfingsturlaub an den Bodensee verlegt. Seit dem Frühjahr habe ich mich dann an die Bodensee Zulassung gemacht und mich im Netz und hier im Forum durchgelesen um Informationen zu bekommen. Die Infos waren spärlich zu bekommen und Widersprüchlich Es gibt 3 zuständige Schifffartsämter für eine Zulassung. Grundlage ist immer die BSO (Bodensee Schifffarts Ordnung) und die daraus resultierenden Auflagen. Da wir in Oberbayern wohnen wäre für uns das Schiffartsamt in Lindau zuständig. Die geforderten Auflagen nach BSO herstellen bzw Anbringen (das meiste war eh schon vorhanden) ( Ankerkette , Feuerlöscherprüfung, neuer Verbandskasten ) ca 100 Euro. Im Zulassungsbezirk Lindau werden Bootsabnahmen vom TÜV Bayern abgenommen. Kosten mit Anreise Pauschale des Prüfers ca. 150 Euro. (eigener Aufwand wie Anreise, Boot ins Wasser bringen nicht gerechnet) Kosten für das nötige Wartungsprotokoll (bei mir war alles OK und gut gewartet) weitere 150 Euro. Dann Antrag auf Neuzulassung am Bodensee (eine Zulassung Schiffartsamt Nürnberg besteht schon) eingereicht. Wurde genehmigt Die erforderlichen Plaketten und einen weiteren Bootsschein zugesandt bekommen und eine Rechnung !! 155Euro !! Das sind mal schnell 555 Euro bei uns gewesen Wobei sich die Kosten für das Wartungsprotokoll dabei noch stark erhöhen können da die meisten Werkstätten auf eine Wartung nach Herstellervorgaben bestehen. Dazu kommt noch das grundlegende Problem mit Slipstellen und Liegeplätzen. Wir haben trotzdem eine schöne Woche am Bodensee verbracht und werden die nächsten 2 Jahre auch wieder kommen aber ob wir dann die Zulassung verlängern ist fraglich. Wollte das hier mal einstellen da ich Denke das sich manche mit dem gleichen Thema beschäftigen. Gruß Tschepp
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#2
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Hallo Tschepp,
danke für deinen Erfahrungsbericht. Ich habe damals beim Neuaufbau unseres gekauften Bootes direkt entschieden, das auf dem Bodensee zuzulassen. Ich verstehe die Verwirrung nicht. Man muss aber die Bodensee-Schifffahrtsordnung lesen und die Vorgaben umsetzen. Dann zum zuständigen Amt und dann ging das ohne Komplikation durch. Die Rettungswesten, die beim Boot dabei waren, waren nicht mehr auf Stand, andere hatten wir bei der Abnahme aber nicht dabei. Das hat man uns als Mangel zwar aufgeschrieben mit der Aufforderung zur Nachbesserung, die Zulassung wurde uns aber nicht verwehrt. Gleiches bei meiner alten Jolle mit uraltem 2-Takter. War schonmal zugelassen, wiederaufleben kein Problem. Auch da war der Prüfer locker. Daher sehe ich dieses Argument als Preistreiber bei Kleinanzeigen nicht wirklich. Klar, man spart sich Zeit. Aber was am Bodensee für Boote verlangt wird.... wow. Grüße Tycho |
#3
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Hallo Tschepp,
du hast den steinigen und manchmal nebulös scheinenden Weg der Bodenseezulassung hinter dich gebracht, dazu herzlichen Glückwunsch. Wenn das Boot die Voraussetzungen erfüllt ist es doch kein Hexenwerk. Damit kannst du mit deinem Boot wann immer du möchtest dieses wunderschöne Revier erkunden und nutzen. Wir sind schon viele Jahre auf dem See, immer wieder mal als Gast unterwegs und möchten das nicht missen. Die 555€ oder wieviel es auch sei sind gut angelegt, die bekommst du beim Verkauf locker wieder rein. Viel Spass auf dem See Holger
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#4
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Alles nicht so kompliziert, nur gibt es ein paar Dinge an die man sich halten muss und dann geht alles reibungslos. Wir hatten das vorherige Boot (auch das aktuelle) dort zugelassen und haben nach 7 bis 8 Jahren die gleiche Verkaufssumme herausbekommen, wie wir damals bei Kauf bezahlt hatten. Die Boote sind extrem gefragt. Außerdem ein außergewöhnliches tolles Revier mit etlichen Facetten! Trotz schwieriger Liegeplatz Situation. Wenn man sich auskennt und halbwegs antizyklisch unterwegs ist, lässt sich das alles super regeln. Aber ich verstehe die Gelegenheitsurlauber, da hat man es nicht immer so leicht.
Das mit dern beschriebenen Kosten sehe ich anders. Wenn du mit dem Boot ans Wasser fährst, hast du immer Kosten. Gewartet werden sollte das Boot doch sowieso. Eine gute Sicherheitsausrüstung mit regelmäßig geprüftem Feuerlöscher ist im eigenen Interesse. Einzig alle drei Jahre die zu wiederholende Abnahme. Die ist aber reine Formsache und erheblich günstiger als bei erster Abnahme und Zulassung. Bei einem Boot der Größe dürfte das ca. 70 Euro sein. Zumindest im LRA Bodenseekreis, also Friedrichshafen. Geändert von hannesk (11.06.2020 um 18:00 Uhr)
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#5
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Zulassung abgelaufen.......
Ahoi
Erstmals, seit ich mit dem Bootssport angefangen habe, ist ein Boot bei mir älter als drei Jahre geworden und die Zulassung ist abgelaufen... Zwei Fragen habe ich: - Mit der Bodenseezulassung darf man ja auch auf allen schiffbaren Gewässern wie dem Rhein etc. fahren. Da ich im Raum Karlsruhe wohne bin ich also bei eher 8 von 10 Fahrten auf dem Rhein und nur wenige Mal im Jahr auf dem Bodensee. Die aktuelle Bodenseezulassung ist mit Ende der vergangenen Saison 2021 abgelaufen. Verlängern will ich sie schon, aber möglichst nicht gleich im April wenn's 2022 wieder los geht. Heißt das Ablaufdatum der Bodenseezulassung denn, dass man mit dem Boot GAR NIRGENDS mehr fahren darf? Oder heißt es nur, dass man nach Ablauf des Zeitraums bis zur Verlängerung AUF DEM BODENSEE nicht mehr fahren darf? - Der Sachverständige will bei der Abnahme auch die Rettungswesten sehen, ist klar. Das Boot ist zugelassen für 6 und ich besitze 4 Automatikwesten. Bei einer Kontrolle auf dem Wasser muss die Anzahl an Westen der AKTUELLEN Zahl an Passagieren entsprechen. Bin ich alleine, dann reicht auch eine einzige Weste... Wie ist das bei der Abnahme? Der DMYV schreibt auf seiner Webseite, dass man bei der Abnahme eine der MAXIMAL ZULÄSSIGEN Personenzahl entsprechende Menge an Rettungswesten dabei haben muss... Wäre toll wenn jemand eine oder beide Fragen beantworten könnte! Grüße, Marc
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Marc aus dem Raum Karlsruhe Hellwig Marathon V485 Was lange währt.... |
#6
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Hallo Marc,
Ich vermute mal, dass die Zulassung sonst weiter gilt, wenn du auf dem Rhein bist. Ist ja nichts anderes als eine Registrierung... Bezüglich der Westen, als ich vor knapp 20 Jahren am Bodensee ein Schlauchboot zugelassen habe, max Personen war 4 Erwachsene, hatte ich bei Abnahme nur 1 Weste an Bord. Hat gereicht. Tipp: schreib dem Schifffahrtsamt eine Mail, die sind freundlich und hilfsbereit. Zumindest in FN und KN habe ich super Erfahrungen gemacht. Dann hast du sogar was Schriftliches... Grüße |
#7
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"Woanders" braucht man doch gar keine Zulassung
Nur ne Nummer von irgendwo her. Die hast ja. Die Bodenseezulassung läuft nie wirklich ab. Sie wurde nur nicht verlängert, und wenn du das nächste Mal dort -nennen wir es mal Umgangssprachlich - "TÜV" machst kostet es nen 20er mehr. Ob das 2 Monate oder 5 Jahre waren. Das Procedere (TÜV) ist immer das gleiche. Erklärung dafür hat keiner. Schwimmesten: Wir "leihen" die fehlenden immer. Die Prüfer sehen manche Schwimmweste (und auch geprüften Feuerlöscher) am Tag fünfmal
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#8
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Zitat:
Gruß Harti |
#9
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Hallo, wie macht Ihr das mit der Zulassungsurkunde, nehmt Ihr immer das Original mit an Bord oder genügt eine ordentliche Kopie?
Ich wurde noch nie kontrolliert, deshalb die Frage...
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Gruß Gerd H. |
#10
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Meine Bodenseezulassung ist auch abgelaufen. Habe mit der Zulassungsstelle Kontakt aufgenommen und mir schriftlich bestätigen lassen das ich den Altbestand der Zulassung jederzeit wieder aktivieren kann durch eine neue Prüfung .
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Grüße Petra |
#11
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Zitat:
Vor knapp 20 Jahren hatte ich nämlich nur eine Kopie dabei und wurde mündlich verwarnt. Das war auf einem kleinen, offenen Schlauchboot...
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#12
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Zitat:
Allerdings muss dann grundsätzlich noch alles so sein, wie beim letzten zugelassenen Zustand (betrifft im Wesentlichen die Motoren...). Sonst wäre es ja ohnehin eine Veränderung, die eingetragen werden müsste. Und dann in der Regel auch neu abzunehmen ist. |
#13
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Spielerei in der Winterpause..., weil ich in letzter Zeit unheimlich gern alles einschweiße.
Mit dem Original halt nicht möglich.
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Gruß Gerd H. |
#14
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Zitat:
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Grüße Petra |
#15
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Zitat:
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Grüße aus dem Schwarzwald, oder vom Bodensee, oder auch vom Rheinkilometer 240 Markus "Man kann einen Menschen aus dem Dreck ziehen, aber nicht den Dreck aus dem Menschen" Geändert von schwarzwaelder50 (24.02.2022 um 08:53 Uhr) |
#16
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Das originale musst Du dabei haben. Eine Kopie davon habe ich immer zuhause.
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Grüße aus dem Schwarzwald, oder vom Bodensee, oder auch vom Rheinkilometer 240 Markus "Man kann einen Menschen aus dem Dreck ziehen, aber nicht den Dreck aus dem Menschen"
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#17
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Also ich hab letztes Jahr bei einer Kontolle vor Langenargen die Papiere zeigen müssen.
vor lauter Dusseligkeit hab ich den Plastikführerschein, den blauen hab ich umschreiben lassen. Da sagte der Polizist zu mir, daß der auf dem Bodensee nicht gültig ist und er das Bodenseeschifferpatent sehen möchte. hatte ich zum Glück auch noch in der Geldbörse. Da war er dann zufrieden.
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Gruß Erwin und Gaby |
#18
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Hallo, ich möchte gerne mein neues Boot auf dem Bodensee zulassen. Im Antrag werde ich nun nach der "Typenprüfnummer" des Motors gefragt. Was soll das sein und wo finde ich diese? Ist das die Typen-Nummer vom Motor? Im Formular fängt diese Nummer mit dem Buchstaben "M" an. Ich finde aber keine Typenprüfnummer in meinen Unterlagen. Oder soll das die Nummer vom Abgastypenprüfzertifikat sein? Es handelt sich um einen Außenborder Mercury 90 PS SeaPro. Dann würde ich die ja nicht benötigen. So wie ich das verstanden habe, brauche ich dann nur die CE Konformitätserklärung. Könnt Ihr da vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen? Vielen Dank für Eure Antwort.
Geändert von Dirk73 (24.02.2022 um 22:19 Uhr) |
#19
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Ich wurde hier fündig: IBN Online
Deinen Motor suchen und Prüfnummer finden. Deine müsste diese sein: M 14 65 3 00 15 (hab ich hier gefunden)
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Gruß Gerd H. Geändert von Miniskipper (25.02.2022 um 04:48 Uhr)
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#20
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Danke für deine Antwort, aber den 90PS Mercury finde ich nicht auf den Listen…bin ich blind?? Ich habe es jetzt schon ohne diese Nummer verschickt. Hoffentlich wird es trotzdem bearbeitet…
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#21
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Zitat:
die Motoren müssen bestimmte Richtlinien erfüllen... (genau wie das boot selbst ja auch) |
#22
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Da bin jetzt aber mal gespannt, ob ich die Zulassung für den Bodensee bekomme. Habe gerade mit einem Mercury-Händler vom Bodensee telefoniert. Er meinte, dass der Motor eigentlich eine Zulassung bekommen müsste. Ist aber abhängig davon, ob die Konformitätserklärung 2013/53/EU ausreicht. Sonst brauche ich ein Abgastypenzertifikat vom Hersteller. Und das wäre wohl kostenpflichtig.
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#23
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Zitat:
ich glaube die wurden zwischen 2013 und 22 angepasst ... |
#24
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Der Motor ist neu, Baujahr 2021
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#25
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Zitat:
soweit ich weiß, ist das Mitführen der Original-Papiere zwingend gefordert, sonst kostet's, wenn man kontrolliert wird. Damit ich mein Laminiergerät nicht überfordere, verwenden wir seit 10 Jahren diese Gürteltasche von Aquapac und nur Aquapac, keine Imitate. Da ist ALLES drin, auch der Geldbeutel mit Perso und EC-Karte und Schlüssel und ... https://www.aquapac.de/Produkt-Welte...am=belt%20case Nicht billig, aber lohnt auf jeden Fall. Das Teil behalte ich sogar bei Landgang (unter dem Hemd, der Jacke) umgeschnallt. Gehe ich von Bord und Schwimmen, habe ich den Gürtel auch um. Besonders hilfreich an Badeseen, wo man leider seine Sachen nicht mehr wie früher, am Ufer liegen lassen kann. Grüße, Jürgen
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Klein und fein ... Nur ein muß es sein.
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