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  #1  
Alt 15.09.2019, 14:18
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Standard NL-Schiff mit Registereintrag NL

Hallo,
wenn ich in NL ein Boot kaufe, das ins Register eingetragen ist:
Kann man den auf sich umgeschriebenen Registereintrag so lassen? Das Boot soll in NL liegen bleiben. Ich selbst bin Deutscher und wohne auch in D. Was ist, wenn man mal nach D einreist?
Der Kahn ist ca. 15m lang.
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  #2  
Alt 15.09.2019, 17:13
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Standard

Welches 'Registereintrag' meinen Sie:
= Die Katastereintrag
= Die Registrierung "Schnelle Sportboote"
Beiden haben nichts mit einander zu tun ....
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Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #3  
Alt 16.09.2019, 14:45
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Hallo Rob,
es geht um den Eintrag im Register B.

Ich habe von einem Makler folgendes gefunden:
Registrierung von Schiffe und Yachten in das offizielle Niederländische B-Schiffs Register von das Kataster.

Möchten Sie Ihr Schiff, Boot oder Ihre Yacht im offiziellen niederländischen B-Register registrieren lassen? XXX Makler und Taxator helfen Ihnen gerne weiter. Lesen Sie auf dieser Seite, was wir für Sie tun können.
Fa. ist spezialisiert in Schiffe- und Yachten Registrierung. Wir können einschreiben, überschreiben, ausschreiben und auch Änderungen wie z.B. ein neuer Motor, andere Name usw. in das B-Schiffsregister für Ihnen machen wie einem Notar.

Eigentum

In die Niederlande ist Registrierung für Yachten nicht verpflichtet aber wenn Ihre Yacht registriert ist, ist es Ihr unveräußerliches Eigentum und bleibt es dennoch, auch im Falle von Diebstahl und danach Weiterverkauf, juristisch Ihr Eigentum. Das B-Schiffsregister ist offen nicht nur für Holländer aber auch für Ausländer und sogar auch für Kunden außerhalb die EU.
Auch historische alte Holländische ehemalige kleine Frachtschiffe umgebaut zum Wohnen an Bord sind meistens registriert in das B-Schiffsregister, manchmal noch immer auf dem Name einem Eigner von z.B. 50 jähren her. Auch in diesem Falle können wir Ihnen behilflich sein dem Eigentum des Schiffes auf Ihren Name zu überschreiben und alle zwischenzeitlichen Änderungen am Schiff in das Schiffsregister "Up to Date" machen.
Diese Art von Schiffen mit einem registrierten Tonnengehalt weniger dann 10 m³ sind nicht verpflichtet registriert und Schiffe mit mehr dann 10 m³ sind verpflichtet registriert.
B-Register Makler

Bei Fa. und Taxator ist Herr ... laut besonderer Verfügung des Niederländischen Justizministers (STAATSBLAD 1992, Nummer 81) berechtigt diese Arbeiten zu verrichten in das B- (Binnen) Schiffsregister für Yachten und andere Ausflugsschiffe aber auch für die Berufsschifffahrt. Wir können auch die Arbeiten für das Amtsgericht machen.
Wer kann sich registrieren?

Die Registrierung ist für jede Privatperson möglich, unabhängig davon, in welchem Land Sie leben oder wo das Schiff liegt. Es ist oft nicht notwendig, dass der Besitzer in die Niederlande kommt. Dies kann normalerweise per Post oder per E-Mail geschehen. Das Branding der Registrierungsnummer kann meistens auch in einem anderen Land erfolgen.


Soweit die Beschreibung aus niederländischer Sicht.

Ich wohne aber in Deutschland und möchte zwar das Schiff in NL liegen lassen. Dennoch würde ich sicherlich auch mal nach D einreisen wollen damit. Vielleicht muss ich ein größeres Schiff auch in D eintragen lassen.

Das Boot ist ca. 15m lang und deutlich über 10 Tonnen Gewicht.

LG
Gerhard
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  #4  
Alt 16.09.2019, 23:00
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Hallo Gerhard,

ich habe kurz auf die websites des NL Kataster geschaut (Leider fur sie nur NL und EN):
- Fur Sportboote gibt es kein pflicht, auch nicht 10T +, gilt nut fur "Binnenschiffe" (Berufsschiffe)
- Fur Registration muss mann eine Adresse in NL haben, darf kein Postfach sein.
- Auslander konnen ihr schiff registrieren lassen

Also, ich denke es ist fur Sie als einwohner von D nicht möglich ihr Schiff in NL registrieren zu lassen.

Wichtig:
Wenn Sie ein gebrauchtes Schiff in NL kauft, und es ist in Kataster eingetragen, sollten sie dass unbedingt ändern lassen.
Die Kataster eintrag ist ein (= das EINZIGE) formelle Eigentums beweis, und so lange 'ich' das habe, ist es 'mein' Schiff, egal ob oder wie Sie es gekauft haben.
Ist deshalb eine gute Schutz gegen insolvenz von Hafen, Werfte usw.

Die meisten NL Sportboote oberhalb 150K sind registriert ..

Leider nur NL und EN: https://www.kadaster.nl/situaties/boten/kopen-verkopen
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  #5  
Alt 17.09.2019, 07:28
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Vielen Dank, Rob.
Ich werde im Fall, dass ich das angepeilte Schiff bekomme, darauf achten.

Grüße
Gerhard
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  #6  
Alt 17.09.2019, 07:30
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Ich selbst bin Deutscher und wohne auch in D. Was ist, wenn man mal nach D einreist?
Der Kahn ist ca. 15m lang.
Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland benötigst du auf Binnenwasserstraßen eine deutsche Zulassung... diese ist dann zwingend vorgeschrieben...
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 17.09.2019, 08:18
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Ein IBS könnte die Probleme lösen.
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  #8  
Alt 17.09.2019, 09:03
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Hallo Gerhard,

ich habe kurz auf die websites des NL Kataster geschaut (Leider fur sie nur NL und EN):
- Fur Sportboote gibt es kein pflicht, auch nicht 10T +, gilt nut fur "Binnenschiffe" (Berufsschiffe)
- Fur Registration muss mann eine Adresse in NL haben, darf kein Postfach sein.
- Auslander konnen ihr schiff registrieren lassen

Also, ich denke es ist fur Sie als einwohner von D nicht möglich ihr Schiff in NL registrieren zu lassen.

Wichtig:
Wenn Sie ein gebrauchtes Schiff in NL kauft, und es ist in Kataster eingetragen, sollten sie dass unbedingt ändern lassen.
Die Kataster eintrag ist ein (= das EINZIGE) formelle Eigentums beweis, und so lange 'ich' das habe, ist es 'mein' Schiff, egal ob oder wie Sie es gekauft haben.
Ist deshalb eine gute Schutz gegen insolvenz von Hafen, Werfte usw.

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Leider nur NL und EN: https://www.kadaster.nl/situaties/boten/kopen-verkopen
Rob

Diese Aussage stimmt bei Neubau so leider nicht. Der Eintrag nützt gar nichts, wenn nicht gleichzeitig auch noch ein Eigentumsübertrag gemacht wird. In den Bauaufrägen steht üblichererweise, dass das Eigentum erst bei der Übergabe der fertigen Schiffes an den Käufer geht. Beim Kaufvetrag geht das Eigentum direkt an den Käufer, darum funktioniert das da. Siehe mein Beitrag Jetten Konkurs.

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  #9  
Alt 17.09.2019, 09:36
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Dann war es bei Ihn anders als damals bei mir.
Ich musste das schiff in 5 teile Zahlen (10, 30,30,20 und die Rest%) , und wenn ich ein Teil bezahlt hatte, war es und alles was dazu gehort meiner.
Die Katastereintrag war innerhalb einige Tage nach Zeichnen des Auftrag, wenn das Kasko noch nicht fertig war.
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  #10  
Alt 17.09.2019, 10:17
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Dann war es bei Ihn anders als damals bei mir.
Ich musste das schiff in 5 teile Zahlen (10, 30,30,20 und die Rest%) , und wenn ich ein Teil bezahlt hatte, war es und alles was dazu gehort meiner.
Die Katastereintrag war innerhalb einige Tage nach Zeichnen des Auftrag, wenn das Kasko noch nicht fertig war.
Ging bei uns auch so. Wir hatten auch schon fast 50% angezahlt. Der Eintrag wurde nach der 1. Zahlung gemacht. Trotzdem gehörte das Casco nicht und, da kein Eigentumsübertag gemacht wurde. Wir haben aber herausgefunden, dass das nur bei den Ausländern so gilt (oder gemacht wurde). Die Niederländischen Kunden bekamen ihre Boote.

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  #11  
Alt 17.09.2019, 11:02
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AH,
ich sehe ein Relation mit der Regel vom Kataster, das Katastereintrag ja moeglich ist fur Auslander, aber nur wenn sie eine Adresse in NL (kein Postfach) haben.
In der Prakzis also nur fur NL Einwohner...
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  #12  
Alt 17.09.2019, 11:05
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
AH,
ich sehe ein Relation mit der Regel vom Kataster, das Katastereintrag ja moeglich ist fur Auslander, aber nur wenn sie eine Adresse in NL (kein Postfach) haben.
In der Prakzis also nur fur NL Einwohner...
Nein, so auch wieder nicht. Der Eintrag wurde gemacht, aber kein Eigentumsübertrag. Die Adresse war die der Werft. Wir mussten auch den Austrag aus dem Register (nachdem wir das Casco aufgegeben hatten) durch unseren Anwalt machen lassen.

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  #13  
Alt 17.09.2019, 12:13
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Hi,

sehr interessantes Thema.
Ich beschäftige mich mit derselben Thematik. Mir liegen nun greifbare Infos vor, dass man auch als EU Ausländer sein Schiff z-B. in NL oder B registrieren lassen kann.
Es gibt mittlerweile einige die diesen Weg gegangen sind und übrigens auch mit der NL Flagge. herumfahren.
Verbindliche Aussagen erwarte ich noch. Ich weiß nicht ob man binnen in DE damit rumfahren kann. erwarte hierfür aber auch Positives.

es wundert mich sehr, mit welcher Vehemenz HIER einige darauf bestehen, dass man in DE registrieren lassen muss, ihr Unverständnis äußern und und und !
WS

gerne auch weiter über PN, denn manche Anmerkungen gehen mir echt auf den Keks!
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  #14  
Alt 17.09.2019, 12:19
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen

es wundert mich sehr, mit welcher Vehemenz HIER einige darauf bestehen, dass man in DE registrieren lassen muss, ihr Unverständnis äußern und und und !
WS

gerne auch weiter über PN, denn manche Anmerkungen gehen mir echt auf den Keks!
ganz einfach weil es die aktuelle Gesetzeslage ist.
So Lange diese Gesetze und Verordnungen gelten sind diese einfach einzuhalten...
wenn dies geändert wird sieht es anders aus aber bis dahin gelten diese

mich wundert warum immer wieder Leute wie du die bestehenden Gesetze und Verordnungen ignorieren, anzweifeln und in Frage stellen...
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Gruß Volker
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  #15  
Alt 17.09.2019, 12:39
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Mein Schiff ist in Holland im Kataster eingetragen und hat ein deutsches Kennzeichen.
Alles kein Problem.
Gruß Hans
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  #16  
Alt 17.09.2019, 12:57
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Zitat:
Zitat von Quest Beitrag anzeigen
Nein, so auch wieder nicht. Der Eintrag wurde gemacht, aber kein Eigentumsübertrag. Die Adresse war die der Werft. Wir mussten auch den Austrag aus dem Register (nachdem wir das Casco aufgegeben hatten) durch unseren Anwalt machen lassen.

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Dann ist es bei mir anders passiert.
Die Katastereintrag war vom 1. Tag auf meiner Name gestellt, und nach lieferung brauchte ich nichts zu tun.

Mir wurder immer erzahlt:
Die KE gesheht auf Nahme der zuk. Eigner, und sobald er die (Teil)rechnung bezahlt hat, ist alles was darauf steht seiner.
Beispiel: Wenn ich die rechnung 2: Technisch fertig zum fahren bezahlt habe, ist der Motor meines, egal ob er neben am Schiff auf ein Pallet steht oder im Schiff.

Und so ist es lediglich bei mir auch passiert .....

Aber ich bin Hollander und wohne in NL, villeicht macht das das unterschied.
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Rob

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  #17  
Alt 17.09.2019, 13:07
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Hallo Rob,
das war bei mir genauso!! Bei der Zuteilung des Kennzeichens in D hat sich niemand für einen Katatsereintrag in H interessiert.
Gruß Hans
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  #18  
Alt 17.09.2019, 13:53
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Zitat:
Zitat von Andiamo1 Beitrag anzeigen
Hallo Rob,
das war bei mir genauso!! Bei der Zuteilung des Kennzeichens in D hat sich niemand für einen Katatsereintrag in H interessiert.
Gruß Hans
Kann ich verstehen, denn die KE in NL ist nur eine Eigentumssache und hat nichts mit Schiffsregistrierung zu tun, wie zb fur schnelle Sportboote.
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  #19  
Alt 17.09.2019, 13:59
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Dann ist es bei mir anders passiert.

Die Katastereintrag war vom 1. Tag auf meiner Name gestellt, und nach lieferung brauchte ich nichts zu tun.



Mir wurder immer erzahlt:

Die KE gesheht auf Nahme der zuk. Eigner, und sobald er die (Teil)rechnung bezahlt hat, ist alles was darauf steht seiner.

Beispiel: Wenn ich die rechnung 2: Technisch fertig zum fahren bezahlt habe, ist der Motor meines, egal ob er neben am Schiff auf ein Pallet steht oder im Schiff.



Und so ist es lediglich bei mir auch passiert .....



Aber ich bin Hollander und wohne in NL, villeicht macht das das unterschied.
Das wurde uns auch genau so erklärt. Der Eintrag ging auf unseren Namen. Leiden entsprach das nicht der Tatsache und wir haben beides verloren. Wie können nicht erklären was falsch gelaufen ist. Nur das es so war. Wir hätten vor Gericht gehen müssen um um das Casco zu kämpfen. Andere mit Booten die viel fortgeschritten waren haben es getan.

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  #20  
Alt 17.09.2019, 14:01
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Zitat:
Zitat von Andiamo1 Beitrag anzeigen
Hallo Rob,
das war bei mir genauso!! Bei der Zuteilung des Kennzeichens in D hat sich niemand für einen Katatsereintrag in H interessiert.
Gruß Hans
Unser aktuelles Boot ist in der Schweiz zugelassen. Da werden keine anderen Einträge in Register akzeptiert. Wir mussten den Austrag (Original!) des Voreigners schicken, erst dann wurde unser Boot eingetragen.

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  #21  
Alt 17.09.2019, 14:56
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ganz einfach weil es die aktuelle Gesetzeslage ist.
So Lange diese Gesetze und Verordnungen gelten sind diese einfach einzuhalten...
wenn dies geändert wird sieht es anders aus aber bis dahin gelten diese

mich wundert warum immer wieder Leute wie du die bestehenden Gesetze und Verordnungen ignorieren, anzweifeln und in Frage stellen...
Aufgrund einer vorliegender Informationen, die ich aber noch verifizieren möchte, habe ich das Gefühl, deine Informationen sind nicht mehr UP TO DATE !
ich gebe allerdings zu, dass ich nicht ausschließe, dass BINNEN evtl. eine Registrierung für DEs in DE nötig ist, obwohl auch hierfür andere Infos vorliegen.
man muss einfach auch mal bedenken, dass es EU Regelungen gibt, die nationale Regelungen übertreffen.
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  #22  
Alt 17.09.2019, 15:28
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Wenn ich oben so alles noch einmal durchlese, denke ich 2 sachen werden mit einander verwechselt werden und damit etwas verschmutzt:

1: Die technische zulassung als Schiff in ein bestimmtes Land
2: Die Sache des Eigentums
Die KE in NL geht nur uber 2, 1 ist schon (fur Neuere Schiffe) mit CE geregelt.

Mann kann es vergleichen mit das KFZ Kennzeichen System in NL, was aus 2 Teile besteht:
Teil 1: Die eintrag ein bestimmtes Kennzeichen im Kennzeichen system (das gleiche wie fur schnelle sportboot), ist eine einmalige Aktion wenn das KFZ auf der strasse geht
Teil 2: Die eigentum registrierung
Bei verkauf, wird nur 2 geandert, deshalb seht mann im (offen) register auch Datum Teil 1 und Datum Teil 2.
In D ist es anders, da KFZ Kennzeichen am Kreis/Stadt verbunden sind, in NL sind die furs ganze leben am Fahrzeug verbunden.
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Rob

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  #23  
Alt 17.09.2019, 17:21
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Es scheint aber doch möglich zu sein, dass man in NL im Register eingetragen bleibt oder wird und trotzdem ein deutsches Kennzeichen bekommen kann.

Die Flagge wäre dann vermutlich deutsch zu führen, was mir einleuchtet.
Doof fände ich aber, wenn man nach deutschem Recht kein Kennzeichen sondern einen Registereintrag bräuchte. Wann braucht man den nochmal? Mein Wunsch- Böötchen wäre 15m lang und wiegt 40 Tonnen. Muss man das eintragen?
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  #24  
Alt 17.09.2019, 18:21
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Zunächst einmal finde ich diese Richtlinie äußerst wichtig

In das Binnenschiffsregister können unter anderem Binnenschiffe eingetragen werden, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wenn ihre Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens fünf Kubikmeter beträgt. Somit können Sportboote mit einer Wasserverdrängung von fünf Kubikmetern im Binnenschiffsregister eingetragen werden. Der Eigner hat ein Wahlrecht, ob er sein Sportboot eintragen lässt oder nicht.

Das sagt ganz klar, dass es Gar keine Pflicht für Sportboote - egal welcher Größe gibt - ins Binnenregister eingetragen zu werden! Man kann aber muss nicht!!!

Geändert von WhiteShark225 (17.09.2019 um 18:59 Uhr)
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  #25  
Alt 17.09.2019, 18:33
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Es Die sogenannte Schiffsregister Ordnung spricht von Binnen Schiffen und von Seeschiffen. BEIDES sind Schiffe, die der gewerblichen Nutzung unterliegen und damit fallen Sportboote überhaupt nicht unter diese Regelung!!!

Bitte wo werden in der Schiffahrstregister Ordnung Sportboote aufgeführt!???

§ 10
(1) Zur Anmeldung eines Seeschiffs ist der Eigentümer verpflichtet, wenn das Schiff nach § 1 des Flaggenrechtsgesetzes die Bundesflagge zu führen hat. Dies gilt nicht für Seeschiffe, deren Rumpflänge, gemessen zwischen den äußersten Punkten des Vorstevens und des Hinterstevens, 15 Meter nicht übersteigt. Von der Anmeldepflicht kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Verwaltungsanordnung allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
(2) Zur Anmeldung eines Binnenschiffs ist der Eigentümer verpflichtet,
1. wenn das Schiff zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine größte Tragfähigkeit mindestens 20 Tonnen beträgt,
2. wenn das Schiff nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 10 Kubikmeter beträgt, oder
3. wenn das Schiff ein Schlepper, ein Tankschiff oder ein Schubboot ist.

Binnenschiffe und Seeschiffe dienen IMMER der gewerblichen Nutzung! wo bitte steht in dieser Verordnunge (das ist übrigens kein Gesetz!!!) etwas von Sportbooten!!

Geändert von WhiteShark225 (17.09.2019 um 18:40 Uhr)
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