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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 25.01.2021, 19:00
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Zumindest bei den größeren Booten.

Dazu brauchst du den Nachweis über den Austrag aus dem holländischen Schiffsregister "Doorhaling teboekstelling ship".
Und vom Verkäufer die schriftliche Erklärung "Verkoper levert het vaartuig in onvoorwardelijke eigendom",
daß das Boot frei von Rechten Dritter ist.

Dann ist es wirklich dein Eigentum und du kannst ggfs. in Deutschland in ein Register eintragen.
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  #77  
Alt 25.01.2021, 19:09
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@Klaus:

...hattest Du Dich nicht kürzlich im "Bugstrahlruder-Schleusen-Thread" darüber beschwert, dass der Trööt abdriftet (ich hatte da mal übers Eindampfen in die Spring ausgeholt)?

Verglichen damit ist ja hier gerade Kettenkarussell...
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Gruss, Dirk
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  #78  
Alt 25.01.2021, 19:13
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Hi Dirk und Klaus
Irgendwie habe ich den Eindruck, ihr führt hier gerade eine Privat- Auseinandersetzung, themenunabhängig.
Macht das doch woanders.

Vieleicht per PN?
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  #79  
Alt 25.01.2021, 19:18
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Zumindest bei den größeren Booten.

Dazu brauchst du den Nachweis über den Austrag aus dem holländischen Schiffsregister "Doorhaling teboekstelling ship".
Und vom Verkäufer die schriftliche Erklärung "Verkoper levert het vaartuig in onvoorwardelijke eigendom",
daß das Boot frei von Rechten Dritter ist.

Dann ist es wirklich dein Eigentum und du kannst ggfs. in Deutschland in ein Register eintragen.
Leider falsch. Zuerst muss das Schiff auf deinen Namen im niederländischen Schiffsregister umgetragen werden. Dann kannst du als Ausländer es wieder austragen lassen. Aber als Ausländer kannst du das Schiff garnich auf deinen Namen umtragen lassen, um es dann im nächsten Gang austragen zu lassen.
Der Notar des Maklers hat dann seine Anschrift als unsre Anschrift eingetragen. Weil du musst wenigstens einen Wohnsitz in den Niederlanden nachweisen.
Nachdem das alles erledigt war, musste nur noch das vorhandene Funkgerät angemeldet werden. Wenn das Boot ins niederländische Schiffsregister eingetragen ist, dann ist die Anmeldung in den Niederlanden kein Problem. usw. usw.
Grüße vom Hubert
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  #80  
Alt 25.01.2021, 19:35
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Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
Leider falsch. Zuerst muss das Schiff auf deinen Namen im niederländischen Schiffsregister umgetragen werden. Dann kannst du als Ausländer es wieder austragen lassen. Aber als Ausländer kannst du das Schiff garnich auf deinen Namen umtragen lassen, um es dann im nächsten Gang austragen zu lassen.
Der Notar des Maklers hat dann seine Anschrift als unsre Anschrift eingetragen. Weil du musst wenigstens einen Wohnsitz in den Niederlanden nachweisen.
Nachdem das alles erledigt war, musste nur noch das vorhandene Funkgerät angemeldet werden. Wenn das Boot ins niederländische Schiffsregister eingetragen ist, dann ist die Anmeldung in den Niederlanden kein Problem. usw. usw.
Grüße vom Hubert
Hubert,

auch wenn ich vielleicht gerade nicht spontan so dazu neige, Frank Recht zu geben: er hat Recht!

Die Austragung eines ins Kadaster eingeschriebenen Schiffes in NL obliegt allein dem Eigentümer.
Er kann es ohne Käufer austragen lassen und dann ohne Registereintrag veräussern.
Die Nationalität des Käufers ist hierbei nicht von Bedeutung.
Der von Klaus benannt Zusatz "frei von Lasten Dritter" im KV ist von höchster Bedeutung!

Woher ich das weiss? Ca. 5x praktiziert.

Dein Makler hatte schlichtweg nicht genug Ahnung.
(Passiert hier öfter; "Makler" ist kein Qualitätszertifikat)
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Gruss, Dirk
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  #81  
Alt 25.01.2021, 19:38
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Hubert, das widerspricht nicht dem was ich oben geschrieben habe.

Der TO will sein in NL zu kaufendes Boot in Deutschland registieren lassen
oder beim WSA anmelden.

Ich habe bekanntermaßen das gleiche Prozedere durch und bei mir hat dieses Prozedere
ebenfalls der Makler zusammen mit einem Notar gemacht.
Im Ergebnis habe ich eine "Austragungsbestätigung" erhalten und die Sache war erledigt.
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  #82  
Alt 25.01.2021, 19:52
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Gehört der Zusatz " frei von Lasten Dritter" oder sinngemäß nicht in jeden KV?
Egal was ich verkaufe: Haus , Boot, Auto etc.
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  #83  
Alt 25.01.2021, 19:54
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Mit welcher Nummer am Schiff fährst du?
DH 9009 oder das WSA-Kennzeichen oder beides ?

Welche Nummer steht im WSA-Sportbootausweis? Die gleiche (DH 9009) oder eine andere?


Ich denke, das geht auch nur mit der Binnenschiffsregistereintragung.
Hallo Klaus,
weder noch, DH9009 ist das Funkrufzeichen. Ich fahre ordnungsgemäß mit dem WSA-Kennzeich MD - E ... und wie oben erwähnt war die An- bzw. Ummeldung komplett unabhängig vom Binnenschiffsregister.
Eine ENI habe ich für den Langhans nicht, weil Kleinfahrzeug.

Wenn ich mal Zeit habe frage ich beim WSA nach und frage, was die dazu sagen

Wir finden hier keine Antwort

Grüße
Detlef

Geändert von dete (26.01.2021 um 08:48 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler + Klarheit
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  #84  
Alt 25.01.2021, 20:02
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Hubert,

auch wenn ich vielleicht gerade nicht spontan so dazu neige, Frank Recht zu geben: er hat Recht!

Die Austragung eines ins Kadaster eingeschriebenen Schiffes in NL obliegt allein dem Eigentümer.
Er kann es ohne Käufer austragen lassen und dann ohne Registereintrag veräussern.
Die Nationalität des Käufers ist hierbei nicht von Bedeutung.
Der von Klaus benannt Zusatz "frei von Lasten Dritter" im KV ist von höchster Bedeutung!

Woher ich das weiss? Ca. 5x praktiziert.

Dein Makler hatte schlichtweg nicht genug Ahnung.
(Passiert hier öfter; "Makler" ist kein Qualitätszertifikat)
Vielleicht lag es daran, dass wir den Kaufvertrag schon vorher unterschrieben hatten, was ich aber nicht glaube, da der Makler in den Niederlanden sehr bekannt ist, im positivem Sinn.
z.B. meld dein Boot, welches bei einer niederländischen Versicherung versichert ist, ab. Weil es verkauft ist. Was fragt der Versicherer? Wer ist der neue Eigentümer? Ich weiß nich, ob er nachfragen darf, aber er tut es. Warum, keine Ahnung. Aber er wird es dürfen, glaube ich.
Was ich nich gut finde, anderen unterstellen, sie hätten keine Ahnung, mach ich doch auch nich. Unn der Makler auch nich.
Grüße vom Hubert
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  #85  
Alt 25.01.2021, 20:10
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Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
Vielleicht lag es daran, dass wir den Kaufvertrag schon vorher unterschrieben hatten, was ich aber nicht glaube, da der Makler in den Niederlanden sehr bekannt ist, im positivem Sinn.
z.B. meld dein Boot, welches bei einer niederländischen Versicherung versichert ist, ab. Weil es verkauft ist. Was fragt der Versicherer? Wer ist der neue Eigentümer? Ich weiß nich, ob er nachfragen darf, aber er tut es. Warum, keine Ahnung. Aber er wird es dürfen, glaube ich.
Was ich nich gut finde, anderen unterstellen, sie hätten keine Ahnung, mach ich doch auch nich. Unn der Makler auch nich.
Grüße vom Hubert
Hubert,

bitte nicht überreagieren.
Dir hatte ich gar nichts unterstellt.

Deinem Makler hatte ich unterstellt, nicht ausreichend Ahnung gehabt zu haben; die Unterstellung kann ich faktisch belegen.

Wobei der von Dir beschriebene Weg natürlich geht und vor allem für den Notar (und den Makler?) der lukrativere ist.
Ein Austrag aus dem Scheepskadaster kostet fast nichts.
Der Übertrag orientiert sich in den Notarkosten am Wert

Versicherer sind immer interessiert, wer der neue Eigner ist..
Fragen dürfen sie, angehen tut sie das nichts.
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Gruss, Dirk
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  #86  
Alt 25.01.2021, 20:13
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Hubert, das widerspricht nicht dem was ich oben geschrieben habe.

Der TO will sein in NL zu kaufendes Boot in Deutschland registieren lassen
oder beim WSA anmelden.

Ich habe bekanntermaßen das gleiche Prozedere durch und bei mir hat dieses Prozedere
ebenfalls der Makler zusammen mit einem Notar gemacht.
Im Ergebnis habe ich eine "Austragungsbestätigung" erhalten und die Sache war erledigt.
Vorab mal Folgendes, es geht hier um Erfahrungen, nicht darum wer Recht hat unn wer nicht. Wir haben im Januar 2020 ein Segelboot gekauft. Es war im niederländischen Besitz und im niederländischen Schiffsregister eingetragen. Der Voreigner hatte auf sein Schiff eine Sicherheit hinterlegt.
Es wurde ein Vorvertrag geschlossen, dass die Kaufsumme überwiesen wird, brauchte der Voreigner um eine Restschuld abzulösen, sobald die Eintragung im niederländischen Schiffsregister ausgetragen wird.
Dann erfolgte das, was ich beschrieben habe. Der Voreigner beglich die Restschuld, auf das Schiff hatte kein Dritter einen Anspruch. Eine Austragung aus dem niederländischem Schiffsregister wurde zwar durch den niederländischem Notar durch geführt, aber es musste zuvor auf unseren Namen eingetragen werden.
Das war der Gang bei uns. Es war ein bekannter Makler und ein niederländischer Notar und wir haben alle niederländischen Papiere bekommen. Die Umtragung und auch die Austragung aus dem niederländischen Schiffsregister.
Der Hubert grüßt alle recht freundlich
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  #87  
Alt 25.01.2021, 20:18
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Hubert,

bitte nicht überreagieren.
Dir hatte ich gar nichts unterstellt.

Deinem Makler hatte ich unterstellt, nicht ausreichend Ahnung gehabt zu haben; die Unterstellung kann ich faktisch belegen.

Wobei der von Dir beschriebene Weg natürlich geht und vor allem für den Notar (und den Makler?) der lukrativere ist.
Ein Austrag aus dem Scheepskadaster kostet fast nichts.
Der Übertrag orientiert sich in den Notarkosten am Wert

Versicherer sind immer interessiert, wer der neue Eigner ist..
Fragen dürfen sie, angehen tut sie das nichts.
Wir haben für den ganzen Vorgang nix bezahlt. Gezahlt wurde der Betrag der ausgehandelt wurde. Wir haben zu unserer Sicherheit eben nur die Papiere erhalten.
Wie Du schon geschrieben hast, die Kosten orientieren sich am Wert. Nix Wert, keine Kosten.
Grüße vom Hubert
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  #88  
Alt 25.01.2021, 20:24
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Dirk und Klaus
Irgendwie habe ich den Eindruck, ihr führt hier gerade eine Privat- Auseinandersetzung, themenunabhängig.
Macht das doch woanders.

Vieleicht per PN?
Gerade nicht. Auch wenn es dir vorkommt, als sei das eine Privatdiskussion, so besteht doch grundsätzliches Interesse. Schließlich betrifft es alle Boote mit mehr als 10 m³ Verdrängung binnen.
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  #89  
Alt 25.01.2021, 20:47
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Watt bin ich froh, datt datt Minchen am Kran knapp über 10t war. Bier raus und Werkzeug, alles sauber
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #90  
Alt 25.01.2021, 21:25
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Hi
Denke auch, daß keine Kontrolle unseren Kahn an eine Waage hängen wird.
Ansonsten: siehe Klaus bez. Binnen/Seeschiff
Sind in NL seit mehr als 25J. mit unterschiedlichen Booten jeweils mit
einer WSA- Registrierung unterwegs.
Nie Probleme.
Sind allerdings auch noch nie kontrolliert worden.
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  #91  
Alt 26.01.2021, 11:50
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Zitat:
Zitat von dete Beitrag anzeigen
Hallo Klaus,
weder noch, DH9009 ist das Funkrufzeichen. Ich fahre ordnungsgemäß mit dem WSA-Kennzeich MD - E ... und wie oben erwähnt war die An- bzw. Ummeldung komplett unabhängig vom Binnenschiffsregister.
Eine ENI habe ich für den Langhans nicht, weil Kleinfahrzeug.

Wenn ich mal Zeit habe frage ich beim WSA nach und frage, was die dazu sagen

Wir finden hier keine Antwort
Detlef, berichte mal bitte, wenn du gesprochen hast.
Ich vermute, du brauchst die WSA-Registierung nicht und könntest mit der Registierung als Binnenschiff fahren, auch in küstennahen Gewässern.
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  #92  
Alt 26.01.2021, 11:58
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Moin Klaus,

ich werde berichten - mit der Registrierung im Binnenschiffsregister könnte ich nicht fahren, da der Langhans kein Binnenschiff ist und entsprechend auch keine ENI und damit die Identifikation hat. Ich brauche schon den Sportbootausweis, das ist im Prinzip genau wie bei Dir ...

Grüße
Detlef
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  #93  
Alt 27.01.2021, 00:43
Aba_Kus Aba_Kus ist offline
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Boot: ... bald an dieser Stelle
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Ich habe mal versucht im Netz Infos zu bekommen, wann ein Schiff ein "Seeschiff" und wann es ein "Binnenschiff" ist.
Viel gibt es nicht zu holen.

Ein Hinweis zu "Binnenschiff" (Wikipedia):
Zitat:
Ein Binnenschiff ist ein Schiff, das zur Fahrt auf Binnengewässern und Binnenwasserstraßen konstruiert ist. Im Unterschied zu einem Seeschiff sind bei der Konstruktion weniger hohe Anforderungen an Stabilität im Seegang, an Navigationsinstrumente und Rettungsgeräte zu stellen. Dafür sind eventuell Maßnahmen wie höhenverstellbarer Fahrstand oder absenkbarer Mast erforderlich, um beschränkte Durchfahrtshöhen unter Brücken zu berücksichtigen.
Also hier finde ich nur den Hinweis, dass Seeschiffe bauartbedingt stabiler sind. Aber welche Kriterien hier ansgetzt werden, findet man nicht.
Und das mit dem verstellbaren Fahrstand. gibt es noch nicht so lange.
Absenkbarer Mast wäre ein Hinweis.

Ein Hinweis zu "Seeschiff" (Wikipedia).
Hier wird man automatisch weitergeleitet nach "Schiff" allgemein:
Zitat:
Schiffe zur Seeschifffahrt werden auch als Seeschiffe bezeichnet; Schiffe zur Binnenschifffahrt werden „Binnenschiffe“ genannt.
Toll, da ist wohl die "Phantasie" eines jeden gefragt.

Es gibt einen Trööt hier Forum der die Frage stellt, der ist aber auch nicht Zielführend.
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=36970

Ansonsten habe ich bisher nichts anderes gefunden.

Meine persönliche Zwischenmeinung:
So wie Klaus oben für sich sagte: Der Eigner entscheidet das für sein Schiff. Fertig!

Uwe
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  #94  
Alt 27.01.2021, 01:15
Aba_Kus Aba_Kus ist offline
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Boot: ... bald an dieser Stelle
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Ansonsten was habe ich gestern und heute gemacht?

Nach Niederlanden einreisen, zu einer Besichtigung ist wegen Lockdown problematisch. Die Niederländer haben sogar nächtliche Ausgangsperren.
Ich warte auf Antwort von Makler ob er Ideen hat.
Ansonsten heisst es einfach warten, warten, warten.

Alternative: Reise online anmelden. Nach Grenzübertritt 10 Tage in Karantäne. Boot anschauen. Zurück nach Deutschland. Und dann nochmal 10 Tage Karantäne. :-(

Also #WirBleibenZuhause! Ergebnis:
Alle 3 Stunden den aktuellen Stand der Vendée Globe abrufen.
Heute Abend der Showdown. Der NDR will live streamen, ab 18:00 Uhr.
Ansonsten sind so gut wie alle Infos und Videoberichte französisch. Selbst Boris redet vor der Kamera in franzmännisch.

Also was bleibt mir übrig?
Über den Namen nachdenken. Ich sammel seit Jahren mögliche Namen in einer Liste. Im Moment gibt es zwei Favoriten, mit einem Trend. Aber das verrate ich euch erst, mit einem Foto vom Bug wenn es mal soweit ist.

Ich mache ToDo-Liste für alles was ich auf dem Boot machen will:
- Funkschein
- Pyroschein
- SBF-See
- SKS
- Fischereischein
- Drohnen-Führerschein (Erledigt!)
-
... Das mit dem "Nähen-Lernen" muss ich mir stark überlegen
Habt ihr noch andere Vorschläge?

So verbringe ich die schlaflosen Nächte hier im Forum, oder Netz, völlig aufgeregt ob der Vorfreude, und melacholisiert weil ich nicht weiss wann sich die Reisebeschränkungen wieder lockern.

Gruß Uwe

Geändert von Aba_Kus (27.01.2021 um 01:22 Uhr)
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  #95  
Alt 27.01.2021, 06:59
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Zitat:
Zitat von Aba_Kus Beitrag anzeigen
...Ansonsten heisst es einfach warten, warten, warten... Also was bleibt mir übrig? Über den Namen nachdenken. Ich sammel seit Jahren mögliche Namen in einer Liste.... Ich mache ToDo-Liste für alles was ich auf dem Boot machen will:
- Funkschein - Pyroschein - SBF-See - SKS - Fischereischein ...
Habt Ihr noch Vorschläge? ... Gruß Uwe
Winter zieht sich immer lange hin … Corona Winter sowieso …
Mit deinen ganzen Scheinen, die du machen willst, hast du ja eigentlich schon mal ordentlich zu tun.
Vieles kann man mittlerweile online machen, auf jeden Fall kann man online und alleine lernen.
Und das Internet ist voll von schönen und interessanten Segel- und Bootsfilmchen, vornehmlich auf YT. Da kann man sich auch manche Nacht mit um die Ohren schlagen.
__________________
Lg, Saint-Ex

Überlegen macht überlegen
Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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  #96  
Alt 27.01.2021, 17:19
edjm edjm ist offline
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Zitat:
Zitat von Aba_Kus Beitrag anzeigen
Ich habe mal versucht im Netz Infos zu bekommen, wann ein Schiff ein "Seeschiff" und wann es ein "Binnenschiff" ist.
...
Meine persönliche Zwischenmeinung:
So wie Klaus oben für sich sagte: Der Eigner entscheidet das für sein Schiff. Fertig!

Uwe
Wenn man sich für das "Seeschiff" entscheidet, dann muß man bedenken, daß "Seeschiffe" bestimmte Konstruktionsmerkmale und bestimmte Ausrüstungsanforderungen haben.

Mein "Seeschiff" hatte ich neu bauen lassen und mich damals umfänglich über die Vorschriften informiert. Ich habe sie dann der Werft in die Feder diktiert und bei der Abnahme überprüft. (Beliebt hatte ich mich damit nicht gemacht, da der Vertrag mit Festpreis auf die Erstellung eines "Seeschiffes" formuliert war.)

Leider ist das einige Jahre her und ich kann Dir keine Details zu den Quellen mehr nennen. Ich erinnere mich jedoch, daß ich genau nachgelesen hatte, was im Sinne des Gesetzes ein "Schandeck" ist. Und wie hoch darüber irgendein Licht zu erstrahlen hat.

Obwohl man mit einem "Seeschiff" wohl das größtmögliche Fahrgebiet erschließt (es beinhaltet mit der korrekten Kennzeichnung auch Binnen), muß man sich über die Folgen einer solchen Entscheidung im klaren sein.

Viel Erfolg beim warten wünscht: edjm.
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  #97  
Alt 27.01.2021, 17:33
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Zitat:
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Ansonsten was habe ich gestern und heute gemacht?

Nach Niederlanden einreisen, zu einer Besichtigung ist wegen Lockdown problematisch. Die Niederländer haben sogar nächtliche Ausgangsperren.
Ich warte auf Antwort von Makler ob er Ideen hat.
Ansonsten heisst es einfach warten, warten, warten.

Alternative: Reise online anmelden. Nach Grenzübertritt 10 Tage in Karantäne. Boot anschauen. Zurück nach Deutschland. Und dann nochmal 10 Tage Karantäne. :-(

Also #WirBleibenZuhause! Ergebnis:
Alle 3 Stunden den aktuellen Stand der Vendée Globe abrufen.
Heute Abend der Showdown. Der NDR will live streamen, ab 18:00 Uhr.
Ansonsten sind so gut wie alle Infos und Videoberichte französisch. Selbst Boris redet vor der Kamera in franzmännisch.

Also was bleibt mir übrig?
Über den Namen nachdenken. Ich sammel seit Jahren mögliche Namen in einer Liste. Im Moment gibt es zwei Favoriten, mit einem Trend. Aber das verrate ich euch erst, mit einem Foto vom Bug wenn es mal soweit ist.

Ich mache ToDo-Liste für alles was ich auf dem Boot machen will:
- Funkschein
- Pyroschein
- SBF-See
- SKS
- Fischereischein
- Drohnen-Führerschein (Erledigt!)
-
... Das mit dem "Nähen-Lernen" muss ich mir stark überlegen
Habt ihr noch andere Vorschläge?

So verbringe ich die schlaflosen Nächte hier im Forum, oder Netz, völlig aufgeregt ob der Vorfreude, und melacholisiert weil ich nicht weiss wann sich die Reisebeschränkungen wieder lockern.

Gruß Uwe
Bist du sicher dass du nicht einreisen DARFST? Du sollst es nicht aber soweit ich weiss sind es von Seiten der Niederländer eher Empfehlungen und bei der Rückreise kommt es immer darauf an in welchem Bundesland du wohnst und wie lange du im Risiko Gebiet warst. Meist sind 24 Stunden Auslandsaufenthalt unproblematisch.

Übrigens könntest du dich noch mit dem Thema Spleißen beschäftigen. Das macht großen Eindruck wenn man es kann und ist offenbar gar nicht so schwer zu lernen (und nützlich noch dazu).

Gruß
Chris
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  #98  
Alt 27.01.2021, 17:41
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Übrigens könntest du dich noch mit dem Thema Spleißen beschäftigen. Das macht großen Eindruck wenn man es kann und ist offenbar gar nicht so schwer zu lernen (und nützlich noch dazu).

Gruß
Chris
Toller Ratschlag, wenn man brennt, "sein" Schiff zu besichtigen
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Gruss, Dirk
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Alt 27.01.2021, 18:06
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Zitat:
Zitat von Aba_Kus Beitrag anzeigen
- Funkschein
- Pyroschein
- SBF-See
- SKS
- Fischereischein
- Drohnen-Führerschein (Erledigt!).......
...Zwischenschieben: Nach SFB See gschwind 300nm als Schiffsführer auf See.
Dann weiter mit SKS...

Grüße, Reinhard

ach ja: Dank mit geschenktem SKS
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  #100  
Alt 27.01.2021, 18:08
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Zitat:
Zitat von Aba_Kus Beitrag anzeigen
- Drohnen-Führerschein (Erledigt!)
Wurde da auch §21b LuftVO abgefragt?

Matthias
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