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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 31.08.2007, 08:47
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Sicherlich hast Du aber einen Verweis auf eine Quelle?
Meine Quelle sind unzählige Telefonate mit der zuständigen Landesregierung und ein 6 monatige Kampf um die Zulassung.

edit: Eine genaue schriftliche Definition was "in verkehr bringen" wirklich ist hab ich nirgends gefunden
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  #27  
Alt 31.08.2007, 10:13
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Zitat:
Zitat von Merlin Magic Beitrag anzeigen
Eine genaue schriftliche Definition was "in verkehr bringen" wirklich ist hab ich nirgends gefunden
Google wird Dir (und anderen) sicherlich weiterhelfen.
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  #28  
Alt 31.08.2007, 10:31
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Dir übrigens auch.

http://ec.europa.eu/enterprise/marit...2_94_25_de.pdf

Interessant sind die Seiten 15 bis 17
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Gruß
Wolfgang
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  #29  
Alt 31.08.2007, 10:49
hammermeister hammermeister ist offline
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DANKE !!!
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  #30  
Alt 31.08.2007, 11:17
itk itk ist offline
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Standard CE-Kennzeichen für Motorboot

Hallo,

ja, da haben wir ja wirklich mal wieder ne heftige Diskussion vom Zaun gebrochen!
Leider, leider ist im Grunde immer noch alles unklar, da zwar reichlich Argumente und Quellennachweise ausgetauscht wurden, aber die gesamte Bootsgemeinde sich irgendwie nicht einigen konnte.
Ich habe mein Boot im April diesen Jahres beim zuständigen WSA zugelassen und ich habe kein CE-Kennzeichen.
Der zuständige Herr hat zwar kurz nach der CE gefragt, aber dann habe erst ich mit den Schultern gezuckt, dann hat er gezuckt und dann war mein Boot zugelasssen.
Wenn ich den Pott, bzw. das "Pöttchen" den Rest meines Lebens fahren wollte, würde ich mich mit dem CE-Gesummsel überhaupt nicht weiter auseinander setzen. Da ich aber ja quasi Blut geleckt habe, möchte ich mich irgendwann ja mal verändern, sprich verbessern und da könnte die CE-Nummer beim Verkauf des aktuellen Boots weh tun.
Eines ist aus meiner Sicht jedoch sicher:
Die Nachzertifizierung ist bei uns reine Abzocke!
Wenn ich höre, das so allgemein ca. 1500 Euro min. dafür verlangt werden ( die, die drunter liegen, sind lt. den Erkenntnissen ja wohl illegal) und wenn ich das mit dem Aufwand in der amerkanischen Werft vergleiche, dann fällt mir nichts mehr ein.
Wie gesagt, wir reden jetzt mal hier von meinem Boot ( wegen der Grösse ). Nachdem ich reichlich geschrieben und gefragt habe, sieht es wohl so aus: bei Bayliner wird für die CE, die man direkt ab Werk bestellen kann, die Batterie in einem Batteriekasten untergebracht, das Batteriekabel(+) nicht an der Batterie, sondern an einem zusätzlichen Hauptschalter angeschraubt und dann mit einem weiteren Kabel die Verbindung zwischen dem Schalter und dem ursprünglichem Kontakt hergestellt.
Es wird ein Button im Boot angebracht und das "Owner Manual" in deutsch
mit der Rumpfnummer gedruckt. FERTIG. Der Rest vom Boot ist wohl gleich, egal ob es nach Florida, Rio oder Buxtehude geliefert wird.
Wenn nicht, wäre die Familie Brunswick recht blö....
Leider entzieht es sich meiner Kenntnis, was ein Bayliner 180 mit und ohne CE ab Werk kostet.
Ich fahre im Moment halt mit einem zugelassenen, CE-konformen( denn die Batt.-Geschichte ist bei mir umgerüstet), aber nicht CE-zertifizierten Boot durch die Gegend und muss halt damit leben. Und bei einer Kontrolle, würde ich, wenn überhaupt danach gefragt würde, spitzfindig werden:
ich habe das Boot weder importiert noch in der EU in Umlauf gebracht. Da war es vorher schon. Ich habe es nur angemeldet und benutze es. Sollen sich die Herrschaften mit dem Vorbesitzer auseinander setzen!

Grüsse

ITK

Eine handbreit Wasser unterm Kiel reicht nicht, der Antrieb reicht tiefer runter!
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  #31  
Alt 31.08.2007, 11:47
itk itk ist offline
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Standard CE-Kennzeichen fürs Motorboot

Hallo,

nochmal ich. Leider hatte ich den Beitrag gerade abgeschickt, als ich eine Mail zum Thema bekommen habe.
Ich hatte unter Erwähnung der Fakten bei der Fa. Marine Care Service Ltd.
über die Mailadresse info@marine-care.de eine Nachzertifizierung angefragt. Lt. Aussage und Homepage arbeitet diese Fa. mit dem Germanischen Loyd zusammen.

Hier der Link zur Homepage der Firma:
http://www.marine-care.de/

Wie schon gesagt, hatte ich um einen Preis und Info's gebeten.
Die Antwort kam komischer Weise von einer anderen Mailadresse
( Wassersport@ktboot.de), was bis dahin noch nicht schlimm sein muss.
Nur der Preis hat mich umgehauen. Der lag nämlich bei 1550 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Was am Ende 1844,50 Euro macht!!
Dafür war man bereit, die Abnahme so zu planen, das sie mit einer Reise Richtung Norden verbunden und bei mir vor Ort durchgeführt werden kann und keine zusätzlichen Reisekosten anfallen würden.
Damit wir uns richtig verstehen, ich möchte diese Fa. nicht in Misskredit bringen, denn ich kenne sie nicht und kann über Legal- und Illegalität der Firma überhaupt nichts sagen.
Hier geht es nur um den Preis, der mal eben grob geschätzt zwischen 15 und 20 % vom Wert meines Boots ausmacht

mfg

ITK

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  #32  
Alt 31.08.2007, 11:54
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Moin,

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Das wird auch weiterhin nichts nutzen
Hab ich mir doch gedacht, daß da eine gewisse Erkenntnisresistenz zu finden ist

Zitat:
Zitat von Segelmatt
Denn wenn Du oder irgendjemand anders, inclusive Kaceka, ein Produkt von privat erwirbt, egal wo auf diesem Planeten, führt er oder sie es nicht in den "Europäischen Wirtschaftsraum" ein.
Einfuhr in den "Europäischen Wirtschaftsraum" ist wiederum gewerbsmäßiger Handel.
Nein? Was denn dann? "Verbringung in den Hoheitsbereich eines autonomen Staates in einen anderen"?

Was Du hier treibst ist lediglich Wortklauberei. Wenn Du in den USA eine Packung Zäpfchen kaufst und in Frankfurt am Zoll kontrolliert wirst, kannst Du mit rechtlicher Sicherheit sagen, daß Du sie nicht eingeführt hast (zumindest, solange sie noch in der Schachtel sind, wird da niemand widersprechen), bei allen anderen mitgebrachten Gegenständen dürfte das eine recht fruchtlose Diskussion werden.

Zitat:
Zitat von Segelmatt
Es scheint nicht zu vermitteln zu sein, daß "Inverkehrbringen" keine bootsspezifische Angelegenheit ist.
Doch doch, ich denke, das ist in zwischen den meisten hier klar. Da es in diesem Forum aber in erster Linie um Sportboote geht, darf man schon voraussetzen, daß die Sportbootrichtlinie wohl auch zum tragen kommt. Und auch wenn die in ihrer ursprünglichen Form lediglich das ist, was sie zu sein scheint, nämlich eine Richtlinie, ist sie inzwischen von den EU-Staaten durch Gesetze oder Verordnungen in nationales Recht umgesetzt worden, und wenn in der von mir oben zitierten 10.GPSGV steht, daß die Einfuhr von gebrauchten "Booten" dem Inverkehrbringen (i.S.d.RL) von neuen "Booten" gleichsteht, dann interpretiere ich (als zugegebenermaßen "rechtlicher Laie") das so, wie es wörtlich drinsteht und vom Gesetzgeber wohl auch gemeint war. Auch wenn ich persönlich das für Humbug und reinen Bürokratismus halte und mir selbstverständlich anders lieber wäre.
Aufgrund meines jetzigen (Er)Kenntnis-standes würde ich jedenfalls nicht mehr ernsthaft mit einem WSA-Beamten darüber debattieren wollen, ob ich mein gebrauchtes Boot nun eingeführt, importiert, oder einfach nur mitgebracht habe und deswegen die GPSGV für mich nicht gilt.
Klar, Versuch macht kluch, und probieren würde ich es sicher auch erstmal, (hat ja beim letzten Mal auch so geklappt), aber auf einen Rechtsstreit würde ich es sicher nicht mehr ankommen lassen.


Zitat:
Zitat von Segelmatt
Wenn alles das, was hier so über die Sportbootrichtlinie verbreitet wird (jetzt auch noch mit "Billigzertifizierung"), auch nur ansatzweise richtig wäre, dann erklärt mir doch bitte 'mal, warum weiterhin Tag für Tag gebrauchte Boote jeden Alters auf diversen Marktplätzen, sei es nun Ebay, Boot24 oder sonstwo, ge- und verkauft und in der Folge problemlos angemeldet werden, ohne auch nur ansatzweise mit der Sportbootrichtlinie zu kollidieren.
Weil a) die meisten Bootsbesitzer (BF-ler vielleicht mal ausgenommen) überhaupt keine Ahnung haben, daß sowas wie eine CE-Konformitätserklärung für Boote überhaupt existiert, b) die gängige Praxis bei der Zulassung eines Bootes geltendes Recht zumeist ignoriert hat und dies bis Anfang diesen Jahres meist weder bemängelt oder geahndet wurde und c) auch bei Behörden nur Menschen arbeiten und eindeutig auch dort wohl wenig Klarheit herscht, wie die SpBRL bzw. die GPSGV anzuwenden ist oder nicht. Deswegen gibt es WSÄ die so einen Kutter einfach so zulassen und andere, die die Konformitätserklärung für die Zulassung zwingend verlangen. Zu befürchten steht, daß letztere früher oder später deutlich in der Überzahl sein werden. So blöd das auch für uns alle sein mag.

mfg
Martin
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  #33  
Alt 31.08.2007, 12:15
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So so,

und dann mailt der gute Kaceka einen vorzuglichen Link, in dem das alles noch einmal haarklein bis in's Detail erklärt wird, sogar mit Angabe der relevanten Seitenzahl - und Du willst dennoch bei Deiner Meinung bleiben?

Das sei dir unbenommen, aber das alle anderen Gebrauchtboote, ob von BF-Experten oder nicht, ohne Probleme zugelassen werden, liegt sicherlich nicht daran, daß die WSA's die Gesetzeslage ignorieren.

Grüße

Matthias.

P.S. wo Du schon von "Beratungsresistenz" sprichst...
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  #34  
Alt 31.08.2007, 12:15
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Moin,

Zitat:
Zitat von itk Beitrag anzeigen
Ich fahre im Moment halt mit einem zugelassenen, CE-konformen( denn die Batt.-Geschichte ist bei mir umgerüstet), aber nicht CE-zertifizierten Boot durch die Gegend und muss halt damit leben. Und bei einer Kontrolle, würde ich, wenn überhaupt danach gefragt würde, spitzfindig werden:
ich habe das Boot weder importiert noch in der EU in Umlauf gebracht. Da war es vorher schon. Ich habe es nur angemeldet und benutze es. Sollen sich die Herrschaften mit dem Vorbesitzer auseinander setzen!
Und dabei würde ich es auch belassen. Wenn es schon zugelassen ist, muß man sich da imho keinen Kopp drum machen, sondern kann das einfach aussitzen. Die einzige wirkliche Gelegenheit, wo ich (an Deiner Stelle) mit Schwierigkeiten eventuell rechnen würde wäre dann der Fall, wenn Du ein neues Boot kaufen willst und versuchst, dieses beim Händler in Zahlung zu geben. Denn DER bringt es dann wieder in Verkehr, wenn er es weiterverkauft und damit könnte er ein Problem haben, wenn keine Konformitätserklärung vorliegt. Solange es von Dir an irgendwen privat weiterverkauft wird, erwarte ich erstmal keine Probleme deswegen. (Das mag allerdings in einigen Jahren auch anders aussehen, je nachdem was sich der Gesetzgeber noch zu diesem Thema einfallen läßt).

mfg
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  #35  
Alt 31.08.2007, 12:25
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
und dann mailt der gute Kaceka einen vorzuglichen Link, in dem das alles noch einmal haarklein bis in's Detail erklärt wird, sogar mit Angabe der relevanten Seitenzahl - und Du willst dennoch bei Deiner Meinung bleiben?
Du meinst sicher diesen Passus auf Seite 17:

Ein Eigner, der ein (neues oder gebrauchtes)
Boot in einem Drittland erwirbt und mit dem
Boot in das Gebiet des EWR fährt oder ein
vorhandenes Boot in das EWR-Gebiet zurückbringt,
gilt als Einführer, außer, wenn das
Boot vor dem 16. Juni 1998 in der Gemeinschaft
in Verkehr gebracht oder in Betrieb
genommen wurde.


oder eher diesen hier auf Seite 16:

Wird ein Erzeugnis für den Eigengebrauch
des Herstellers gefertigt oder für den Eigengebrauch
des Einführers aus einem Drittland
eingeführt, ist die Abgrenzung zwischen
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme nicht
ganz eindeutig. Die Verpflichtung, die
Bestimmungen der Richtlinie einzuhalten,
entsteht zum Zeitpunkt der erstmaligen
Nutzung.


Ich weiß nicht genau, wo Du die Grundlage für Deine Argumentation hernimmst, aus der SpRL aber offensichtlich nicht, denn da steht so ziemlich das Gegenteil von dem drin, was Du hier verbreitest...

mfg
Martin
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  #36  
Alt 31.08.2007, 13:36
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Ach,

so ein italienisches Mittagsmahl ist schon 'was feines - Antipasti, Vino, Pasta, Dolci, Espresso - wer will da noch über EU-Richtlinien nachdenken... Aber zurück zum Thema.
Also das mit dem Zitieren ist natürlich immer so eine Sache. Man sollte das schon vollständig machen und die Dinge nicht aus dem Zusammenhang reissen, und schon gar nicht einzelne Bestimmungen isolieren.
Chronologisch siehts's doch so aus:
  1. Der Begriff "Inverkehrbringen" wird erläutert (S. 15)
  2. Das wird mit dem "Zurverfügungstellen" (was für ein Wort") in Zusammenhang gesetzt (S. 15f.)
  3. Der Begriff "Einführer" wird erläutert (S. 17, dort vi)
Und auch der "Einführer" ist jemand, der "in Verkehr bringt", steht ebenda. Die Definitionen decken sich mit allen verfügbaren Publikationen zum Thema "Inverkehrbringen" (wie gesagt, Google ist da recht hilfreich).

Allerdings hast Du in deiner Replik auf ITK vollkommen richtig geschrieben, daß allenfalls ein Händler das Boot "in Verkehr bringen würde", und daß es beim Verkauf "an privat" keine Probleme geben würde.

Ich bin jetzt etwas verunsichert, welcher Standpunkt ist den jetzt der deinige?


Grüße

Matthias.
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  #37  
Alt 31.08.2007, 14:11
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Standard CE-Kennzeichen fürs Motorboot

Hi,

da habe ich doch das Ganze gerade mal aus einer etwas anderen Perspektive, bzw. mit einem anderen Hintergrund betrachtet,
Dank entsprechender Anregung natürlich.
Es ging um den Aufwand!?!?!

Wir haben ja festgestellt, das das Thema ab 1500 Euro aufwärts kostet,
alles dafür, das ein Boot, das ausserhalb der EU Menschen trägt und den wahrscheinlich Freude bereitet, dies ab dem Zeitpunkt X auch in der EU tun darf. Wie fürsorglich vom Gesetzgeber!
Weichen wir ein wenig ab zum Thema Trailer!
Ich selbst habe mit meinem ersten Boot( 2005 ) einen österreichischen
Trailer erworben. Uralt das Ding. Da war kaum was mit Hersteller und Unterlagen. Ich habe die Bremse auf Vordermann gebracht, bin damit zum TÜV. Der hat geprüft, gemssen und getestet und das Dinge war abgenommen und anschließend zugelassen. Kostenpunkt: ca. 110 Euro
Ähnlich sieht es beim kompletten Eigenbau aus. Du nimmst ne Achse, ne Deichsel, bisschen 4-Kantrohr, zwei Räder und ne Lichtleiste. Du fährst zum TÜV und wenn Du einigermassen vernünftig geschweisst hast, dann bekommst Du deinen Trailer abgenommen. Kostenfaktor: auch da so ca. 100 Euro.
Oder nehmen wir einen US-Trailer. Wenn die Beleuchtung stimmt, kriegt man das Teil ohne jedes Problem als 750Kg-Trailer abgenommen und zugelassen. Kostenfaktor: auch da so ca. 100 Euro.

Was aber unterscheidet einen US-Trailer von einem US-Boot?

( dem ersten, der antwortet: DIE RÄDER sprühe ich mit grüner Farbe ein 2m grosses "CE" an die Wand)

mfg

ITK

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  #38  
Alt 31.08.2007, 14:52
Nana (m)
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In Zukunft werden garantiert alle neuen US Boote mit dieser CE-Sch... ausgeliefert darauf würde ich wetten, die wollen doch nicht Ihren eigenen Landsleuten den Wiederverkauf vermiesen.

Was mich absolut stört: Deutsche Händler hier im Forum versuchen mit aller Macht und Gewalt potentiellen Käufern zu vermiesen sich einen US-Import zuzlegen, würde es um Sicherheit gehen, könnte ich es nachvollziehen, aber es geht hier nur um Geschäftemacherei und darum finde ich das keine souveräne Einstellung.

Ich persönlich habe mich aus anderen Gründen gegen einen US-IMport entschieden, hätte es diese Gründe nicht gegeben, CE wäre in meinem Fall kein Problem gewesen, in meiner Preisklasse ca. 55T€ hätten die 1500€ für ein offiezielles CE keine Rolle gespielt.

Also lasst den mutigen unter uns doch die Möglichkeit ein paar Euro zu sparen...... und nicht immer alles sofort schlecht reden.....

Stefan
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  #39  
Alt 31.08.2007, 15:39
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Zitat:
Zitat von itk Beitrag anzeigen
Was aber unterscheidet einen US-Trailer von einem US-Boot?
Das ist ganz logo, es gibt keine EU-Richtlinie für Trailer. Kraftfahrzeuge (und in diesem Zusammenhang eben auch Trailer) unterliegen nationalen Bestimmungen, die sich der EU-Regelung entziehen.
Schon 'mal ein Auto mit CE-Kennzeichnung gesehen? Oder ein Arzneimittel? Wo Mitgliedsstaaten ausreichende Regelungen haben (und wir sind uns ja wohl alle einig, daß wir die im Falle von z. B. KFZ und Arzneimitteln haben) gibt es keine EU-Regelungen, und damit auch kein CE-Kennzeichen. So einfach ist das.

Grüße

Matthias.
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  #40  
Alt 31.08.2007, 16:02
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
In Zukunft werden garantiert alle neuen US Boote mit dieser CE-Sch... ausgeliefert darauf würde ich wetten, die wollen doch nicht Ihren eigenen Landsleuten den Wiederverkauf vermiesen.
Bis die Amerikaner ihre Vorschriften den Europäern angepasst haben, werden wohl noch Jahrzehnte vergehen. Erfahrungsgemäß erwarten sie eher, dass die Europäer ihre Vorschriften übernehmen. Noch bis ins Jahr 2000 war zum Beispiel das Anbringen der europäischen Variante der Rumpfnummer in den Staaten mit bis zu 30.000 $ Strafe bedroht.

Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Was mich absolut stört: Deutsche Händler hier im Forum versuchen mit aller Macht und Gewalt potentiellen Käufern zu vermiesen sich einen US-Import zuzlegen, würde es um Sicherheit gehen, könnte ich es nachvollziehen, aber es geht hier nur um Geschäftemacherei und darum finde ich das keine souveräne Einstellung.
Damit wir uns richtig verstehen, ich bin weder Händler noch Hersteller und ich verdiene mein Geld auch nicht mit der Zertifizierung von Sportbooten.

Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Ich persönlich habe mich aus anderen Gründen gegen einen US-IMport entschieden, hätte es diese Gründe nicht gegeben, CE wäre in meinem Fall kein Problem gewesen, in meiner Preisklasse ca. 55T€ hätten die 1500€ für ein offiezielles CE keine Rolle gespielt.

Also lasst den mutigen unter uns doch die Möglichkeit ein paar Euro zu sparen...... und nicht immer alles sofort schlecht reden.....
Es geht sicher nicht darum, dass ich irgend jemandem den Import madig machen möchte. Mir geht es mehr darum, dass ich nicht zusehen möchte, wie ein anderer auf die Nase fällt, weil er auf veraltete oder unwahre Ratschläge gehört hat.
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Gruß
Wolfgang

Geändert von kaceka (31.08.2007 um 16:13 Uhr)
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  #41  
Alt 31.08.2007, 23:51
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Moin,

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Ich bin jetzt etwas verunsichert, welcher Standpunkt ist den jetzt der deinige?
dazu hatte ich gestern Nachmittag schon mal eine halbe DIN A4-Seite geschrieben, habe dann aber blöderweise (oder vielleicht auch zum Glück) im falschen Window auf ALT-F4 gedrückt, während ich noch in der Vorschau war

Wie auch immer:

Ich halte die SpBRl bei Neubooten für eine durchaus sinnvolle Einrichtung, die ganz sicher noch deutlich mehr Sinn ergeben würde, wenn die EU-Richtlinie, die USCG-Vorschriften und die nationalen Vorschriften angeglichen würden (Stichwort z.B.: BSH-Laternen...)

Bei gebrauchten Booten, und hier insbesondere bei Booten die deutlich älter sind als die SpBRl selbst, ist das ganze Gezerre um die CE-Konformität in meinen Augen ausgemachter Schwachsinn. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß es für diesen Schwachsinn eine gültige Rechtsgrundlage (nämlich in D die zitierte 10.GPSGV) gibt, und Zuwiderhandlungen dagegen früher oder später zu Sanktionen (im einfachsten Fall eben nur das nicht-Zulassen durch WSA/ADAC/DMYV) führen werden. Man kann das sicher noch eine Weile durch Trickserei umgehen/aushebeln/ignorieren, aber ich bin mir einigermaßen sicher daß, wenn Du in 3-5 Jahren ein älteres Boot aus den USA importieren und hier ohne Konformitätserklärung zulassen willst, mit Deiner Argumentation beim zuständigen WSA-Beamten gegen die Wand läufst.

mfg
Martin
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  #42  
Alt 01.09.2007, 08:29
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Man kann das sicher noch eine Weile durch Trickserei umgehen/aushebeln/ignorieren, aber ich bin mir einigermaßen sicher daß, wenn Du in 3-5 Jahren ein älteres Boot aus den USA importieren und hier ohne Konformitätserklärung zulassen willst, mit Deiner Argumentation beim zuständigen WSA-Beamten gegen die Wand läufst.
o.k.,

legen wir uns die Sache auf Termin und wetten. Eine Kiste Bier? Eine Flasche Schampus?
Bevor Du einschlägst: Du schreibst, daß in fünf Jahren der Gebrauchtbootmarkt für nicht zertifizierte Boote zum Erliegen kommt!

Ich freu mich schon auf in fünf Jahren, hoffen wir 'mal, daß es das dann noch gibt.

Grüße

Matthias.
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