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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.10.2005, 08:45
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Standard Unbezahlte Mehrwertsteuer beim Gebrauchtboot - wie war das?

Wenn bei einem Gebrauchtboot, welches in Italien zum Verkauf steht, die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar ist, was dann?
Das heißt ja wohl, dass die Steuer noch nicht abgeführt wurde
Aber da war doch auch mal was - bei Booten älter als ??? gilt das nicht mehr.
Wer kennt sich aus?
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Gruß Sissi


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  #2  
Alt 11.10.2005, 09:14
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hier steht schon mal einiges.
http://www.boote-forum.com/phpBB2/vi...mehrwertsteuer

Zum Datum: meines Wissens nach 1.1.85
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  #3  
Alt 11.10.2005, 09:45
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Hallo Wolf,

danke für den Link, aber leider hilft der mir nicht wirklich weiter.

Das Datum welches Du genannt hast, bedeutet es, davor ist es egal, ob Mehrwertsteuer bezahlt ist oder nicht?
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  #4  
Alt 11.10.2005, 10:29
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So wurde mir mitgeteilt. Ich weiß das noch, da mein Boot laut Papieren Baujahr 1985 und ich mich deshalb geärgert habe.
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  #5  
Alt 11.10.2005, 11:03
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Ok, jetzt haben wir mal das Datum.
Aber von was wird die Steuer verlangt, Neupreis oder Zeitwert?
Und wo muss die bezahlt werden? In dem Land in dem das Schiff liegt, oder unter welcher Flagge es fährt?
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  #6  
Alt 11.10.2005, 11:03
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  #7  
Alt 11.10.2005, 11:36
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Standard Re: Unbezahlte Mehrwertsteuer beim Gebrauchtboot - wie war d

Zitat:
Zitat von Sissi
Wenn bei einem Gebrauchtboot, welches in Italien zum Verkauf steht, die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar ist, was dann?
Das heißt ja wohl, dass die Steuer noch nicht abgeführt wurde
Aber da war doch auch mal was - bei Booten älter als ??? gilt das nicht mehr.
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Moin..

guck mal unter diesem Link, da wird dir vielleicht einiges klarer...

http://www.svsarah.com/Whoosh/vat_and_your_boat.htm

Gruss aus dem Alinghi-Land
Thomas
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  #8  
Alt 11.10.2005, 11:53
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Erstmal danke Thomas

Aber da mein Englisch mehr als eingerostet ist, kann Du mal bitte übersetzen?
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  #9  
Alt 11.10.2005, 12:33
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Hallo Sissi,
zu versteuern ist der Zeitwert. Bei einem gerade gekauften Gebrauchtboot sollte das der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis sein, wenn dieser nicht offensichtlich geschönt ist.

Versteuert werden muss das Boot im ersten EU-Land, das angelaufen wird. Das wäre demnach wohl Italien, nachdem es dort steht.
In Italien beträgt die Mehrwertsteuer 20%, ebenso in Slowenien. Günstiger wären noch Zypern mit 15% und auch Deutschland mit aktuellen 16%. Ich würde da mal mit dem Steuerberater sprechen, ob die Versteuerung (wenn sonst nichts dagegen spricht) evtl. in Deutschland gemacht werden könnte, was eigentlich nicht geht.
Also Boot in Italien kaufen und ab nach Zypern.

Servus
Paul
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  #10  
Alt 11.10.2005, 13:32
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Zitat:
Zitat von jim tonic
Wenns dann solch ein wertvoller Kahn ist lohnt vielleicht auch ausflaggen. z.B. auf eine der Kanalinseln.. Aber lohnen wird das erst ab fetten fünfstelligen Beträgen.

Viel Spass, Guido
Hallo Guido,
ich fürchte, das müssen schon fette sechsstellige Beträge sein, wenn es sich lohnen soll. Convenience Flags sind auch nicht umsonst. Außerdem musst Du ein Unternehmen in Deinem Wunschland gründen. Auch daran wollen einige verdienen.

Servus

Paul
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  #11  
Alt 11.10.2005, 13:47
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Hallo, Mehrwertsteuer nicht ausweisbar heißt doch, das diese bereits abgeführt wurde weil das Boot privat genutzt wurde.

Das heißt dann auch das bereits die EU Steuer bezahlt wurde. Dafür muss es jedoch einen Nachweis geben.
Ein Italien versteuertes Boot musst du nicht bei der EInfuhr nach Deutschland neu versteuern.
Wenn es jedoch keinen Beleg gibt müsstest du um ganz sicher zu sein den geschätzten Zeitwert ( oder den auf eurem Kaufvertrag ausgewiesenen Preis) nachversteuern. ggf an der Grenze wenn ihr über Land nach Deutschland reist.

Je nach Wert und Alter des Bootes würde mir aber ein Hinweis im Kaufvertrag , Das Boot wurde EU versteuert " ausreichen.
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Gruß Olli
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  #12  
Alt 11.10.2005, 13:59
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Das muß es nicht heißen. Nicht ausweisbar kann genauso heißen, daß bisher keine bezahlt wurde.
Angenommen ich mache Eigenbau. Dann habe ich die Steuer höchstens auf die Einzelteile bezahlt. Wenn ich dir das Boot jetzt als Privatmann nach ein paar Jahren verkaufe, du damit nach Italien fährst, könnte ich mir vorstellen, daß du dann zahlen mußt.

Ich habe ein ganz anderes Problem. Mein Boot kommt aus UK, ist aber in D gekauft. Ich habe keine anderen Angaben als die im Internationalen Bootsschein stehen.
Dort steht Bj 1985. Der Motor ist aber nachweisbar von vor 1972. (OMC elektrisch geschalten). Z.Zt. fahre ich nur in D. Wäre es sinnvoll es vor einer evtl. Steuererhöhung zu versteuern oder habe ich Chancen, den Bootschein ändern zu lassen?
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  #13  
Alt 11.10.2005, 14:34
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Ganz locker bleiben.
1985 ist Schnee von gestern!
Die letzten zehn Jahre nimmt der deutsche Zoll (Verjährungsfrist für Steuern)
und geht nun bei Booten von vor 1994 als steuerlich unbedenklich aus.
Da werden zumindest in D keine Nachweise über bezahlte oder nicht bezahlte MwSt. mehr verlangt.
Wobei allerdings der Nachweis erbracht werden muss, dass das Boot während dieser Zeit( nach 94 bis heute) in D gelegen hat. (Liegeplatzvertrag z.B.)

Quelle: Zollamt Heiligenhafen, der Name dieses netten und äußerst kompetenten Zollbeamten wurde hier im Forum auch schon mit Telf.Nummer erwähnt.
Ich habe lange und ausführlich mit dem Mann gesprochen, aber leider den Namen verlegt.
Möglicherweise findet unser Uwe ja diesen Thread (2 Jahre alt?).....
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  #14  
Alt 11.10.2005, 15:05
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Hallo Wolf,
das ist doch mal eine gute Nachricht. Es ist gar nicht so einfach, zu diesem Thema auf dem Laufenden zu bleiben.
Mir selbst nützt dieser Fortschritt wahrscheinlich leider gar nicht. Mein Boot wurde vor 1985 in den USA gebaut und war noch nicht in der EU, obwohl es seit ewigen Zeiten ein deutsches Flaggenzertifkat hat. Wir haben aber vor, in den nächsten Jahren ins Mittelmeer zu verlegen. Saurer Apfel, wir kommen!


@wolf b: Ich denke, dass es bei Deinem UK-Schiff ohnehin kein Problem gegeben hätte. Jedenfalls nicht mit dem Stichtag. Das war nämlich der 31.12.1985.

Servus

Paul
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  #15  
Alt 11.10.2005, 15:45
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
@wolf b: Ich denke, dass es bei Deinem UK-Schiff ohnehin kein Problem gegeben hätte. Jedenfalls nicht mit dem Stichtag. Das war nämlich der 31.12.1985.
Hallo Paul,
da war ich jetzt aber verwirrt. Welche gute Nachricht
Habe beim weiterlesen Irrtum bemerkt.

Den obigen Link habe ich mir mal Ausgedruckt und bin damit zu meinem Kollegen aus USA. Der Bestätigte, daß dort steht daß der Stichtag nach 31.12.1984 und nachweisbarer Aufenthalt in EU seit mindestens 31.12.1992.
Solange ich in D bleibe, ist das wohl kein Problem. Aber bei Einreise in anderes Land???
Anruf bei Zollamt heute: geht uns nicht an, macht Finanzamt (nur zur info sollte noch jemand sich erkundigen wollen)
Beim FA keine Auskunft. Nur mein zuständiger Sachbearbeiter. Ich will aber keine schlafenden Hunde wecken.
Es nützt streng genommen auch nichts, wenn ich den Bootsschein auf 1972 ändern lassen kann, da keinerlei Nachweis wo Aufenthalt des Bootes vor 2002. Der Vorbesitzer wollte mir damals keine Auskunft geben über dessen Vorbesitzer. Nur daß Boot damals angeblich auf Mosel fuhr. Werde ihn nochmals anmailen und hoffen.
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  #16  
Alt 11.10.2005, 16:01
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Hallo Wolf,
da komm ich jetzt ins Schleudern. Auf der Trans-Ocean-Seite steht eindeutig, dass der Stichtag der 31.12.1985 sein soll.

Das ist offensichtlich falsch. Ich habe jetzt nochmal beim ADAC nachgeschaut und dort als Stichtag den 1.1.1985 gefunden, gehe also davon aus, dass das richtig ist. Sorry.
Keine Ahnung, wie man sich da am besten verhält. Vielleicht kommt noch jemand herein, der ein ähnliches Problem schon irgendwie lösen konnte.

Servus

Paul
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  #17  
Alt 11.10.2005, 16:02
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Zitat:
Zitat von wolf b.
(...)
da keinerlei Nachweis wo Aufenthalt des Bootes vor 2002.

das ist das Problem, das andere habe ich nicht ganz verstanden.
Natürlich ist erst mal der Zoll zuständig, die kommen nämlich als erste auf´s Boot und fragen;), benachrichtigt wird dann allerdings dein FA, das ist wohl wahr...

ansonsten, die letzten zehn Jahre müssen wasserdicht sein, wie bei allen Steuern,da macht die MwSt keine Ausnahme ....
Wie du aber schon richtig sagst, sind die Auskünfte oftmals nicht zufriedenstellend..
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  #18  
Alt 11.10.2005, 17:51
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Hallo,
wir hatten bezüglich MWST Verhandlung beim Landgericht in TS!
(Boot aus USA 1994 eingeführt, 2002 von uns gekauft)
Dort wurde auch kein zufriedenenstellendes Urteil gefällt.
Alles Auslegungssache, sämtliche Anfragen und Auskünfte beim Zoll od.
Finanzämtern können unterschiedlich ausgelegt werden. Ich würde mich
nicht mehr darauf einlassen.
Entweder der Verkäufer hat eine Orginal-Rechnung, die auch ein Zöllner
auf Malta lesen kann und auch als MWST - Nachweis akzeptiert, oder ich
kauf das Boot nicht.
Im übrigen spielt es keine Rolle ob die MWST ausgewiesen werden kann!
Es kommt nur darauf an ob sie früher schon mal abgeführt wurde.
__________________
Gruß
Horst

Das Leben ist zu kurz, um es nicht ernst zu nehmen.
Man muss aber nicht immer alles super wichtig nehmen.
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  #19  
Alt 11.10.2005, 18:34
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von HR
Im übrigen spielt es keine Rolle ob die MWST ausgewiesen werden kann!
Es kommt nur darauf an ob sie früher schon mal abgeführt wurde.
Aber bin ich nicht Nachweispflichtig? Zumindest sobald ich die Grenze überschreite? In D werden sie mir nachweisen müssen daß keine Steuer bezahlt wurde (meine private gefühlsmäßige Einschätzung)
Die nächsten Tage mache ich mich schlau und schreibe das dann auch hier.

Ich bin übrigens überzeugt, daß sie bezahlt wurde. Aber wie mache ich das dem Zöllner klar?
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  #20  
Alt 11.10.2005, 18:39
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Zitat:
Zitat von HR
Hallo,
Im übrigen spielt es keine Rolle ob die MWST ausgewiesen werden kann!
Es kommt nur darauf an ob sie früher schon mal abgeführt wurde.
Hallo allerseits,

da bin ich mit HR einig. Wenn ein Privatmann das Boot verkauft, darf er schließlich keine Umsatzsteuer ausweisen.
Ich weiss nur nicht, wie es in Italien unversteuerte Boote geben kann. Italien ist schließlich EU-Aussengrenze und beim Verbringen nach Italien müßte das Boot schon versteuert worden sein.

Viele Grüße

Volker
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  #21  
Alt 11.10.2005, 19:08
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Zitat:
Zitat von wolf b.
(...)

Ich bin übrigens überzeugt, daß sie bezahlt wurde. Aber wie mache ich das dem Zöllner klar?
Ganz simpel, leg ihm doch einfach die Gründe deiner Überzeugung dar....
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  #22  
Alt 14.10.2005, 15:46
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Hallo allerseits,

ich wiederhole hier jetzt nicht die Frage, die ich in dem anderen MwSt-Fred gestellt habe, aber:
Zitat:
Zitat von HR
Hallo,
wir hatten bezüglich MWST Verhandlung beim Landgericht in TS!
Falls es sich wirklich um eine Verhandlung in Sachen Umsatzsteuer gehandelt haben soll, kann ich kaum Glauben, dass die Verhandlung vor dem Landgericht stattgefunden hat. In Steuersachen ist ausschließlich das Finanzgericht zuständig.

Viele Grüße

Volker
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  #23  
Alt 14.10.2005, 15:53
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Zitat:
Zitat von Volker Sch
Hallo allerseits,

ich wiederhole hier jetzt nicht die Frage, die ich in dem anderen MwSt-Fred gestellt habe, aber:
Zitat:
Zitat von HR
Hallo,
wir hatten bezüglich MWST Verhandlung beim Landgericht in TS!
Falls es sich wirklich um eine Verhandlung in Sachen Umsatzsteuer gehandelt haben soll, kann ich kaum Glauben, dass die Verhandlung vor dem Landgericht stattgefunden hat. In Steuersachen ist ausschließlich das Finanzgericht zuständig.

Viele Grüße

Volker

Es sei denn, es war ein Steuerstrafverfahren.....
.....und davon gehe ich aus, wenn "Landgericht" genannt wird!
Außerdem würden sich kleinere Summen eh´vor´m Amtsgericht erst einmal entscheiden....
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  #24  
Alt 14.10.2005, 16:03
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Zitat:
Zitat von Wolf
Es sei denn, es war ein Steuerstrafverfahren.....
Du hast recht. Aber in dem Fall müsste vorher die Umsatzsteuerfrage geklärt worden sein, denn ein Strafverfahren wird in der Regel erst verhandelt, wenn die Steuer bestandskräftig festgesetzt wurde.

Viele Grüße

Volker
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  #25  
Alt 14.10.2005, 16:06
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Zitat:
Zitat von Volker Sch
Zitat:
Zitat von Wolf
Es sei denn, es war ein Steuerstrafverfahren.....
Du hast recht. Aber in dem Fall müsste vorher die Umsatzsteuerfrage geklärt worden sein, denn ein Strafverfahren wird in der Regel erst verhandelt, wenn die Steuer bestandskräftig festgesetzt wurde.

Viele Grüße

Volker
Ohne jetzt noch einmal ganz nach vorne gehen zu wollen.;)
Der OP sagte doch Landgericht, oder....?
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