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  #21  
Alt 22.08.2006, 00:32
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Red Red ist offline
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Zitat:
Zitat von nav_HH
nein, nicht schon wieder

@red: das ist eine Richtlinie, wie es auch viele andere ghibt, und diese wird in nationales Recht umgesetzt und erhält damit ihre Gültigkeit. In dem Fall ist die Umsetzung die 10. Verordnung zum Geräte- u. Produktsicherheitsgesetz, und eben dieses ist relevant für gewerbliches Inverkehrbringen, wobei ich jetzt nicht das Wort "gewerblich" betonen möchte, sondern das Inverkehrbringen - also muss das fahrzeug bzw. in diesem Fall die Gasanlage eben auch konform sein zu und nur zu diesem Zeitpunkt. (bitte mich jetzt nicht alles zitieren lassen ;) )

So, es kann aber regionale Vorgaben, Verordnungen oder weiss der Teufel was geben, die dies fern dewr gesetzlichen Pflicht durch das GSG fordern, zum Beispiel eine BRB...

wenn du die zitierte eu richtlinie ganz durchlesen möchtest - nicht die 10. Verordnung - , dort steht im text der ungefähre wortlaut .... eigenverantwortung des eigners, kontrollen der gasanlagen, wegen ihrer gefährlichkeit bekannt, abnahmen sollen kontrolliert werden, kontrollen entfallen bei vorliegendem gültigem prüfbescheid ....

steht dort
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  #22  
Alt 22.08.2006, 07:45
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
....für die Landesgewässer in Brandenburg wird das im § 29 der Landesschifffahrtsverordnung geregelt.

Und dort gilt ist es gem § 89, Ziff 41 auch eine Ordnungswidrigkeit wenn die Gasanlage nicht regelmäßig geprüft wird.


Fazit: Um Brandenburg einen großen Bogen machen
naja
in §1 wird der geltungsbereich festgelegt
also im dokument runterscrollen, die liste der schiffbaren landesgewässer betrachten.

und nun überlegen, auf welchen landesgewässern wohl boote mit gasanlage (nicht kartuschenkocher) fahren würden.

auf den ersten blick sehe ich nur die Dahme ab Prieros bis Märkisch Buchholz. am wehr (7 meter fallhöhe mit mini-kraftwerk) ist dann endstation.

also charly den " " klauen
und nun kann er entspannt nach berlin und brandenburg fahren

willkommen in der schönsten wassersportregion deutschlands

le loup
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  #23  
Alt 22.08.2006, 07:48
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Lieber Red,

es zählt nun mal die Verordnung über das Inverkehrbringen NUR für das Inverkehrbringen.

Des weiteren steht in der Richtlinie:

"5.5. Gassystem
Gassysteme für Haushaltszwecke müssen über ein Druckminderungssystem verfügen und so ausgelegt und eingebaut sein, daß ein Gasaustritt und die Gefahr einer Explosion vermieden werden und daß sie auf undichte Stellen hin untersucht werden können. Werkstoffe und Bauteile müssen für das jeweils verwendete Gas geeignet und so beschaffen sein, daß sie den unterschiedlichen Belastungen in einer maritimen Umgebung standhalten.
Jede Vorrichtung ist mit einem Flammenwächter, der auf alle Brenner wirkt, auszurüsten. Jede gasbetriebene Vorrichtung muß über eine gesonderte Zuleitung versorgt werden, und jede Vorrichtung muß eine gesonderte Absperrvorrichtung aufweisen. Durch geeignete Belüftung muß eine Gefährdung durch Gasaustritt und Verbrennungsprodukte vermieden werden.
Alle Boote mit einem fest eingebauten Gassystem müssen einen Raum zur Unterbringung aller Gasflaschen aufweisen. Dieser Raum muß von den Wohnräumen isoliert sein; er darf nur von aussen zugänglich sein, und er muß aussenbelüftet sein, damit austretendes Gas aussenbords abziehen kann. Fest eingebaute Gassysteme sind nach dem Einbau zu testen.
"


usw. usw.
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  #24  
Alt 22.08.2006, 08:31
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Zitat:
Zitat von Libertad
Wo ist denn das Problem?
Daß eine nicht ordnungsgemäße Flüssiggasanlage saugefährlich ist, wird wohl niemand ernsthaft bestreiten.
Eine Abnahme alle 2 Jahre dürfte sowohl vom Budget als auch vom Zeitaufwand her kein Problem darstellen. Somit ist man rechtlich auf der sicheren Seite, und fachlich, denke ich mal, dürften die wenigsten Bootsfahrer einem anerkannten Sachkundigen überlegen sein!
Wer entsprechende Kenntnisse hat, kann seine Anlage ja auch zwischendurch nochmal selbst prüfen.

Gruß
Ewald
Hallo Ewald,

es ist bei solchen Anlagen sicher sinnvoll sie prüfen zu lassen (hier gings aber darum ob es gesetzlich vorgeschrieben ist).

Das ein Sachkundiger mehr Ahnung haben sollte muß man einfach voraussetzen. Leider wurde mir (und einigen Bootskollegen) gerade in Holland das Gegenteil bewiesen. Und das, obwohl seit einigen Jahren durch eine EU-Norm die Vorschriften angeglichen wurden.

Es kann nicht sein, dass sich jemand der keine Ahnung von einer Gasanlage hat, auf das Ergebnis einer teuren Prüfung verlässt und trotzdem gravierende Mängel an seiner Gasanlage hat.

Denn gerade derjenige der die Gefährlichkeit nicht einschätzen kann, wird auch keine weiteren Schutzmaßnahmen ergreifen (Gaswarner, Fernabschaltung usw)

Ich hoffe nur, dass die Prüfer in D kompetenter sind als diejenigen die ich bisher kennengelernt habe.
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Charly
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  #25  
Alt 22.08.2006, 11:13
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Hallo Charly, heißt das jetzt, auf eine Abnahme verzichten, nur weil ich die Fachkompetenz eines Sachkundigen nicht überprüfen kann?
Ich habe auch meine Erfahrungen mit niederländischen Gasanlagen, aber die deutschen Sachkundigen und Sachverständigen waren bisher alle doch recht gewissenhaft und von eineigen kenntnissen beleckt.
Lieber ein mittelmäßiger Sachkundiger als selbst keine Ahnung und dann auf einem Pulverfaß sitzen!

Gruß
Ewald
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  #26  
Alt 22.08.2006, 11:22
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Zitat:
Zitat von Libertad
Hallo Charly, heißt das jetzt, auf eine Abnahme verzichten, nur weil ich die Fachkompetenz eines Sachkundigen nicht überprüfen kann?Ich habe auch meine Erfahrungen mit niederländischen Gasanlagen, aber die deutschen Sachkundigen und Sachverständigen waren bisher alle doch recht gewissenhaft und von eineigen kenntnissen beleckt.
Lieber ein mittelmäßiger Sachkundiger als selbst keine Ahnung und dann auf einem Pulverfaß sitzen!

Gruß
Ewald
Hallo Ewald,

nein, keinesfalls. Man soll sich nur nicht auf solche Prüfungen verlassen und denken es sei alles in Ordnung und nichts kann passieren wenn man für 2 Jahre eine Plakette dran hat.
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Charly
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  #27  
Alt 22.08.2006, 13:48
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Da hast du recht, Charly!
immer schön wachsam sein und beim geringsten Gasgeruch die Flasche zu und einen Fachmann holen! Ein Gaswarner wäre auch nicht schlecht, und nach Gebrauch die Flasche zudrehen bzw das Magnetventil, falls vorhanden, abschalten!
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  #28  
Alt 22.08.2006, 23:09
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Zitat:
Zitat von Libertad
Da hast du recht, Charly!
immer schön wachsam sein und beim geringsten Gasgeruch die Flasche zu und einen Fachmann holen! Ein Gaswarner wäre auch nicht schlecht, und nach Gebrauch die Flasche zudrehen bzw das Magnetventil, falls vorhanden, abschalten!

ja, z.B. so wie hier:

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Charly
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  #29  
Alt 23.08.2006, 11:07
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So siehts bei mir im Prinzip auch aus - und im Schapp eine Dose Lecksuchspray!
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