boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 42 von 42
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 20.08.2007, 12:09
itk itk ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 14.06.2006
Beiträge: 86
20 Danke in 17 Beiträgen
Standard CE-Kennzeichen für Motorboot

Hallo Zusammen,

Vorab die notwendigen Grundinformationen: ich habe ein Bayliner 180, Bj. 2002 mit einem Mercury AB 2-Takter/4-Zylinder mit 125 PS.
Das Teil steht heut noch so da, wie es die Brunswick-Werke verlassen hat.
Ich hatte mal über die Bodenseezulassung meines Boots nachgedacht ( was aber wegen des Motors nichts wird ). Dabei bin ich auch über das dafür wohl notwendige CE-Kennzeichen gestolpert. Fakt ist, das mein Boot wohl kein CE hat, obwohl Bj. 2002.
Soweit ich weiss, hat der Vorbesitzer das Teil importiert. Offensichtlich hat ihn wohl keiner nach dem CE gefragt ( obwohl er das Teil gewerblich genutzt hat ).
Um ehrlich zu sein, habe ich mir bei dem Kauf auch keine Gedanken darum gemacht. Als ich das Boot beim WSA angemeldet habe, kam zwar eine kurze Frage nach dem CE-Kennzeichen, aber ich hab mit dem Achseln gezuckt und gut wars. Das Boot wurde zugelassen und fertig.
Was mir jetzt Gedanken macht ist folgendes: wenn ich das Teil verkaufen möchte, könnte der Preis um so tiefer fallen, je höher da Thema CE kommt.
Zugegeben, der Kaufpreis, den ich im Dezember 2006 bezahlt habe, war recht niedrig, aber was hilft mir das wenn ich wegen dem fehlenden CE das Teil nur sehr schlecht oder gar nicht verkaufen könnte.
Also beschäftige ich mich mit dem Thema "Nachzertifizieren". Ich habe bei Bayliner auf der Homepage, genauer gesagt im Teilekatalog eine Rubrik CE-Certification gefunden. Dort sind 6 Positionen aufgeführt, wobei 3 Aufkleber, bzw. Manuells sind. Offensichtlich bekommen CE-Boote ab Werk nur zusätzlich den Batteriehauptschalter.
Jetzt habe ich hier im Forum schon häufiger Diskussionen über "CE" verfolgt und dabei verschiedene Preise für die Zertifizierung gehört.
Allgemein schein sich das so zwischen 1000 und 1500 Euro zu bewegen.
Um Ehrlich zu sein, erscheint mir das für die tatsächliche Gegenleistung recht viel, setzt man das mal ins Verhältnis z.B. zu einer Vollabnahme beim PKW oder so.
Ist das wirklich so teuer und hat jemand Erfahrung damit?
Hat vielleicht jemand zufällig das gleiche Boot, sprich Bayliner 180 MIT CE?
Der könnte mir mal mitteilen, wo ich ggf. am Rumpf das Kennzeichen finde
und was man so an CE-Unterlagen sonst so hat, bzw. bekommt.

mfg

ITK
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 20.08.2007, 15:11
Benutzerbild von Tschinkefraeser
Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Hochrhein
Beiträge: 873
Boot: Donzi Ragazza 25
854 Danke in 457 Beiträgen
Standard

Irgendwer hat mal geschrieben dass ein deutches Handbuch deines Bootes ausreichen würde.
Aber schlag mich nicht wenns nicht stimmt!

Gruß
Dirk
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 20.08.2007, 22:46
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.414
Boot: Cranchi 50 HT
7.615 Danke in 4.489 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tschinkefraeser Beitrag anzeigen
Irgendwer hat mal geschrieben dass ein deutches Handbuch deines Bootes ausreichen würde.
Aber schlag mich nicht wenns nicht stimmt!

Gruß
Dirk
Das deutsche Handbuch aber nicht mit der Betriebsanleitun´g verwechseln, hat damit nichts zu tun, sondern ist ein allg. handbuch in deutsch über Bootsbenutzung in dem die CE Seite drin ist
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 21.08.2007, 16:42
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: SH
Beiträge: 858
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Das deutsche Handbuch aber nicht mit der Betriebsanleitun´g verwechseln, hat damit nichts zu tun, sondern ist ein allg. handbuch in deutsch über Bootsbenutzung in dem die CE Seite drin ist
und auf der CE Seite ist die Baunummer deines Bootes eingetragen.

@itk
  • Ob dein Boot und der Motor CE haben, sagt dir der Hersteller
  • CE Schilder sind im Boot gut sichtbar angebracht und nicht zu übersehen
  • Finger weg von Billig "CE's", informier dich beim Germanischen Lloyd oder bei IMCI
Gruß
kaceka
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 23.08.2007, 16:38
itk itk ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 14.06.2006
Beiträge: 86
20 Danke in 17 Beiträgen
Standard CE-Kennzeichen

Hallo,

@Kaceka:

das mit den Billig-CE must du mir erklären!

der Unterschied zwischen meinem Boot und einen CE-Boot liegt darin, das das CE-Boot den Batteriehauptschalter, einen Aufkleber mit einer CE-Nummer und ( siehe oben ) ein deutsches Handbuch mit einer CE-Seite hat. Würde ich mein Boot nachzertifizieren lassen, bekäme ich einen Aufkleber und vermutlich das entsprechende Zertifikat ( wie auch immer geartet). Den Hauptschalter habe ich schon.
Was kann daran "billig"sein? Bei Ersatzteilen kann ich das nachvollziehen,
aber hier?!?

mfg

itk
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 23.08.2007, 17:29
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: SH
Beiträge: 858
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Mit Billig "CE" meinte ich, dass auch unseriöse Anbieter auf dem Markt sind.

Dein Boot braucht die PCA (POST CONSTRUCTION ASSESSMENT) Zertifizierung und die dürfen nur die "benannten Stellen" (notified bodies) machen. Daher der Hinweis auf den Germanischen Lloyd oder IMCI. Diese Zertifizierer übernehmen mit ihrer Unterschrift die Produktverantwortung.
Dieses Haftungsrisiko ist der Grund, dass solch eine Nachzertifizierung eben nicht ganz billig ist.
__________________
Gruß
Wolfgang
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 23.08.2007, 23:21
hammermeister hammermeister ist offline
Commander
 
Registriert seit: 02.01.2006
Ort: Erkelenz
Beiträge: 254
1.427 Danke in 240 Beiträgen
Standard

Durch die Nachzertifizierung wird die benannte Stelle zum Bootsbauer. Dies mit allen Folgen wie Produkthaftung und ähnlichen nicht gerade uninteressanten Sachen. Dieses Risiko muss natürlich auch mit getragen werden.

Eine Nachzertifizierung hat immer zur Folge, dass das Boot eine neue Baunummer (Rumpfnummer) bekommt. Die illegalen Zertifizierungen haben dies nicht.

Best regards
Michael Hammermeister
__________________
Wir leben und erleben: MADE IN GERMANY
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 27.08.2007, 14:59
itk itk ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 14.06.2006
Beiträge: 86
20 Danke in 17 Beiträgen
Standard CE fürs Boot

Hallo,

irgend jemand hat in diesem Forum mal was von 5 Jahren, nicht verkaufen, usw. geschrieben. So nach dem Motto, nach 5 Jahren gilt das Teil als Eigenbau und braucht keine CE mehr.
Schlagt mich jetzt nicht für diese wackligen Aussagen, aber irgendwie sowas habe ich hier gelesen gelesen (ich suche noch).

Letztendlich geht es natürlich darum, was mit meinem Boot mal wird, so ohne CE. Kann man mich zum Nachzertifizieren "zwingen"?

mfg
itk
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 28.08.2007, 00:08
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.437
19.796 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von itk Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,
Was mir jetzt Gedanken macht ist folgendes: wenn ich das Teil verkaufen möchte, könnte der Preis um so tiefer fallen, je höher da Thema CE kommt.
Zugegeben, der Kaufpreis, den ich im Dezember 2006 bezahlt habe, war recht niedrig, aber was hilft mir das wenn ich wegen dem fehlenden CE das Teil nur sehr schlecht oder gar nicht verkaufen könnte.mfg ITK
Hallo ITK,
nur wegen verkaufen würde ich mir da keinen Kopf machen,
der Käufer kann ja deine Zulassung übernehmen, dann fragt da auch weiter keiner nach CE, da wird einfach der Eigner in der Zulassung geändert und fertig
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 28.08.2007, 07:51
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: SH
Beiträge: 858
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
... der Käufer kann ja deine Zulassung übernehmen, dann fragt da auch weiter keiner nach CE, da wird einfach der Eigner in der Zulassung geändert und fertig

Frag doch schon mal an, ob sie einen Liegeplatz für dich haben.

http://www.santa-fu.de/
__________________
Gruß
Wolfgang
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 28.08.2007, 09:02
Bernd66 Bernd66 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 24.04.2007
Ort: Jena
Beiträge: 576
Boot: FAM
485 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Hallo,

in der Broschüre "Informationen zum Bootskauf" vom Bundesverband Wassersportwirtschaft steht: "Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen." Ich weiss leider nicht mehr, wo ich die Broschüre damals runtergeladen habe.

Bernd
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 28.08.2007, 10:13
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.437
19.796 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Frag doch schon mal an, ob sie einen Liegeplatz für dich haben.

http://www.santa-fu.de/
warum???
bist du da Stammgast
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 28.08.2007, 11:21
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 6.599
14.860 Danke in 8.258 Beiträgen
Standard

Hat mal jemand ein Bildchen von so ner CE-Plakette am Boot?

Bei den billigsten Produkten aus China ist doch einfach nur so nen CE-Kleber drauf (das Design kann man ja sogar offiziell Downloaden) und im besten Fall noch ein schlecht kopiertes Blatt A5 in der Betriebsanleitung.

Meines Wissens gibt es keine offizielle Prüfung sondern ein Hersteller erklärt eben dass es so ist (konform) und basta.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 28.08.2007, 11:36
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.827
Boot: Rinker Fiesta Vee 242
3.822 Danke in 1.697 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Meines Wissens gibt es keine offizielle Prüfung sondern ein Hersteller erklärt eben dass es so ist (konform) und basta.
Das stimmt, aber damit übernimmt der Hersteller eben auch die Produkthaftung.

Gruß

Andreas
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 28.08.2007, 14:04
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 6.599
14.860 Danke in 8.258 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Das stimmt, aber damit übernimmt der Hersteller eben auch die Produkthaftung.

Gruß

Andreas
Ja logisch Produkthaftung. Aber bei nem Bayliner und nem Mercury würde ich jetzt mal annehmen, dass Stand der Technik und Betriebsanleitung stimmen. Da haftet doch keiner für was mehr wenn er nen CE Kleber hinmacht. Ich würd den Importeur diesbezüglich ansprechen. 100 oder 200 € sind ja o.k. Aber nen tausender?? . Das errinert mich ein bisschen an diese ehemals so mystische Bodensee-Umrüstung.... die Werften und Importeure haben sich wohl ohnmächtig verdient.

Zumal ich keine erschüternden, auf der Produkthaftung basierenden Unternehmensschicksale aus D oder EU kenne. Hier scheint old Europe (Verbraucher und Gerichte) doch ausnahmsweise nicht alles dem Amiland nachzumachen
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 28.08.2007, 20:20
Wepi Wepi ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.03.2005
Ort: Korschenbroich
Beiträge: 1.157
946 Danke in 520 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bernd66 Beitrag anzeigen
Hallo,

in der Broschüre "Informationen zum Bootskauf" vom Bundesverband Wassersportwirtschaft steht: "Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen." Ich weiss leider nicht mehr, wo ich die Broschüre damals runtergeladen habe.

Bernd
Hallo Bernd,
das ist auch korrekt, aber ITK hatte doch deutlich geschrieben, dass das Baujahr seines Bootes 2002 ist!
Gruß
Wepi
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 28.08.2007, 20:25
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.037
Boot: Volksyacht Fishermen
44.626 Danke in 16.433 Beiträgen
Standard

Ich glaube, ohne CE hätte es gar nicht "in Verkehr gebracht", sprich verkauft werden dürfen. Aber das hilft dir auch nicht weiter.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 28.08.2007, 23:28
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.437
19.796 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Hat mal jemand ein Bildchen von so ner CE-Plakette am Boot?
Hallo Fraenkie,
hier ist eine
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	IMG_0822.jpg
Hits:	936
Größe:	33,3 KB
ID:	55522  
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 28.08.2007, 23:40
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: Nordhessen
Beiträge: 7.465
2.651 Danke in 2.040 Beiträgen
Standard

Dieses Theam ist hier schon so oft erläutert worden,
da gibt es kaum etwas weiteres zu schreiben.!!
Ich bin zwar ein Gegner des Hinweises auf die Suchfunktion,
da ich ungern einen Austausch an " Meinungen "
abwürge,aber in diesem Fall -----> Suchfunktion !!!

Danke.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 29.08.2007, 10:10
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.634
2.823 Danke in 1.252 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
"in Verkehr gebracht", sprich verkauft (...)
"Inverkehrbringen" bezieht sich auf gewerblichen Verkauf. Das Boot wurde jedoch offensichtlich von einer Privatperson erworben und damit nicht "in (den innergemeinschaftlichen) Verkehr gebracht".

Grüße

Matthias.
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 29.08.2007, 12:35
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: SH
Beiträge: 858
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
"Inverkehrbringen" bezieht sich auf gewerblichen Verkauf. Das Boot wurde jedoch offensichtlich von einer Privatperson erworben und damit nicht "in (den innergemeinschaftlichen) Verkehr gebracht".

Grüße

Matthias.
Deine Information ist leider veraltet. Es gab anfangs diese Regelung für Privatimporte mit der Auflage, dass die Boote innerhalb eines 5-Jahres Zeitraumes nicht weiter verkauft werden durften. Da viele "Händler" plötzlich zum "Vermittler" mit einem Bekannten in den USA wurden, hat die EU diese Lücke geschlossen. Zwischenzeitlich spielt es keine Rolle mehr, wer das gebrauchte Boot importiert.

Zur CE-Plakette von ralfschmidt:
Sie ist ein gutes Beispiel, wie solch eine Plakette aussehen sollte.
  • dauerhaft angebracht
  • Hersteller eindeutig erkennbar
  • Fahrtgebiet klar bezeichnet
  • da bestimmte Prüfungen von einer benannten Stelle gemacht wurden, ein Hinweis auf diese Stelle. Hier ist es der Germanische Lloyd. In der Konformitätserklärung dieses Bootes müsste ein Hinweis auf die Prüfnummer des Zertifizierers vorhanden sein.
__________________
Gruß
Wolfgang
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 30.08.2007, 21:07
Benutzerbild von Mar-Thar
Mar-Thar Mar-Thar ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Durban (Südafrika)
Beiträge: 3.453
Boot: Dean 365 Katamaran
Rufzeichen oder MMSI: Huhu!
5.097 Danke in 2.174 Beiträgen
Standard

Moin,

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
"Inverkehrbringen" bezieht sich auf gewerblichen Verkauf. Das Boot wurde jedoch offensichtlich von einer Privatperson erworben und damit nicht "in (den innergemeinschaftlichen) Verkehr gebracht".
Den folgenden Text hatte ich zwar schon mal als reply auf eine Deiner Mails verwendet, hat aber ja anscheinend nix genutzt

Zitat:
Zitat von EGRL 25/94 (CELEX Nr: 394L0025)
Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten) 10. GPSGV
Datum: 9. Juli 2004
Fundstelle: BGBl I 2004, 1605
Textnachweis ab: 1. 1.20005
Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 25/94 (CELEX Nr: 394L0025)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (ABl. EG Nr. L 164 S.
15), die durch die Richtlinie 2003/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. Juni 2003 (ABl. EU Nr. L 214 S. 18) geändert worden ist, soweit sie das
Inverkehrbringen von Sportbooten betrifft. Soweit diese Richtlinie die Inbetriebnahme
von Sportbooten auf dem Wasser betrifft, wird sie durch verkehrsrechtliche
Vorschriften des Bundes und, soweit erforderlich, der Länder umgesetzt.

GPSGV 10 Eingangsformel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vom 6. Januar
2004 (BGBl. I S. 2) in Verbindung mit Artikel 27 des Gesetzes vom 6. Januar 2004
(BGBl. I S. 2) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im
Einvernehmen mit den Bundesministerien für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit sowie der Verteidigung nach Anhörung des Ausschusses für technische
Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte:
GPSGV 10 § 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen von neuen
1. Sportbooten,
2. Wassermotorrädern,
3. unvollständigen Booten,
4. einzelnen oder eingebauten Bauteilen und
5. Antriebsmotoren.
Die Einfuhr eines gebrauchten Produkts nach Satz 1 in den Europäischen
Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich.
mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 31.08.2007, 07:53
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.634
2.823 Danke in 1.252 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Den folgenden Text hatte ich zwar schon mal als reply auf eine Deiner Mails verwendet, hat aber ja anscheinend nix genutzt
Das wird auch weiterhin nichts nutzen
Denn wenn Du oder irgendjemand anders, inclusive Kaceka, ein Produkt von privat erwirbt, egal wo auf diesem Planeten, führt er oder sie es nicht in den "Europäischen Wirtschaftsraum" ein. Einfuhr in den "Europäischen Wirtschaftsraum" ist wiederum gewerbsmäßiger Handel.
Es scheint nicht zu vermitteln zu sein, daß "Inverkehrbringen" keine bootsspezifische Angelegenheit ist. Es werden all möglichen und unmöglichen Gegenstände "in Verkerhr gebracht", und für die gelten dann halt bestimmte Regeln.
Wenn alles das, was hier so über die Sportbootrichtlinie verbreitet wird (jetzt auch noch mit "Billigzertifizierung"), auch nur ansatzweise richtig wäre, dann erklärt mir doch bitte 'mal, warum weiterhin Tag für Tag gebrauchte Boote jeden Alters auf diversen Marktplätzen, sei es nun Ebay, Boot24 oder sonstwo, ge- und verkauft und in der Folge problemlos angemeldet werden, ohne auch nur ansatzweise mit der Sportbootrichtlinie zu kollidieren. Das Restaurationsforum hier wäre tot, weder Glumpo, noch ich, noch sonstjemand hätte mit seinem restaurierten Böötchen fahren können, Lars würde sich nicht über seinen Motor, sondern über seine Zulassung ärgern, etc. etc.

Grüße

Matthias.

P.S. Ein "Notified Body", also die benannte Stelle, übernimmt niemals die Produkthaftung. Weder bei Föns, noch bei Rasierapparaten, noch bei Medizinprodukten, noch bei Booten.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 31.08.2007, 09:37
Benutzerbild von Merlin Magic
Merlin Magic Merlin Magic ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Bei Wiener Neustadt (im Ösiland)
Beiträge: 1.166
Boot: Bayliner 2052 mit 4,3LX
332 Danke in 231 Beiträgen
Standard

Hallo,
also eigentlich wollte ich mich ja aus dem 1357. CE Thread raushalten. Aber einmal schreib ich trotzdem nochwas dazu. Nur eines Vorab: Meine Infos u. Erkenntnisse sind aus Ö. Ich gehe aber davon aus das die Bestimmungen Europaweit gleich sind, allerdings geht aus vielen Posts hier hervor das sie in D (noch) anders ausgelegt werden. Das ändert aber nix an den Bestimmungen und dem Risiko das selbige jederzeit plötzlich auch bei euch umgesetzt werden können.

Wenn ein Boot kein CE hat, muß man um eine Zulassung für innerhalb der EU (also ne Nummer für zb. HR gibts trotzdem) zu erhalten nachweisen das dieses Boot vor dem 16.6.98 innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurde. Wobei denen vollkommen egal ist wer hier mit wem verkehrt oder wo was einführt. Vollkommen wurscht ob privat oder gewerblich.

Unter anderen werden dafür zb folgende Beweise Problemlos anerkannt:

Eine Zollbestätigung über die Einfuhr in ein EU Land mit datum älter 16.6.98. Oder auch der Nachweis das das Boot schonmal in der EU zugelassen war (zb der Löschbescheid des Vorbesitzers vom Schiffsregister oder ne alte Zulassungsurkunde)

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann zwar ein Seebrief beantragt werden, aber er enthält den Zusatz das er nur ausserhalb der EU gültig ist.

Aus diesen Bestimmungen ist klar, dass so ein Nachweis natürlich wenn überhaupt nur dann gelingen kann wenn das Boot älter als 1998 ist. Denn selbst dem dümmsten Beamten dürfte klar sein, dass ein Boot mit BJ 2002 nicht vor 1998 in verkehr gebracht werden konnte.

Grüße
Bernd

p.s.
Eine kleine Lücke hab ich (zumindest damals) im System entdeckt: Bei mir gingen sie allgemein davon aus dass wenn es schonmal eine Zulassung in der EU gab alle bedinungen bei dieser damaligen Zulassung geprüft wurden und daher keine weitere Prüfung notwendig ist. Wenn man also eine alte Zulassung vorzeigen könnte .........
Keiner kann aber sagen ob das immer so bleiben wird oder überall so gehandhabt wird. Durchaus möglich das sie irgendwann mal trotzdem genauer prüfen.
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 31.08.2007, 09:43
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.634
2.823 Danke in 1.252 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Merlin Magic Beitrag anzeigen
Wobei denen vollkommen egal ist wer hier mit wem verkehrt oder wo was einführt. Vollkommen wurscht ob privat oder gewerblich.
Und genau das ist falsch und wird auch in Österreich nicht richtig. Wie kommst Du darauf? Sicherlich hast Du aber einen Verweis auf eine Quelle?
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 42 von 42


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.