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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 30.07.2006, 19:55
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Bernd-Andreas Bernd-Andreas ist offline
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Hallo Frank,

der Besuch von der Polizei wurde mir angekündigt; nur halt der Zeitpunkt nicht.
Da man in der Bootsschule (zumindes in meinen absolvierten Kursen -Binnen und See- )nicht erwähnt, wo man eine solchen Antrag macht, versuchte ich mein Glück zuerst bei der Stadt, dem Forstamt. Dort traf ich auf eine freundliche Dame, die selber einen solchen Schein hat und mir daher genau angab, wo ich mich zu melden habe und was weiter geschieht. Und es lief dann auch genau so ab. Den Schein habe ich 2003 beantragt und bekommen, einige Zeit zuvor gab es ja diese Schulzwischenfälle, in dessen Auswirkungen die Gesetze für Schußwaffen überarbeitet wurden.

Gruß
Bernd-Andreas
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  #27  
Alt 30.07.2006, 19:56
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Zitat:
Zitat von xtw
Der Besuch durch die Polizei war vollkommen rechtens, hätte man sie nicht reinkommen lassen, hätten sie sich aufgrund "Gefahr im Verzuge" Zugang verschaffen dürfen
Das ist doch Quatsch !
Wegen der Befragung um die Erlangung einer WBK oder eines WFS kommt keine Polizei ins Haus - schon garnicht wegen "Gefahr im Verzug" .....
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Gruß Fred
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  #28  
Alt 30.07.2006, 20:08
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Bernd-Andreas Bernd-Andreas ist offline
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Zitat:
Zitat von dietmarf
Ich denke, ich kaufe mir 2,3 Signalraketen, oder ein Nico bschussgerät.
Gruß

Dietmar

Hallo Dietmar,

das ist auch eine Alternative, zudem diese Sachen in etwa das gleiche Geld kosten wie die Munition für die SigPi.
Meiner Empfindung nach ist der Vorteil der SigPi die Handhabung gegenüber den Fallschirmraketen die man nur mit einer Hand halten und mit der anderen Hand zündet.

Gruß
Bernd-Andreas
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  #29  
Alt 30.07.2006, 20:17
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Lieber Frank,
Wasch Dir bitte das nächste Mal die Finger, bevor Du Dich vor Deine Tastatur setzt. Deine Ausdrucksweise ist unangemessen.

Matthias schrieb soeben dazu:
Zitat:
Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Also nix mit Durchsuchungsbeschluß oder Polizei oder Richter oder so, leider ist man als legaler Schußwaffenbesitzer mit weniger Grundrechten ausgestattet als irgendein dahergelaufener Junkie mit Knarre. Der kann sich nämlich sehr wohl auf §13 GG berufen.
Was inhaltlich meines Erachtens völlig korrekt ist.

Einige Forenmitglieder scheinen dieses Board gerne zum Ausleben ihrer Agressionen zu missbrauchen. Schade, sowas.
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #30  
Alt 30.07.2006, 20:28
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
... Und da heißt es wörtlich (§36, Satz 3):

Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen.
Richtig, hier wird man vorgeladen und kann mittels Rechnung, Lieferschein oder auch mit einem Foto (möglichst mit Typenschild) den Nachweis erbringen.
Zitat:
Zitat von Segelmatt
Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt.
Auch richtig, jedoch müssen erstmal begründete Zweifel bestehen, die zunächst dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt werden, mit dem Hinweis,
das zur Begutachtung ein Termin abzusprechen ist.
Zitat:
Zitat von Segelmatt
Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
ich betone "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit"

Man ist zwar leider als legaler Schußwaffenbesitzer mit weniger Grundrechten ausgestattet als irgendein dahergelaufener Junkie mit Knarre, der kann sich nämlich sehr wohl auf §13 GG berufen, das gibt der Polizei aber nicht das Recht den Artikel 13 des GG völlig außer Acht zu lassen, er wird lediglich eingeschränkt und es müssen dringende Gefahren.... vorliegen.

Also bleib ich dabei, bei mir wären die nicht rein gekommen.
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Gruß Frank
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  #31  
Alt 30.07.2006, 20:33
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Zitat:
Zitat von nightforce
... bei mir wären die nicht rein gekommen.
Bei mir auch nicht es sei denn, sie hätten Gewalt angewendet.
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Gruß Fred
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  #32  
Alt 30.07.2006, 20:36
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Zitat:
Zitat von xtw
Lieber Frank,
Wasch Dir bitte das nächste Mal die Finger, bevor Du Dich vor Deine Tastatur setzt. Deine Ausdrucksweise ist unangemessen.

Matthias schrieb soeben dazu:
Zitat:
Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Also nix mit Durchsuchungsbeschluß oder Polizei oder Richter oder so, leider ist man als legaler Schußwaffenbesitzer mit weniger Grundrechten ausgestattet als irgendein dahergelaufener Junkie mit Knarre. Der kann sich nämlich sehr wohl auf §13 GG berufen.
Was inhaltlich meines Erachtens völlig korrekt ist.

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Lieber Thorsten,
erkundige dich bitte vorher genau, bevor du einfach so etwas dahintippst, dann gibt es von mir auch keine unangemessene Ausdrucksweise, obwohl ich die nicht erkennen kann, ich hab geschrieben, es ist Schwachsinn, und dabei bleib ich.
Dein erster Satz hier lässt ja sicher auch keine Zweifel offen, wie du vor deiner Tastatur sitzt, also geschwind mal ans eigene Näschen fassen.
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Gruß Frank
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  #33  
Alt 30.07.2006, 22:48
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Hallo Zusammen!
Leider bin ich als Neumidglied in diesem Forum etwas enttäusch über die Richtung in die diese Diskusion läuft.Auf meine eigentliche Frage sind bis auf die allerersten Antworten keine Erfahrungsberichte gekommen. Ich lege das jetzt mal optimistisch so aus,das Kontrollen an Bord fast nie gemacht werden.Streitet nicht zu hitzig.
Gruß an alle
Karl-Heinz
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  #34  
Alt 30.07.2006, 23:04
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Hallo Karl-Heinz,
eine Aufbewahrung einer Signalpistole wie die M4 z.B. ist gemäß WaffG als Kurzwaffe nur in Behältnissen der Kategorie B oder darüber (0 ..1) erlaubt.
Solch kleine B-Tresore gibt es mit ein wenig Glück für unter 100 Euro auch in diversen Baumärkten.
Damit gibt es keine Probleme, alle anderen hier aufgezählten Behältnisse wie Geldkassette, Zahlenschlosstresor usw entsprechen nicht dieser Einstufung.
Es sollte also kein Problem sein, soeinen Kleintresor auf dem Boot unterzubringen und zu befestigen.
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Gruß Frank
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  #35  
Alt 30.07.2006, 23:21
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Hallo Frank!
Danke für Deine Antwort.Ich kenne allerdings die Rechtlichen Bestimmungen zu diesem Thema.Interessieren würden mich nur eure Erfahrungen in der Praxis ,da ich wie gesagt das Verschrauben eines geeigneten Tresors mit Wänden in Sperrholzqualität,nicht für sinnvoll erachte.
Gruß Karl-Heinz
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  #36  
Alt 30.07.2006, 23:40
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Hallo Karl-Heinz,
sinnvoll oder nicht sinnvoll, das ist hier nicht die Frage.
Der Gesetzgeber hat das so festgelegt, und will man Ärger vermeiden, z.B. die Widerrufung der waffenrechtlichen Erlaubnis, hält man sich an das bestehende Gesetz.
Auch in einem Boot aus Sperrholz gibt es Möglichkeiten einen Tresor so zu befestigen, das er nicht leicht entfernt werden kann (Schot und Spant) und selbst wenn die Anbringung nicht so erfolgt, es gibt diesbezüglich vom Gesetzgeber keine Vorgabe.
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Gruß Frank
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  #37  
Alt 31.07.2006, 07:15
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Grüße
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  #38  
Alt 31.07.2006, 08:37
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Etwas über`s Studentenalter hinaus.(53) Ich habe aber mein Boot dort liegen und bin im Sommer meist dort.
Gruß Karl-Heinz
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