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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 29.03.2006, 14:36
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Das ist dann natürlich besonders ärgerlich.
Die Trailerhaftpflicht ist übrigens nicht Personengebunden, sondern bezieht sich auf den Trailer selbst. Viele wissen gar nicht, dass ein Trailer in vielen Fällen automatisch über die Bootshaftpflicht versichert ist. Da lohnt es sich mal nachzusehen.

Gruß
Norman
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  #27  
Alt 29.03.2006, 17:43
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Also ist habe ich es jetzt so richtig verstanden:

Ziehe ich mit meinem Auto das Boot eines Kumpels, und fahre damit z.B. in den Graben, das Boot wird dabei beschädigt, wird die Regulierung des Schadens am Boot des Kumpels von der Boots-Kasko-Versicherung übernommen?!

KFZ-Kasko ist also aussen vor? Also ist es nicht wichtig, ob das ziehende KFZ eine Kaskoversicherung hat?!
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  #28  
Alt 29.03.2006, 19:27
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Hallo Niko,

ja, ist richtig. Von seiner Bootskasko. Die Kasko des KFZ bezieht sich, genau wie die des Bootes, jeweils immer nur auf dieses einzelne und im Vertrag angegebene Fahrzeug.

Gruß
Norman
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  #29  
Alt 29.03.2006, 20:30
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Hallo Leute, also einiges was hier geschrieben ist war schon richtig!

1.Wenn Hänger steht (Grünes Kennz.)DANN ->Privat Haftpfl.
2.Wenn Hänger am KFZ angehä. DANN ->KFZ-Haftpfl.

3.UND das wissen die wenigsten:

WENN der Hänger von einem selber geschoben wird,BRAUCHST eine Hänger KFZ-Haftpfl. ist Stand 02.oder 03.2005

SORRY,aber ich sags meinen Kunden immer,UND die sollen es dann selbst
entscheiden ob sie`s haben wollen oder nich! Beitrag so ca:35-40,-€ im
Jahr.
Ist Blödsinn,ABER die Reaktion der Gesellschaften auf den einen oder anderen SCHADEN der dann auf einmal mit einen Sportanhänger
pasisert sein SOLL.
Soviel dann"Das zahlt dann die Allgemeinheit"hierzu.

Eine gute Adresse für uns Bootfahrer ist zB.YACHT-POOL sehr zu empf.
Habe da meinen Sea Ray auch vers. SOGAR OHNE Wertgutachten!!
TIP: auf die ALLGEFAHRENDECKUNG aufpassen,HIER gibst Unterschiede die man(n) dann erst im Schadensfall bemerkt!
Gr.Harald
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Drehzahl braucht der Propeller
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  #30  
Alt 29.03.2006, 22:33
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Harald, da ich ein neugieriger Mensch bin, warum sollte man 35-40€ zusätzlich zahlen, wenn die Trailerversicherung doch normalerweise kostenlos in der Bootshaftpflicht enthalten ist und was soll sich 2005 in Bezug auf die Haftung bei Anhängern geändert haben (Quelle)?

Gruß
Norman
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  #31  
Alt 29.03.2006, 22:38
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Zitat:
Zitat von sea ray v8
Hallo Leute, also einiges was hier geschrieben ist war schon richtig!

(... ...)

2.Wenn Hänger am KFZ angehä. DANN ->KFZ-Haftpfl.

(... ...)
Gr.Harald
Also nun doch nicht die Boots-Kasko?

Es geht immer noch darum, dass ein Schaden an einem "fremden" Boot auf einem dazugehörigen "fremden" Trailer mit gruenem Kennzeichen hinterm KFZ entsteht ....

Norman sagte, dass die Boots-Kasko "greift" ....
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  #32  
Alt 31.03.2006, 08:20
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Harald, können wir noch mit einer Antwort von Dir rechnen?
Ich lerne doch so gerne was dazu.

Gruß
Norman
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  #33  
Alt 31.03.2006, 09:22
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Standard Re: Kasko-Versicherungsfrage fremdes Boot hinterm Auto

Zitat:
Zitat von JoyRider
Moin moin!

Bei uns in der Runde kam letztens die Disskussion auf, welche Versicherung haftet, wenn jemand mit seinem Fahrzeug ein "fremdes Boot" mit grünem Kennzeichen am Trailer zieht, einen Unfall baut und dabei das fremde Boot beschädigt / zerstört wird.

Haftet
- die Boots-Kasko ?
- die KFZ-Haftpflicht ?
- die privat-Haftpflicht ?

Gibt es Probleme, wenn dass ziehende Fahrzeug keinen Kasko-Versicherungsschutz hat?

Ich stelle die Frage hier im Forum, da es in unserer Runde die unterschiedlichsten Auffasungen gab...

Gruss
JoyRider
hier wurde viel "off-topic" geschrieben, da andere Schadensfälle betrachtet wurden.
ich lese hier, dass es darum geht:
Ich ziehe einen Hänger der nicht mir gehört undda ist ein Boot drau, dass nicht mir gehört.

Was mir vor 2 Jahren passiert ist:
Umzug, Hänger eines Freundes an meinem Auto.
Einfahrt: 5m hoch - Tor nur 3 Stand so nah am Tor, dass ich nur die Decke der Einfahrt, aber nicht das Tor sah (hatt es nicht selbst geöffnet)

Jetzt könnt ihr euch vorstellen, wie der Aufbau des Hängers und die plane aussahen.
Versicherungen haben KEINE gezahlt. MEIN Konto wurde mit 2.500,-- EUR belastet.

Grund:
Eigenschaden, da der Hänger an meinem Auto hing und somit damit eine Einheit bildete. Hätte eine Hänger-Vollkasko bestanden, dei solche schäden ausdrücklich beinhaltet, hätte diese gezahlt, mit gutem Willen auch eine Volkaske des ziehenden Kfz.

Daher hatte ich auch als ich das Boot eines Freundes mehrfach zu festen Zeiten hinterm Auto hatte vorher einen Haftungsausschluss mit ihm verabredet (schriftlich, da Aussagen auch unter Freunden diese zerstören können).
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #34  
Alt 31.03.2006, 10:47
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Hallo Pit,

echt ärgerliche Sache. Tut mir leid für Dich.
Aber eine Vollkasko des ziehenden Fahrzeugs hätte auch mit gutem Willen keine Zahlung geleistet. Sie bezieht sich nur auf das bezeichnete Fahrzeug mit genau definiertem Zubehör. Anhänger sind nicht in der Kasko des KFZ enthalten (nur eingeschränkt in der Haftpflicht) . Für die gibt es eigene Kaskoversicherungen, oder bei Booten auch die Möglichkeit über einen Einschluss in der Bootskasko.

Gruß
Norman
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  #35  
Alt 31.03.2006, 13:07
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Harald, da ich ein neugieriger Mensch bin, warum sollte man 35-40€ zusätzlich zahlen, wenn die Trailerversicherung doch normalerweise kostenlos in der Bootshaftpflicht enthalten ist und was soll sich 2005 in Bezug auf die Haftung bei Anhängern geändert haben (Quelle)?

Gruß
Norman
Aber Norman,

dass weißt Du doch selber, dass die Bootshaftpflicht für Schäden die der Hänger verursacht nur zahlt, wenn auch das Boot auf dem Hänger stand. Sind Boot und Hänger getrennt, muß der Hänger extra versichert werden.

Grüsse

PS das war ein Scherz, Norman und ich machen die Pfefferminzia-Versicherung auf die ausschießlich Hängerversicherungen anbietet die subsidarisch zur Bootshaftpflichtvers. sind.
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  #36  
Alt 31.03.2006, 16:53
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Hallo Jörn,

so sehr Scherz war das gar nicht.
Wie gesagt ist "normalerweise" die Trailerversicherung kostenlos in der Bootshaftpflicht enthalten. Aber es gibt eben noch immer ein paar Gesellschaften, wo das nicht so ist. Dazu habe ich schon diverse Male hier im Forum darauf hingewiesen, doch mal in den eigenen Bedingungen nachzusehen.
Solange das Boot auf dem Hänger ist, tritt in einigen Fällen ja sogar die Bootsversicherung selbst ein, da auch der "Gebrauch" des Wasserfahrzeugs versichert ist und dazu gehört z.B. auch der Vorgang des Abstellens des Bootes samt Trailer, nach der Benutzung.

Die Trailerversicherung hat aber noch andere wichtige Gründe, aber ich möchte Harald da nicht vorgreifen. Er wird uns ja sicher noch die bisher nur ihm bekannte Gesetzesänderung 2005 näher erläutern wollen...

Gruß
Norman
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  #37  
Alt 31.03.2006, 17:45
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Hallo Jörn,

so sehr Scherz war das gar nicht.
Wie gesagt ist "normalerweise" die Trailerversicherung kostenlos in der Bootshaftpflicht enthalten. Aber es gibt eben noch immer ein paar Gesellschaften, wo das nicht so ist.
Gruß
Norman
Ups, so schnell kanns passieren. Man blödelt ein bischen rum und trifft mit traumwandlerischer Sicherheit den Nagel auf den Kopf. Anscheinend ist an mir in meinen Blödelphasen ein Jurist verloren gegangen

Grüsse
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  #38  
Alt 31.03.2006, 18:27
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Ich glaube so langsam wird es für den ungeübten Leser etwas unübersichtlich.
Mittlerweile sind hier die Privathaftpflicht, die Bootshaftpflicht, die Trailerhaftpflicht, die KFZ-Haftpflicht für Bootstrailer, die Bootskasko, die Trailerkasko und die KFZ-Kasko alle in nur einem thread vertreten.
Das sind 7 verschiedene Versicherungen.

Alle Klarheiten beseitigt?

Gruß
Norman
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  #39  
Alt 01.04.2006, 21:45
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Hallo Norman,Sooorry bin erst heute wieder im

UND nochmal Sorry an ALLE habe mich mit dem Jahr vertan nicht
2005 sondern 2002(man bin ich schnell alt geworden ) wie Du Norman schon in einem anderen Thread geschrieben hast!
(Gefährdungshaftung)
Das mit der Tailerhaftpfl.(in der Bootshaftpfl.) kann ich nichts dazu sagen,muß ich noch prüfen.
(bei mir).
Bist also noch VOLL auf dem Laufenden Norman.

Gr.Harald
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