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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.03.2006, 09:54
JoyRider JoyRider ist offline
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Standard Kasko-Versicherungsfrage fremdes Boot hinterm Auto

Moin moin!

Bei uns in der Runde kam letztens die Disskussion auf, welche Versicherung haftet, wenn jemand mit seinem Fahrzeug ein "fremdes Boot" mit grünem Kennzeichen am Trailer zieht, einen Unfall baut und dabei das fremde Boot beschädigt / zerstört wird.

Haftet
- die Boots-Kasko ?
- die KFZ-Haftpflicht ?
- die privat-Haftpflicht ?

Gibt es Probleme, wenn dass ziehende Fahrzeug keinen Kasko-Versicherungsschutz hat?

Ich stelle die Frage hier im Forum, da es in unserer Runde die unterschiedlichsten Auffasungen gab...

Gruss
JoyRider
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  #2  
Alt 29.03.2006, 10:07
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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KFZ-haftpflich scheidet aus, da die nur Schäden des Unfallgegners bezahlt.
Privat-Haftpflicht scheidet aus, sobald ein Fahrzeug im Spiel ist.

...bleibt evtl. die Kasko des Bootes....oder aus eigner Tasche.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 29.03.2006, 11:13
simergy simergy ist offline
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Hallo Zusammen,

noch ein guter Tip !!! Der Anhänger, falls er eigenständig versichert ist, immer auf eine Andere Person oder den Partner versichern.

Sollte man sich mal beim Anhängen ne Delle in das Fahrzeug reinhauen, zahlt den Schaden die Versicherung vom Anhänger.

Ansonsten wäre es ein Eigenschaden und so nicht. Weiß ja keiner wer das Ding angehängt hat. Hatte das Problem schon einmal wegen Unachtsamkeit und die Versicherung hat die Stoßstange meines Autos problemlos bezahlt.

Grüsse Sepp
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  #4  
Alt 29.03.2006, 11:23
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von simergy
Hallo Zusammen,

noch ein guter Tip !!! Der Anhänger, falls er eigenständig versichert ist, immer auf eine Andere Person oder den Partner versichern.

Sollte man sich mal beim Anhängen ne Delle in das Fahrzeug reinhauen, zahlt den Schaden die Versicherung vom Anhänger.

Ansonsten wäre es ein Eigenschaden und so nicht. Weiß ja keiner wer das Ding angehängt hat. Hatte das Problem schon einmal wegen Unachtsamkeit und die Versicherung hat die Stoßstange meines Autos problemlos bezahlt.

Grüsse Sepp
Sepp,
das ist aber schon an der Grenze der Legalität,
so was lesen wir nicht zu gerne hier im

Wenn du dir die Frage mal stellst, wer bezahlt das
im Endeffekt, dann wirst du sicherlich drauf kommen,
dass die Allgemeinheit dafür löhnt, das bist AUCH DU

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #5  
Alt 29.03.2006, 11:28
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von simergy
Hallo Zusammen,

noch ein guter Tip !!! Hatte das Problem schon einmal wegen Unachtsamkeit und die Versicherung hat die Stoßstange meines Autos problemlos bezahlt.

Grüsse Sepp
Guter Tipp!!!!

Wenn der Anhänger auf deine Frau zugelassen sein sollte, und du ihn anhängst nützt es dir nichts, wenn du ihn selbst anhängst. Dann ist es wieder ein Eigenschaden.

Selbst wenn deine Frau mit dem Hänger eine Delle reinfährt, dann wird die Kfz-Haftpflichtversicherung fragen, wem das Auto gehört und ob ihr Gütertrennung vereinbart habt. Wenn nicht, dann zahlt die Haftpflicht 50% deines Schadens. Der andere Teil gehört ja deiner Frau.....also wieder Eigenschaden.

Auch wenn du ein Schadenin dieser Konstellation bezahlt bekommen haben solltest, dann ist der Schadensachbearbeiter ein Oberdepp gewesen, oder die Konstellation war etwas anders.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #6  
Alt 29.03.2006, 11:31
Benutzerbild von tommes-os
tommes-os tommes-os ist offline
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Ich weiß ja nicht Uwe!!!
Aber in meinen Augen ist das völlig legal! Und ich muß sagen das es ein gute Tip ist!
Es mag ja richtig sein, wenn du sagst das wir letztlich alle draufzahlen. Aber wenn ich es nicht nutzen würde dann bräuchte ich auch keine Versicherung! Dafür ist sie da! Und ich glaube weniger das hier jemand extra ne Beule in sein Auto macht nur damit die Versicherung bluten muß.
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Gruß Thomas


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  #7  
Alt 29.03.2006, 11:42
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von kolli
Aber in meinen Augen ist das völlig legal!
..............

Habe ich das Gegenteil behauptet
Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
............
an der Grenze der Legalität,
..............
Ist aber nee persönliche Einstellung,
ich würde es halt nicht machen

Gruß
UWE
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  #8  
Alt 29.03.2006, 11:49
simergy simergy ist offline
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Hallo,

hab grad nochmal mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen !!!!

Legal ist es auf alle Fälle. Schadensregulierung dann, wenn Fahzeuginhaber und Versicherungsnehmer beim PKW ich bin und das gleiche in Grün bei meiner Frau beim Hänger ist. Es darf auf keinen Fall sein, das ich von beiden Fahrzeugen Versicherungsnehmer ich bin.

Hatte das Problem schon mal beim Hänger meiner Eltern. Da gehörte alles beide meinem Vater. Und was 2,8t wenn sie ins Auto rutschen anrichten könne brauche ich wohl keinem sagen.

Diese Konstelation war ein reiner Tip von meinem Versicherungsvertreter und ich glaube, der war mehr als Fair damit !!!!
Greetz Sepp
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  #9  
Alt 29.03.2006, 12:12
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Sepp, ich weiss zwar nicht, wie das bei Euch in Österreich rechtlich geregelt ist, aber wenn Du mit einem Anhänger eine Delle in Dein Auto haust, ist es in Deutschland völlig egal auf wen der Hänger zugelassen, oder versichert ist. Im Schadensbericht muss der Verursacher angegeben werden, und das bist Du. Also nix Versicherungsleistung, da Eigenschaden.

Es sei denn, Du "besc...st" noch beim Schadensbericht, und gibst eine flasche Person als Verursacher an. Aber wenn das rauskommt ist die Versicherung erstens sowieso von der Leistung befreit und zweitens bekommst Du auch noch eine Anzeige wegen Versicherungsbetrugs.

Wenn man den legalen Weg verlassen will, gibt es sicher diverse Möglichkeiten Geld von einer Versicherung zu bekommen, aber das ist hier glaube ich nicht gefragt.

Im Übrigen ist nicht die Trailerhaftpflichtversicherung, wie Kolli meint, dafür da, Schäden am eigenen KFZ zu zahlen, sondern die Kaskoversicherung. Auch wenn es sicher verlockend wäre, weil man so den Schadensfreiheitsrabatt nicht verliert. Aber da haben wir es dann wieder, dass sich alle wundern, warum bestimmte Beiträge nicht risikogerecht sind, sondern immer teurer werden.

Bootstrailer sind in Deutschland ausserdem nicht versicherungspflichtig und in den meisten Fällen kostenlos über die Bootshaftpflicht versichert.

Gruß
Norman
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  #10  
Alt 29.03.2006, 12:20
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tommes-os tommes-os ist offline
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Hmmmm.....
Wenn man das so sieht hast du auch wieder recht.
Wie war das erst nachdenken und dann....
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Gruß Thomas


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  #11  
Alt 29.03.2006, 12:28
simergy simergy ist offline
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Hallo Norman,

da kann ich dir jetzt absolut nicht widersprechen, da dies eine sehr gängige Vorgehensweise in Österreich ist. Oft ist es auch die Art und Weise des Schadensberichtes, den ich aber lieber dem Profi von der Versicherung überlasse.

Hab aber auch schon von einem Freund in Deutschland gehört, dass das funktioniert, war aber ein Wohnanhänger (....reine Erzählung).

Ich will hier ja keinen Anstiften die Versicherung zu besch....., aber mal ehrlich? Ich beschädige meine Jeep mit Sicherheit nicht mit Absicht und wenn die Versicherung sich bereit erklärt, den Schaden zu regulieren war ich natürlich hocherfreut.

Beim nächsten Mal, sollte das Gleiche passieren kann ich nicht sagen ob das so reibungslos über die Bühne geht. War wohl ne Kulanzangelegenheit mit einem gedrücktem Auge und ich war sehr glücklich darüber

Schöne Grüsse
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  #12  
Alt 29.03.2006, 12:32
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Sepp, keine Frage, Kulanz bei einem tatsächlichen Schaden ist sicher angebracht.
Nur gibt es leider sehr viele, die so eine Konstellation auch gerne dafür nutzen würden, Schäden regulieren zu lassen, die noch gar nicht entstanden sind. Wenn Du weisst, was ich meine...
Das muss ja nun nicht unbedingt noch gefördert werden.

Gruß
Norman
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  #13  
Alt 29.03.2006, 12:49
joggl joggl ist offline
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Hallo,
möchte nochmal auf die anfangs gestellte Frage zurückkommen; bei mir stellt sich die nächsten Wochen ebenfalls diese Versicherungsfrage. Ein Freund von mir hat sich angeboten mein Boot einige Tage vor meiner Abfahrt mit nach Italien zu nehmen. Wie ist da der Versicherungsschutz bei einem von ihm verursachten Unfall (was keiner will/hofft) und welche Versicherung trägt den evtl. Schaden am Boot. Für die Antwort schon vorab
Danke.

Jochen
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  #14  
Alt 29.03.2006, 12:51
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Deine Bootskasko trägt den Schaden am Boot und seine KFZ-Haftpflicht eventuelle Schäden bei Dritten, sofern zum Schadenzeitpunkt der Trailer angekoppelt war, oder sich gelöst hat, aber noch in Bewegung befindlich war.

Gruß
Norman

edit:
Hatte den ersten Teil der Frage übersehen.
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  #15  
Alt 29.03.2006, 12:52
joggl joggl ist offline
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Danke für die promte Antwort.

Jochen
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  #16  
Alt 29.03.2006, 12:56
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Judschi Judschi ist offline
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Ich sag mal so, wie's bei mir ist: meine Eltern nehmen mein Boot auch immer mit nach HR, bevor ich es dort unten übernehme.
Sollte irgendwas passieren (beim Transport bzw. beim benutzen des Bootes) dann haste Pech gehabt.
Sei denn Du hast eine Kasoversicherung für Boot und Trailer abgeschlossen. Diese zahlt nämlich auch bei Transportschäden und auch wenn bei meinen Eltern (oder wer auch immer das Boot gerade fährt - aber achtung: kein verchartern) im Urlaub irgendwas schief läuft. Vorausgesetzt natürlich, dass der Führer des Bootes den Führerschein besitzt.
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Viele Grüße
Uwe

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  #17  
Alt 29.03.2006, 13:02
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Kann denn mal einer einen Vorschlag machen welche Versicherung für ne Bootskasko zu empfehlen ist? Bräuchte da noch eine!!!
Das macht einem ja Angst was ihr da so alle erzählt!!!
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  #18  
Alt 29.03.2006, 13:03
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Frag doch einfach Norman
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  #19  
Alt 29.03.2006, 13:06
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Norman!!!
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  #20  
Alt 29.03.2006, 13:10
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Zitat:
Zitat von kolli
Norman!!!
Für sowas hat der Forengott das erschaffen

Gruß
UWE
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  #21  
Alt 29.03.2006, 13:14
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Ja?

In meinem Profil stehen für solche Anfragen PN und E-Mail.

Gruß
Norman

edit:
Bin heute nicht so schnell, hat Uwe ja schon geschrieben.
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  #22  
Alt 29.03.2006, 13:15
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AAAAHHHHH Shit! Ja du hast ja Recht. Sorry Uwe! War so im Eifer der Gefechts!!!
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  #23  
Alt 29.03.2006, 13:20
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
oder sich gelöst hat, aber noch in Bewegung befindlich war
Dieser Teil löst bei mir Magenkrämpfe aus.
Gab es in zweiter Instanz einen für mich teuren Vergleich.
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Don P



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  #24  
Alt 29.03.2006, 13:24
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Die Magenkrämpfe kannst Du mit einer Trailerhaftpflicht vermeiden .
Dann hättest Du sogar "Glück" gehabt, weil dann der Schadensfreiheitsrabatt des Zugfahrzeugs erhalten geblieben wäre.

Gruß
Norman
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  #25  
Alt 29.03.2006, 13:30
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Die Magenkrämpfe kannst Du mit einer Trailerhaftpflicht vermeiden .
Dann hättest Du sogar "Glück" gehabt, weil dann der Schadensfreiheitsrabatt des Zugfahrzeugs erhalten geblieben wäre.

Gruß
Norman
War nicht mein Trailer.
Soviel zu Hilfsbereitschaft.
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