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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.10.2002, 13:29
Segelwilly
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Beiträge: n/a
Standard Auskunft der Regulierungsbehörde zum Funk !

Habe mit der Regulierungsbehörde telefoniert:

Also;
Die Anlagen dürfen installiert bleiben, auch wenn Kein Funkzeugnis vorhanden ist!
Abgehört werden darf dann NICHT, da die Anlage mit dem Einschalten auch SENDEBETRIEBSBEREIT ist!

Erst das EINSCHALTEN macht die Anlage BETRIEBSBEREIT !!
__________________________________________________ ________

Die Entenpolizei bekommt von der RegTP dieselbe Auskunft.

Noch was :
Seefunkanlagen dürfen Binnen NICHT betreiben werden, also NICHT eingeschaltet werden um mitzuhören. (auch nicht, wenn beide Zeugnisse vorhanden sind)

Gruß Willy
_________________
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  #2  
Alt 15.10.2002, 13:45
Thomas I.
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Beiträge: n/a
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--
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  #3  
Alt 15.10.2002, 13:55
Segelwilly
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Da hast du auch wider Recht....nur finde ich, Gesetze gehen vor Verordnungen...aber, ich erwarte diesbezüglich einen Rückruf von der Regulierungsbehörde und werde euch dann SOFORT informieren!

Willy
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  #4  
Alt 15.10.2002, 14:40
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
Admiral
 
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24 Danke in 14 Beiträgen
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Hallo Willy,

sind Seeanlagen nicht umschaltbar von 25W auf 1W? Damit müßten die doch wieder für den Binnenfunk zugelassen sein, oder nicht. Vielleicht kannst Du das mal bei deinem Rückruf klären, da ja sonst jeder zwei Funken haben muß, wenn er Binnen und Buten fährt und funken will.
__________________
Gruß, Thomas
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  #5  
Alt 15.10.2002, 14:57
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
Commander
 
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1 Danke in 1 Beitrag
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Hallo Thomas,

der Grund, warum Du das nicht darfst, ist ein anderer: Schiffsfunkstellen (also binnen) müssen so eingestellt sein, daß sie beim Funken das ATIS-Signal aussenden. Damit können die Behörden Dich identifizieren, weil die ATIS-Nummer einmalig und so im Gerät abgespeichert ist, daß man es (zumindest ich) nicht manipulieren kann. Was man von diesem Mißtrauen halten soll, sei jedem selbst überlassen. Außerdem ist bei Seefunkanlagen die Doppelkanalüberwachung erlaubt, die bei Schiffsfunkstellen verboten ist (das muß der Hersteller auch irgendwie technisch gewährleisten). Bei gewerblichen Schiffen im Binnenbereich sind mindestens zwei Funken an Bord, damit man mehrere Kanäle abhören kann. Logik?!?!

D.h. eine Schiffsfunkanlage darf ich auf See verwenden eine Seefunkanlage aber nicht im Binnenbereich.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

http://www.seekreuzer.net/mb/sommerwind/sommerwind.jpg
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  #6  
Alt 15.10.2002, 15:30
Segelwilly
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Ja Leute, ist alles nicht so leicht! Nach dem Rückruf der Reg. TP stellt es sich wie folgt dar:

Telekommunikationsgesetz:
Regelt, das man eine See- oder Schiffsfunkstelle errichten darf. Mit allem drum und dran, Frequenzzuteilung usw. Man darf sie nur nicht betreiben, wenn das entsprechende Funkzeugnis, Betriebszeugnis nicht vorhanden ist. (Also, NICHT einschalten)

Jetzt kommts!

Schiffsicherheitsverordnung:
Die Funkstelle MUSS empfangsbereit sein, wenn sie vorhanden ist!
Das kennen wir ja, nicht dauernd festgemacht bei Schiffsfunkstellen und nicht dauern vor Anker liegend bei Seefunkstellen)
Es MUSS eine zur Bedienung der Funkstelle berechtigte Person an Bord sein!!

Daraus folgt, so lang das Boot an Land liegt, ist alles Palletti, man darf sie nur nicht einschalten.
Liegt der Kahn im Wasser und man betritt ihn, muss man empfangsbereit sein, also das Zeugnis vorweisen können. (streng genommen), FAHREN is NICHT!

War ein langes Palaver mit vielen §......

Wer Lust hat, kann ja mal die Schiffsicherheitsverordnung suchen und lesen. Gilt ausdrücklich auch für Sportfahrzeuge.

Willy erschöpft....

PS.
ATIS MUSS sein, es sind nur von See auf Binnen umschaltbare erlaubtö
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  #7  
Alt 15.10.2002, 15:32
Benutzerbild von ventum
ventum ventum ist offline
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Zitat:
Zitat von jfalkenstein
...
D.h. eine Schiffsfunkanlage darf ich auf See verwenden eine Seefunkanlage aber nicht im Binnenbereich.
Ja, aber 1 Watt nützt im Seebereich nicht besonders viel, außer vielleicht im Hafenbereich.
__________________
Gruss,
Helmut

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  #8  
Alt 15.10.2002, 15:39
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ventum ventum ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelwilly
Ja Leute, ist alles nicht so leicht! Nach dem Rückruf der Reg. TP stellt es sich wie folgt dar:
...
(Streng genommen), FAHREN is NICHT!
...
Willy erschöpft....
...eben, Willy, streng genommen!

Und, stimmt: Das stresst hier!
__________________
Gruss,
Helmut

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  #9  
Alt 15.10.2002, 15:49
Segelwilly
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ne, Ventum,
mit streng genommen, meinte ich das pure an Bord gehen...
Fahren ist verboten....soweit die Auskunft.
Willy

PS. das Fernmeldegeheimnis gilt auch für Funker, er darf NIEMANDEM außer dem Schiffsführer über Funksprüche oder deren Inhalt Auskunft geben und auch NIEMANDEN zuhören lassen.
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  #10  
Alt 15.10.2002, 15:53
Segelwilly
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Auf jeden Fall hat es mir den
Segelwilly
Commander
eingebracht!
Willy mit geschwellter Brust...
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  #11  
Alt 15.10.2002, 16:09
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Tilo Tilo ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelwilly
[...]

PS. das Fernmeldegeheimnis gilt auch für Funker, er darf NIEMANDEM außer dem Schiffsführer über Funksprüche oder deren Inhalt Auskunft geben und auch NIEMANDEN zuhören lassen.
Wie verträgt sich denn das nun wieder mit dem Lautsprecher, der auf vielen Booten installiert ist?

Gruß
der immer mehr an der Regulierungswut der Deutschen (ver-)zweifelnde
Tilo
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  #12  
Alt 15.10.2002, 16:20
tboat tboat ist offline
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hey Tilo,

als ich meine Funke gekauft habe, waren da Ohrenstöpsel dabei, die werden vor dem Einschalten an alle in Hörweite befindlichen, nicht amtlich ermächtigte und sonstige Personen verteilt.

siehe dazu die §202,203 ff. der VZgoUmdG (Verordnung zum geordneten Umgang mit den Gesetzten)

manchmal kommt man auch zum Segeln
tboat
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  #13  
Alt 15.10.2002, 16:37
Benutzerbild von ventum
ventum ventum ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelwilly
...
PS. das Fernmeldegeheimnis gilt auch für Funker, er darf NIEMANDEM außer dem Schiffsführer über Funksprüche oder deren Inhalt Auskunft geben und auch NIEMANDEN zuhören lassen.
Hier ist der Text des § 2o6 Strafgesetzbuch (auszugsweise):

Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.
(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigten eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmässig Post- und Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...

(3) Die Absätze 1 ... gelten auch für Personen, die
...
2.von einem solchen Unternehmen oder mit dessen Ermächtigung mit dem Erbringen von Post- oder Telekommunikationsdiensten betraut sind...
...
(4) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die ihm als außerhalb des Post- und Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger auf Grund eines befugten oder unbefugten Eingriffs in das Post- oder Fernmeldegeheimnis bekanntgeworden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...


Auf eine Seefunkstelle wäre möglicherweise Abs (3) Zif. 2 anwendbar...


Übrigens:
Direkt der nächste Paragraph im StGB ist Mord..., also nehmt das nicht zu leicht !
__________________
Gruss,
Helmut

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  #14  
Alt 15.10.2002, 18:13
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ventum ventum ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelwilly
Wer Lust hat, kann ja mal die Schiffsicherheitsverordnung suchen und lesen. Gilt ausdrücklich auch für Sportfahrzeuge.
...
Also, für alle Leser:
www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SSVOrd.html

Und nun zu der Ausrüstung von Sportfahrzeugen mit Funk:
Gemäß § 6 der Schiffssicherheitsverordnung , Nummern 4 und 5, gilt dieser Sicherheitsstandart ("Ausrüstungpflicht Funk") für
  • -Sportfahrzeuge mit nicht mehr als 12 Personen, die gewerblich für Sport- und Freizeitzwecke genutzt werden (Abs. 1 Zif.4)
    -Sportfahrzeuge, auf denen ein Bootsführer oder Besatzungsmitglied gegen Entgelt beschäftigt wird. (Abs. 1 Zif.5)

    (Und für Dich, Willy: ...für "schwimmende bewegliche Plattformen" Flöße?) )


Die Vorschriften der Schiffssicherheitsverordnung schreiben daher anderen Sportbooten unmittelbar nichts vor und verbieten deswegen m.M.n. auch nicht das Auslaufen, wenn kein Funker an Bord ist.
Allerdings könnte bei anderen Sportbooten ein Verstoss gegen die seemännischen Sorgfaltspflichten entspr. der SchSV in Betracht kommen. Das Fehlen eines Funkers (zum Funken Berechtigten) ist aber kein Verstoss gegen die seemännischen Sorgfallspflichten, wenn es sich um ein Sportboot handelt, das nicht den Ziffern 5 und 6 unterfällt, es besteht ja keine Ausrüstungspflicht für die Funke.

Also, ruhig auslaufen!
__________________
Gruss,
Helmut

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  #15  
Alt 15.10.2002, 18:20
hexer hexer ist offline
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Zitat:
Zitat von ventum
Zitat:
Zitat von Segelwilly
...
PS. das Fernmeldegeheimnis gilt auch für Funker, er darf NIEMANDEM außer dem Schiffsführer über Funksprüche oder deren Inhalt Auskunft geben und auch NIEMANDEN zuhören lassen.
Hier ist der Text des § 2o6 Strafgesetzbuch (auszugsweise):

Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.
(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigten eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmässig Post- und Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...

(3) Die Absätze 1 ... gelten auch für Personen, die
...
2.von einem solchen Unternehmen oder mit dessen Ermächtigung mit dem Erbringen von Post- oder Telekommunikationsdiensten betraut sind...
...
(4) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die ihm als außerhalb des Post- und Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger auf Grund eines befugten oder unbefugten Eingriffs in das Post- oder Fernmeldegeheimnis bekanntgeworden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...


Auf eine Seefunkstelle wäre möglicherweise Abs (3) Zif. 2 anwendbar...


Übrigens:
Direkt der nächste Paragraph im StGB ist Mord..., also nehmt das nicht zu leicht !

ich denke da brauchen wir nicht weiter drüber zu reden, das ist so lächerlich, das glaubt niemand
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  #16  
Alt 15.10.2002, 19:11
Segelwilly
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Das Fernmeldegeheimnis ist keinesfalls Unfug. Auch nicht auf einem Sportboot!
Es ist nun einmal so, das eine Nachricht, an dich gesendet, auch nur dich erreichen darf! Du allein hast das Recht, zu entscheiden, wer noch davon wissen soll.
Du darfst hier nicht nur von "ey Udo, wann biste im Hafen, damit wir einen süppeln können", ausgehen. Auch ernsthafte Nachrichten werden über Funk gesendet und hier mag es manchen Leuten nicht Recht sein, wenn alle Welt davon erfährt.
Darum gibt es das Fernmeldegeheimnis auch für Funker. Und man tut gut daran, es zu befolgen.
Gruß Willy
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  #17  
Alt 15.10.2002, 19:34
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ventum ventum ist offline
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Also, Hexer,
so ganz auf die leichte Schulter nehmen sollte man die Regelung des § 206 StGB nun wirklich nicht.

Die Vorschrift ist heute nicht mehr so streng gefasst wie in der früheren Version. Aber bei gravierenden Verstössen gegen das Fernmeldegeheimnis kann es durchaus zu ernsthaften Problemen mit dem Staatsanwalt kommen. Denke zum Beispiel mal an Funkgespräche über eine schwerwiegende Erkrankung eines Besatzungsangehörigen; das kann auf jeder Seefunkstelle, die den entsprechenden Kanal benutzt, mitgehört werden... Das sind doch schützenswerte Informationen, der Aussender muss sich darauf verlassen können, dass kein Unbefugter ("Dritter") davon Kenntnis erlangt.
Neben Stress mit der Strafjustiz kann ein Verstoss im Übrigen auch den Entzug der "Lizenz zum Funken" nach sich ziehen.
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Gruss,
Helmut

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  #18  
Alt 15.10.2002, 19:43
Segelwilly
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@ Ventum,
Reg T.P. Tel. 040 236550
frag da mal an, sind sehr nett...
Gruß Willy
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  #19  
Alt 15.10.2002, 20:08
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Kann einer von euch das mal zusammen stellen und auf www.hotboat.de verewiegen? Danke!
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #20  
Alt 15.10.2002, 20:14
hexer hexer ist offline
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in angemessener relation habt ihr natürlich recht, nun gehe ich aber ausschliesslich von einem boot bzw. yacht aus, da hört jeder alles. alles andere ist doch für mich nicht relevant, und da fängt dann auch die haarspalterei an. aber da kann ich jetzt auch gar nicht mehr mitreden, das ist schon zu fachbezogen für jemanden ohne zeugnis.
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  #21  
Alt 15.10.2002, 20:26
Segelwilly
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Zitat:
Zitat von hexer
in angemessener relation habt ihr natürlich recht, nun gehe ich aber ausschliesslich von einem boot bzw. yacht aus, da hört jeder alles. alles andere ist doch für mich nicht relevant, und da fängt dann auch die haarspalterei an. aber da kann ich jetzt auch gar nicht mehr mitreden, das ist schon zu fachbezogen für jemanden ohne zeugnis.
Es darf aber nicht sein, das jeder alles hört, so will es das Gesetz. Ist nun mal so. Wo kein Kläger, da kein Richter....
so ist das leben,
Gruß Willy
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  #22  
Alt 15.10.2002, 20:50
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chris-b chris-b ist offline
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Hallo Willy.

prima Initialtive mal die offizielle Meinung einzuholen statt nur zu mutmaßen*. Dieser Regelungsdjungel kann eine zur Verzweifelung treiben.

Was das Fernmeldegeheimnis anbelangt: sind wir Segler (und MoBos!) nicht irgendwie alle aufeinander angewiesen. Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme sind nicht nur ein "Schmiermittel" des ganz normalen Lebens. Auf dem Wasser sollte es ganz besonders gelten (siehe Yacht-Artikel über den fast abgesoffenen Regattasegler - (fast!) alle waren Sie hinter dem Pokal her, nen MOB störte da wohl nur). Und zur Rücksichtnahme gehört halt auch, daß man weghört und schnell vergißt. Daß sich nicht immer vermeiden läßt, etwas istzuhören ist klar. manche Sachen sind doch eigentlich selbstverständlich. Daß es trotzdem eine offizielle Regelung gibt läßt mich den doch immer wieder am gesunden Menschenverstand zweifeln - weniger an dem der regelnden Behörden, oft an dem der Mitmenschen, die durch ihr Verhalten (von nicht Mitdenken bis absichtlich Ausnutzen) exliziete Regelungen provozieren.

Mal so allgemein gesagt ...

Gruß
Christoph

Gruß



* oder heißt es jetzt "Mut massen"
__________________
"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!"

für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de
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  #23  
Alt 15.10.2002, 21:01
Segelwilly
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Zitat:
Zitat von chris-b
Was das Fernmeldegeheimnis anbelangt: sind wir Segler (und MoBos!) nicht irgendwie alle aufeinander angewiesen. Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme sind nicht nur ein "Schmiermittel" des ganz normalen Lebens. Auf dem Wasser sollte es ganz besonders gelten

Wenn mal jeder so dächte! Dann gings uns allen besser...

Gruß Willy
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  #24  
Alt 15.10.2002, 21:21
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ventum ventum ist offline
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ja, absolut richtig, Christoph.

Ich fand den Bericht in der Yacht auch ziemlich erschreckend!
__________________
Gruss,
Helmut

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  #25  
Alt 15.10.2002, 23:53
Benutzerbild von Ed
Ed Ed ist offline
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Zitat:
Zitat von ventum

Ja, aber 1 Watt nützt im Seebereich nicht besonders viel, außer vielleicht im Hafenbereich.
Man kann Schiffsfunkstellen auch auf 25 Watt schalten, nur sind manche Kanäle auf 1W begrenzt. Wenn man bei einer kombinierten Anlage auf Seefunk uschaltet, ist die 1 W Begrenzung bei diesen Kanälen aufgehoben.

Wie soll ich auf meinem Sportboot verhindern, daß jeder der an Bord ist den Funk mithört?

Wenn ich mit dem Flugzeug einen Rundflug mache hört auch jeder an Bord den Funk mit, läßt sich gar nicht vermeiden, stört sich auch niemand daran.

Ein Flugschüler der alleine fliegt hat sein Funkgerät eingeschaltet und benutzt es auch. Er hat zu diesem Zeitpunkt keinerlei Lizenzen, nur die Erlaubnis des Fluglehrers und das Vertrauen darauf da oben keinen Blödsinn zu machen.

Ich habe das Gefühl die Funkerei auf dem Wasser wird als großes Heiligtum behandelt..

Ich kann doch auch nicht jedesmal das Funkgerät aus dem Boot ausbauen wenn ich aussteige und meine Holde fährt alleine weiter. Da muß doch ausschalten genügen.

Gruß
Ed
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